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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Bootsfreunde,
ich bin schon länger in diesem Forum und habe mich schon des öfteren kundig gemacht . Nun kommt ja für jeden eines Tages nach einem Schlauchboot das Kajütboot oder anderes. Ich habe mich für ein Shatland 535 mit 50 PS entschieden. Der Verkäufer hatt das Boot bei einem Händler zum Verkauf in Auftrag gegeben. Das Problem ist uns leider erst jetzt im nachhinein bewusst geworden als wir das Boot auf die Waage gestellt haben. Der Trailer ist ein Brendrup 1000 KG . Das Boot + Trailer wiegen zusammen 1250 ...!!. So uns kam das beim Kauf schon irgendwie komisch vor da uns der Trailer zu kurz vor kam... So nun ist das Boot über Ebay Kleinanzeigen reingesetzt worden und der Verkäufer hatte das Boot bei dem Händler stehen. Wir uns also auf dem Preis geeinigt und haben das dann vom Händler abgeholt in der Hoffnung das auch alles ok war Papiere waren da und gekauft . Der Motor wurde noch von der Werkstadt gewartet . So wie sieht das jetzt Rechtlich aus das Boot ist für den Trailer garnicht erlaubt da das Gesamtgewicht 1250 KG wiegt . Können wir vom Kauf zurücktreten oder uns zb . damit wir einen 1300 KG Trailer Kaufen können 1000 Euro zurück verlangen .? Greift hier der Satz " Versteckte Mängel " ? ![]() Den Kaufvertrag hatt im Auftrag der Händler ausgestellt da steht auch nichts von keine Gewährleistung oder Ähnliches ...Nur zu den Allgeimeinen Geschäftsbedingungen ..... ![]() Das war nun unser erstes Boot und dann gleich so etwas... Würde mich sehr freuen wenn uns einer etwas darüber sagen könnte oder einen Ratschlag geben kann. Für Eure Hilfe danken wir schon mal sehr... in diesem Sinne mit Sportliche Grüße T:G ![]() Geändert von Quicki 450 (31.08.2015 um 06:41 Uhr) |
#2
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Ich glaube nicht.
Du hast ganz einfach versäumt das Gespann zu wiegen. Wenn im Kaufvertrag allerdings steht "Boot mit passendem Trailer" der ein ähnlich klingender Wortlaut hast du vielleicht ne Möglichkeit.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Leicht wird es bei einem Kommissionsgeschäft aber nicht gerade werden, daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten, fürchte ich...
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Cheers, Ingo
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#4
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Hallo,
die 1000 KG ist das zulässige Gesamtgewicht. Ich komme gerde vom Wiegen auf ein Landwirtschaftshof ....ein Kumpel hatt mir das gespann gerade gewogen. Nur hätte ich ja mit dem Gespann nicht einmal Fahren dürfen und der Verkäufer so auch nicht.. Frage mich nun ob das nicht Grob Fahrlässig war und uns damit auch los zuschicken obwohl er das gewusst haben muss das der Trailer hier überladen ist. Mir sagte man immer Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wir haben uns aber auf seine angaben verlassen. Notfalls würde ich das meinen Anwalt übergeben ... Rechtsschutz besteht ja,,, ?? MFG Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Das Boot wiegt laut Wage 930 KG . der Trailer 300 KG !!
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#5
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Cheers, Ingo
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#6
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Könnte man soweit Gewicht reduzieren um auf 1 to zu kommen? Z.B leerer Benzintank/Wassertank, kein Anker, keine Betterie usw oder ist diese Gewichtsersparnis phsikalisch unmöglich?
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#7
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Wie sind den die nominellen Angaben
- zum Bootsgewicht (laut Google ca. 500kg?) - zum Motor (?) Brenderup Basic 1000 wiegt mit originalen Rollen 270kg und kann 730kg zuladen lt. Hersteller. Wenn vertraglich nichts zugesichert ist dürfte es schwer werden, da Mängel zu reklamieren. Allerdings lässt sich ein Brenderup in gutem Zustand doch wohl in nullkommanix gut verkaufen.
