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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.05.2006, 06:06
Benutzerbild von Bayliner-Ostsee
Bayliner-Ostsee Bayliner-Ostsee ist offline
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Standard Registrierung nach Gebrauchtkauf behalten oder zurückgeben?

Hallo Leute,

vor ein paar Tagen habe ich mir ein gebrauchtes Boot gekauft, das in Aschaffenburg offensichtlich registriert ist. Zusammen mit dem Boot habe ich einen offiziellen, in Aschaffenburg ausgestellten, Bootsausweis bekommen. Die genaue Bezeichnung vom Ausweis und der Behörde weiß ich im Moment nicht, weil ich den Pass gerade nicht hier habe.

Ich werde mit dem Boot zunächst aufgrund meiner Führerscheinbeschränkung (Sportboot-See) zunächst ausschließlich auf der Ostsee unterwegs sein und dort vielleicht auch mal bis nach Dänemark vordringen. Vielleicht mache ich später den Sportbootführerschein-Binnen oder ich nehme einen Freund mit entsprechenden Schein mit und wie fahren auch mal auf einem Binnengewässer herum, was aber seltener der Fall sein wird. "Heimathafen" ist also in der Ostsee.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Bootsregistrierung nach dem Eignerwechsel zurückgeben soll oder muss oder ob es sinnvoll ist, dass ich sie behalte. Muss ich die Registrierungsnummer vom Schiff abkratzen oder drauflassen? Kann ich einfach so weiterfahren oder muss ich die Behörde über den Eignerwechsel informieren?

Danke im Voraus!
Christian
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  #2  
Alt 25.05.2006, 08:38
Roland J Roland J ist offline
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Standard

Hallo Christian,
den Ausweis über das Boot, unabhängig ob IBS oder Ausweis von einem Wasserschifffahrtsamt muß der Verkäufer nach dem Verkauf des Bootes an die jeweilige Behörde zurückschicken. Du mußt einen neuen Ausweis beantragen. Bei einem IBS oder wenn das gleiche Schifffahrtsamt wie dein Vorgänger in Anspruch genommen wird, kannst du im Normalfall die alte Nummer behalten.
Gruß Roland J
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  #3  
Alt 25.05.2006, 10:40
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Christian,

wenn es ein begördlicher Ausweis ist, dann wird es der des WSA (Wasser- und Schiffahrtsamt) sein.

Du musst nicht zwingend "einen neuen" beantragen, sondern kannst den auch zurBerichtigung vorlegen. Aufgrund des Eigentumswechsels bist Du (bzw. ist der Voreigner) verpflichtet, den Ausweis zur Berichtigung dem Amt vorzulegen. Du kannst aber das Binnenkennzeichen übernehmen und musst dann auch nicht die Aufkleber vom Boot kratzen....

Gruss
Lars
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  #4  
Alt 25.05.2006, 18:17
Benutzerbild von Bayliner-Ostsee
Bayliner-Ostsee Bayliner-Ostsee ist offline
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Danke zunächst für Eure Hinweise. Soweit ich die Sache überblicke, wird für Sportboote im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung überhaupt keine Registrierung benötigt. Und meine Frage bezog sich ursprünglich darauf, ob ich - wenn ich als "Ostseekapitän" keine Registrierung brauche - den Schein zurückgeben und die Nummer vom Boot entfernen muss.

Ich werde bei der Registrierungsstelle einfach mal anrufen und nachfragen. Hoffentlich können die telefonisch Auskunft geben.

Viele Grüße
Christian
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  #5  
Alt 26.05.2006, 09:03
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sporty sporty ist offline
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Hallo Christian
wenn ich mich recht erinnere, sind die vom WSA ausgestellten Kennzeichen nur im Bereich der Binnenwasserstraßen gültig. Wenn Du auf der Ostsee fahren willst, fährst Du zwangsläufig auch im Geltungsbereich "Küste". Deine vom WSA ausgestellte Kennzeichnung reicht hier nicht. Du solltest über einen IBS nachdenken.
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  #6  
Alt 26.05.2006, 09:09
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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[IRONIE an] langsam frage ich mich, wie es viele Sportbootfahrer nur fertigbringen (ich eingeschlossen) mit der WSA Registrierung in I in HR in GR und wo sonst noch zu fahren... [IRONIE aus]

IBS ist in meinen Augen Geldschneiderei....sonst nichts WSA registrieren und alles ist in Ordnung.
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #7  
Alt 26.05.2006, 09:21
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty
.............
Wenn Du auf der Ostsee fahren willst, fährst Du zwangsläufig auch im Geltungsbereich "Küste". Deine vom WSA ausgestellte Kennzeichnung reicht hier nicht. Du solltest über einen IBS nachdenken.

Fangen wir wieder bei Adam und Eva an
An der Ostseeküste benötigst du keine Kennzeichnung für dein Böötchen!!
Ist zwar schon ein paar Tage her, einfach mal hier lesen

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=30823&start=0

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #8  
Alt 26.05.2006, 10:54
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klastey klastey ist offline
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Standard

HI

Nochmal ganz kurz. : Das WSA stellt ein amtliches Kennzeichen aus, das überall seine Gültigkeit hat, (Ich glaube 18,- Teuronen) und muß nicht verlängert werden. Das Kernnzeichen ist wie bei deinem Auto gültig.

Handbreit und Gruß Klaus
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #9  
Alt 27.05.2006, 20:07
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blaupap blaupap ist offline
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Hab mein Böötchen von Berlin nach Potsdam und dann nach Werder verlegt. Über die B-... Registrierung von dem WSA hab ich mir bis dahin keine Gedanken gemacht. Auf einer Bootsmesse hat mir aber die Waschpo klar gemacht das ich eine Ordnungswidrigkeit begehe (Ortswechsel). Und wie beim Auto neue "Schilder" beantragen muß. Also, alte Kennzeichen bei Orts-, Eigner-Wechsel, ich würd da erstmal bei der WSA fragen.

blaupap
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