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  #1  
Alt 02.02.2016, 13:06
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Standard Sbf binnen Zuteilung ohne Prüfung durch Fährpatent???

Moin,
Mein Kollege hat jetzt sein Fährpatent in der Tasche und rief eben beim dmyv in Hh um einen sbf- binnen zu bekommen.
Man sagte ihm das das kein Problem sei.
Er solle nur sein patent hin schicken und gut ist.
Bin fast vom Glauben abgefallen...
Is dem echt so???

Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #2  
Alt 02.02.2016, 13:32
Dominic Dominic ist offline
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Standard

Hallo,
sicher, mit der Vorlage der meisten Binnen-Patente (mir fällt gerade keins ein wofür es nicht gilt) oder auch mit dem Mindest-Eintrag Matrose im Schifferdienstbuch, kann der SBF-Binnen ohne Prüfung erteilt werden.

Bis dann

Dominic
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  #3  
Alt 02.02.2016, 14:14
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Tja, ich habe vor vielen Jahren den Schiffsführerschein Kategorie E (Personenkähne) gemacht, um hier Spreewaldkähne fahren zu dürfen.
Habe auch einige Fahrten gemacht, dann aber nicht mehr und die Lizenz ist nun auch schon seit 12 Jahren abgelaufen.

Aktuell möchte ich ja meinen SBF binnen machen, das ärztliche Attest habe ich letzte Woche schon gemacht.

Aber jetzt, wo ich diesen Thread hier entdecke, vielleicht sollte ich doch mal auf dem Landratsamt nachfragen, ob dieser Schein den SBF binnen mit einschliesst?
Gefunden habe ich dazu noch nichts, ob es tatsächlich der Fall ist.
http://www.lbv.brandenburg.de/befaehigung.htm
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  #4  
Alt 02.02.2016, 14:19
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burmi burmi ist offline
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Mein Segelschein A von 1975 wurde im Jahre 2006 anstandslos in den SBF binnen (Segel und Motor) umgeschrieben.

Der Schein berechtigte auch zum führen von Segelyachten mit Hilfsmotor.....
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #5  
Alt 02.02.2016, 15:21
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Kann ich aber nicht nachvollziehen.
Beim Fährpatent macht man zb auch keine Knoten.
Was aber prüfungsbestandteil beim sbf ist..


Vom Handy geschrieben...
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  #6  
Alt 02.02.2016, 17:35
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Kann ich aber nicht nachvollziehen.
Beim Fährpatent macht man zb auch keine Knoten.
Was aber prüfungsbestandteil beim sbf ist..


Vom Handy geschrieben...
Ich kann eher nicht nachvollziehen was für ein "Aufstand" beim SBF um die Knoten gemacht wird, wo sei bei Berufsschiffer anscheinend nicht geprüft werden...

MFG S
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  #7  
Alt 02.02.2016, 23:09
krohmie krohmie ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Tja, ich habe vor vielen Jahren den Schiffsführerschein Kategorie E (Personenkähne) gemacht, um hier Spreewaldkähne fahren zu dürfen.
Habe auch einige Fahrten gemacht, dann aber nicht mehr und die Lizenz ist nun auch schon seit 12 Jahren abgelaufen.

Aktuell möchte ich ja meinen SBF binnen machen, das ärztliche Attest habe ich letzte Woche schon gemacht.

Aber jetzt, wo ich diesen Thread hier entdecke, vielleicht sollte ich doch mal auf dem Landratsamt nachfragen, ob dieser Schein den SBF binnen mit einschliesst?
Gefunden habe ich dazu noch nichts, ob es tatsächlich der Fall ist.
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Nicht beim Landratsamt nachfragen, sondern beim deutschen Motoryachtverband.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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since I found Serenity.
You can't take the sky from me."
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  #8  
Alt 03.02.2016, 02:40
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
selbst für das Fährpatent braucht man min. ein Jahr nachgewiesene Fahrzeit also 180 Tage in Fahrt. Wir können ja die Anforderungen zum SBF gerne angleichen, dann kann auch auf den Knotenteil verzichtet werden. In der Zeit sollte man doch den ein oder anderen "seemännischen" Handgriff erlernt haben.

