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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kennt sich damit jemand aus und kann mir Auskunft geben. "Googeln" hat leider nichts gebracht
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#2
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bitte nicht , eins hab ich nicht abgemeldet das andere noch nicht angemeldet allerdings auskunft von gestern von der Behörde, wenn ich noch den Schein habe ist auch nicht abgemeldet und alles noch ok obwohl der Zwischenbesitzer vor 2 Jahren das Boot anscheinend nicht abgemeldet hat.
Nun muss ich das nur umschreiben lassen ![]()
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#3
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Asche auf mein Haupt.. Ein Boot ist ein jahr, das andere anderthalb und Morgen will ich zum WSA gehen und endlich ummelden.
Ich bin vor einem Monat in die Kontrolle bei der Waschpo gekommen und die meinten, nicht umgemeldet, ergo nicht registriert und das hat dann gleich 25€ gekostet nebst Auflagen. Ich sehe das aber auch so, solange nicht abgemeldet, solange ist das Boot auch angemeldet, wenn auch nicht auf meinen Namen. Beide Scheine der Vorbesitzer nebst Kaufverträge habe ich ja immer in Kopie aufm Boot. |
#4
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Und bitte kein OT Geflamme, warum ich solange nicht umgemeldet habe. Hatte dazu gute Gründe...
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#5
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sehe ich auch so und ich denke die auch so aber morgen haben die zu in Berlin
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#6
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Argh, hast recht. Nur Mo+Di... dann nächste Woche...
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#7
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![]() Zitat:
Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, wenn du als - neuer - Eigentümer die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht meldest; ebenso ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn der alte Eigentümer dies unterlässt. Das Original nicht mitzuführen ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Immerhin bleibt es selbst bei Vorsatz eine Ordnungswidrigkeit. ![]() Die mögliche Höhe habe ich nun nicht rausgesucht aufgrund der verhängten Bagatelle von 25 EUR.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Hatte ich beim Trailer auch schon mal. Nicht innerhalb von 4 Wochen umgemeldet und dafür auch 20 oder 25 € bezahlt.
Mal herzlich drüber geschmunzelt, 1 Woche später umgemeldet und gut isses ![]() Die Aussage der Waschpo ist inhaltlich zwar falsch, aber die OWI ist rechtens ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#9
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Also muss ich jetzt schlimmsten Fall rechnen, das ich nochmals 2x25€ beim WSA zusätzlich zu den Gebühren für die Ummeldung abdrücken muss?
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#10
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Hi!
Solange das Boot auf dem Wasser nicht bewegt wird, dürfte kein Zwang zur Ummeldung bestehen. Für das nichtangemeldete Bewegen auf dem Wasser hast Du ja schon bezahlt. Beim Amt dürfte daher keine Owi anfallen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#11
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Wenn du beim Kauf dem Voreigner zugesagt hast, das du es ummeldest, ist es eine Ehrensache dies auch umgehend zu erledigen. Denn du bringst damit auch den Voreigner, der sich auf dich verlaesst, in Schwierigkeiten.
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#12
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![]() Zitat:
Ich halte es daher für schwer denkbar, dass die Registrierstelle des WSA sich darum zu kümmern hat, ob du "zeitgerecht" ummeldest. Das ist Aufgabe der Exekutive, und die hat ihres Amtes schon gewaltet. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#13
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![]() Zitat:
![]() Ich finde es eine Schweinerei gegenüber dem Alteigentümer! Wenn du es, außer für eine Probefahrt am nächsten Tag ohne Ummeldung bewegst ist es eine Sauerei - meine Meinung! Ganz nebenbei kann der Alteigentümer beim WSA auch nach z.b. 4 Wochen nachgefragt haben ob eine Ummeldung erfolgt ist und da das nicht der Fall war hat er den Ausweis als verloren gemeldet und das Schiff abgemeldet - das geht mit dem von dir unterschriebenen Kaufvertrag! (würde ich auf alle Fälle so machen) Dan bist du in der Tat ohne gültiges Kennzeichen gefahren!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#14
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Oje, jetzt zitter ich aber. Was für ein böser krimineller Bube ich doch bin meine beiden alten Kähne noch nicht umgemeldet zu haben. Schnell herbei mit dem Schafott...
Welche Schweinerei? Weißt du denn ich deiner Allwissenheit, was ich mit dem Vorbesitzer abgesprochen habe und welchen Ärger soll er denn bekommen? Man was für ein Stuß auf einen Haufen. Hauptsache sich mal wieder profilieren... Wichtig als irgeneine behördliche Anmeldung ist doch die Frage der Versicherung.
