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#1
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Frage an Bodensee-Profis
Hallo Bootsfreunde,
habe es nun endlich geschafft mir ein Boot zu zulegen, welches schon mal eine Bodenseezulassung hatte. Ist aber seit einem halben Jahr abgelaufen. Quicksilver mit Honda 90 PS Einspritzer. Soweit alles beantragt. Nun möchte ich das Boot im Frühjahr 2016 in Konstanz selbst einem Sachverständigen vorführen und habe soweit auch bereits alles geregelt mit dem Wasserschifffahrtsamt Konstanz. Frage: Benötige ich zur Zulassung einen Servicenachweis des Mpotors. Da ich an meinen Motor alles selbst mache, habe ich diesen aktuell nicht. Der Letzte war vom Vorbesitzer 2013. Des Weiteren möchte ich in der Vor und Nachsaison an Werktagen, also nicht am Wochenende, immer mal wieder für 2 bis 3 Tage an den Bodensee. Wir habe einen kleinen Hund welcher auch mit muss. (Zwergschnauzer) Also suche ich eine Unterkunft in der Nähe eines Hafens, wo man auch den Trailer abstellen kann. Ich suche nun schon 2 Wochen aber immer wieder ist das Hündchen nicht erlaubt. Ideal wäre Schloss Helmsdorf gewesen. Appartment, super Hafen, Auto und Trailer hätten auch Platz gehabt, jedoch darf hier wieder einmal das Hündchen nicht mit. Ich glaube ohne Insidertipps wird das nix!?!? Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen. Gruß Santorini |
#2
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Zitat:
interessantentes Thema! Was ich schon immer mal wissen wollte wie das den so abläuft am Bodensee mit der Zulasung. Ist das quasi so wie beim Tüv? Was wird da so alles überprüft? |
#3
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Hallo Santorini,
wichtig ist, dass Du die BODENSEEZULASSUNG auch in den Händen hast, das 1/2 Jahr ist primär nicht so schlimm. Das Boot muss VOR dem Prüftermin bei einer anerkannten Werkstatt zum Service gewesen sein, Nachweis in Form einer Rechnung ist erforderlich Weiterhin mit dem zuständigen Amt FN-KN-LI ( je nach Zulassungsort Deines Bootes ) einen Termin online buchen und das Boot anmelden Zum Termin muss dass Boot dann "fahrfertig" MIT Sicherheitsausrüstung gemäss BSO im Wasser liegen Dürfte also nicht so kompliziert werden In Sachen Hund: wir haben einen RIESENSCHNAUZER ist bislang kaum ein Problem gewesen Ich vermute mal die 2-3 Tage sind ein Problem weil die meisten Ferienwohnung gerne für 1 Woche vermietet werden Empfehlen kann ich Dir: ALTES PFARRHAUS in Meersburg / Ferienwohnung 1 ist für Hunde erlaubt Hafen direkt gegenüber, sehr netter Hafenmeister HERR HEGER www.altes-pfarrhaus-meersburg.de Anderenfalls tageweise ein Hotel: hier bin ich immer HOTEL SONNENHOF KRESSBRONN Unterbringung im DZ im Nebengebäude GÄSTEHAUS ÜF € 99 mit TOP 1 A Frühstück / Hund erlaubt www.sonnenhof-bodensee.de Marina ULTRAMARIN ca. 5 Fahrminuten entfernt Da dürften dann die 2 Tage in der Woche überhaupt kein Problem sein |
#4
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Zitat:
und was muss bei dem Service gemacht werden???? |
#5
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die möchten gerne die Überprüfung von Filtern und Ölen und Dichtigkeit geprüft wissen
Daher ist es auch einfacher, dass Boot einem SERVICEBTRIEB zum TÜV abzugeben Bei mir wurde immer FILTER / ÖLE / allgemeine Durchsicht zum TÜV / Probelauf in Rechnung gestellt Timo
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#6
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ok, und wie oft muss das gemacht werden? Die kassieren ja dann quasi zweimal. Einmal in der Werkstatt für das Zertifikat und dann kontrollieren die nochmal vor Ort wenn das Boot im Wasser liegt.?
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#7
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Das Zertifikat kommt nicht von der Werkstatt
Das kommt immer vom Bodensee-Schifffahrtamt Der TÜV ist halt alle 3 Jahre fällig und da wird neben der Vorführung eine technische Durchsicht verlangt Der Sachverständige vom Amt prüft letztlich nur noch die Sicherheitsausstattung / Motorennummer Übereinstimmung mit der Zulassung / bzw. unerlaubte Änderungen zu den Vorgaben der BSO Die technische Funktionalität wird beim Abnahmetermin eben vorausgesetzt und damit der Nachweis verlangt!
