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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.06.2006, 00:32
harry81 harry81 ist offline
Cadet
 
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Standard habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen

Hallo
Bekomme ich ein Boot ohne Papiere angemeldet.
Habe nur einen Kaufvertrag.
Ich wäre über Antworten sehr dankbar.
Komme aus Berlin
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  #2  
Alt 01.06.2006, 00:54
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Merlin Magic Merlin Magic ist offline
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Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
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Standard

Spontan fallen mir dazu folgende Fragen ein:

Gibt es ein CE Zertifikat (welches BJ ist es denn?)
War es schonmal angemeldet und kannst das belegen?
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  #3  
Alt 01.06.2006, 01:56
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard Re: habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen

Hallo harry81,
ein Kaufvertrag reicht völlig aus
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 01.06.2006, 06:02
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
Fleet Captain
 
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Standard

Mit Verlaub, Ralf, ein Kaufvertrag nützt überhaupt nichts, wenn das Boot gestohlen war:

Dann muss das Teil zurück gegeben werden und man kann den Kaufpreis nur noch gerichtlich einklagen.

Im schlimmsten Fall muss man nachweisen, dass man sich selber nicht der Hehlerei schuldig gemacht hat.

Das ist meine eigene Erfahrung, als ich mal einen AB (ohne Boot, ist aber das gleiche Prinzip) ohne Eigentumsnachweis und sonstige Papiere von Privat gekauft hatte. Die Werkstatt hat bei der Überhohlung festgestellt, dass die Motornummer entfernt worden war. Ich habe das der Polizei gemeldet und das Teil natürlich zurück gegeben. Der Staatsanwalt hat mir mitgeteilt, dass auf eine Untersuchung wegen Hehlerei verzichtet wird, weil ich mich selber "gestellt" hatte.

Ein Boot ohne Papiere? FINGER WEG DAVON!

Gruß
Ray
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  #5  
Alt 01.06.2006, 06:15
Benutzerbild von Steffen21m
Steffen21m Steffen21m ist offline
Commander
 
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Standard

Hallo
Der Vorbesitzer meines Bootes hatte auch keine Papiere sondern nur eine Bestätigung, daß es auf ihn zugelassen war. Im Vertrag (Standardvertrag aus dem Internet) stand auch drin, daß das Boot ihm gehört und nicht gestohlen sei.
Bei der Anmeldung / Ummeldung auf mich gab es keine Probleme.

Gruß Steffen
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  #6  
Alt 01.06.2006, 06:23
Boatfreak Boatfreak ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Ray
Mit Verlaub, Ralf, ein Kaufvertrag nützt überhaupt nichts, wenn das Boot gestohlen war:

Dann muss das Teil zurück gegeben werden und man kann den Kaufpreis nur noch gerichtlich einklagen.

Im schlimmsten Fall muss man nachweisen, dass man sich selber nicht der Hehlerei schuldig gemacht hat.

Das ist meine eigene Erfahrung, als ich mal einen AB (ohne Boot, ist aber das gleiche Prinzip) ohne Eigentumsnachweis und sonstige Papiere von Privat gekauft hatte. Die Werkstatt hat bei der Überhohlung festgestellt, dass die Motornummer entfernt worden war. Ich habe das der Polizei gemeldet und das Teil natürlich zurück gegeben. Der Staatsanwalt hat mir mitgeteilt, dass auf eine Untersuchung wegen Hehlerei verzichtet wird, weil ich mich selber "gestellt" hatte.

Ein Boot ohne Papiere? FINGER WEG DAVON!

Gruß
Ray
Hallo,

ich denke ein Kaufvertrag, in dem der Verkäufer versichert, daß es sich um sein Eigentum handelt, ist ausreichend.
Ich habe auch ansonsten noch keine "Bootspapiere" (bei älteren Booten) gesehen, abgesehen von der Registrierung bei WSA oder ADAC.

Gruß, Jo
__________________
Marquis Caribbean 20,5 mit Merc. 470 / Alpha One ...
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  #7  
Alt 01.06.2006, 07:03
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Boot: früher Bavaria 46
1.289 Danke in 365 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Boatfreak
ich denke ein Kaufvertrag, in dem der Verkäufer versichert, daß es sich um sein Eigentum handelt, ist ausreichend.
Du denkst also, dass ich von Uwe Cookie-Crew eine Yacht klauen kann, versichere Dir auf einem Stück Papier, dass sie mir gehört, das Ganze fliegt auf und Du glaubst im Ernst, dass Du das Schiff behalten darst?

