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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin, moin,
als Matelot fehlt mir die Erfahrung ![]() ![]() ![]() Voila le probleme ![]()
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- von meinem i-Boot gesendet - |
#2
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Das größte Problem ist das die meisten Auto Transportanhänger in der Mitte nichts haben worauf dein Deichselrad steht
Wie weit die Ladung überstehen darf steht in der straßenverkehrsordnung
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Gruß Frank |
#3
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Auf diese Art wurde unser erstes Boot samt Trailer mal abgeschleppt. Allerdings hat das ein Profi übernommen. Grundsätzlich sollte das schon gehen, richtige Ladungssicherung vorausgesetzt. Das Stützradproblem, sofern vorhanden lässt sich aber schon lösen, man kann ja eine stabile Bohle quer legen, verzurren und darauf das Stützrad stellen. Aber ohne jede Gewähr, dass das auch so erlaubt ist.
Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#4
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Nimm doch einen Autotransporter mit Drehschemmel. Die sind um einiges länger. Meiner hatte hinten Rampen und an der Stirnseite eine Seilwinde.
War Kinderleicht das Boot mit Trailer da aufzuladen. ![]()
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg ![]() Geändert von Hai-Bruce (03.07.2016 um 16:17 Uhr) |
#5
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Der Drehschemelanhänger setzt aber den altem zweier Führerschein voraus wie der heute heißt weiß ich nicht genau BE??
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Gruß Frank
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#6
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Danke,
Autostransporter,..... abschleppen wie Campingwagen!! Das ist gut!!!..... aber Dreschemelanhänger muss ich prüfen. Also Abschleppwagen (wie ADAC) mieten oder Abschleppdienste beauftragen... Sieht gut aus. Morgen gibt es erstmal ´n Probefahrt. Ich bin sehr gespannt... Danke für die Rückmeldung!!! Christophe
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- von meinem i-Boot gesendet - |
#7
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Die alte Klasse 2 ist LKW wenn dann wäre es die alte Klasse 3
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#8
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Ne ist schon richtig so mit dem alte Klasse 3 darf man nur gespanne mit 3 Achsen fahren (Achsen unter 1m Abstand zählen als 1 Achse) kann man aber durch Umschreiben auf den neuen EU "Schein" umgehen...
MFG S |
#9
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Leider nein.
Die Achzahlbegrenzung auf 3 bleibt bei Umschreibung alter Scheine bestehen. Nur bei neuen Scheinen fällt die Achszahlbegrenzung ersatzlos weg. |
#10
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Das Thema Trailer auf Trailer hatten wir erst kürzlich:
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4173391
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Gruß Heinz, ![]() |
#11
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![]() Zitat:
Genau das haben wir gerade gemacht. Boot (1000kg Breedgard Damjolle) auf Autotransporter samt Hafentrailer mitgenommen. Trailer gemietet hier: http://as-scheuber.de/autotrailer.html Hat geschlossene Anhänger mit 5,50 Ladefläche und Autotransporter. Luft beim Transport aus den Hafentrailerreifen gelassen und alles verzurrt. Klötze und die Deichsel. Hat alle bestens geklappt. Gruß Jens |
#12
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Zitat:
http://www.fahrschule-boeker.de/seit...lassen/50+.php kann man sich informieren, dass nach Umtausch des 3er die Achszahlbegrenzung fällt.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
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![]() Zitat:
![]() , L=3 '. |
#14
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Ich schon, evtl. Überzeugt Dich dieser Link https://www.adac.de/infotestrat/ratg...n/default.aspx
und Du verunsicherst hier nicht weiter die User. Und gewöhne Dir bitte einen anderen Tonfall an. Bin wieder weg hier. ![]()
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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Dann les' halt deinen eigenen Link mal ganz durch und/oder schau auf ein umgeschriebenes "Kärtchen" hinten drauf.
Zitat aus deinem Link: Viele Führescheininhaber denken nach dem Abholen des neuen Führscheines daher irrtümlich, die Führerscheinstelle hat nicht aufgepasst und sie dürfen jetzt sogar LKWs fahren. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12.000 kg, L=3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen. Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher! |
#16
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Ich hab' auch die entsprechenden Gesetzestexte hier, müsste sie aber abschreiben od. einscannen. Hab' aber dazu heute keine Lust mehr.
Wenn gewünscht, mache ich mir die Arbeit aber um mit solchen Halbwissen-wahrheiten und deren Verbreitung von Unwissenden aufzuräumen. |
#17
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![]() Zitat:
so der erläuternde Zusatz(C1E > 12000kg) Bleibst Du unter dem Zuggewicht von 12 T(das ist ja in dem Strang hier der Fall), gilt wie in den Links beschrieben die BE und C1E uneingeschränkt. Und mit C1E <12000kg kann ich nun >3Achsen fahren. Wenn Du dieses nicht teilst, zeig uns etwas, dass das unmißverständlich widerlegt.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#18
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![]() Zitat:
![]() Aber sag, was verstehst du unter der Info in deinem eigenen Link nicht? "Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher". Du hast ganz offensichtlich Probleme mit dem Amtsdeutsch. ![]() Nun gut, hier der Gesetzestext incl. Ausführungen aber bitte beachte dabei "Sattelzüge". Nicht, daß du da wieder durcheinanderkommst. Aber gräme dich nicht. Weder Polizei, Führerscheinstellen noch Ordnungsämter sind sich in der Beurteilung der jetzt gültigen Fahrerlaubnisse absolut sicher. Da kursieren die tollsten Konstrukte. Gute Nacht ... Geändert von Janus (04.07.2016 um 02:30 Uhr) |
#19
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![]() Die aussage ist nicht Richtig so .....! mit Alt 3 darfst du Fahrzeuge führen die 7,5 Tonnen Gesammtmasse haben + Anhänger mit einer Achse oder 2 Achsen die einen mittelabstand von 1 Meter haben alles andere ist Alt klasse 2 oder aber Klasse C1E nach neuer Verordnung. Weil der Drehschemel Anhänger Zwischen der ersten und der zweiten Achse einen abstand von Radnabe zu Radnabe über 1 Meter hat. Der Zusatz 79 ist darauf bezogen das Leute mit Alt 3 heut zu tage die 12 Tonner Fahren dürfen also einen LKW der eine Gesammtmasse von 12 tonnen hat.
