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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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EU-Flagge statt Bundesflagge
Moin,
ich staunte gestern nicht schlecht, als mein Box-Nachbar mit einer EU-Flagge statt einer Bundesflagge am Heck in den Hafen kam. Darauf angesprochen meinte er, das sei legal. Ich habe bis jetzt nichts dazu gefunden. Das Flaggenrechtsgesetz verweist meines Erachtens nur auf die Bundesflagge. Kann hier jemand dazu etwas sagen? Gruß Carsten |
#2
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Binnen ist die Bundesflagge nicht vorgegeben, auf See die Bundesflagge
nicht aber die europäische.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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wenn er kein Flaggenzertifikat hat, spielt das Flaggenrechtsgesetz für ihn keine Rolle. Dann kann er sich auch eine Micky Maus Fahne ans Heck hägen. Fällt sein Schiff in den Gültigkeitsbereich des FG, muss der Andenauer ans Heck und nicht die EU Flagge.
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Gruß Olli |
#4
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Zitat:
In § 1 des FlaggRG ist eindeutig definiert, dass alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe die Bundesflagge zu führen haben. Die EU-Flagge kann zusätzlich gefahren werden, aber so angebracht, dass keine Zweifel an der Nationalität des Schiffseigners aufkommen können - also z. B. unter der Saling. Das betrifft übrigens auch solche EU-Flaggen, die die Bundesflagge in der Gösch abbilden. Michael. |
#5
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Zitat:
unter Punkt zwei des Flagengesetzes steht aber auch, das nur berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, der Bootsschein, Eintrag Seesch.-Register oder Flaggenzertifikat vorweisen kann, und somit dürfte Haarspaltertisch derjenige, der keine dieser Bescheinigungen hat sich mit Fug und Recht als nicht deutsches Böötchen bezeichnen -Staatenlos sozusagen- und daher die freie Wahl haben, was er sich ans Heck hängt, sofern er nicht eine Nationalflagge nutzt. Gruß Kai |
#6
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ich sach da jetzt gar nix mehr zu.
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Gruß Olli |
#7
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Moin Michael,
die Gösch ist im Wortsinn eine Bugflagge , die den Heimathafen anzeigt . Was anderes gehört da nicht hin
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#8
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auszug aus einem Bericht SKIPPER 2/2006
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#9
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Hallo,
Jürgen Straßburger vom Boote-Magazin hat dazu mal die folgenden Ausführungen geschrieben: Zitat:
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Charly |
#10
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Zitat:
Aber: Meinetwegen könnt Ihr Euch auch die EU-Flagge oder Flaggen von Micky Maus an Eure Schiffe hängen, solange ich die Bußgelder nicht bezahlen muss. @Peter Als Gösch wird auch die vordere ober Ecke einer Flagge bezeichnet. Als Beispiel sei der Union Jack in der Gösch der Australischen Flagge genannt. Michael. |
#11
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Zitat:
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#12
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Moin Michael,
auch ich habe als "Gösch" nur die Flagge am Bug eines Schiffes kennengelernt. Aber man lernt ja nie aus. Mit der Bemerkung "Mickymausflagge" liegst du genau auf meiner Wellenlänge. Ich finde diese Europaflaggen ziemlich albern. Eine Vorschrift, das zu unterbinden, brauche ich aber eigentlich nicht, auch wenn sie existiert. Die Leute, die so einen Kram aufhängen, wissen es halt nicht besser. Man muss einfach darüber hinweg sehen und sich lieber nur sein Teil denken. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#13
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Re: ...
Zitat:
Übrigens, wo Du so ein schönes Bild der Bremer Speckflagge an Deinem Schiff eingestellt hast: ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das Führen der Bremer Landesflagge mit Wappen (!) den Behördenfahrzeugen und - als Ausnahme - den Fahrzeugen der DGzRS vorbehalten ist. Nebenbei bemerkt: warum führst Du als Niedersachse eigentlich die Bremer Flagge? Zitat:
Michael. |
#14
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mmmhh , was sind denn für die Seefahrt gedachten Schiffe.
die meisten Mobo Sportboote sind doch nur nach B max C zertifiziert, damit sind Sie ür Die Fahrt auf See gar nicht zugelassen , sondenr nur für Küstenahe Gewässer?. ps. an meinem Boot hängt ganz ordentlich der Adenauer, ich verstehe nur nicht warum so viele Freizeitskipper mit aller Gewalt das Bedürfnis haben , dass die Gesetze die eigentlich für die Berufsschiffahrt gedacht sind auch für Sie selbst gelten. Ich suche ja bei meinem PKW auch nicht mit Gewalt ein Gesetz, dass mir einen Fahrtenschreiber aufzwingen könnte.
