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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wertminderung Unfallwagen
Diese Woche hat es meine Frau erwischt. Steht an der Ampel, ahnt nichts böses und dann rauscht ihr jemand auf das Auto. Zum Glück nur Sachschaden.
Jetzt kommt heute das Ergebnis vom Gutachachter, Schaden knapp 7.000,- Eur. Als Wertminderung für den Unfall schreibt er aber nur 150,- Eur auf. Das kommt mir extrem wenig vor. Da wir das Auto vorraussichtlich im Frühjahr verkaufen wollen, ist das natürlich für uns ein Thema. Den Unfallschaden müssen wir beim Verkauf erwähnen. Macht das beim Verkauf wirklich nicht mehr aus? Hat jemad da Ahnung? Achim |
#2
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Kommt wohl drauf an wie alt der Wagen auch ist. An einem 3/4 Jahr alten Lupo betrug die Wertminderung lt. GA damals IIRC 1000 €.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#3
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...um das zu beurteilen bräuchte ich eine Kopie vom Gutachten.
e-mail gibts per PN, alles andere können wir telefonisch besprechen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#4
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Zitat:
Achim |
#5
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Hi!
Wertminderung ist ein Thema für sich. Erfahrungsgemäß schreiben die Sachverständigen in diesem Punkt Müll, weil sie ja weiterhin von den Versicherung beauftragt werden wollen. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden: google mal nach merkantiler Minderwert PKW. Dann stößt Du auf Ruhkopf und Sahm und andere Methoden. Kannst ja mal nach den verschiedenen Methoden rechnen, was bei Dir rauskommt. Mein letzter Unfall ist zum Glück schon bald 15 Jahr her. Damals schrieb der Sachverständige was von 300 DM. Ich habe dann nur hingeschrieben, dass sie 600 zahlen können oder eine Klage bekommen. Haben dann gezahlt. Ein paar Jahre davor hatte ich schon mal einen nicht verschuldeten Unfall. Die Dödels fingen wieder mit 300 DM an. Musste klagen und habe mich auf 700 DM verglichen. Ruhkopf und Sahm hätte wohl 900 DM ergeben. Ich hatte aber keinen Bock mehr.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#6
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Zitat:
Seit wann werden beim Haftpflichtschaden die Sachverständigen von der Versicherung beauftragt?? ( freie Wahl des Gutachters) Um da eine Aussage machen zu können bräuchte man mehr Infos zum Schaden und zum Fahrzeug.
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#7
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Es hängt wohl wirklich vom Schaden ab, bei mir ist einer auf das linke eingeschlagene Vorderrad gefahren, 4.500 Euro Schaden, aber nur an den Fahrwerksteilen incl. Lenkgetriebe, das wurde dann alles erneuert.
Da diese Teile auch als Verschleißteile gelten und kein Schaden an tragenden Teilen oder gar an der Karosserie verursacht wurde, galt der Austausch als "Fahrzeugaufwertung" Es gab keine Wertminderung!
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan |
#8
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Es handelt sich um ein BMW 120 Cabrio Bj. 2011. Der Schaden ist hinten links. Selbst der Kofferraumboden hat was abbekommen. Die Batterie (ist bei dem hinten) war los. Meine Frau ist damit in die Werkstatt gefahren. Die haben den Wagen direkt dabehalten und gesagt, mit dem könne sie so auf keinen Fall weiterfahren. Bei dem Wagen der draufgefahren ist haben die Airbags ausgelöst, also war der nicht langsam. Bin leider kein Experte, der den Schaden besser beschreiben kann. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass wenn der Wagen verkauft wird und wir sagen, dass es ein Unfallwagen ist, der Käufer sagt, dann zahl ich 150,- weniger.
Achim |
#9
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Hallo Achim,
ich würde mit dem Sachverständigen Kontakt aufnehmen und ihn Fragen auf welcher Basis er die Wertminderung ermittelt hat. Bei dem was Du geschrieben hast sind wohl Heckblech, Seitenwand und Kofferboden beschädigt worden. Vorausgesetzt das Fahrzeug war bis dahin unfallfrei erscheint mir der Betrag zu gering.
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Gruß Enno Geändert von Crownline765 (12.12.2015 um 11:54 Uhr)
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#10
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Vorausgesetzt, das Fz wurde nachweislich in einer Fachwerkstatt repariert würde ich mich überhaupt nicht an einem Unfallwagen stören, auch geldmäßg kaum. Aber ich verkaufe eigentlich immer Autos in Preissegmenten, wo das sowieso keine Rolle mehr spielt.
