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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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UBI für Binnen , ??? für die Küste
Moin.
Gibts auch für die Küste / See sowas wie UBI , aber ebenso ohne GMDSS ? Z.B. um "nur" eine einfache Funke wie RT144 , Debeg 7619 , u.s.w. zu betreiben , wenn solche Geräte an Bord sind ?
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#2
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Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können.
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#3
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Danach habe ich nicht gefragt.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#4
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Das SRC ist derzeit das einzig gültige See-Funkzeugnis.
Als Erweiterung gibt es dann noch das LRC Für Alte Funkzeugnisse gibt es noch Bestandschutz aber diese kann man nicht mehr erwerben. Es gibt für dich also nur noch das SRC wenn du am Seefunk teilnehmen willst. Man kann auch das Funkzeugnis der RYA machen was einfacher sein soll. Dies wird in Deutschland dann aber erst nach einer Zusatzprüfung umgeschrieben zum SRC. Somit müsste deine Frage klar beantwortet sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Du darfst auch mit dem (GMDSS-einschließenden) SRC solche Geräte bedienen, die nicht GMDSS-fähig sind.
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Liebe Grüße Mattze |
#6
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Zitat:
Es ging ausschließlich um ein zum UBI äquivalentes FBZ . Also nix unterhalb SRC. Schönen Tach auch.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#7
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Zitat:
Ist beantwortet. Also nur das alte ASZ. Schönen Tach
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#8
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Zitat:
Somit haben wohl alle die so ein Gerät angemeldet haben den passenden Schein und neue brauchen eh den SRC und ein passendes Funkgerät!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Mein 7619 ist seit den 70er Jahren an Bord und das wird auch noch in 20 Jahren so sein.
Meine Ursprungsfrage zielte genau darauf ab , ob ein UKW Schein unterhalb SRC existiert , damt auch andere mit dem Kahn rumjuckeln können , die dann nur einen Schein brauchen , bei dem man so wenig wissen muss , wie beim UBI. Also nur : Einschalten , Hörer nehmen und Sprechen/Hören. (so einen Schein gabs auch mal Binnen) Aber ergänzend noch ne Frage : gibts eigentlich für ganz Faule eine Möglichkeit zur Erlangung des LRC , z.b. durch Umschreiben von alten Lappen? Wenn ja , welche? Vermutlich ist das ne ungebührliche Frage , denn Faulheit sollte nicht die Antriebskraft eines Skippers sein. ASZ ist ja nach wie vor weltweit für ALLE Funkanlagen ohne GMDSS gültig und das Beschr.gültige Betriebsz.f.Funker I ebenso weltweit für alle GMDSS Anlagen UKW . Gibts da ne Kombination ? Schönen Tach
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#10
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Zitat:
Dafür gibt es extra Kanäle. Dein Funkzeugniss kann meines wissens nicht in das SRC umgeschrieben werden. du brauchst die Zusatzausbildung für GMDSS um daran teilnehmen zu können (Dazu musst du abern icht das ganze SRC machen wenn ich richtig informiert bin). Da es keine Funkanlagen mehr zu kaufen gibt ohne GMDSS bzw. du auch kein Ersatzgerät für dein altes mehr zugelassen bekommst, Erübrigt sich jeder gedanke an die Faulheit. Wenn dein Funkgerät funktioniert ist es toll und auch gut und du kannst damit funken. Jeder der das SRC hat darf damit funken. Wenn dein Funkgerät kaputt geht, dann bekommst du nur noch eins mit GMDSS und darfst dies mit deinem Funkschein nicht betreiben. Du müsstest dann deinen Funkschein zum SRC umschreiben lassen was eine Zusatzprüfung erfodert. (Ich glaube das ist die selbe wie man macht wenn man das Funkzeugniss der RYA hat).
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#11
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Hier mal eine allgemeine Übersicht: http://www.fvt.wsv.de/ubi/merkblatt_funkzeugnisse.pdf
Zitat:
Zitat:
Bei dem Gedanken ein LRC ob durch Umschreibung oder Ergänzungsprüfung zu erlangen, würde ich aber gründlich darüber nachdenken, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist jemals ein solche Seefunkzeugnis zu benötigen. Moderne GMDSS-Seefunkanlagen (KW, GW, Inmarsat) für die man ein LRC benötigen würden sind extrem teuer und werden heute in Sportbooten so gut wie nicht mehr verbaut. Da bleiben nur wenige Altanlagen. Kommunikation und Seenotmeldung auf Sportbooten außerhalb der Küsten läuft heute weitestgehend über Satellitentelefone, Epirb, ggf. Amateurfunk, ... ab -> außerhalb der Berechtigungen durch das LRC.
