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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kajak kennzeichnen
Hallo,
demnächst werden wir uns auch mal per Muskelkraft fortbewegen mit einem eigens zugelegten Schlauchboot Kajak. Es soll in den Spreewald gehen und ich habe mich schon mal bißchen erkundet nach den Vorschriften usw. Der Kajak muss für den Betrieb dort gekennzeichent sein, hier ein Auszug aus der Vorschrift: „Soweit Kleinfahrzeuge nicht auf Grund von Absatz 1 ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen: 1.mit ihrem Namen: der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 0,10 Meter hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein; 2. mit dem Namen und der Anschrift ihres Eigentümers: der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an gut sichtbarer Stelle an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.“ Was ich da nicht so hundertprozent verstehe ist in Position 1, was mit "ihrem Namen" gemeint ist? Wessen "ihren"? Oder ist es so gemeint das ich dem Kajak einen selbst ausgedachten Namen verpasse? Aber warum sollte es da einem Namen ermangeln Sorry, ich vermute ich steh gerade bißchen aufm Schlauch VG
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14' Custom Craft Sting Ray / Mercury 70 PS Bombard B2 / Chrysler 10 PS |
#2
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Soweit ich § 33 + 34 der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg verstehe, reicht eine Namensgebung für das Böötle am Bug und eine Besitzer-Namenskennung im und am Boot.
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Gruß Heinz, |
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