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#8
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Hallo,
ich denke da hast du einfach geschlafen und keine Chance auf eine Rückgabe oder Tausch. Anders sehe es aus, wenn du explizit nach dem Gewicht gefragt hättest und der Verkäufer eine falsche Angabe gemacht hätte. Dann denke ich könntest du Ansprüche wegen einer (arglistigen) Täuschung anbringen. Schade das du vor dem Kauf mal nicht im Forum geschaut hast, denn das Thema mit den Trailern und den zulässigen Gewichten ist hier eigentlich ein Dauerbrenner. Immer wieder werden Trailer mit viel zu wenig Zuladung verkauft.
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen TomBow
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#9
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Hallo,
danke ersteinmal für die Rückmeldungen, ja da habe ich wirklich wohl geschlafen im warsten Sinne des Wortes... Ich werde mich jetzt immer erst hier schlau machen bevor ich in Sachen Bootskauf oder anderes ungewisses mache ... Ich habe dem Verkäufer jetzt ersteinmal den Sachverhalt geschrieben und hoffe mal auf dessen vernunft , das wir da eine Lösung finden... Das Boot mal im Anhang .. vg Thomas
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#10
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Nerven schonen ,den zu kleinen Trailer verkaufen und einen passenden kaufen.
Wie oben schon geschrieben , keine zugesicherte Eigenschaft ,keine Möglichkeit der Nachbesserung. Gruß John
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#11
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Du hast das Boot ja gekauft, weil es Dir gefällt und der Trailer dazu ist eigentlich nur Mittel zum Zweck.
Daher würd ich das unter Lehrgeld abhaken, den kleinen Trailer verkaufen, 300-500€ drauf legen und nen passenen kaufen. Fertig.... Alles andere verdirbt Dir nur die gute Laune und den Spaß am Boot. Wenn Du noch gut mit dem Verkäufer kannst, könnte man drüber sprechen, sich den Mehrpreis vielleicht zu teilen. Ist aber dann wohl nur ein Gutwillaktion.
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Gruß - Georg
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#12
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Schau doch mal nach ob die Achse und die Zugeinrichtung vielleicht bis 1300Kg zugelassen sind.
Eventuell kannst du den Trailer einfach auflasten lassen.
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995
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#13
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Hallo ,
ok das werde ich dann mal machen hört sich alles gut an ...danke nochmals dafür werde mit dem Verkäufer ersteinmal versuchen eine Einigung zu erzielen. Werde mal schaun ob der Trailer bzw die Achse bis 1300 KG zugelassen werden kann . Oder dann halt den Verkauf des Trailers und einen 1300 KG Trailer Kaufen. vg T:G |
#14
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Cheers, Ingo |
#15
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Hi,
kann mich einigen "Vorrednern" nur anschließen.... Es kommt auf den Kaufvertrag an! Alles andere ist "im trüben Fischen ", grundsätzlich wird es im "Kundenauftrag" auf "Privatkauf" hinaus laufen... Als ich mir im letzten Januar unser Boot (vom Händler) gekauft habe, stand es auf einem 2t-Trailer, mir war auch beim Kauf klar, dass es wohl nicht passt, da ich aber das Boot unbedingt haben wollte, habe ich das Gespann so gekauft. Mir dann hier im Forum einen 2,6t-Trailer gekauft und meinen auch hier verkauft. Unter dem Strich hat alles super geklappt und der Aufpreis für den 2,6t-Trailer war nicht der Rede wert... Sollte der Verkäufer auf den Kaufvertrag pochen (sprich sozusagen "gekauft wie gesehen "), mach dir keinen Stress, such dir einen etwas größeren Trailer, setzte das Boot um und verkaufe deinen..., natürlich etwas Aufwand, aber für den relativ kleinen Preisunterschied würde ich keinen Rechtsstreit mit fragwürdigen Ausgang anstreben. Freue dich über dein Boot und siehe es als Lehrgeld, da haben andere hier deutlich tiefer in den "braunen Eimer" gegriffen... ![]() Dennoch viel Glück! ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#16
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]()
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#17
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Moin,
nimm am besten gleich nen 1500 kg Trailer. Dann hast du noch reichlich Reserven.......