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Liebe Grüße Mattze
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#12
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Zitat:
Man kann auch heutzutage noch zulassungsfähige Seefunkgeräte kaufen. Zugegeben nur sehr wenige und weitestgehend Handfunken. Altgeräte ohne DSC aus so den letzten ca. 10-15 Jahren sind auch zulassungsfähig. Lediglich noch ältere Geräte werden aus technischen Gründen nicht mehr zugelassen (z.B. weil bestimmte Kanäle eingestellt werden könnten, die heute nicht mehr erlaubt sind).
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Liebe Grüße Mattze
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#13
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#14
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Volker , sei versichert , SRC und LRC Inhaber sterben auch irgendwann , rein
statistsch im Durchschnitt "etwas" später als die noch lebenden ASZ Inhaber. Tröstlich für Letztgenannte. Ich selbst brauche ja nix neues an Funkscheinen , mir geht es nur um Andere. Mit meinen beiden Lappen habe ich ja genug , einschließlich DSC / GMDSS (UKW). Nun denn , weiterhin schönen Tach
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#15
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Zitat:
Oder hast du die GMDSS Prüfung zusätzlich gemacht (Also umgeschrieben/umschreib Möglichkeit auf SRC) ?
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#16
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Zitat:
Ich brauch nix sonst. Selbst das Beschränkte war schon überflüssig, da ich für Binnen ein R8300 und für See ein Debeg 7619 habe. Das beides ist ohnehin vom ASZ abgedeckt. In den 90ern habe ich irgendeinem Trottel geglaubt , wir bräuchten für See was anderes . Aber der Trottel war wohl ich , weil ichs geglaubt habe. Jeden Tag steht schließlich immer ein Dummer auf. Naja . Ist heute eh egal. Gruß vom Wasserfall
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#17
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Zitat:
Dann bist du ja Safe
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#18
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Volker , ich glaube , da wird eher jeder Politiker weltweit
freiwillig ehrlich , als dass ein Debeg 7619 / Sailor RT144 den Geist aufgibt.
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#19
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Zitat:
Wobei man für die Teile ja die Ersatzteile noch selber Feilen kann.
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#20
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doch, danach hast Du gefragt, denn in meiner Antwort steht:
Zitat:
Und wenn Du negative Antworten nicht magst, ... einfach nicht fragen!
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#21
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Habe ohnehin den Sendeverstärker auf 25 W umgebaut ,
da der vorherige mit 2N5589 /90/91 nur 18 W machte , der 2N 6080/82/84 Verstärkerzug bereits bei 12 V die volle Leistung bringt. Deshalb wurde das Gerät auch auf dem 1599 BRTonner ausgemustert. Da hab ich es dann nach dem Umbau mit DEBEG und DBP Segen bei mir an an Bord installiert. Einschließlich neuer FTZ Nummer. Geht irgendwann mit dem Boot ins Osterfeuer. Anhang : 1966 und heute
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#22
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Selbstverständlich ist die Aussage wahr , dass man mit dem SRC auch die
Anlagen ohne GMDSS bedienen darf. Gefragt war aber nach einem Funkschein , bei dem kein GMDSS Teil gelernt und gekonnt sein muss : vergleichbar mit UBI . Und den gibt es dummerweise leider nicht , wie ich inzwischen erfahren habe . Und in diesem Licht betrachtet , ist meine Antwort angesiedelt. Nicht daraufhin , dass deine Antwort eine falsche Aussage ist. Nix für ungut.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (28.06.2016 um 15:47 Uhr) |
#23
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Also in meinem Fall ist es so geregelt für Binnen hab ich das UBi gemacht da ich zu 90% auf der Donau unterwegs bin und in HR verwende ich das Kroatische Küsten-Patent bei dem der Funk noch dabei war, meine Funkanlage kann beides Binnenfunk und DSC-Seefunk, wegen 3-5 Wochen die ich in HR bin würde ich auf gar keinen Fall das SRC/LRC extra machen....
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#24
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#25
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Vielleicht werden ja irgendwann alle Scheinpflichten/ Pflichtscheine abgeschafft.
Dann muss sich niemand mehr Gedanken machen. Sollte für alles gelten. Autos , Boote ...... fahren dann vollautomatisch. Der Fahrer/Skipper sagt dem elektronischen Steuermann nur noch das Ziel. Der Rest geht vollautomatisch. Geht ja auch bei Zügen , Bussen, LKW .....
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