Oh ha ...

Ray
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  #8  
Alt 01.06.2006, 07:07
Benutzerbild von Männi
Männi Männi ist offline
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Ort: Kölle am schönen Rhein
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Boot: Noch nix
201 Danke in 114 Beiträgen
Standard

Hi,

die Frage war doch:



Bekomme ich ein Boot ohne Papiere angemeldet.
Habe nur einen Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag reicht völlig aus und dient als Eigentumsnachweis

Viele ältere Boote haben keine Papiere,diese jedoch alle als unsicher einzustufen und vom Kauf abzuraten finde ich übertrieben
__________________
Viele Grüße vom schönen Rhein bei Kölle

Da geht noch was
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  #9  
Alt 01.06.2006, 07:12
moary moary ist offline
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Beiträge: 113
Boot: ilver
24 Danke in 16 Beiträgen
Standard ..ohne Papiere

Hallo Harry

Außer "Ray" stimme ich den Aussagen der Anderen zu. Ich habe mein Ilver mit einem Kaufvertrage und einem vorgelegten und geprüften Ausweis gekauft. Damit hättest du alles menschlich Mögliche getan um den Vorwurf der Hehlerei von dir abzuwenden.
Bei der Ummeldung in Regensburg habe ich dann noch erfahren, wer die Vorbesitzer waren. Regensburg deshalb, weil diese Registrierung, nicht wie beim ADAC, zeitlich unbegrenzt ist und dann zum Boot gehört. Als ich es erhielt war ne alte, abgelaufene Registrierung vom ADAC dabei.

Gruß Moary
__________________
Der kürzeste Weg von A nach B führt über´s Wasser und ist meiner.
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  #10  
Alt 01.06.2006, 07:12
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Boot: Sunseeker
1.465 Danke in 671 Beiträgen
Standard

Zitat:
Du denkst also, dass ich von Uwe Cookie-Crew eine Yacht klauen kann, versichere Dir auf einem Stück Papier, dass sie mir gehört, das Ganze fliegt auf und Du glaubst im Ernst, dass Du das Schiff behalten darst?
In Deutschland kann niemand an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben.

Ich habe mein Boot (älter) von einem Händler gekauft und außer einem Kaufvertrag keinerlei Unterlagen bekommen.

Zur Anmeldung beim WSA reicht der Kaufvertrag.
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  #11  
Alt 01.06.2006, 08:13
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen

Zitat:
Zitat von harry81
Hallo
Bekomme ich ein Boot ohne Papiere angemeldet.
Habe nur einen Kaufvertrag.
Ich wäre über Antworten sehr dankbar.
Komme aus Berlin
Einfach mal nachlesen, welche Unterlagen benötigt werden
z. Bsp. hier
http://www.wsa-ko.wsv.de/service/faq/index.html
dann unter
Zitat:
Wie, wann und wo kann ich mein mein Boot (Kleinfahrzeug) an- bzw. ummelden?
schauen und dort steht:

Folgende Unterlagen sind unbedingt bei der Beantragung mit einzureichen:
  • Eigentumsnachweis für Boot und Motor in Form eines Kaufvertrages oder als eidesstattliche Erklärung (Kopie)
  • Personaldokument mit Angaben zur Anschrift (Reisepass oder Personalausweis) (Kopie)
  • Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / Änderung der Angaben im Kennzeichnungsausweis
  • gegebenenfalls eine Vollmacht

Also kein Grund um sich hier zu fetzten

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #12  
Alt 01.06.2006, 08:52
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Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
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554 Danke in 253 Beiträgen
Standard

was für papiere soll den ein älteres sportboot haben ??
einen alten kennzeichen-ausweis, ok.
aber sonst ??
da ist doch nichts bei außer einer unübersetzten gebrauchsanweisung die zu jedem boot passen könnte.
einen offiziellen fahrzeugbrief hat man doch eh nicht, oder ?
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  #13  
Alt 01.06.2006, 09:00
dietmarf dietmarf ist offline
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Standard

Zitat:
Ne, Kfz. Brief gibt es nicht, aber jedes Boot wurde mal gekauft und hat i.d.R. eine Rechnung mit ins Leben bekommen....

