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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Überschreitung Anhängelast PKW <-> Trailer
Da die meisten Trailerkapitäne wohl überladen unterwegs sind, frage ich hier mal für einen Freund, der kein Internet hat. *Hüstel*
Also, die Frage ist, wie die Polizei in freier Wildbahn die Anhängelast bewertet. Um es nicht zu kompliziert zu machen, lassen wir mal die 1:1 Regelung, zul .Achslast, zul. Stützlast des PKW, u.s.w. außen vor. Auch der Trailer selbst ist nicht überladen, weil er großzügig dimensioniert ist. Nehme wir weiterhin folgende Eckdaten an: Der Trailer hat ein gewogenes Gesamtgewicht von 2.300 kg. Dann ziehen wir 100 kg Stützlast ab und sind bei einem bewertbaren Gesamtgewicht von 2.200 kg. Das Auto hat eine zu. Anhängelast von 2.000 kg. Dann wäre ja die zul. Anhängelast um 200 kg, entspricht 10%, überschritten, und würde nach dem Bußgeldkatalog, Anhang Tabelle 3 (Nr. 198.2.2 oder 199.2.2), schlappe 30 Tacken (kein Punkt) kosten. Hand hoch! Wer ist schon mal mit zu hoher Anhängelast angehalten und gewogen worden? Bis zu welcher proz. Höhe toleriert die Polizei die Überladung und erlaubt die Weiterfahrt? Hat da schon mal jemand diese Erfahrung gemacht?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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Mach das Boot leer soweit es geht, Tank leer und Batarien sowie Ausrüstung raus. Dann fährst du auf die Waage und nimmst das passende Wiegeprotokoll mit auf die Reise und packst das Boot wieder voll.
Bei einer Kontrolle wird selten gewogen, bei mir hat die Wiegekarte gereicht...
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so long, der Thomas...
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#3
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Mich hat es mal getroffen: Auf der A20 Richtung Wismar. Der komplette Verkehr wurde über den Parkplatz umgeleitet. Beteiligt waren Polizei, Zoll, BAG ( mein Kumpel erwähnt beim Erzählen der Geschichte immer das Chuck Norris uns angehalten hat (die Ähnlichkeit war auch frappierend)).
Chuck stellte jedenfalls ~1800kg auf meinem 1500er Trailer und fehlende Ladesicherung fest. Daraufhin untersagte er die Weiterfahrt bis die Mängel behoben waren. Glück im Unglück Wir packten die komplette Ausrüstung nach vorne in den Bus. Und verzurrten das Boot mit geliehenen Spanngurten eines coolen polnischen Truckers. Ich bekam keine Strafe (!), nur eine mündliche Belehrung und Aufklärung, so wie einen Flyer mit den gültigen Regeln. Allerdings war das in 2005 oder 2006... .
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#4
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Ok. 20% Überladung, aber ihr habt es durch Umpacken regeln können.
Wenn das aber nicht möglich ist, weil schon alles ausgereizt wurde? Antrieb abbauen scheidet aus, da fetter AB. Würden die einen mit 10% weiter ziehen lassen?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Du brauchst ein größeres Zugfahrzeug der Rest ist doch hampelei [emoji41]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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Ich finde es nicht gut offen über Möglichkeiten des Rechtsverstoßes zu diskutieren. Das sollte jeder für sich im Stillen entscheiden und nicht öffentlich danach fragen... das wirft ein schlechtes Bild aufs Forum und mindert die Toleranz bei den Polizisten (vor allem die die mit lesen....)
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#7
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und immer daran denken, der Anhänger hat über 2 Tonnen... da wird es teurer... und auch Punkte werden (können) gerne verteilt werden...
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#8
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Bei einem Trailer von 2to greift ja 140€ 1Punkt , somit ein Bußgeldverfahren und keine OWi.
Ich denke man bleibt stehen. Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#9
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Nein. Ich nicht. DU wolltest das doch wissen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Ich finde es gut zu wissen, was einen erwartet.
