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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Binnen mit See-Schein unter 5 PS aber mit Hauptmotor an Bord
Hmmm... eigentlich ist das hier offtopic, aber ich finde kein passenderes Board ! Außerdem passte der Titel so gut in eine Zeile !
Eine Frage zu den Führerscheinen. Ich mache grade den SportBFS SEE. Mein Boot soll neben dem Hauptmotor einen Notmotor mit ca. 5 PS bekommen. Nun die Frage aller Fragen : Darf ich, NUR mit dem SEE_Schein, angetrieben NUR mit dem 5 PS-Motor, Binnen fahren ? Einige sagen "ja", andere sagen "nur wenn der Hauptmotor ausgebaut ist"... Was weiß die Community ?! |
#2
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Keine Ahnung,
mach einfach noch Binnen dazu, Im Training bist Du ja.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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rein logisch betrachtet,
der motor ist im boot - der grosse - und ein führerschein dazu ist, für binnen nicht an bord. der gesetzgeber spricht nicht davon ob dieser motor in betrieb ist oder aus, er sagt nur ... boot mit motor - über 4,99 ps -ausgestattet und das bist ja nun einmal. so würde ich sagen - binnen - machen |
#4
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Nunja... danke, aber... NEIN !
Der Binnen kostet mich nochmal 300+x € und vor allem ZEIT, die ich nicht habe ! Außerdem werde ich als Nordseeküstenanwohner mit nem Gleiter wohl zu 95+x % auf Seeschiffahrtsstrassen unterwegs sein, da lohnt es sich kaum, den zweiten Schein zu machen (vielleicht meine Frau, dann lernt sie auch das Fahren und ist halt für die Teiche und Tümpel zuständig...). Also nochmal zur Frage : WIE ist es formuliert, ob ich (um mal die Kernfrage zu extrahieren) den großen Motor (AUSGESCHALTET) mit dabei haben darf, oder nicht ? (stvo-vergleich : ich darf ja auch sternhagelvoll ohne führerschein am steuer eines autos sitzen und den zündschlüssel im schloss haben, nur darf der motor nicht laufen...) Oder muss ich den großen Motor vor dieser 5-PS-Notmotor-Binnenfahrt durch gezielte Eingriffe vorübergehend unbenutzbar machen ? (zB Verteiler ausbauen und im Auto deponieren) ? |
#5
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also,
da war ein skipper der hatte ein funkgerät an bord, aber keine funkscheine. als die waschupo kam, schraubte er flugs den hörer ab und legte diesen in eine schublade. hat ihn 250 Euro gekostet, warum ? funkgerät ist an bord, funkscheine nicht. der gesetzgeber spricht nicht davon ob mit oder ohne hörer - ... ist ein funkgerät an bord muss ein gültiger funkschein vorhanden sein - somit kannst auch die kerzen nebst verteiler vom motor abbauen, der motor ist an bord, in den bootspapieren wahrscheinlich sogar eingetragen, oder ? und wenn dieser dort eingetragen ist - und sein wird - kannst also nichts machen |
#6
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Das Funkgerät enthält auch ohne Höhrer ein Transreceiver, der eine ZZF-Zulassung (inzwischen irgendein Bundesamt) hat. Hätte er diese schnell ausgebaut und "versenkt", wäre er straffrei ausgegangen.
Hast du nen Verweis auf irgendeinen "Gesetzes"text ?? Die Formulierungen, die ich gefunden habe, waren so dehnbar, dass die im Prinzip nichts aussagten. Muss ich also vorm Bootfahren ne Rechtschutzversicherung abschließen ??? Darum fragte ich übrigens auch, wie es aussieht, wenn ich ein unbedingt zum Betrieb benötigtes Element (Verteiler o.ä.) ausbaue und NICHT mit an Bord habe... |
#7
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willst dus wirklich drauf anlegen dass schlecht gelaunte kontrolleuere dein boot zerlegen um sicher zu gehen dass der vergaser wirklich nicht an bord ist?