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Gruß Björn Geändert von Bastard (04.07.2016 um 03:46 Uhr) |
#20
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das ist falsch, "alt 3" durfte noch nie einen 12t LKW fahren und darf es heutzutage auch nicht.
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#21
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![]() Zitat:
die vorher beschriebene fälschliche Annahme einiger, die jetzt denken LKW fahren zu dürfen. Dein Link funktioniert leider nicht, hier aber etwas erklärendes vom TÜV Nord dazu auf Seite 5. http://www.byandreas-diefahrschule.d...iewMail_2_.pdf Man wird als umtauschender 3er dem C1E gleich gestellt und bekommt auf Antrag seinen Besitzstand bis 18,5 Tonnen(CE79), den aber wie früher nur mit 3 Achsen. Und hier endet jetzt meine "Hartnäckigkeit"
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (04.07.2016 um 22:17 Uhr) |
#22
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@ Solcio
Danke Jens, für die Antwort, genaue so auf bis mich das vorgestellt, ich fühle mich jetzt nicht mehr so ahnunglos. "Luft beim Transport aus den Hafentrailerreifen gelassen " wegen der Stabilität bzw. das hin und her...bei der Fahrerei ? Der Link ist gut, super. Also danke und Gruß Christophe
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- von meinem i-Boot gesendet - |
#23
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Kann nicht sein! Öffne ihn mit Word od. Open Office. Ist eine DOC. Datei.
Jetzt erkläre ich es dir noch mal mit gaanz einfachen Worten, vielleicht verstehst du's dann: Der alte 3er berechtigt zum Ziehen eines Zuges mit 3 Achsen! Sind wir uns da einig? Für einen 4-Achszug brauchtest du (alt) einen 2er. Gibst du mir da recht? ![]() Beim Umtausch aufs "Kärtle" gilt der Passus der "Besitzstandswahrung", d.h. dir darf nix weggenommen werden. Dürftest du nach Umtausch nun auf einmal einen Zug mit 4-Achsen fahren, wie du behauptest, dann hättest du ja etwas dazugeschenkt bekommen (einen Teil vom 2-er), ohne Prüfung oder sonstige Umstände. Verstanden? Das ein deutscher Verwaltungsbeamter einem Bürger einfach so etwas schenkt, das wirst selbst du doch nicht im ernst glauben und ist einfach unmöglich im deutschen Leben. Das kann nicht sein, das darf nicht sein und das wird es auch nie geben! Kann mir deine bisherige Lebensweisheit auch darin recht geben? ![]() So ein Tohuwabohu bei den Führerscheinklassen wie bei uns ist einmalig , das gibts sonst nirgendwo auf der Welt. ![]() Wenn du unbedingt Drehschemel fahren willst, dann kannst du zur Fahrschule gehen und einen Anhängerführerschein machen. Dann darfst auch du. Geändert von Janus (04.07.2016 um 11:04 Uhr) |
#24
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Der Post ist ja nun schon etwas älter, ich möchte aber der Vollständigkeithalber dann doch noch den letzten Komentar ergänzen.
Doch, auch deutsche Verwaltungsbeamte MÜSSEN dem Bürger etwas "schenken" wenn es die Regeln verlangen. Wir haben ja nicht aus Spaß den alten Führerschein abgegeben und für den EU Führerschein noch einmal extra Geld bezahlen müssen, nur um eine nette Plastikkarte zu bekommen. Deutschland ist EU Mitgleid und muss sich somit den EU Verordnungen fügen. Direkt nach der Gründung der EU haben bereits die Gremien angefangen mit den entsprechenden Verantwortlichen in den Mitgleidsstaaten um einen gemeinsamen, überall gültigen Führterschein zu verhalndeln. Der EU-Führerschein ist das ausgehandelte Ergebnis. Und genau da kommt der Punkt: "es darf niemandem entwas weg genommen werden" zum tragen! Wenn in irgend einem EU-Land vorher bei einem ähnlichen Prüfungsverlauf mit der Erteilung der vergleichbaren Führescheinklasse PKW vor 1980 erlaubt war (z.B: einem Portugiesen) einen LKW mit 12t zu fahren, dann mussten jetzt den anderen Führerscheinbesitzern in anderen Mitgliedsstaaten das gleiche Recht eingeräumt werden, da man ja dem (vermeintlichen) Portugiesen nichts wegnehmen durfte und "gleiches Recht für alle" gilt. Also wird uns nichts Geschenkt, sondern der deutsche Staat ist per EU Verordnung verpflichtet uns zusätztliche Rechte einzuräumen. Ob der deutsche Beamte das will oder nicht. |
#25
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![]() Zitat:
Hi Wolfgang, Habe das gleich Problem. Komme aus Hamburg, weißt du wo ich einen Autotransporter mit Drehschemel mieten kann???? |
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