Aber bei Deinem BMW sollte das schon einen Tausender Unterschied ausmachen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#11
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Zuerst hoffe ich dass es deiner Frau wirklich gut geht. Kann ich mir nach deiner Schadenbeschreibung gar nicht wirklich vorstellen. Sollten sich da auch nur geringste Beschwerden ( Nacken etc. ) einstellen. Sofort zum Arzt ! Muss nichts schlimmes sein, dient aber auch der Dokumentation falls Spätfolgen auftreten sollten. So zum Fahrzeug. Mein Bauchgefühl sagt mir das die genannte Wertminderung eher knapp bemessen ist. Ich könnte das auch berechnen wenn ich mehr Daten hätte. Des weiteren sagt mir mein Bauchgefühl auch noch diverse andere Dinge. Diese aber nur per PN oder im persönlichen Gespräch. Woher ich so viele "Gefühle" habe. Ich mache das nun 24 Jahre beruflich. Wenn gewünscht helfe ich gerne weiter, einfach melden.
Gruß Holger
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#12
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Wie blondini schon sagte, ist der sog. "merkantile Minderwert" ein Thema für sich. Dabei muß auch beachtet werden, dass die üblichen Berechnungformeln bestenfalls als Orientierungshilfe zu sehen sind. Bewertet man ein und den selben Schaden mit diesen Formeln, so erhält man nicht selten eine Streuung im Bereich von 150% und mehr! Allein das zeigt, dass es hier auch unter den "Experten" immense Auffassungsunterschiede gibt.
Deshalb ist für die "richtige" Festsetzung der Wertminderung allein der Sachverständige in der Pflicht. In Wahrheit erfordert dies wirklich sehr gute Kenntnisse des Marktes, da neben Schadenart, Schadenhöhe und Allgemeinzustand des Fahrzeuges auch die modellspezifische Marktgängigkeit und durchaus noch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Bei dieser Frage trennt sich die Spreu vom Weizen. Übrigens: in Deutschland habt ihr da ohnedies sehr großzügige Regelungen. Hier in Österreich hat man ab spätestens 36 Monaten kaum noch eine Chance, überhaupt noch eine Wertminderung zugesprochen zu bekommen. Ohne Anwalt und Gericht ist bei Fahrzeugen in dem Alter in der Regel gar nichts mehr zu machen.
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Cheers, Ingo
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#13
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Zitat:
Mir hat am Mittwoch eine Frau die Vorfahrt genommen. Mein SUV steht jetzt in der Werkstatt (nicht fahrbereit, da es u.a. einen ordentlichen Schlag auf das vordere linke Rad gab und es jetzt in der Lenkung ordentlich "wackelt"). Bereits am Abend meldete sich die gegnerische Versicherung bei mir. Die Dame war zunächst sehr nett und sagte, die Sachlage wäre ja eindeutig, aber dann kam es: Ich sollte keinen Sachverständigen beauftragen und sie teilte mir mit, die Versicherung würde mir maximal 330,-€ für einen Leihwagen erstatten! Erst als ich ihr sagte, dass ich am nächsten Vormittag einen Termin beim Anwalt habe und er schon wisse, was alles zu zahlen sei, wurde sie deutlich leiser und das Telefonat war ganz schnell beendet... Dir stehen noch andere Dinge zu, die dir die Versicherung nicht freiwillig erstattet (oder sagt), deshalb würde ich mich bei einem unverschuldeten Unfall auch auf keinen Disput mit der Versicherung einlassen und alles einem Anwalt übergeben... Dennoch alles Gute und hoffentlich geht es deiner Frau auch morgen noch gut...
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Gruß Berni
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#14
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Nur mal so am Rande:
...ich bin seit 1992 in der Sachverständigenbranche unterwegs. Es hat in den letzten, sagen wir mal 10 Jahren, hat ein Wandel eingesetzt. Wir arbeiten auch im Auftrag von diversen Versicherern. Bei der Beauftragung durch die Versicherung halten sich Haftpflich- und Kaskoschäden die Waage. Früher, in der "guten alten Zeit" fuhr der Geschädigte in seine Werkstatt und die rief dann den Sachverständigen ihres geringsten Mißtrauens (oder den, der am besten geschmiert hat ) Heute ruft der Geschädigte die Schädiger-Versicherung an und fragt, was er machen soll. Dazu kommt im Kaskofall, daß sehr viel einen Vertrag mit Werkstattbindung haben... ...wie gesagt, wenn du das Gutachten vorliegen hast, schaue ich gerne mal drüber...und das Ergebnis bleibt aber geheim...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#15
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Der Wagen steht bei BMW. Meine Frau hat dort auch den Leihwagen übernommen und eine Vereinbarung unterschrieben, dass der Händler direkt mit der Versicherung abrechnet. Die haben meiner Frau auch empfohlen, sollte sie am nächsten Tag Schmerzen haben, direkt zum Arzt zu gehen. Sollte dies der Fall sein, auch einen Anwalt einzuschalten. Da sie keine Schmerzen hatte, sahen wir auch keine Veranlassung etwas zu unternehmen.
