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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Posilampen... mal wieder
Sorry Gemeinde, aber die Sufu hat leider nix Konkretes ergeben.
Hoffe aber auch mit den richtigen Begriffen gesucht zu haben. Zum eigentlichen Thema: Was jetzt? Welche Abnahmen brauchen Positionslampen, wenn ich sie auf dem Rhein führen will? Reicht das Zertifikat vom BSH?, oder Reicht das Wheelmarkzeichen?, oder muß auf den Lampen das Ankersymbol drauf sein? Das ist aber noch nicht alles. Was wenn ich das Boot nun auf Seeschiffahrtssraßen bewegen will? Reicht da noch das Ankersymbol für die Rheinschifffahrt? Oder müssen die Lampen, wenn sie Binnen und See benutzt werden sollen Ankersymbol für den Rhein UND Wheelmark oder BSH Abnahme für See haben? Reale Situation: Mein Boot ist mit den sündhaft teuren Navi LED Pro ausgerüstet. Die Dinger sind klasse und ich lass da nix drauf kommen. Allerdings haben sie nur ein BSH und Wheelmark Zertifikat. Der Anker fehlt. Könnte eine Opfergabe in die Staatskasse ins Haus stehen, wenn ich mit dem Boot auf dem Rhein fahre und von der Jungs der blauen Fraktion kontrolliert werde? Ohne hier eine Rechtsberatung einzufordern wäre mir doch sehr geholfen, wenn ich einen belastbaren Link auf eine auskunftgebende Webseite oder hier sogar eine schlüssige Aussage zum Thema finden könnte. Über die Anbringung der Posilampen am Boot (Binnen und See) braucht nicht weiter informiert zu werden. Das Thema ist in mehreren tausend Abhandlungen hinreichend behandelt worden. Vorab schon mal ein herzliches Danke für erleuchtende Beiträge.
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#2
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Laut website des BSH genuegt, sowohl fuer Berufsfahrzeuge, wie auch Sportfahrzeuge, binnen und buten, die Steuerradzulassung.
Die Ankerzulassung hat lediglich Bestandsschutz auf Binnenschiffahrtsstrassen. Die BSH / DHI Zulassung ist auf Sportbooten auch im Seeschiffahrtsstrassenbereich gueltig.
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#3
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Hier die Quelle: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#4
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Ist zwar etwas neben dem Thema, aber vielleicht auch gut zu wissen.
Positionslampen erhalten ihre Zertifizierung immer nur für einen bestimmten Zeitraum. Wenn der Hersteller keine Verlängerung des Zertifikats beantragt, läuft das Zertifikat aus. Die weitere Verwendung als Positionslampen wäre da nach nicht mehr erlaubt. Schau mal unter http://www.mared.org/ nach. Dort sind alle aktuellen und auch die abgelaufenen Zertifikate aufgeführt. Die Suche nach bestimmten Ausrüstungsgegenständen ist allerdings mühsam wenn du die Item Nr. nicht hast. Für Positionslampen ist es A.1/6.1 und in der obersten Zeile den Hersteller eingeben. Damit kommst du ans Ziel. Über MarED lässt sich auch feststellen, ob Lampen, die ein ausländisches Zertifikat haben, hier in D verwendet werden dürfen (EG-Richtlinie) Um MarED zu nutzen mußt du dich dort allerdings (kostenlos) Registrieren. Ist aber kein Akt und schnell gemacht. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#5
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Zitat:
Ist das so? Ich habe beruflich u.a. mit (nicht speziell diesen, aber doch grundsätzlich solchen) Zertifizierungen zu tun. Da ist es in der Regel so, dass für Produkte gilt: Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens hat muss das Zertifikat aufrecht sein. Wenn der Hersteller nachher (also für spätere Produkte oder Produktserien) sein Zertifikat auslaufen lässt, ändert dies ja nichts an den nachgewiesenen/zugesicherten Eigenschaften des damaligen Produkts. Dann müsste man doch alle Produkte aus dem Verkehr nehmen, wo zB der Hersteller nicht mehr existiert. Das würde mich doch sehr verwundern.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#6
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Zitat:
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund
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#7
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Danke für den Hinweis.
