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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.07.2006, 10:40
Benutzerbild von Vulko
Vulko Vulko ist offline
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Standard Pflichtbeleuchtung für 13 Ft Sportboot ??

Hallo,
mal schauen, was bei Euch vom Sportbootführerschein hängen geblieben ist
Ich bin am Samstag mit meinem 13 Fuss Mobo von einem freundlichen Herrn der Wasserschutzpolizei im Emder Hafen (Seeschifffahrtsstrasse) kontrolliert worden. Er wollte zuächst meinen Führerschein sehen, den ich natürlich nicht dabei hat, weil er ja nass werden könnte und hat sich dann mit meinem Perso zufrieden gegeben. Dann meinte er, ich bräuchte eine vorschriftsmässige Beleuchtung, weil ich auf einer Seeschstr. unterwegs sei und dort so nicht fahren dürfte. Leider ist mein Boot überhaupt nicht elektrifiziert, denn ich fahre einen 50PS MercuryAB mit Handstart und ohne Ladespule bzw. Lichtmaschine bzw Batterie. Ich bin der Meinung, dass es genügen müsste eine Handlampe griffbereit zu halten und diese bei Annäherung eines anderen Schiffes zu zeigen. (Die Lampe hatte ich zwar auch nicht an Bord, aber er fragte nicht weiter nach). Schliesslich meinte er, er wolle mir den schönen Tag nicht verderben, aber ich solle eine vorschriftsmässige Beleuchtung anbringen, da das so nicht gehe, und lies mich dann weiterfahren.
Nun die Frage.
Was für eine Beleuchtung braucht ein 3,95 Meter langes Motorboot mit 50 PS Aussenborder auf See und Binnenschiffartsstraßen ?
Bin mal gespannt was jetzt kommt

Gruss
Vulko
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  #2  
Alt 05.07.2006, 11:26
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Tagsüber brauchst Du gar keine Beleuchtung. (Jollen)Segler, Paddler, Ruderer etc. haben ja genausowenig wie Du eine Batterie an Bord.
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  #3  
Alt 05.07.2006, 11:37
Benutzerbild von koppheister
koppheister koppheister ist offline
Lieutenant
 
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72 Danke in 40 Beiträgen
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Moin,

---------------------------
§10 SeeSchStrO:
...
(3) Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 2, auf denen die hiernach vorgeschriebenen Lichter, und Maschinenfahrzeuge von weniger als 7 Metern Länge, auf denen die nach Regel 23 Buchstaben a und c der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. Für diesen Fall ist eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig mitzuführen und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.
...
---------------------------


Jollen und Ruderer werden in Abs2 gesondert behandelt, hier handelt es sich aber um ein Maschinenfahrzeug.

Wenn Dein Boot keine Lichter führen kann und zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Lichterführung vorgeschrieben war (z.B. durch verminderte Sicht), denke ich, daß Du keine Ordnungswidrigkeit begangen hast.

Zu überprüfen bleibt, ob auf Deinem Boot "die vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können". Nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird, ist mir unbekannt.

Gruß
Carsten
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  #4  
Alt 05.07.2006, 11:59
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Ganz einfach!
Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ist keine Beleuchtung vorgeschrieben. (außer bei schlechter Sicht wie Nebel starker Regen u.s.w.)
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Gruß Thomas


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Echte Männer essen keinen Honig........
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  #5  
Alt 05.07.2006, 14:07
Benutzerbild von Vulko
Vulko Vulko ist offline
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Zitat:
Zitat von koppheister
Moin,

---------------------------
Wenn Dein Boot keine Lichter führen kann und zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Lichterführung vorgeschrieben war (z.B. durch verminderte Sicht), denke ich, daß Du keine Ordnungswidrigkeit begangen hast.

Zu überprüfen bleibt, ob auf Deinem Boot "die vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können". Nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird, ist mir unbekannt.

Gruß
Carsten
Aha, das erklärt auch weshalb der freundliche Beamte genau wissen wollte welche Kabel (nur Notstop) vom Motor weglaufen und weshalb ich ihm vorführen musste , dass es tatsächlich ein Handstarter ist. Ausserdem hat er noch etwas intensiver gesucht, ob ich nicht doch eine Batterie im Boot habe.