Vor einigen Jahren hatte ich einen unverschuldeten Unfall. Da hat ebenfalls der Händler alles für uns geregelt. Es hat keine Probleme gegeben. Daher hoffe ich, dass es diesmal ebenso funktioniert. Über den Wertverlust hatte ich mir damals keine Gedanken gemacht, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelte. Jetzt ist es aber unser Auto, was wohl im Frühjahr verkauft werden soll. Achim |
#16
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wie ich das grad kenne ....
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#17
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Ich würde immer nach Gutachten abrechnen und ein Anwalt nehmen. Da hast du am wenigsten Ärger und unterm Strich bleibt was für die Bootskasse übrig
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#18
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Es gibt auch bei gewissen Unfälle eine Wertverbesserung.Das heißt, dir wird vom Schaden noch dieser Betrag abgezogen. Z.B durch Vorschäden.Ingo kann dir bestimmt weiter helfen.
Bei mein jetzigen Wagen hatte ich eine Wertminderung von 3500€
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#19
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Zitat:
Wenn du nach Gutachten abrechnest, wird meines Wissens die Mehrwertsteuer abgezogen. Es kommt dann doch sehr darauf an, was für einen Wagen du fährst. Mir ist es wichtig, dass mein Wagen nicht einfach zusammen geschustert wird; außerdem müsste ich mich dann wieder um eine "günstige " Werkstatt bemühen, damit für mich noch was übrig bleibt (und je nach Schaden wird es nicht viel sein, da ja schon 19% von der Rechnung abgezogen wurden). So habe ich meinen Wagen in einer "Fachwerkstatt " abgegeben, habe eine Abtretung unterschrieben und die kümmern sich um alles, besorgen einen Gutachter und rechnen dann mit der Versicherung ab (und das "Ein oder Andere " kann man auch mit der Vertragswerkstatt absprechen). Und der Anwalt kümmert sich um alles Andere - das, was ich dann für den Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, usw. bekomme, reicht mir völlig und ich bin mir sicher, dass mein Wagen anständig repariert wurde. Das mit dem "Abrechnen nach Gutachten" wäre mir schon wieder zu viel Aufwand (für nichts)... .
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Gruß Berni |
#20
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Du weißt garnicht was dir wie z.B.BMW dir Preislich entgegen kommen kann. Muss natürlich sagen, du bist Unfallverursacher.Also keine Versichungsschutz.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#21
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Eine kostenlose Erstberatung gäbe vom zuletzt viel gescholtenen ADAC bzw. dessen Vertragsanwälten für all seine Mitglieder übrigens kostenlos, nur falls Du da Mitglied bist...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#22
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Umsonst machen die es aber nicht! Und wenn du einen neuen Kotflügel, neue Motorhaube, neue Frontschürze, neue Aufhängung, etc. brauchst, wird von dem Geld aus dem Gutachten (abzüglich 19%) nicht viel übrig bleiben - schon gar nicht, wenn du zu BMW, Audi oder Mercedes gehst...., die können dir dann zwar beim Arbeitslohn etwas entgegen kommen, aber viel wird nicht übrig bleiben!
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Gruß Berni |
#23
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Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird es dich als Geschädigten absolut nichts kosten, wenn du zum Anwalt gehst..., was soll denn in diesem Fall die Erstberatung beim ADAC :
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Gruß Berni |
#24
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Eine Wertminderung von 150,- für einen nur 4 Jahre "alten" und relativ hochpreisigen Wagen halte ich persönlich für sehr niedrig.
Daher ist auch mein Tip, einen unabhängigen Sachverständigen zu kontaktieren. Danach sein Gutachten bei der Versicherung einreichen und wenn die sich weigert, dann zum Anwalt. Ich persönlich kaufe aus Prinzip und Überzeugung keinen Gebrauchtwagen mit einem Unfallschaden/verdächtiger Nachlackierung. Die Ersparnis ist in der Regel mickrig und es lohnt sich einfach nicht, sich mit eventuellen späteren Problemen wie Rost, Farbunterschiede oder Farbablösungen herum zu plagen. Und wenn Schweißen im Spiel war, dann auch noch veränderte Karosseriestabilität in Kauf zu nehmen? Es gibt genug Autos auf dem Gebrauchtmarkt, man kann sich einen unfallfreien mit dem Lackdickenmesser aussuchen. Gruß, Andrei |
#25
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Meiner Meinung nach paßt die Wertminderung auf Grund der Aussage das am Unterboden was nicht stimmt auch nicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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