eingetragener Motor gleich potenziell nutzbarer motor gleich fahren ohne führerschein |
#8
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Zitat:
Und dann auch noch weil du gespart hast mit einem 5 PS Motor rumgurken und die großen Maschine unbrauchbar machen. Ob 5 % oder 100 Binnen. Den Führerschein brauchst du halt einfach. Alle weiteren Diskussionen zu dem Thema sind eingentlich überflüssig. |
#9
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Hallo,
den Binnen zum See Schein zu machen kostet nun wirklich nicht 300 € mehr - oder Du solltest die Schule wechseln. Die Praktische Prüfung wird doch anerkannt, allein die Theorie musst Du zusätzlich machen. Kostet ein wenig Zeit, dafür kannst Du dann fahren wo Du möchtest. Und die Scheine machen wir ja auch nicht nur der Scheine, sondern des Wissen wegen . Ansonsten gilt: wenn Du den Motor über 5 PS an Bord hast brauchst Du den Schein - ohne bringt mehr Kosten und Nervereien als die zusätzliche Prüfung LG Michael
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http://safagalis.wordpress.com/ Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spass! |
#10
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Eine mündliche Bestätigung dieser Aussage liegt mir durch die Wasserschutzpolizei Bremen vor (ja, ich besitze ein Telefon). Aber xtw: Eines Tages wirst Du Dich garantiert ärgern, den Binnenschein nicht gemacht zu haben. Übrigens: ich habe mir nur das entsprechende Buch gekauft, gelernt und mich zur Prüfung angemeldet. 300 Euro brauchst Du dafür nicht. Michael. |
#11
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Moin Michael !
Danke für Deine Info ! Das macht Sinn, allerdings habe ich noch immer keine verwertbare Stelle in meinen Unterlagen gefunden, die ich im Bedarfsfall einem WaPo unter die Nase halten kann... Das find' ich aber auch noch ! Die Idee mit dem Selberlernen und "privat" prüfen lassen ist natürlich nicht schlecht. Dann wären es nur noch 95 € und üben, wann ich es möchte... da werd' ich mich mal informieren ! PS an einen Anderen : 300 € für etwas, was ich in meinen Augen garnicht brauche, sind 300 € zuviel ! Gelegenheiten, beim Thema Boot das Geld mit beiden Händen im Salzwasser zu versenken, gibt es noch genug !! |
#12
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Michael. |
#13
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#14
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Aber schon interessant, dass der Sachverhalt so unterschiedlich gehandhabt wird. In diesem Zusammenhang: was bedeutet 'betriebsbereit', und wer definiert dieses Wort? Angenommen, ich transportiere in der Plicht meines mit 4 PS angetriebenen Bootes einen funktionstüchtigen 8 PS Motor auf einer Binnenschiffahrtsstraße und habe keinen entsprechenden Führerschein - verstoße ich jetzt gegen die Führerscheinverordnung? Michael. |
#15
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Hallo !
Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor auch nicht fahren ??? MfG Michael
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#16
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#17
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Ist doch im Prinzip die gleiche Sache ! Mast und Segel sind doch auch an Bord ! MfG Michael
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#18
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#19
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für en Seler brauchste aber keinen Schein Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#20
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Michael. |
#21
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wenn Du einen LKW-Motor auf einem PKW-Anhänger transportierst brauchst Du sicher keine LKW-Fahrerlaubnis. Nachstehend mal eine im Internet gefundene Definition von "betriebsbereit": "Betriebsbereit im Sinne des Gesetzes heißt: Ich kann ein derartiges Gerät ohne zeitliche Verzögerungen und ohne größeren technischen Aufwand in Betrieb nehmen. Beispiel: das ausgeschaltete Autoradio, dass ausgeschaltete Handheld oder das ausgeschaltete PDA. Es genügt ein Knopfdruck, um diese Geräte zu starten." Ich bin sehr sicher, dass der Trick mit dem kleinen AB am Heck und der dicken Einbaumaschine vor keinem Gericht bestehen würde. Servus Paul |
#22
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Na, da habe ich ja einen regelrechten GLAUBENSkrieg ausgelöst...
Das Problem liegt wahrscheinlich in den schwammigen Gesetzen : die 5-PS-Grenze bezieht sich auf die ANTRIEBSmaschine ! Das ist de facto die LAUFENDE Maschine, nicht die Zweite (große, schlummernde) unter Deck... Ob das de jure auch so gesehen wird, könnte eine Beilage/Erläuterung zum Gesetzestext klären - seufz ! Ich werde auf der anderen Seite definitiv drangehen, den Binnenteil nebenbei zu machen. |
#23
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Antriebsmaschine ist die Maschine, die das Boot antreibt. Der Beamte, mit dem ich gesprochen habe, hat sogar noch hinzugefügt, dass es doch ganz praktisch wäre, den großen Motor noch als Notmaschine einsetzen zu können - nach dem Motto: Not kennt kein Gebot und lieber ohne Führerschein mit der großen Maschine fahren, als mit einem Binnenschiff zusammenzurasseln. Gruß Michael (der glücklicherweise mehr Scheine hat, als er braucht). |
#24
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Gruß Michael. |
#25
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Also wenn ich einen Kasten Bier an Bord habe, bin ich auch noch nicht besoffen. Spaß beiseite, ich kenne die derzeitigen Prüfungsgebühren nicht, aber mehr als diese kann ein Binnenschein kurz nach erfolgter SBF-See-Prüfung nicht kosten. Das kann meine Frau bestätigen, auch wenn es schon lange her ist.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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