Da bin ich wohl einer falschen Info aufgesessen. Lag woh daran, dass es nicht unlogisch wäre, eine weitere verwendung ehemals zugelassenenr Navigationslampen zu verbieten, wenn sie durch eine Neuregeleung die Anforderung (z.B. erhöhung der Tragweiten) an sie ändert. Zitat:
Fazit: Es ist Völlig egal, ob ich mich bei Lopolight in den finanziellen Ruin stürze oder alternativ die aus cinesischer Produktion anmutende, zur Zweifarbenlaterne mutierte Taschenlampe mit D-Celle und Klemmhalter aus dem Baumarkt entscheide. Hauptsache es kommt irgenwie buntes Licht aus dem Konstrukt. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. Geändert von Joshua Slocum (06.10.2015 um 19:39 Uhr) |
#8
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Ich will die Frage mal anders beantworten:
Ich hatte bis vor ca. 5 Jahren mehrere Sportboote mit amerikanischen und anderen Funzeln. Mein Fahrgebiet war zwischen Bonn und Duisburg. In dieser Gegend wird man regelmäßig angehalten und das Boot kontrolliert. Bis zum Erste-Hilfe-Kasten. Nie wurde die Beleuchtung moniert, obwohl diese überhaupt nicht irgendwelchen Zulassungen entsprach. Ich habe von der WSP sogar Aufkleber als Nachweis für die korrekte Ausrüstung bekommen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#9
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Zitat:
Und was kontrollieren ie noch? Nahc Was Beantanden sie ? es gibt keine Verpflichtung auch nur ne Schwimmweste dabei zu haben. Zumindest Binnen nicht. Es gibt nur eine Empfehlung. Meine Leuchten sind auch nicht BSH zugelassen haben aber eine RINA zulassung. Leider gilt diese nur auf See, da sie kein Steuerrad haben. Wechseln werde ich aber deswegen nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#10
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Moin Sehleute
Als ganz einfache Antwort an den TE hätte genügt,dass die BSH-Zulassung für Binnen und See voll ausreichend ist.Alle Zulassungen gelten auch nur wenn die ebenfalls zugelassenen Leuchtmittel verwendet werden,was ja bei den meisten LED-Posis müssig ist weil die fast nie zum austauschen vorgesehen sind(die Leuchtmittel). Im Übrigen sollte man sich nicht Gedanken da rüber machen welche Beleuchtung gerade noch so durch eventuelle Kontrollen schlüpft,sondern warum das ganze Zulassungstheater veranstaltet wird.Auch und gerade im Bereich der See-und Seeschiffahrtsstraßen geht es in erster Linie um Tragweiten,Sichtbarkeiten und Farbtreue und das sind alles Dinge die zum richtig "Gesehenwerden"und da mit der eigenen Sicherheit beitragen. gruss hein
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#11
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Zitat:
Zudem sind auf See auch andere Nationale Lampen Zugelassen z.B. RINA Und LED sollten eh nicht kaputt gehen. Die sind ja für 50000h und mehr gebaut.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (06.10.2015 um 18:36 Uhr)
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#12
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Zitat:
Laut meinem Kenntnisstand war früher das Steuerrad, durch das DHI (Deutsches Hydrograühisches Institut) ersetzt und nunmehr BSH, also Bundesamt für Hydrographie ersetzt. Eine Rheinzulassung -zumindest für die Sportschiffahrt- wäre mir absolut neu. Also, wenn nur Eines der Bedingungen erfüllt ist, sind die Laternen zugelassen, sowohl auf binnen- wie Seewasserstrassen.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#13
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Zitat:
In der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung unter §3.02 steht : Absatz 2: Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, a) deren Gehäuse, Zubehör und Lichtquellen das Zulassungskennzeichen tragen, das in den Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschifffahrt vorgeschrieben ist und unter Begriffsbestimmungen: ein Licht, dessen Farbe den Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschifffahrt entspricht; Hier die ausgabe der Lichterführung in der Rheinschifffahrt.Vorschriften Lichterfarbe.pdf unter Artikel 15 ist die Kennzeichnung mi dem Ankersymbol beschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (07.10.2015 um 07:54 Uhr)
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#14
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Danke, danke, danke für all die erklärenden Beiträge.
Ja wenn dees denn so iss... Ich werd mich mal in einschlägigen Baumärkten nach der Chinafunzel umsehen. Himmel! Wenn ich das hier alles so lese komm ich zu der Übezeugung dass Lampen mit gar keiner Zulassung am sichersten sind. Lieber mal bei ner Kontrolle ein paar Euro rausdrücken aber dafür mit der Gewissheit leben dass man bei ner Kontrolle der Outlaw ist. Und ohne irgendwelche eingestepelten Zeichen und Runen auf den Lampen gibts auch keine Grundlagen für langatmige Diskussionen mit den Blauen Jungs. Zack, Zahlen und weiter den Tag genießen.
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#15
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Zitat:
Den Verkäufer habe ich angesprochen und er wusste von Zulassungen gar nichts EDIT: Rechtschreibfehler.... scheiss Handy
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (07.10.2015 um 22:26 Uhr) |
#16
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Jo, super Fachpersonal im Bauhaus
Handbreit Walter |
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