Die meisten Patentanwärter erreichen heute ihre Nachweise Matrose und Bootsmann über die Ausbildung zum Binnenschiffer. Da sind die Knoten und noch einiges mehr Bestandteil der Prüfung im Abschluss der Berufsausbildung.

Bis dann

Dominic
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  #9  
Alt 03.02.2016, 06:59
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich kann eher nicht nachvollziehen was für ein "Aufstand" beim SBF um die Knoten gemacht wird, wo sei bei Berufsschiffer anscheinend nicht geprüft werden...

MFG S
"Knoten und Spleißen" ist ein Bestandteil der Matrosenprüfung, Matrosenbrief.

Ich kenne Segler, die haben einigen Tausend Seemeilen im Jahr gesegelt,
aber mal eben ein Augspleiß und 2 Tauenden zusammen spleißen geht nicht,
dann werden eben "Knoten" gemacht.

Gruß Manfred
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  #10  
Alt 03.02.2016, 07:01
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Ja 180 Tage ist richtig.
Aber Standort gebunden.
Was soll einem das nützen beim sbf?
Ich darf ja auch kein Motorrad fahren nur weil ich nen autoführerschein habe.


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  #11  
Alt 03.02.2016, 08:00
elbe351 elbe351 ist offline
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Beim lesen der Zeilen stellt sich mir die Frage, ob ich als Inhaber eines BOS Funkscheines (Behördenfunk) einen Binnenfunkschein beantragen kann.
Hat das schon jemand probiert ?

elbe351
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  #12  
Alt 03.02.2016, 08:03
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Kannst vergessen heinzi...
Du meinst ff richtig?


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  #13  
Alt 03.02.2016, 08:04
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Mein andere Kollege (wehrleiter in der ff) müsste auch den ubi extra machen...

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  #14  
Alt 03.02.2016, 14:52
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
sicher, mit der Vorlage der meisten Binnen-Patente (mir fällt gerade keins ein wofür es nicht gilt) oder auch mit dem Mindest-Eintrag Matrose im Schifferdienstbuch, kann der SBF-Binnen ohne Prüfung erteilt werden.
Warum sollte sich der Inhaber eines Binnenschiffer-Zeugnisses extra um die Erteilung eines SBF kümmern? Bei einer Kontrolle zeigt er sein A-Patent und fertig. Kleinere Fahrzeuge darf man immer führen, nur keine größeren.

Beim Funk gilt das natürlich nicht: Anderer Funkdienst, anderes Zeugnis.

Matthias
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  #15  
Alt 03.02.2016, 14:55
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Warum sollte sich der Inhaber eines Binnenschiffer-Zeugnisses extra um die Erteilung eines SBF kümmern? Bei einer Kontrolle zeigt er sein A-Patent und fertig. Kleinere Fahrzeuge darf man immer führen, nur keine größeren.

Beim Funk gilt das natürlich nicht: Anderer Funkdienst, anderes Zeugnis.

Matthias
Weil er sonst immer die tauglichkeitsuntersuchungen machen muss...

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  #16  
Alt 03.02.2016, 15:01
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Pianist Pianist ist offline
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Nun gut, das wäre also für Binnenschiffer relevant, die sich eher am Ende ihrer beruflichen Laufbahn befinden, und dann privat kleine Böötchen weiterfahren wollen, daran hatte ich nicht gedacht.

Matthias
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  #17  
Alt 03.02.2016, 15:29
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
die erforderliche Untersuchung ist der Hauptgrund, warum sich Patentinhaber den SBF ausstellen lassen. Außerdem reicht für den SBF auch Bereits der Eintrag Matrose im Schifferdienstbuch, ist also auch für diejenigen, die noch kein Patent erworben haben am Anfang ihrer Laufbahn interessant.

Bis dann

Dominic
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