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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Handfunkgerät Binnen nur zum Abhören - geht das???
Hallo zusammen,
habe gerade im Archiv gesucht und nix gefunden - daher meine Frage hier. Ich will mir ein 2. Funkgerät zulegen, damit ich parallel zu Kanal 10 mitbekomme, was an der vor mir liegenden Schleuse los ist. Eigentlich wollte ich einfach ein 2. Festgerät einbauen - kann ja ein preiswertes Modell sein. Interessant wäre aber auch ein Handfunkgerät. Ich würde Binnen damit natürlich auf keinen Fall senden, trotzdem gibt es aber zwei Fragen: Ich darf es nur auf See benutzten - heißt benutzen auch "nur hören" oder darf ich es binnen auf Empfang laufen lassen? In der Boote habe ich gelesen, es dürfe nicht an Land genutzt werden - dürfte ich es denn auf Empfang gestellt an Land mitnehmen (wenn ich mir die nahe Umgebung ansehe und den Anruf der Schleuse nicht verpassen will)??? Klar weiß ich, dass das ja keiner mitbekommt wenn ich so ein Teil auf der Fahrt eingeschaltet habe und nicht sende und auch nicht wenn ich es in der Tasche habe an Land - aber das Leben ist voller Zufälle und irgendeiner bekommt das mit und schon hast dui ein Problem. Fragen über Fragen...
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#2
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Re: Handfunkgerät Binnen nur zum Abhören - geht das???
Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#3
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Hallo Kalle ,
wenn es Dir wirklich nur ums Hören geht umgehst Du alle gesetzlichen Fallstricke mit einem "Funkscanner" . Erfüllt alles was Du oben an Bedingungen gestellt hast und ist völlig legal ! Funkscanner sind heutzutage klein und sehr handlich und man kann allerhand damit anfangen. Ein einfaches und preiswertes Modell gibt es z.B. HIER Jürgen |
#4
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Und da kann ich einfach auch Kanäle einstellen wie beim UKW-Gerät? Das wäre ja geil...
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#5
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Du nimmst eine Frequenztabelle und speicherst entweder :
- untere und obere Grenzfrequenz ein und machst somit einen Bereichsscan. - oder gibst die Frequenzen der einzelnen Kanäle ein und scannst diese ab. Es gibt natürlich auch noch viele andere und kompfortabeler Modelle , aber für einen Scan über die Binnenkanäle reicht so ein kleiner Scanner w.o. völlig. Jürgen |
#6
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Zitat:
Sorry Tom , aber da hat der Gesetzgeber endlich ein "Einsehen" gehabt !!! Funkscanner (mit CE-Zeichen) sind in Deutschland seit einiger Zeit völlig legal zu betreiben ! Jürgen |
#7
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Zitat:
Feuerwehr, Telefone etc.) . Aber diese Frequenzen würde ja Kalle sowieso niemals in seinen Scanner einprogrammieren . Jürgen |
#8
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Nee, ich doch nich....
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#9
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Zitat:
Jürgen |
#10
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Das hört sich gut an - wichtig ist, dass man mindestens einen Kanal abspeichern kann, dann könnte ich dauerhaft Kanal 10 darauf abhören und die richtige Funke auf dem jeweiligen Revierkanal betreiben. Und das geht doch auch bei diesem preiswerten 98 Euro Teil soweit ich sehe. Sonst wäre der AE 72 mit 149 Euro immer noch billiger als eine Handfunke und der hat jede Menge Speicher.
Aber meine Eingangsfrage - Darf man die Handfunken nun zum Hören benutzen im Binnenbereich oder nicht - da traut sich wohl keiner ran....
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#11
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Zitat:
Ich denke ,es handelt sich bei einem "angeschaltetem" Funkgerät schon um "Inbetriebnahme" und die ist - soweit ich weiß - binnen in keinem Fall erlaubt . Besitz ist was Anderes - Im Schrank oder in der Tasche darf man es sicher haben . Jürgen |
#12
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Hallo,
soweit ich weiss ist das Abhören mit einem Handfunkgerät nicht gestattet, da es sich ja damit schon um eine Inbetriebnahme handelt. Ob du damit sendest oder nur empfängst ist irrelevant. Mit dem Funkscanner ist das übrigens dasselbe. Zwar darf dieser in Deutschland betrieben werden. Das Abhören von nichtöffentlichen Funkgesprächen und dazu zählen auch die Gespräche im Binnenschifffahrtsfunk ist ebenfalls nicht zulässig. Bis dann |
#13
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Wer kann das denn nun mal klären - der Betrieb von Scannern - isses nun erlaubt oder isses nicht????
Mit den Handfunken scheint mir Dominic plausibel - so habe ich es grundsätzlich auch gesehen - daher meine Frage, ob es vielleicht dennoch gestattet ist.
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#14
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Zitat:
daß Kalle bereichtigt ist Binnenfunk durchzuführen und zweitens , daß es im See - und Binnenschiffahrtsfunk Öffentliche und Nichtöffentliche Aussendungen gibt. Ob es für einen zur Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk Berechtigten ein relevantes juristisches Problem ergibt einen zusätzlichen Empfänger zu betreiben habe ich jedoch nach intensiven Bemühungen noch nicht herausfinden können : Link 1 Link 2 Link 3 Link 4 ...aber es wird sicher noch einige profunde Meinungen zu diesem Thema geben werden. Jürgen |
#15
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Re: Handfunkgerät Binnen nur zum Abhören - geht das???