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Gruß Olli |
#15
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#16
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Gruß Michael. |
#17
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ich habe den Eindruck meine schnoddrige Bemerkung ist nicht so ganz als humorvolle Betrachtung angekommen. Ironie hierzulande bitte kursiv Kurz zur Erläuterung: Ich habe angedeutet das der Punkt 2. FlaggRG, Unterpunkt a) dahingehend ausgelegt werden könnte, dass als Berechtigungsnachweis zum führen der Bundesflagge u.a. das Flaggenzertifikat gilt. Ergo -> Zertifikat-> berechtigt, Kein Zertifikat-> nicht berechtigt-> Kein Recht auf Bundesflagge-> evt. immer noch das Recht auf Micky Mouse. Nicht vorhergesehen habe ich die Tatsache das bei derlei Flaggerei neben der gesetzlichen Bindung offenbar auch eine starke emotionale Bindung besteht. Mit Rücksicht auf meine augenscheinlich mäßig ausgeprägte Fähigkeit den wahren Charakter dieser Diskussion erfasst zu haben, verspreche ich hiermit, mich weiterer Kommentare innerhalb dieses Threads zu enthalten. Weiterhin möcht ich Dich in Bezug auf etwaige Bußgelder beruhigen, soweit es mich betrifft verfüge ich sowohl über eine Bundesflagge als auch ein Flaggenzertifikat aus welchem meine Berechtigung zum führen der o.g. Bundesflagge hervorgeht. Dennoch betrachte ich die Dinge auch schon mal gerne mit einem , es gibt doch schon genug Probleme. Nix für ungut und beste Grüße Kai |
#18
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Das wäre erstmal die Eignung, damit Schiff überhaupt Seeschiff sein kann. Dann hängt es noch vom Willen des Eigners ab. Wenn dieser mindestens 1x jährlich die Grenze der Seefahrt seewärtig überschreitet (z.B. nach Helgoland um Sprit zu kaufen) so reicht das schon aus, damit er sein Schiff zum Seeschiff bestimmt. So sieht es das BOSA, BundesOberSeeAmt. Und zur Flagge: Seeschiffe haben die Nationale zu führen, nichts anderes. Bei Binnenschiffen ist es ähnlich (!), wenn eine Flagge hängt, dann hat es die Nationale zu sein. Europäische Sympathiebekundungen haben am Flaggenstock für die Nationalflagge nichts zu suchen. Chris |
#19
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Gruß Michael. |
#20
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Schliesst das nun auch das Dingi mit ein ? Also grundsätzlich auch auf Schlauchbooten, mit denen man an der Küste rumfährt? Ich kann ja auch mit'nem Schlauchboot nach Dänemark rüberfahren. Keine Mindestgröße odes sowas? Im Schlauchbootforum eine der beliebsten Diskussion, Flagge ja/nein, Gastlandflagge ja/nein, wohin mit den Dingern . Gruß Carsten |
#21
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beschränken wir uns mal auf den bereich binnen die EU-Flagge ist keine nationalflagge wieso also "verbotenerweise"? und nun beschränken wir uns weiter auf boote, welche nicht im schiffsregister eingetragen sind. wieso eigentlich soll ich hinten nicht meine badehose oder sonst irgendeinen bunten lappen zum trocknen raushängen? le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#22
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muss ich dann auf einem Seeschiff auch Logbuch führen ??
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Gruß Olli |
#23
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Soll ich die Gesetzestexte irgendwo in´s Forum meißeln? Das Flaggenrecht ist hier für Jedermann zugänglich. Gruß Michael. |
#24
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seit wann ist denn die europa-flagge eine nationalflagge? Zitat:
le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#25
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DIE EU-FLAGGE IST KEINE NATIONALFLAGGE UND DARF NICHT ALS ERSATZ FÜR EINE NATIONALFLAGGE GEFÜHRT WERDEN - WEDER AUF SEE, NOCH IM BINNENBEREICH. Ich hoffe, dass dieses nun mein letztes Posting zu diesem Thema sein darf und bitte daher, mich hier nicht mehr zu zitieren, sofern das Zitat mit einer weiteren Frage verbunden ist. Danke! Gruß Michael. |
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