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#15
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1. Den Eignerwechsel nicht anzuzeigen, ist gem. §9(1) + §11(2.) Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung eine OWi. Das hat nichts damit zu tun, ob das Boot im Wasser ist oder nicht.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden - §7(1)+(3) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Also sei froh, dass es billig kam. 3. Wenn Du nach dem letzten Bussgeld nicht unverzüglich umgemeldet hast, kann eine weiteres Bussgeld verhängt werden. Das wäre dann sicher höher. Ob ein Monat trödeln noch "unverzüglich" ist, wird sich zeigen. Einen Brief ans WSA zu schreiben geht eigentlich fix. 4. Ich finde es etwas selbstherrlich, zu entscheiden, man habe "gute Gründe" gegen eine recht simple Vorschrift zu verstoßen. Die Ummeldepflicht steht ja sogar auf dem Kennzeichenausweis drauf. Nebenbei fallen mir nur äußerst dubiose Gründe ein, nicht umzumelden.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (05.11.2015 um 15:41 Uhr) |
#16
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Wenn deine alte Kähne irgendwo liegen, wo sie es nicht dürfen, wird der alte Eigner angeschrieben! Wenn deine Kähne sinken und die Umwelt verschmutzen, ist der alte Eigner haftbar! Er kann dann zwar den Kaufvertrag zeigen, aber wenn du da nicht mehr wohnst oder verstorben bist oder, oder, oder.... Der alte Eigner ist dran!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#17
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Das war so klar, das das hier wieder ein reines OT Geflame wird... Gut das hier immer Hilfssheriffs anwesend sind, die natürlich eine blütenreine Weise haben und noch nie gegen irgend etwas verstoßen haben. Gratulation!
Beide Boote sind versichert, also lasst den Stuß, von wegen Gefahr und Schaden für andere. Das hat rein garnichts mit einer Ummeldung zu tun. |
#18
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....okay bei deiner Einstellung bleibt nur zu hoffen das sie dir nochmal 50€ aufm Amt abknüpfen....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#19
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das WSA wird dir nur die Rechnung für die Ummeldung stellen. Ich habe mal das gleiche gehabt. der Neue Besitzer hat einfach nicht umgemeldet. Also habe ich das boot abgemeldet und vom WA wurde die WAPO im Bereich informiert. Diese hat dann nur auf den Typen gewartet. Also er rausgefahren ist gabs nen Knollen und der war 3 stellig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#21
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Ich war nun schon Käufer und Verkäufer eines Bootes mit WSA Kennzeichen und ich habe den Ausweis beim Verkauf an das zuständige WSA zugesendet.
Dabei habe ich eine Kopie der Kaufvertrages beigefügt. Da der Verkäufer den Ausweis nicht weitergeben soll sehe ich kein großes Problem, wenn der Käufer nicht ummeldet, so lange der Verkäufer den Verkauf anzeigt. Das Prozedere dauert etwa eine viertel Stunde und funktioniert sogar aus dem Ausland ohne Probleme. Daher kann ich nicht nachvollziehen wenn die Ummeldung verschlampt wird. |
#22
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Es soll sogar Terroristen geben, die fahren außerhalb des Geltungsbereiches der Binnenkennzeichenverordnung ganz ohne Kennzeichen und Registrieren rum! Der Untergang des Abendlandes droht! Mal im Ernst: Da es aufm Wasser keine Gefährdungshaftung gibt, droht dem Vorbesitzer, so er den Verkauf nachweisen kann, keinerlei Ungemach. Ich hätte bei dauerhaften Einsatz buten die Kennzeichnung und Zulassung komplett ignoriert. Leider wird in Schland eine einmal eingeführte Bürokratie, auch ohne jeden Nutzeffekt, beibehalten und ausgebaut. Bei uns müssen Kinder hungern, wir kommen mit Flüchtlingen, Bürgerämtern und KFZ-zulassungen absolut nicht klar, müssen aber jeden Baum, Steg, Boot numerieren. Diieser Quatsch ist zwar Gesetz, das muss auch eingehalten werden, aber ein richtiges Unrechtsbewusstsein kommt dadurch nicht zustande. Also melds um, und das Ordnungsgeldgegeiere wird weniger, wenn auch für die Eintreiber einfacher. Gruß Michael |
#23
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Hallo,
Zitat:
Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern (was jetzt auch vor Strafe nicht schützt), wo dies bei der Ummeldung beim WSA beanzeigt wurde. Bis dann Dominic |
#24
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Hallo Marno,
mit dem Verwarngeld ist der Verwaltungsakt abgeschlossen. Du wirst nicht für den selben Tatbestand ein zweites Mal zahlen. GRuß Till
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GRuß Till ![]() ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#25
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Hallo Michael, das sehe ich ein wenig anders, Beispiel: Du verkaufst dein Boot an Marno, er bittet dich das Kennzeichen übernehmen zu dürfen weil es Freitag Abend ist und er das Boot am Wochenende überführen möchte. Also schreibt ihr in den Vertrag, Ummeldung binnen zwei Wochen. Macht Marno aber nicht ![]() Er lässt das Schiff an einer öffentlichen Liegestelle liegen über Winter, durch Frostschaden geht der Kahn auf Tiefe, Öl tritt aus ![]() Der Waschpo ist nur das Kennzeichen bekannt und somit du als Halter! Du hast einen Kaufvertrag, da steht drin das du das Boot an Marno verkauft hast. Eventuell noch eine Kopie vom Perso. Wenn der Marno jetzt sagt, nö nicht meine Unterschrift hast du ein gigantisches Problem.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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