Welche Beleuchtung bräuchte ich, wenn Batterie und Motor mit Ladespule zur Verfügung hätte ? (Habe leider meine SBF-Unterlagen nicht mehr )

Gruss
Vulko
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  #6  
Alt 05.07.2006, 14:19
Benutzerbild von Sail-Skip
Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von Vulko

Welche Beleuchtung bräuchte ich, wenn Batterie und Motor mit Ladespule zur Verfügung hätte ? (Habe leider meine SBF-Unterlagen nicht mehr )

Gruss
Vulko
Moin,

wenn Du nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (und nicht bei Nebel oder schlechter Sicht) fährst, --> KEINE <--

Und dies weder Binnen noch auf See.

Gruß
Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #7  
Alt 05.07.2006, 14:29
blpower blpower ist offline
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Und wenn man im Hafen angelegt hat, muß man ja auch Nachts keine Beleuchtung haben- man fährt ja nicht, oder?
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  #8  
Alt 05.07.2006, 15:12
Benutzerbild von koppheister
koppheister koppheister ist offline
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Zitat:
Zitat von Vulko
Aha, das erklärt auch weshalb der freundliche Beamte genau wissen wollte welche Kabel (nur Notstop) vom Motor weglaufen und weshalb ich ihm vorführen musste , dass es tatsächlich ein Handstarter ist. Ausserdem hat er noch etwas intensiver gesucht, ob ich nicht doch eine Batterie im Boot habe.
Das ist ja interessant, höre ich so zum ersten mal. Offenbar gibt es also irgendwelche Kriterien, nach denen die Entscheiden, ob die Lichter geführt werden können.

Zitat:
Zitat von Vulko
Welche Beleuchtung bräuchte ich, wenn Batterie und Motor mit Ladespule zur Verfügung hätte ? (Habe leider meine SBF-Unterlagen nicht mehr )

Gruss
Vulko
Meines Erachtens brauchst Du Seitenlichter, Hecklicht und Toplicht (aber das schreibe ich jetzt ins Unreine).

Schau mal hier:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/

Gruß
Carsten
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  #9  
Alt 05.07.2006, 15:36
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von koppheister
Meines Erachtens brauchst Du Seitenlichter, Hecklicht und Toplicht (aber das schreibe ich jetzt ins Unreine).

Gruß
Carsten
Hallo Carsten,

sorry, aber verbreite doch nicht Dein Halbwissen

Man braucht in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang (Nebel und schlechte Sicht ausgenommen) KEINE Lichter zu führen.

Andreas
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Andreas
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-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #10  
Alt 05.07.2006, 15:41
Helios Helios ist offline
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Hallo,

Ihr habt ja recht, ab und an schmökern ist wichtig.

7 mal 7 hab ich mir gemerkt - soll heißen unter 7 m und unter 7kt reicht ein weißes Rundumlicht - dies ist aber immer mitzuführen.

Ich hab an meinem Rib den Flaggenstock mit einer 2 Farbenfunzel und am Topp des Flaggenstocks ein weißes Rundumlicht.

Was dabei nicht 100%ig ist: das weiße Rundumlicht ist nicht 1 m höher als die 2-Farbenfunzel.
Die 2 Farbenfunzel wird vom Steuerstand und Steuermann verdeckt.

Ich hatte eh nie vor im Finstern rumzugurken - wären wir da nicht mal in so ner Griechen-Kneipe versackt.... und das Zurückfahren war eine Gaudi... - nur das Lichtergerümpel (u.a. auch das orange-giftrote Drehzahlmesserlicht) hat schon recht geblendet.

grüsse
Jürgen

P.S. am 25 PS-Schlauchi kommt mir so ein Scheiss nicht drauf.
__________________
grüsse
Jürgen
Let it RIB
Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden:
kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen,
abhauen ohne zu bezahlen
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  #11  
Alt 05.07.2006, 16:52
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Vulko Vulko ist offline
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"§ 10 SeeschstrO Kleine Fahrzeuge

(1) Abweichend von Regel 22 Buchstabe c der Kollisionsverhütungsregeln müssen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, Seitenlichter mit einer Mindesttragweite von zwei Seemeilen führen.

(2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder b der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht im Sinne von Regel 21 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln zu führen......"


...... und wann darf ein Fahrzeug die Bundesflagge führen ?

Vulko
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  #12  
Alt 05.07.2006, 17:24
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Vulko
......... und wann darf ein Fahrzeug die Bundesflagge führen ?

Vulko
ist damit die Bundesdienstflagge gemeint? Dann Behördenfahrzeuge.
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  #13  
Alt 05.07.2006, 17:31
Benutzerbild von Vulko
Vulko Vulko ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von Vulko
......... und wann darf ein Fahrzeug die Bundesflagge führen ?

