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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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TÜV Eintrag für Laufsteg ?
Hallo,
muss bald zum TÜV mit dem Trailer; seit dem letzten TÜV-Termin habe ich auf den Quertraversen zwei Laufstege aus Holzbohlen mit U-Bügelschrauben drauf; kann das Schwierigkeiten geben bem TÜV von wegen "nicht eingetragenes Bauteil" o.ä. ? Danke für Antwort Michael |
#3
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Nein kein Problem, wenn du keine gefährdende Aussenkanten hast, wie der Vorschreiber schon gesagt hast. Wichtig ist, das die Halter nicht verschweißt sind sondern alles schön verklemmt mit Briden und Selbstsichernde Muttern.
Bei vielen Bootstrailern sind die Slipräder oder Auflagen ja auch geklemmt. Du musst nur dran denken, das dein Leergewicht sich erhöht hat
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Gruß Thorsten "Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!" Viele Grüße vom Donnersberg!
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#4
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Hi Michael
Wenn die Bauteile wieder lösbar mit dem Anhänger verbunden sind, gelten sie als Gepäck. Ähnlich einer Dachbox beim Auto. |
#5
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Verwende zur Befestigung Flügelmuttern und NordLock- Scheiben.
Die Flügelmuttern beweisen die sofortige Rückbaubarkeit und die NordLock-Scheiben verhindern ein ungewolltes lösen der Flügelmuttern. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#6
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Zitat:
M10er-Sicherungemuttern sind ebenfalls rückbaubar, wobei ich kaum glaube, dass das ein Kriterium für die TÜV-Abnahme ist. Bei Trailern mit z.B. geschraubten Quertraversen darf man die ja auch nicht einfach welche raus nehmen.
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Gruß - Georg |
#7
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Hab ich bei 2 Trailern drann, sind nicht extra eingetragen.
Hat noch nie Probleme gemacht. Der am SPRINT-Alu Trailer ist verschweißt, das hat bisher werde DEKRA noch TÜV gestört. EDIT: Der ist von SPRINT so ausgeliefert worden, Aufpreis 1985 DM 540,- Ich hab den Originalprospekt vor der Nase nebst Preisliste..... Listenpreis des Trailers mit allem Zubehör damals DM 9210,- Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) Geändert von burmi (29.12.2015 um 14:03 Uhr) Grund: Nachtrag |
#8
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Mit Werkzeug zu lösen = fest montiert, muss eingetragen werden.
Ohne Werkzeug zu lösen, Transportgut = nicht eintragungspflichtig. Hat mir mal jemand (TÜV) zu einem Dachträger gesagt, den ich mit SW6 Muttern angeschraubt hatte. Willy |
#9
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Also bei mir wird der Bootstrailer (oder auch andere Anhänger) vom TÜV, GTÜ usw. vorrangig auf die Verkehrstüchtigkeit überprüft.
Dabei wird das Kupplungsmaul, Auflaufbremse, Beleuchtung, die Reifen und der äußere Gesamtzustand betrachtet. Vielleicht noch die Reflektoren. Passt dies alles, kommt gar keiner von den Prüfern auf die Idee zu fragen, ob die Trailerkiste, das Riffelblech usw. eingetragen ist/werden sollte. Das Sprichwort "Wer viel fragt, der viel irrt" stimmt schon!
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Sportliche Grüße Tom
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#10
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Gehört zur Verkehrssicherheit, muss fest sein, egal ob als Ladung oder Anbauteil.
Willy |
#11
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Zitat:
diese Regel (Fest = eintragungspflichtig) würde mich echt verwundern.... Darunter würden alle Anbauteile (Laufstege, Reserveradhaltern, Slipeinrichtungen, Stauboxen, Windenstand usw.) fallen bei nachträglicher Montage.... Wäre dann ja übertragbar auf normale Anhänger z.B. Motorradhalterung auf die Ladefläche schrauben, usw usw..... Bin mal gespannt, ob sich einer von den hier vertretenen Prüfern konkret dazu meldet.
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Gruß - Georg |
#12
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Hi,
so wurde es mir (länger her, diese Träger gibts ja nicht mehr) beim TÜV erklärt und so erklären sich auch die Flügel an den Dachgepäckträgermuttern. Das waren früher SW 6 und diese, ich sag mal, Alibiflügel. Gruß Willy |
#13
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Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann müsste ja jede nachträglich angebaute Sliphilfe eingetragen und als Voraussetzung davor abgenommen werden. ..
Wobei wir leben ja in Deutschland wo jede Maus gechipt werden muss... Andererseits in den Papieren steht auch nix von der Anzahl der montierten Rollen oder Trägern, woher wollen die wissen was orginal war und nicht evtl nur ersetzt wurde? Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#14
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Moin!
Bei meinem alten Trailer hatte ich den Laufsteg mit einigen großen Schlauchschellen befestigt. Andere Anbauteile wurden mit U-Bügel befestigt (z.B. Windenstand). Bei der Hauptuntersuchung hat man sich nicht nähe mit dem Laufsteg befasst. Hierbei wurde nur auf die Räder, Beleuchtung sowie die Bremse geachtet. Die Bremse konnte dank kleiner Räder nicht auf dem Prüfstand probiert werden. Daher kurze Probefahrt mit dem leeren Trailer und Test der Handbremse. So sollte es denke ich auch sein. Es ist später für einen Prüfer nicht unbedingt ersichtlich, ob es sich bei dem Steg um ein Originalteil oder um eine Nachrüstung handelt. OEM-Teile bedürfen keiner Zulassung, besitzen aber meist eine Prägung. Nachrüstteile wären dann ABE-/Eintragungspflichtig oder als Ladung zu betrachten. Dementsprechend wird maximal geguckt, das das Ding nicht verloren gehen kann.
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Gruß Ingo |
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