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#18
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hallo,
ja mit der Rechtschreibung das war net so schön aber es kommt halt auf den Inhalt an und nicht auf schönschrift glaube ich... (-: ich werde eure Ratschläge beherzigen danke nochmals für alle guten tipps.... Wünsche allen noch einen schönen Sommerausklang mit einer gewissen Hanbreite unterm Kiel... Vg
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#19
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#20
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Ich hatte mal dasselbe Problem, mit einem Boot das ich verkauft hatte .... Auf einfache Art, konnten wir uns nicht einigen,ich habe zwar angeboten das Boot und Trailer zurückzunehmen, das wollte der Käufer aber nicht ...so haben wir es bis zum 2. Gerichtstermin gebracht ... das ganze dauerte ca. 2 Jahre.... Fakt ist du hast ein Boot mit Trailer gekauft, also ein Gespann. Selbst bei einer geringen Überladung, wie es bei mir war (30Kg) hätte ich es so gar nicht verkaufen dürfen ...Das ganze hin und her rechnen mit Stützlast und was so alles geschrieben wird, wurde nicht anerkannt ... da der Trailer 30 Kg überladen war,auch der Ausbau von Batterie oder sonst was wird nicht anerkannt, da es wie gesagt als Gespann so wie es ist mit allen Einbauten,verkauft wurde ... wenn,dann sollte man solche Details, wie Demontage von Batterien und Anker im Kaufvertrag festhalten.... .. bei meinem Fall haben wir uns vor Gericht geeinigt.Dir würde ich empfehlen vom Kauf zurückzutreten... es erspart dir viel Zeit und Nerven.
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Gruß Michael
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#21
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Ich hoffe es fehlen nicht all zu viele Satzzeichen.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#22
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Dem Gedanken von Hickory Roots kann ich mir nur anschließen. Ein 1500er Trailer hat dann noch Puffer.
Edit: Ist das Gewicht für eine Shetland 535 nicht sehr hoch? Und war da nicht etwas mit Schaum? Dann könnte sein, das ein Schaden vorliegt. Geändert von ferenc (30.08.2015 um 20:53 Uhr) |
#23
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ich denke da wie Du. Nicht viel ärgern den Trailer verkaufen, einen anderen kaufen und Spaß am Bootfahrten haben. Einen Gerichtsstreit über 2 Jahre wünscht sich keiner!!
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen TomBow
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#24
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Weil Auflaufbremse und Radlager müssen sowieso gecheckt und ggf. neu gemacht werden. Und ich sehe keinen Grund den Verkäufer hier zu be- oder verklagen. Das einfache Überprüfen der Papiere und das Zusammenrechnen der Gewichte von Trailer, Motor und Bootsrumpf hätte schon die kritische Situation erkennen lassen können. Da ist wohl wenig mit arglistiger Täuschung etc. Hier war es einfach Unbedarftheit und ein gewisses "Haben will" was zu einem nicht ganz optimalen Kauf geführt hat. Aber davon geht die Welt nicht unter und das Thema ist ja doch einigermaßen einfach aus der Welt zu schaffen. Anders wäre es, wenn z.B. das Motoröl mit Sägespänen angedickt wurde damit der Lagerschaden nicht auffällt. Dann reden wir von Betrug. Aber in einem Prozeß die Nerven ruinieren und das Boot pfleglich unterstellen und nicht zu fahren käme mir nicht in den Sinn. Bon Voyage
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#25
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Das boot was ich jetzt gekauft habe kommt auch mit dem 1,3t trailer nicht hin. Ich kauf mir jetzt auch einfach im april nen neuen. Der alte wird dann frisch getüvt. Da seh ich garkeine probleme und dann wird er verkauft. Denke mal irgendjemand wird schon nen trailer mit frisch tüv kaufen wollen. Alles halb so wild. Also was ich sagen will ich sehe das genauso wie du. Bei mir hat der verkäufer aber auch gesagt dass der 1,3 etwas eng ist was das zGg angeht. Gesendet von der Glückswurst[emoji86]
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