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#8
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Zitat:
ah ok. Danke für die Info. Ich habe mir da noch nie nen Kopf drum gemacht. Wieviel ist denn so im Schnitt ein neues Boot mit Bodenseezulassung mit nem 5.0 MPI teurer als ohne? |
#9
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grobe Richtung;
Umrüstung eines Bootes mit 5,0 MPI rund € 10.000,-- Bei Neubestellungen eines Bootes DIREKT mit MPI-C Motor und entsprechender BSO Umrüstung ( keine Bilgepumpe nach außen / Benzinabsperrung / Batterieschalter außerhalb des Motorraums / Waschbecken und WC dürfen NICHT nach außen lenzen / Ölwanne unter dem Motorblock ) kommen dann je nach Motorgröße 3,0 ca. € 3.500,-- / 4,3/4,5 ca. 5.000 / 5,0 Liter ca. 7.500,-- AUFPREIS hinzu Also nachträglich umrüsten ist natürlich immer teurer als direkt bei einem Neuboot den passenden MPI-C Motor zu bestellen VG Timo |
#10
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Das Boot muss vor der Überprüfung nicht zum Service, das ist Quatsch. Es reicht eine Bescheinigung über gültige AU, die sollte aber im Zeitnah zum Abnahmetermins sein. Werkstätten, die eine AU machen findest du z.B. beim LRA Friedrichshafen.
Ich mache das schon seit Jahren so, den Kundendienst mit Ölwechsel etc. mache ich auch selbst. Gruss Frank |
#11
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Ich habe jetzt mal auf der Homepage FN nachgeschaut:
Dort steht : Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug nach dem Ergebnis einer amtlichen Untersuchung den Vorschriften entspricht. Die Behörde bestimmt dann Zeit und Ort der Untersuchung. Der Antragsteller hat das zu untersuchende Fahrzeug an dem bestimmten Ort vorzuführen und die zur Untersuchung erforderliche Hilfe zu leisten. Das Schiff muss in allen Teilen zugänglich sein, auf Verlangen ist eine Probefahrt zu machen. Die Untersuchung erstreckt sich auf die Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung des gesamten Fahrzeugs Das Boot muss zur Abnahme im Wasser liegen. also, FRANK, da steht tatsächlich nichts mehr von einem aktuellen Wartungsprotokoll dabei! Ich weiß nur, dass ich 2009 definitiv bei der Vorführung eins haben musste und 2012 bei einem erneuten TÜV Termin, den allerdings eine Werkstatt für mich gemacht hatte, wurde EXAKT ein Service berechnet, weil OHNE aktuellen SERVICE KEIN NEUER TÜV! Aber es scheint ja demnach OHNE Service zu gehen,. Auch gut |
#12
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Bodensee Profi
Hallo Bootsfreunde,
das freut mich, dass hier so schnell geantwortet wird. Vielen dank an Alle. Die Hilfe der Bootsgemeinde ist ja hervorragend. Mein Revier ist und war auch bislang der Gardasee. Hier (in unserer Anlage) treffen sich Leute aus ganz Deutschland und was die erleben mit ihrem Bootsservice ist unglaublich. Zahlen viel Geld, setzen Boot ins Wasser und nichts geht. Vergaser verstopft, Z falsch zusammen gebaut, Lenzstopfen vergessen usw. Ich frag mal morgen beim WSA Konstanz nach ob eine AU ausreichend ist. Ansonsten beauftrage ich Roje mit dem Tüv. Scheint mir vertrausenwürdig. und dann muss ich bloß noch eine Slipstelle, Unterkunft, Hafen, Trailerabstellplatz finden. @ Klampen Kaiser, deine Vorschläge schaue ich mir heute Abend mal an. Grüße Santorini |
#13
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Bestelle mir bitte ROLAND JENKE ( RoJe Boote ) einen schönen Gruß
Er hat meine Bodenseezulassungen und den TÜV gemacht VG Timo Kaiser |
#14
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Halo Freunde des Bootes,
Ich glaube ihr habt alle ein bisschen Recht. Denn wenn ich das richtig verstanden habe auf der Landratsamtseite ist das wie folgt. Wenn ein älterer Motor noch eine Bodenseezulassung hat, weder aber die Stufe 1 bzw. Stufe 2 der Abgasverordnung besitzt muss einen solchen Wartungsnachweis vorzeigen. Auch, so glaube ich verstanden zu haben, muss eine Au nur gemacht werden, wenn ein Abgasstufe nicht erreicht bzw. hat. In meinem Fall jedoch, habe ich einen Außenborder mit 90 Ps und Einspritzanlage. Baujahr 2007. Dieser hat die Stufe 1 und 2. Insofern, so glaube ich, benötige ich weder einen Wartungsnachweis noch eine Au. Ich werde aber morgen mal anrufen. Ja das ist alles etwas kompliziert, macht es aber interessant. Grüße von Santorini Terer |
#15
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Zitat:
mein Motor ist Bj 2006 und ich musste noch zu jedem TÜV Termin einen Wartungsnachweis mitbringen. Eine AU brauchst Du nur bei älteren AB´s die die Stufe 1 oder 2 nicht erreichen. Gruß Gerd
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich einen Mann traf, der keine Füße hatte. |
#16
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Hey Santorini, direkt neben dem WSA in Konstanz (Abnahmestelle) ist die Polywerft. Hier kannst bequem Deinen Tüv machen lassen und man erhält auch wirklich kompetente Beratung in allen Belangen rund ums Boot. Woher kommst Du denn?
