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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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EN ISO 10088:2013Hat jemand Zugriff?
Hallo
Wie im Titel geschrieben suche ich jemanden der auf die EN ISO 10088:2013 Zugriff hat und mir mal sagen könnte was darin über Kraftstofffilter mit Wasserabscheider geschrieben steht.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) Geändert von monk (26.12.2015 um 16:45 Uhr) |
#2
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DErzeit hab ich kein zugriff. Hab das Thema in jetzt in meinen Abo´s.
WEnn ich am 07.01 wieder Arbeite werde ich mal sehen ob diese in unserer Datenbank verfügbar ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Zitat:
Was musst du wissen in Bezug auf die Filter und Abscheider? Geht es um die Frage des Schauglases? Bekanntermaßen dürfen wir ja nicht mal auszugsweise Normen(teile) veröffentlichen. Aber zitieren darf ich daraus. Im Motorraum installierte Filter, Separatoren usw. für Benzinmotoren müssen bis 600°C auf Feuerfestigkeit geprüft sein. Reine Metallkonstruktionen gelten als hinreichend feuerfest. Und sie müssen bruchfest ausgeführt sein. Wasserabscheider mit Schauglas (egal ob aus Kunststoff oder Glas) sind nicht ausreichend feuerfest und / oder bruchfest, um im Motorraum installiert werden zu dürfen (daher haben die Filter, die direkt an den Motorblock angeschraubt werden, auch kein Schauglas). (Die Forderung, dass Filter explizit für den Marinegebrauch vom Hersteller freigegeben sein müssen, wurde in der Normen-Revision 2013 gestrichen.) Wäre der Filter/Separator mit dem Aufdruck "geeignet nach EN ISO 10088" versehen, wäre das jedenfalls ein Nachweis seiner Eignung. Diese Kennzeichnung ist aber nicht mehr zwingend. Für die Montage solcher Filter außerhalb des Motorraums oder im Zusammenhang mit Außenborder sind die übrigen Bestimmungen der Norm einzuhalten, die aber in der Regel keine Besonderheiten aufweisen, die nicht der Hausverstand beantworten würde (Befestigung, Dichtheit, Materialeignung, Montageort so, dass ein Entleeren/Tausch emissionsarm durchführbar ist u.ä.). -------------------- Weiterführendes Material für "Selbstbauer ohne Normenzugang" Die beste und vollständigste Normeninterpretation, die 1) frei verfügbar, 2) normenkongruent und 3) mir bekannt ist, ist jene, die von der Britischen Wasserstraßen- und Umweltbehörde herausgegeben wurde. Textlich ist die zwar noch auf dem Stand 2005; die Broschüre (ca. 170 Seiten) ist derzeit in Überarbeitung und "offiziell" vom Netz genommen, aber auf der Website der BSS dennoch verfügbar (zumindest für Mitglieder). Die Briten haben auf Inland Waterways "TÜV-Pflicht für Boote", alle vier Jahre. Ich bin als Mitglied eingeloggt. Ich weiß nicht, ob der untenstehende Link nun ohne einloggen funktioniert (Mitgliedschaft ist kostenpflichtig; wir sind da ja "überall" dabei ) Versuche den Download hier: http://www.boatsafetyscheme.org/medi...lete%20web.pdf (Falls das nicht ohne Login funktionieren sollte, kann ich dir das PDF gefahrlos mailen, weil es zwar als dzt. zurückgezogen gilt, aber immer öffentlich verfügbar war). Was jedenfalls für jeden verfügbar ist, ist der Überprüfungskatalog (ca. 90 Seiten), nach welchem die überprüfenden Stellen "die Plakette erteilen" [Stand 2015]: http://www.boatsafetyscheme.org/medi...blic_final.pdf Das "Gute" an diesem Britischen Material ist IMHO, dass es kaum Bestimmungen darinnen gibt, die "rein Britisch" wären. Weit über 90% gelten EU-weit und sind so ein sehr praktisches EU-weites Nachschlagswerk, wenn man keinen Normenzugriff hat. (Kaum zu glauben, aber in ganz wenigen Dingen sind die Briten "europäischer" als man meinen möchte. Wahrscheinlich auch mehr als ihnen selbst bewusst ist. )
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#4
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Zitat:
Das heißt natürlich nicht, dass der Beuth-Verlag die umsonst herausgeben muss, der darf damit Geld verdienen. Aber das Veröffentlichen ist kein Urheberrechtsverstoß. Inwieweit dieses olle Urheberrecht mit dem Informationsfreiheitsgesetz (grob: mit öffentlichen Mitteln erstellte Werke sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen) kollidiert, sei dahingestellt. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#5
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Danke für die Auskünfte Andreas. Ich hatte das nach meiner Recherche so vermutet könnte es aber leider nicht nachprüfen.
Ich hoffe das hilft dem Einen oder Anderen auch mal weiter. Einen schönen zweiten Feiertag noch.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#6
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Sorry, dass ich das besser weiß. Ich habe als Geschäftsführer den Vertrag mit unserem Normenlieferanten unterschreiben müssen und habe mich daher an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Versuch mal die angeblich gemeinfreie 10088 idgF irgendwo zu finden ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#7
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@Andreas: Dein Vertragsverhältnis mit irgendeinem Lieferanten, der womöglich auch noch das Monopol hat, ändert nichts an der Gemeinfreiheit von den in Gesetze eingeflossenen Normen.
Deine Strafe dürfte bei Veröffentlichung in einer evtl. vertraglich vereinbarten Phönale liegen, jedoch nicht am Urheberrecht festgemacht werden. Die Wirksamkeit derartiger Vertragsbedingungen teuer festzustellen nutzt nichts, da man davon eben nichts hat, man hat ja schon für die Norm bezahlt. Solange der Beuth-Verlag nicht zur Veröffentlichung gezwungen wird, nutzt das beste Gesetz nichts... Michael |
#8
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Michael, ich möchte eigentlich nicht OT hier etwas diskutieren, was so definitiv nicht stimmt, zumal wir mit Beuth nichts zu tun haben. Wir haben online-Zugriff auf einen außerordentlich großen Teil der EN-Standards, weil wir als Gutachter unsere Arbeit danach ausrichten müssen, neben dem gesetzlichen Regelwerk, und das praktisch in der gesamten EU. Was das pro Jahr kostet, sag ich mal lieber nicht.
Es ist jedenfalls ausreichend viel, um sich äußerst tiefgehend mit den Urheberrechten dabei auseinander zu setzen. Fakt ist, dass Normen dann als "frei" gelten, wenn in sie in Gesetzen, Verordnungen usw. zitiert werden, nicht jedoch, wenn bloß auf sie verwiesen wird. Wer Spaß dran hat, kann die Beschlüsse und Urteile dazu ergoogeln. Glaub mir bitte, in dem Bereich weiß ich, wovon ich rede, das ist mein Brot. So findet man zB die zentralen Elemente der ISO 14001 als Vollzitat in der EMAS Verordnung. Der zitierte Teil gilt als "gemeinfrei" und findet sich daher problemlos im Netz. Und all diese "freien" Normen sind taxativ aufgezählt in unserem Vertrag, 10088 ist nicht dabei. Ehrlich.
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