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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Muß mein Boot angemeldet sein?
Hallo, Forum
was muß ich beachten wenn ich mit meinem boot auf`s wasser möchte? Fahrgebiet wäre nordsee, ems, weser muss es irgendwo angemeldet sein, muss ein name dranstehen, welche sicherheitsausrüstung ist pflicht? das boot ist eine 7,5m skipsplast; getrailert nun werdensich sicherlich einige fragen: der hat hier doch schon so´n paar kommentare abgegeben und jetzt diese frage nun,ja aber auf dem wasser selbst bin ich frischling freue mich auf eure antworten gruß jens |
#2
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Moin
Sobald ein Boot über maschinellen Antrieb verfügt, ist eine Anmeldung bei einer amtlichen oder amtlich anerkannten Stelle unumgänglich. Vorschriften zur Sicherheitsausrüstung gibt es ei D nicht, jedoch, wird die Empfehlungsliste des DMYV im Zweifel herangezogen. Führerscheine wirst du warscheinlich beide haben, bei der Fahrgebietsplanung.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
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Feddo,
die Antwort würde ich aber noch mal überdenken
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#4
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Habe erst am We wegen 2PS e- Antrieb Schwierigkeiten gehabt.
Ich weis Ems und Weser sind lang und beides
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#5
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Binnen ok, gebe ich dir recht
Aber Nordsee
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#6
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Zulassung mit Motor JA, Führerschein erst ab 5 PS
Manche Blauen wollen auch am Kajak ne Zulassung sehen, machen wir deshalb immer von unten, da oben kein Platz.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#7
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Fürs Kajak ist eine Zulassung nicht erforderlich aber eine Kenzeichnung
mit Botsnamen ausen und Eigneranschrift innen ist vorgeschrieben Steven
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#8
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Gratuliere zur Skibsplast, ( 710er oder 730 ? )
am einfachsten udn günstigsten ist die Anmeldung bei dem für dich zuständigen WSA . Kostet 18 Euro und geht übers Telefon innerhalb von wenigen Werktagen. Ablauf : Anrufen und Anliegen äußern. Mann bekommt dann einen Vordruck zugeschickt + eine Zahlschein über die 18 Euro. 18 Euro überweisen, Zahlungsbeleg ( ggf auch vom onlinbanking) Eigentumsnachweis( Kaufvertrag bzw Rechnung) an das WSA per Brief. Und 2-3 Tage später liegt deine " Zulassung" im Briefkasten Am Boot musst du an beiden Seiten in min 10 cm hohen Buchstaben das Kennzeichen anbringen. z.B S-EX 69 DasKennzeichen kannst du dir bei jeder Firma die Folienbeschriftungen auf Firmenautos etc mach plotten lassen. Kostet nur ein paar Euro.
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Gruß Olli |
#9
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hi........
sagt mal: Außerdem gibt es einige Flüsse und Kanäle, die zwar wie Binnenschifffahrtsstraßen aussehen, die aber dennoch Seeschifffahrtsstraßen sind, und die deshalb nur mit dem Sportbootführerschein See befahren werden dürfen. wenn das auch für nordsee, weser und ems gilt..................... langt dann nicht der name und ein heimathafen???? oder täusche ich mich jetzt soooo bzw. dann muß ich mich auch nochmal anmelden........... lg. michi
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90 PS V4 Evinrude AB baujahr 93 BE 90 TLET |
#10
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Du täuscht dich nicht.
Binnen und See gibt es Unterschiede. mfg Ralph |
#11
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Genau so isses michi
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#12
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danke.........