Unser Motor entspricht der BSO II und wir mussten auch einen Wartungsnachweis vorlegen bzw. dann halt mitführen. Das selbe beim alten Boot mit BSO "0"....
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Der Tom TROUBLE TEAM |
#17
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ich bin verwirrt.
Tüv für Boote war mir bislang unbekannt, es gibt eine Prüfung zur Bodenseezulassung mit dreijähriger Gültigkeitsfrist, organisiert über die Landratsämter Für meinen 8er Yamaha AB (der aktueller BSO Vorschrift entspricht) wurde kein Wartungsprotokoll verlanngt, sondern eine Bescheinigung zur Bestätigung der Einhaltung der Abgasgrenzwerte. Diese stellte eine Motorenwerkstatt bei Meichle und Mohr aus, allerdins ohne eine echte Prüfung, anscheindend war das Prüfgerät defekt. Die Bescheinigungs gabs trotzdem. Andreas |
#18
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Ja Bodenseezulassung ist der korrekte Ausdruck, aber im Umgangston nennt man das auch mal Tüv Prüfung.
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Der Tom TROUBLE TEAM |
#19
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Bodensee Profis
Hallo Tom,
ich komme aus Horb. Habe aber nun mal sicherheitshalber bei dem Landratsamt Konstanz eine Anfrage gestellt ob ich einen Wartungsnachweis, AU oder nichts zur Abnahne vorlegten muss. Teile Euch das Ergebnis mit. Gruß Santorini |
#20
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Bodensee Profis
Hallo Bootsfreunde,
zunächst einmal ist der Tipp mit der Polywerft super. Habe mit dem Besitzer telefoniert und hat sich echt Zeit genommen für meine vielen Fragen. Ein super Lob an der Stelle. Hier werde ich auch mein Boot mit der Bodenseezulassung beauftragen. Aber nun zur Bodenseezulassung. Generell gilt: Bei der Nachuntersuchung ist je nach Motor entweder eine Wartungsbestätigung (gilt für Altmotoren und für Motoren welche nach der Richtlinie 2003/44/EG zertifiziert sind) bzw. ein AU-Protokoll (gilt für Abgastypengeprüfte Bootsmotoren der Abgas-Stufe I und II) vorzulegen. Da aber an meinem Boot ein CE-Motor nach der Richtlinie 2003/44/EG angebracht ist, benötige ich eine Wartungsbestätigung. Die Wartung kann von jeder Werkstatt durchgeführt werden, welche sich mit Bootsmotoren auskennt. Die AU-Protokolle für die abgastypengeprüften Bootsmotoren dürfen nur von anerkannten Fachwerkstätten durchgeführt werden. In meinem Fall werde ich dann im Frühjahr 2016 die Polywerft damit beauftragen. Muss man alles mal wissen. Grüße Santorini
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#21
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Hallo zusammen,
ich hätte auch mal eine Frage zur Bodenseezulassung. Werde aus der Verordnung und zugehörigen Erklärungen nicht ganz schlau. Habe einen Volvo Penta 250 B mit 146ps, Bj 1993, Z Antrieb, 4 Zylinder. Hatte bisher noch nie Zulassung und fällt daher nicht unter den Bestandschutz. In der Liste der Motoren konnte ich ihn nicht finden. Zitat: Ausnahmeregelung für Neuzulassung 4-Takt-Innenbordmotoren mit Selbst- oder Fremdzündung (Diesel- oder Benzinmotoren auch Z-Antriebe) bis 150 kW gesamt installierte Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53). Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53. Verstehe ich es richtig, dass ich eine CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf diese Richtlinie auftreiben muss, und dann ist gut? Und wo bekommt man so etwas her? Freundliche Grüße mk |
#22
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Kurzfassung:
der Motor entspricht nicht der Abgasnorm von der BSO II somit gibt es keine Zulassung Motor benötigt ein Zertifikat mit einer M Nummer das bekommst du von Volvo allerdings nicht für ein Motor aus 1993 |
#23
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soisses
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Gruß Ahap |
#24
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Da springe ich auch mal mit auf den Zug auf, für den Fall das wir 2021 nur einmal nach Kroatien können. Habe ich die Chance mit meiner Stingray 240 CS, Bj. 2006, 5.0 MPI mit alpha one gen. 2, ohne große technische Änderungen an eine Bodenseezulassung zukommen? Das Boot ist auch CE Zertifiziert
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Gruß Axel ...endlich wieder mal Boot fahren |
#25
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Zitat:
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