Dieses ist doch auch die Frage die sich immer wieder stellt, wenn nach der entrichteten MwSt. gefragt wird.

viel Spass bei 30 Jahre alten Booten.

Gruß

Dietmar
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  #14  
Alt 02.06.2006, 02:11
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Mit Verlaub, Ralf, ein Kaufvertrag nützt überhaupt nichts, wenn das Boot gestohlen war:
Gruß Ray
Hallo Ray,
wenn man Zweifel hat, kann man die Rumpf und die Motornummer vor dem Kauf durch die Polizei überprüfen lassen, hat der Verkäufer da was geben sollte man lieber auf den Kauf verzichten
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #15  
Alt 02.06.2006, 15:05
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo,
wenn hier schon mit Paragrafen herumgeschmissen wird, dann aber volle Kanne.
Wobei aber schon zutreffend betont wurde, dass gutgläubiger Erwerb an einer Sache nicht möglich ist, wenn diese dem Eigentümer entwendet wurde. Dieses Problem hat man aber so gut wie bei jedem Kauf von Gütern, für deren Verkauf/Kauf keine Formpflicht besteht. Also eBay ist dann schon mal überhaupt nicht.

Leider ist noch nicht mal das Flaggenzertifikat ein einwandfreier Eigentumsnachweis, auch wenn dies gelgentlich so dargestellt wird. Nur der Eintrag ins Schiffsregister ist eine wasserdichte Sache.
Das Flaggenzertifikat erhält man auch bei Einreichung eines Kaufvertrags (in dem viel stehen kann) und 2 Fotos (die auch alles mögliche zeigen können).



§ 932 a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe

Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff.

Servus

Paul
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  #16  
Alt 02.06.2006, 18:32
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Leider ist noch nicht mal das Flaggenzertifikat ein einwandfreier Eigentumsnachweis, auch wenn dies gelegentlich so dargestellt wird. Nur der Eintrag ins Schiffsregister ist eine wasserdichte Sache.
Das Flaggenzertifikat erhält man auch bei Einreichung eines Kaufvertrags (in dem viel stehen kann) und 2 Fotos (die auch alles mögliche zeigen können).
So wie Du das beschreibst, hatte ich das auch in Erinnerung, aber sagt der
von Dir zitierte § 932a BGB nicht gerade das Gegenteil aus? Dort steht
doch, dass der Erwerber mit Übernahme Eigentümer wird, wenn er gut-
gläubig handelt, oder wie liest Du den Paragraphen?

Was prüfen eigentlich die Amtsgeriche als Registergerichte anderes als es
das BSH beim Flaggenzertifikat tut? Die wollen zusätzlich einen Messbrief,
was das BSH nicht will, aber kontrollieren die irgendwie die Eigentums-
historie des Fahrzeugs?

Belem
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  #17  
Alt 02.06.2006, 18:59
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Mucke
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man merkt doch aber wer einem da gegenüber steht...wenn dieser mensch ein haus hat und vielleicht noich spielende kinder ums haus rennen glaub ich kaum das es sich um einen ticker für gestohlene boote oder so handelt...

man kann ja nachhacken...wie lange schon gefahren etc...
ich habe auch keine papiere für mein boot oder motor..nur das handbuch für den motor..und kleinigkeiten...

aber nix was über das boot was aussagt...

edit: auch von mir ein Herzliches Willkommen im BF

Gruß Mucke
__________________
Semper Fidelis
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  #18  
Alt 03.06.2006, 00:34
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Belem,

das sieht nur beim ersten Hinsehen widersprüchlich aus. Es wird klarer, wenn man die relevanten §§ im Kontext liest.

Das Gesetz regelt nämlich auch die Voraussetzungen für den gutgläubigen Eigentumserwerb gemäß den §§ 932 und 935 und legt damit auch fest, in welchem Fall gutgläubiger Eigentumserwerb a priori ausgeschlossen ist:

§ 935 BGB

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Gutgläubiger Eigentumserwerb ist bei gestohlenem oder verlorenen Geld und bei Sachen, die per öffentlicher Versteigerung verkauft werden, möglich.