war schon am grübeln...... lg. michi
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90 PS V4 Evinrude AB baujahr 93 BE 90 TLET |
#13
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Sagt mal was glaubt ihr:
ich habe 3 Boote (2 Wracks+ 1 Naja..) in Italien. 2 Boote sind trailerbar, also könnte ich die nach DE überführen und da eure Reviere unsicher machen. Hier bei mir in IT habe ich k e i n Boot angemeldet/registriert oder sonst was, da alle Boote unter 9,99 met sind und erst darüber eine Registrierung erfolgen muss. Das Einzige, was ich machen muss, ist die Steuer und die Versicherung für die Motoren bezahlen (1 x Jahr) und den Nachweis mitführen. Wir haben tw nicht 1x Schiffsnamen auf unseren Booten. aber wir fahren stolz die ital. "Nazionale" auf dem Achterstag. Wie würde wohl die WaPo reagieren??? Ach ja: und eine "CE" kennt man hier auch nicht!!! Aber im Ernst: ich habe wirklich vor mit einem Boot heuer nach Kiel zu fahren, nur wenn ich höre was ihr für Schauermärchen erzählt, dann lass ichs glaube ich lieber. LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#14
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Hallo Jens,
auf den Seeschiffahrtsstrassen brauchst Du keine Zulassung, also kein Kennzeichen, egal ob über das WSA oder über ´nen Verband. Ein Name des Bootes soll wohl draufstehen (ich weiss zwar nicht wo das steht, hab aber grad gehört, dass die WaPo hier im Bereich eine Verwarnung ausgesprochen hat wegen fehlenden Namens am Boot). Auf Binnenschiffahrtsstrassen darfst Du nur fahren, wenn das Schiff ne Zulassung hat, also eingetragen ist. (... und in beiden Revieren gehört natürlich der entsprechende Führerschein dazu...) Ach ja, eine (geeignete) Schwimmweste pro Person an Bord solltest Du auf der Nordsee an Bord haben. Gruss Lars |
#15
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hallihallo, an alle
erstmal danke an euch bin jetzt schon mal `n bißchen weiter die scheine sind beide vorhanden nur leider noch keine erfahrung das boot gehört einem freund von mir der nach griechenland gezogen ist und es mir zur freien verfügung und pflege überlassen hat nächstes jahr soll es dann überführt werden ich versuchs mal mit nem bild |
#16
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Hallo Jot.v8.A.,
unter dem Link findest du die Infos http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...uge/index.html
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#17
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Herzlichen Glückwunsch zum Boot. Das muss aber ein guter Freund sein, der dir einfach so ein Boot da läßt.
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#18
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Sehr schönes Boot das ist eine Skibsplast 700 D.
eine sehr gelungene Mischung aus Gleiter udn Verdränger mit genügsamen Diesel: www.skibsplast.no oder www.cramer-boote.de Type motor/stammelengde: Anbefalt motorstørrelse: Fartseksempel (2pers.): Vekt: Lengde: Bredde Største høyde: Godkjent for maks: El. opplegg: CE kategori: Innb. 70 - 100 kw (95 - 136 HK) 89 kw -22 kn. 1525 kg 715 cm 255 cm 230 cm 100 kw 12V C - maks 8 personer ich bin noch nicht auf der Nordsee gefahren, aber ein einfaches Anfängerrevier ist das sicher nicht. Ist auf dem Boot ein GPS Kartenplotter ??
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Gruß Olli |
#19
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So jetzt nochmal für alle und ganz einfach:
Im Bereich der SeeSchiffahrtsStraßen: 1. Bootsname (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund. 2. Heimathafen Im Bereich der BinnenSchiffahrtsStraßen: 1. Binnenkennzeichen (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund. Mögliche Kennzeichen: - vom WSA - Flaggenzertifikat - IBS vom DMYV - Eintragung beim Amtsgericht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Zitat:
wo das steht, dass das Pflicht ist Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#21
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Zitat:
die Pflicht -auf See- zur Kennzeichnung mit Heimthafen/Name besteht lt. BSH nur im Falle der Beantragung eines Flaggenzertifikates oder der Eintragung ins Seeschiffahrtsregister. Beides gilt als Eigentumsnachweis und dient auch und -lach- beim Zertifikat als Nachweis zur Berechtigung des führens der Nationalflagge. Eine Meldepflicht besteht auf Seestraßen aktuell nicht, im Gegensatz zu den Binnenstraßen, wobei hier die die WSÄmter Ansprechpartner sind. Gruß Kai
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#22
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Zitat:
Man muss nicht "Vorschriften" erfüllen, die nicht "amtlich" vorgeschrieben werden. Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#23
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Zitat:
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Gruß Olli |
#24
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hallo!
@ olli da is `n V8 drin jo 5,7volvo @ jumon da steckt viel vertrauen drin @ alle, also nur eine namen rankleben und als heimathafen meine adresse dran? ich hab doch keinen heimathafen weser und ems werde ich nur im bereich see fahren schöner trööt ist noch nicht aus dem ruder gelaufen gruß jens |
#25
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Zitat:
Heimatort des Bootseigentümers am Heck steht, auch wenn der Ort weit im Binnenland liegt. Belem |
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