Offizielle Stellen geben es,in Form des Bußgeldkatalog, ja auch preis! Ich hatte auch schon mal gefragt und es ist, bis 10%, Glueckssache und Tageslaune des kontrollierenden Beamten, war das Ergebnis der Umfrage. Der eigene Auftritt, der Zustand des Gespannes, die Ladungssicherung, kommen beide in den kritischen Bereich, Trailer und Zugwagen und so weiter. Ich würde mir die Option des Umladens immer offen halten. Bei mir könnte es beim Trailer auch kritisch werden, immerhin sind Achsen, Bremsen, Reifen und Rahmen im grünen Bereich, nur die Auflaufeinrichtung ist grenzwertig. Willy
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#11
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Zitat:
Es gibt eine gesonderte Rubrik Anhängelast im Katalog.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#12
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Wenn ich hier die einzelnen Trööts über Trailer-Gewichte lese, kommen immer Werte von 3-5% Toleranz vor. Damit wären wir bei ca. 2060-2100 kg.
Wenn Dein Trailer großzügig dimensioniert ist, ist er vielleicht auch etwas schwerer als notwendig. Prüf doch mal, was Du an Rollen, Auflagen, Winde, Reserverad, etc. abmontieren kannst, wenn Du nur kranen möchtest. Wenn da etwas zu machen ist, sollten wir uns mal gemeinsam den Trailer anschauen. Wie wäre es denn mal mit einem Gespräch beim nächsten Stammtisch?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#13
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Gehts um das eklige Gesamtzuggewicht?
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#14
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Anhängelast ist gesondert geregelt, fällt aber in den Bereich der Überladung...
Hat dein Freund schon mal ausgerechnet, ob er nicht sogar das Gesamtzuggewicht (Masse) überschritten hat???
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#15
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Das lassen wir mal außen vor.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
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Zitat:
Oder meinst du die 1:1 Regel? Das sieht es nämlich mit 2.150 kg auch etwas Mau aus. Ich will aber zunächst das Thema "Anhängelast einen Schnaps zu viel und Weiterfahrt" klären.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#17
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Ich befürchte, ein Polizist, der dich mit festgestellten 10% zuviel weiterfahren lassen wird, wird eher selten sein, da er damit quasi auch die Verantwortung übernimmt (falls etwas passieren sollte) und mit der genehmigten Weiterfahrt einen Amtsmißbrauch begehen würde.
Bestrafen muss er dich nicht, da er hier Spielraum hat, aber ne Weiterfahrt genehmigen steht auf nem anderen Blatt. Um deine Frage zu beantworten: ich glaube NICHT, dass er dich weiterfahren lassen würde.
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Lg, Herwig |
#18
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Die Rennleitung mag das vielleicht noch irgendwie durchgehen lassen, spätestens aber bei einer Beteiligung an einem Unfall oder sonstiges wird die Versicherung sicher Forderungen an dich stellen wenn das Gewicht nicht stimmt.
Das sollte man auch bedenken wenn man vor hat mit so viel Überladung herum zu fahren. |
#19
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OK, kurz und knapp. Bei 10% drüber bleibt das Anhängsel stehen.
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#20
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Zitat:
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#21
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Ich wurde im Letzten Jahrtausend angehalten mit 30 % überladung Richtung Bremen auf der BAB. Raus zum wiegen alle Freundlich aber bestimmt. Bis 20 % dürfe ich weiterfahren auf eingen Gefahr und Risiko nochmal angehalten zu werden. Die 10 % zu der 20 % überhöhung habe ich in den Wagen gepackt. Also alles gut mit weiterfahrt. Gekostet hat das um die 100 DM und einen Punkt. Alles also gut ausgegangen.
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Gruß und Ahoi Martin
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#22
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Zitat:
Aussage eines Jeep Kollegen der beruflich eben diese Kontrollen und Wiegetätigkeiten ausübt und lehrt....bei 5% ist Schluß! Kein Gramm drüber!
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Gruß vom Oberrhein. |
#23
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Aus eigener und Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis, ist der Trailer für sich allein stehend überladen, bleibt er Garantiert stehen.
Dann hilft nur umpacken, wenn die Gesamtzugmasse es zu lässt. Überschreitung der Anhängelast wird bis zu 5% toleriert, aber evtl. Bestraft.
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Viele Grüße aus dem Raum Paderborn. Uli |
#24
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Bis 5% sieht der Bußgeldkatalog keine Strafe vor.
Willy |
#25
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dann schickt doch einfach Mutti im Zweitwagen und Handy vorneweg Ironiemodusaus
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
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