Zitat:
Frequenzen sind die gleichen, nur die Sendeleistung ist teilweise reduziert. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#16
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Hallo,
wenn ich mir den entsprechenden Absatz im Telekommunikationsgesetz durchlese (Danke Jürgen für den Link), Zitat: TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Zitatende komme ich zu der Auffassung, das Abhören des Schiffahrtsfunks mit einem Scanner erlaubt ist wenn man im Besitz einer entsprechenden Lizenz ist. Die Aussendungen auf diesen Frequenzen können ja auch über die Funkstelle auf dem Boot abgehört werden und sind für den Inhaber der Lizenz bestimmt. In meinen Augen stellt der Scanner nur eine "erweiterte" Empfangsstelle dar und ist (im Gegensatz zum Handfunkgerät) keine zulassungspflichtige Sende- und Empfangseinrichtung. !!! Dies ist meine Interpretation des Gesetzes und soll nur als Diskussionsgrundlage dienen!!!
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Gruß Oscar |
#17
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so ein zusätzlicher Scanner ist doch noch weniger als ein gemeldetes Festgerät mit 2 einstellbaren Kanälen (kann also 2-3 Kanäle überwachen udn muss nur zum Senden auf den entsprechenden eingestellt werden -heisst das Dualscan?)
solche Geräte gibt es bei verschiedenen Händlern bereits ab 149,-- EUR somit dürfte kein verstoss gegen irgendein Gesetz vorliegen (so lange das gerät auf dem Boot betrieben wird)
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#18
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Zitat:
Das Abhören stellt denke ich nicht unbedingt ein Verstoss gegen das TKG dar, solange nur Frequenzen abgehört werden, die auch mit einer "normalen" Schiffsfunkstelle möglich sind, z.B. dürfen auf Kanälen mit Duplex-Betrieb im Verkehrskreis NIF nur die Frequenz der Festfunkstelle gehört werden. Bis dann |
#19
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Ich würde das etwa so sehen.
Die Voraussetzungen in obiger Verordnung sollen u.A. verhindern, daß billige, schlecht produzierte Geräte den Verkehr lahmlegen (Störungen). Wer die Lizenz zum Funken hat, sich aber nicht 2 oder 3 Geräte (nautischer Kanal, Revierzentrale, Schiff-Schiff) antun möchte (Kosten!!), kann ja ein angemeldetes Funkgerät betreiben, aber wenn es die Lage erfordert (starker Verkehr), mal einen Scanner zuschalten. Ein weiterer Vorteil, man stört mit dem Scanner keinen Funk, da kein Sendeteil integriert.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Zitat:
Das Problem bei der Handfunke ist doch, daß du damit ohne ATIS-Kennung senden kannst. |
#21
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@wolf: Hat sich mit deiner Antwort gekreuzt - ich sehe es auch so!
Vielen Dank für die vielen Hinweise und Links. Persönlich meine ich, dass ich mit einem Scanner z.B. Revierkanal oder Kanal 10 abhören darf, weil ja diese Nachrichten für mich bestimmt sind und sie auch über das Funkgerät laufen. Da nur das Abhören nicht für mich bestimmter Nachrichten strafbar ist, sollte das Problem damit aus der Welt sein. Ich habe aber dennoch ein par mails an verschiedene Adressen losgelassen, sollte ich Antworten bekommen, melde ich mich hier. Außerdem werde ich bei nächster Gelegenheit mal die WSchPo fragen, wie sie handeln würden, wenn sie mich mit einer derartigen Gerätekonstellation antreffen würden.
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#22
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Hallo,
Zitat: Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, ....bestimmt sind, abgehört werden. Zitatende ich denke das sagt alles aus. Als Betreiber der Funkanlage Scanner mit z.B. Lizenz für den Binnenfunk bin ich berechtigt die für mich bestimmten Nachrichten abzuhören. Natürlich nur die für mich bestimmten, wie Dominic ja auch schon sagte.
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Gruß Oscar |
#23
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...und wenn Datteln Schleuse ein anderes Schiff ruft und ihm nach der (für mich nicht hörbaren) Rückmeldung Anweisungen gibt (und ich das dann mithöre) gehört das zu den zwar nicht zu den für mich bestimmten Nachrichten. Aber auch am normalen Funkgerät ist das Mithören dieses Verkehrs nicht vermeidbar.
Also gehe ich davon aus, dass das wie oeben beschrieben rechtlich eiwnandfrei möglich sein müsste. Jetzt zurück zur Hardware: Ideal wäre also ein einfacher und preiswerter Scanner, der das Abspeichern von 1-10 Kanälen erlaubt, notfalls reichte sogar ein einziger Speicherplatz - wenn man Kanal 10 darüber hört und die wechselnden Revierkanäle übder das Bordfunkgerät. Gibt es da besondere Tipps???
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#25
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Leider ein überwältigendes und für mich total unübersichtliches Angebot - wer kann denn mit einem Tipp helfen:
- unsere Frequenzen müssen empfangen werden - 1-10 Speichermöglichkeiten - 12V wäre vorteilhaft oder Standardakkus
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