Vulko
ist damit die Bundesdienstflagge gemeint? Dann Behördenfahrzeuge.
Keine Ahnung .

Vulko
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  #14  
Alt 05.07.2006, 17:56
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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es gibt bateriebetriebene Leuchten mit Saugnapf unten dran sowohl in der Toplichtausführung als auch in rot/grün.
Die machste ran wenns dunkel genug ist.

Wenn du nur tagsüber bei klarer Sicht (kein Nebel, Sonnenfinsternis, ...) fährst brauchst du gar nix, nur genug Benzin.

Übrigens 3,95m und 50PS: vielleicht ein bissl untermotorisiert, oder
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  #15  
Alt 05.07.2006, 17:57
Benutzerbild von chillout
chillout chillout ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
....

Übrigens 3,95m und 50PS: vielleicht ein bissl untermotorisiert, oder
pictons...
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Gruß, Rasmus

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  #16  
Alt 05.07.2006, 18:48
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Vulko Vulko ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
es gibt bateriebetriebene Leuchten mit Saugnapf unten dran sowohl in der Toplichtausführung als auch in rot/grün.
Die machste ran wenns dunkel genug ist.:
wo gibts die denn ? / Edit: Schon gefunden

Zitat:
Zitat von Picton16ft
Übrigens 3,95m und 50PS: vielleicht ein bissl untermotorisiert, oder
Stimmt. Der 50er bleibt auch nur diese Saison dran.

Im Winter wird dann der Spiegel verstärkt (Kohlefaserlaminat), und dann schweben mir so 70 bis 90PS vor.

Vulko
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  #17  
Alt 05.07.2006, 18:49
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Man darf sich bloß nicht erwischen lassen.
vorletztes Wochenende sind wir von uns aus zu einer unserer Steilküsten gefahren, um dort bei lagerfeuer Party zu machen.
Bin abends um 6 losgefahren. Um halb eins kam ich wieder.
Ich konnte gerade noch sehn, wo ich hinsollte, bin aber sicher angekommen, obwohl das nichts mit sicherheit zu tun hat.
Nachtfahrten machen echt laune, wenn man mit ein paar booten draußen ist und rumgurkt.

Ach ja, mein boot hat keine leuchten, noch nicht einmal leds oder änlichen an irgentwelchen knöpfen.

Gruß
Tjark
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos.
Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos.
Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle
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  #18  
Alt 05.07.2006, 19:56
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drscubi drscubi ist offline
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Die Lichterführung ist am Schluss auch eine Frage des Verstandes und nicht nur der Gesetze.
Spätestens wenn du mal fast in ein vor Anker liegendes Boot ohne jegliches Licht reingeknallt bist, weisst Du wieso es nicht schaden kann wenigstens ein Nottoplicht an Bord zu haben.

wenn 10 Tonnen in Dich reinknallen, ist es egal ob du 50, 70 oder 90 PS hinten drangehängt hast

Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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  #19  
Alt 05.07.2006, 22:30
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xtw xtw ist offline
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Moin Emder !

Da die Ems eine Seeschiffahrtsstrasse ist und der SeeSchStrO / SchO Emsmündung unterliegt, zitiere ich einfach mal die entsprechende Passage aus dem Prüfungsbogen :

(Bg3F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von wenigerals 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, FÜHREN ?

MUSS mindestens : weißes 360° Topplicht,
muss SO WEIT MÖGLICH : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne

Kannst Du schneller wie 7 kn ?

Dann (Bg10F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 12 m Länge FÜHREN ?
MUSS MINDESTENS : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne


Soweit die Vorschriften...
Die Frage nach dem gesunden Menschenverstand, irgendwo ohne Ankerlicht im Dunkeln und/oder Nebel zu ankern, wurde ja schon gestellt...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #20  
Alt 05.07.2006, 22:45
Benutzerbild von Spike
Spike Spike ist offline
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hi Picton16ft,

es ist vorschrift an einem MoBo eine beleuchtung zu haben nach § blub abschnitt weiß nich!!!! Ich habe erst mein MoBo- Führerschein dieses jahr gemacht ! Egal ob klare sicht oder Nebel muss drann sein nach BSH vorschrift!!!!!

und bei gewitter (sollte man nich fahren) aba wenn es überraschend kommt muss die beleuchtung an sein!!!!!!