Natürlich sind umgekehrt auch die Voraussetzungen für den gutgläubigen Eigentumserwerb festgelegt:

1. Die Sache darf nicht gestohlen, verloren oder sonst abhanden gekommen sein.
2. Der Erwerber muss den Verkäufer für den Eigentümer halten.
3. Die Sache muss dem Käufer vom Verkäufer übergeben werden.


Du hast schon aufgezählt, was zum Eintrag in ein Schiffsregister erforderlich ist. Der Eigentumsnachweis geschieht nach meinem Kenntnisstand durch Vorlage des Kaufvertrages, der Rechnung und des Zahlungsnachweises.
Nachdem der Registereintrag u.A. auch Voraussetzung für die Belastung eines Schiffes mit einer Hypothek ist, die wiederum im Register einzutragen ist, muss sich das Registergericht wohl oder übel davon überzeugen, dass das Schiff beim Eintrag frei von Rechten Dritter, wie z.B. eines evtl. Eigentumsvorbehaltes ist. Andernfalls müssen diese das Eigentum einschränkenden Tatsachen ins Register eingetragen werden.

Ich gehe davon aus, dass die dem Gericht vorzulegenden Unterlagen, welche die zweifelsfreie Feststellung der Eigentumsverhältnisse betreffen, von einem Notar beurkundet werden müssen.

Vielleicht gibt uns ein Fachmann noch die letzte Aufklärung. Bei mir ist das schon eine Weile her und war nur Nebenfach.

Servus

Paul
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  #19  
Alt 03.06.2006, 09:46
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tommes-os tommes-os ist offline
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Hallo Harry81!!!
Von mir bekommst du erst mal ein HERZLICH WILLKOMMEN im
Die aderen haben es ja anscheinend nicht mehr nötig, neue User zu begrüßen!
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
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  #20  
Alt 06.06.2006, 21:42
Anne Anne ist offline
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Zitat:
Zitat von dietmarf
Zitat:
Ne, Kfz. Brief gibt es nicht, aber jedes Boot wurde mal gekauft und hat i.d.R. eine Rechnung mit ins Leben bekommen....

Dieses ist doch auch die Frage die sich immer wieder stellt, wenn nach der entrichteten MwSt. gefragt wird.

viel Spass bei 30 Jahre alten Booten.

Gruß

Dietmar
Also Dietmar, unsere Windy 22 ist 31 Jahre alt und wenn Du die siehst glaubst Du es nicht. Nur weil ein Boot alt muss es nicht schlecht sein. Ich nehm lieber einen alten Norweger als nen neuen Ami.

Gruß
Anne
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  #21  
Alt 06.06.2006, 21:57
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von dietmarf


viel Spass bei 30 Jahre alten Booten.

Gruß

Dietmar
Hä? die letzjährige Havelklassik-Regatta wurde von einem Boot gewonnen, welches sein 100jähriges Jubiläum feierte. Es war aber nichtmal das älteste teilnehmende Boot.
"Pusteblume" ist mit 42 Jahren auch ein wenig älter als ihr Skipper. Es sieht nicht so aus, als würde das Bootchen in Kürze an Altersschwäche verenden.
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  #22  
Alt 25.07.2007, 10:32
loerbert loerbert ist offline
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Boot: Ernst Riss Nachbau
4 Danke in 3 Beiträgen
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Hallo an alle,
da ich neu hier bin, habe ich diesen Beitrag erst jetzt gelesen.
Meine Frage wäre wie kann man denn einen Motor der keine Nummer hat einem Diebstahl zuordnen? dies ist ja wohl die Voraussetzung um den Motor zurückgeben zu müssen. Oder muss ich den motor nur bei dem Verdacht es wäre ein gestohlener schon zurückgeben und an wem denn???
Gruss vom loerbert
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  #23  
Alt 25.07.2007, 11:30
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Hä? die letzjährige Havelklassik-Regatta wurde von einem Boot gewonnen, welches sein 100jähriges Jubiläum feierte. Es war aber nichtmal das älteste teilnehmende Boot.
"Pusteblume" ist mit 42 Jahren auch ein wenig älter als ihr Skipper. Es sieht nicht so aus, als würde das Bootchen in Kürze an Altersschwäche verenden.

Er meinte noch eins zu finden wo der Lebenslauf komplett ist inkl. Rechnung vom Kauf um die Eigentumsverhältnisse zu klären!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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