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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kennzeichen binnen / buten und Fahne
Hallo,
ich bin nach einiger Suche nach dem ersten Boot bei einer Sessa Oyster 20 gelandet. Sie steht jetzt ein paar Wochen bei mir und ich bereite mich so langsam auf die Saison vor. Liegeplatz ist in Weener / Ems reserviert. Das ist buten, binnen beginnt in Papenburg. Ich möchte zwar hauptsächlich Richung Emden bzw. Borkum fahren, aber auch die Möglichkeit haben mal binnen zu fahren. Ich habe das Boot daher in Emden bei der WSV angemeldet. Nun möchte ich die neuen Kennzeichen bestellen und frage mich, ob ich hinten auch den "Heimathafen" Weener aufkleben muss? Existieren die Kennzeichnungspflichten für binnen und buten parallel? Das heisst dann: 2 x Name (backbord /steuerbord), 2 x Kennzeichen (backbord / steuerbord) und 1 x Name (achtern). Ist das so richtig? Zur Fahne: Darf ich die deutsche Fahne führen oder muss ich das? Und was ist mit einem Logbuch? Das Boot hat 20 Fuß + AB = über 6 m. Das wäre dann doch auf einer Seeschiffahrtstrasse Logbuchpflichtig, oder? Wie handhabt ihr das? Danke im Voraus für Eure Antworten. Ich lerne grade sehr viel in kurzer Zeit und wäre Euch dankbar, wenn ich ein paar Sachen mit Euren Infos einfach abkürzen könnte. Gruß, Marius |
#2
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Fahne solltest du tunlichst vermeiden , die deutsche Flagge kannst du binnen führen, mußt aber im Inland nicht.
Kennzeichnung genügt Binnen beidseitig vorne, buten benötigst du das nicht, brauchst aber dann einen Bootsnamen und Heimathafen am Heck. Logbuch führe ich rudimentär. Da kommt einfach alles rein das ich für wichtig halte.
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#3
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Zitat:
ja, danke. Die Formulierung mit der Fahne nehme ich zurück . Also binnen darf ich, muss aber nicht. Buten muss ich aber, oder? Danke und Gruß Marius |
#4
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Binnen ist Kennzeichnungspflicht.
Wenn du dieses ran machst, reicht dies auch für Buten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Du brauchst, da Du Binnen fahren willst, ein amtliches Kennzeichen.
Das Kennzeichen gilt auf Bundeswasserstrassen, also Seeschiffahrtsstrassen und Binnenschiffahrtsstrasssen. Nur Schiffe unter 15 m, die ausschliesslich auf Seeschiffahrtsstrassen unterwegs sind, sind von dieser Pflicht befreit, muessen aber dann ersatzweise Schiffnamen und Heimathafen zeigen (und registriert sein). Du brauchst also nicht beide Kennzeichnungen. |
#6
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Buten ist kein Heimathafen von Nöten.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#7
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... das stimmt, beidseitig vorne genügt.
Es darf aber auch an anderer Stelle am Boot angebracht werden: Zitat:
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#8
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Wer ausschliesslich buten faehrt, braucht Schiffsnamen UND Heimathafen.
Oder er nimmt das amtliche Kennzeichen, dass vorwiegend Binnen gebraucht wird. |
#9
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Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich muss aber zugeben, dass ich es noch nicht ganz verstanden habe. Ich fahre ja sowohl binnen als auch buten. Ich habe bereits ein Kennzeichen vom WSA Emden, dass ich beidseitig aufkleben werde. Ausserdem kommt beidseitig der Name drauf. Habe ich das richtig verstanden, dass die Anforderung "Heimathafen" am Heck für See entfallen kann, wenn ich bereits ein Kennzeichen für binnen habe? Danke nochmal, Marius
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#10
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Zitat:
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#11
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Kennzeichen genügt vollkommen.
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#12
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Danke Euch!
Dann kann ich jetzt beruhigt Aufkleber bestellen. Gruß Marius |
#13
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Ja und es würde sogar reichen das Kennzeichen nur einfach am Heck aufzukleben!
Ohne Namen, Ohne Heimathafen, Nix an den Seiten!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#14
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Ein gut sichtbare, auch in fremdsprache zu lesen und zu sprechen, Schiffsname macht das anrufen uber Funk von andern einfach .......
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#15
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Beim Kennzeichen nur am Heck wäre ich seeeeehr vorsichtig ! Der Kollege schreibt er hat einen AB dran. Einige Washpos binnen wie butten sehen das als bußgeldbewährt an, da je nach Einschlagwinkel des ABs das Kennzeichnen verdeckt und damit nicht lesbar sein kann ! Also bei ABs leider immer Backbord und Steuerbord an den Seiten das amtliche Kennzeichen und alles ist safe !
Gruß Matze |
#16
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Kennzeichen am oot
Moin Kollegen,
zum größtenteil sind ja hier die Beschreibungen richtig, wie es sein sollte. Wenn auch der Eine oder Andere es unterschiedlich in Worte faßt. Nur-- ich halte es so, wie "Rob" es beschreibt. Möchte ich ein Boot über Funk ansprechen, nützt es mir nix, wenn ich den Namen erst lesen kann, wenn der Kollege schon an mir vorbei ist. Deshalb habe ich mich für folgendes entschieden: Name am Bug Steuerbord und Backbord, am Heck ist der Bootsname und der Heimathafen und natürlich die amtliche Bootskennzeichnung- und damit fahre ich gut, will sagen, noch nie eine Bestandung seitens der Wapo- weder in -D- oder -NL-. Habe es mal so gelernt in der Binnenschifffahrt- ist nicht mehr aus meinem Dickschädel raus zu kriegen. `ne schöne Bootssaison wünscht allen Bernhard
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The rest is silence. |
#17
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Fast richtig ,
Ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (IBS von DMYV, DSV oder ADAC) geht auch . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#19
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Zitat:
Ich würde gegen so eine Gebühr Einspruch einlegen, denn: Zitat:
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#20
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Zitat:
Wenn der AB dies verhindert, viel Glück das der Richter mit deinem 90° Winkel mitgeht und nicht die Sichtbarkeit im 135° Winkel, analog zum Hecklicht, als Maßstab nimmt. Auf See und vor Gericht ... Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#22
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Vorsichtshalber hab ich weder AB noch Spiegelheck
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#23
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Zitat:
BSH hast du bei den amtlichen Kennzeichen vergessen,das Bundesamt f.Seeechifffahrt und Hydrographie vergibt diese im zusammenhang mit einem Flaggenzertifikat. gruss hein |
#24
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Moin Hein,
"amtliche" hatte Sayang ja in #5 angesprochen und das BSH ist ja ein Amt. Mir ging es um die "anerkannten". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Ich fahre mit dieser Beschriftung sowohl binnen als auch buten von der WSP unbehelligt herum. Eine Beschriftung stb oder bb führe ich nicht.
Hat schon jemand erwähnt, das die Schrift 10 cm hoch sein muss und immer dunkel auf hell oder hell auf dunkel sein muss? Und natürlich in lesbaren Buchstaben/Zahlen... |
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