Übrigens meine freundin fährt ein 4,0 m langes boot (gleiter) mit 10 PS:
WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe

Gruß aus berlin der tobi
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  #21  
Alt 05.07.2006, 23:29
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Zitat:
Zitat von Spike
hi Picton16ft,

es ist vorschrift an einem MoBo eine beleuchtung zu haben nach § blub abschnitt weiß nich!!!!
dann such das doch bitte raus
und zitiere hier die entsprechenden §§§


Zitat:
Ich habe erst mein MoBo- Führerschein dieses jahr gemacht ! Egal ob klare sicht oder Nebel muss drann sein nach BSH vorschrift!!!!!
siehe oben

Zitat:
und bei gewitter (sollte man nich fahren) aba wenn es überraschend kommt muss die beleuchtung an sein!!!!!!
[] du kennst den unterschied zwischen gewitter und "unsichtigem" wetter


Zitat:
Übrigens meine freundin fährt ein 4,0 m langes boot (gleiter) mit 10 PS:
WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe
welches boot, welche verdrängung (masse, gewicht), welcher motor, welcher prop?
das sind ja höchst erregende daten

"erlaubt" gibt es übrigens nicht
eine vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit gibt es


le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

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  #22  
Alt 05.07.2006, 23:54
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Spike
hi Picton16ft,

es ist vorschrift an einem MoBo eine beleuchtung zu haben nach § blub abschnitt weiß nich!!!!
dann such das doch bitte raus
und zitiere hier die entsprechenden §§§


Zitat:
Ich habe erst mein MoBo- Führerschein dieses jahr gemacht ! Egal ob klare sicht oder Nebel muss drann sein nach BSH vorschrift!!!!!
siehe oben

Zitat:
und bei gewitter (sollte man nich fahren) aba wenn es überraschend kommt muss die beleuchtung an sein!!!!!!
[] du kennst den unterschied zwischen gewitter und "unsichtigem" wetter


Zitat:
Übrigens meine freundin fährt ein 4,0 m langes boot (gleiter) mit 10 PS:
WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe
welches boot, welche verdrängung (masse, gewicht), welcher motor, welcher prop?
das sind ja höchst erregende daten

"erlaubt" gibt es übrigens nicht
eine vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit gibt es


le loup
Also den §§§ suche ich dir zu morgen raus (muss jetzt arbeiten gehen)
Ich wollte es nur mal dramatischer gestalten mit dem gewitter
von meiner Freundin das boot (Eigenbau) ist genau so schnell wie von meinem Vater der Lotos 3 mit 50 PS (Wartburg)
das heißt: beide wurden gemessen mit 45 km/h (sorry habe mich getäuscht mit 50 km/h, kam durcheinander) daten habe ich jetzt nich im Kopf (frauchen is arbeiten, hat die Papiere) und es ist mir egal ob erlaubt oda vorgeschrieben für mich gibt es da kein unterschied! Und ausserdem ist der See groß unsere Blau/weißen Jungs nich zu sehen wird vollgas gefahren!!!!!
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  #23  
Alt 06.07.2006, 00:16
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Zitat:
Zitat von Spike
....
von meiner Freundin das boot (Eigenbau) ist genau so schnell wie von meinem Vater der Lotos 3 mit 50 PS (Wartburg)
klingt interessant

kommt ihr (evtl. mit beiden booten) zum oldiebootetreff nach Teupitz/Egsdorf am letzten wochenende im Juli?

4m - 10PS - 45 km/h
das wäre nett anzusehen

Zitat:
... und es ist mir egal ob erlaubt oda vorgeschrieben für mich gibt es da kein unterschied!
lass dir nichts erlauben was nicht verboten ist

oder anders gesagt
es ist eine frage der denkweise / mentalität.

Zitat:
Und ausserdem ist der See groß unsere Blau/weißen Jungs nich zu sehen wird vollgas gefahren
zumindest in dem von dir genannte fall waren sie vielleicht nicht zu sehen - aber vorhanden

wo ist denn euer revier?
nach 20:00 haben die inkassobeauftragten doch üblicherweise dienstschluss

le loup
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  #24  
Alt 06.07.2006, 08:14
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Zitat:
Zitat von Spike
hi Picton16ft,

es ist vorschrift an einem MoBo eine beleuchtung zu haben nach § blub abschnitt weiß nich!!!! Ich habe erst mein MoBo- Führerschein dieses jahr gemacht ! Egal ob klare sicht oder Nebel muss drann sein nach BSH vorschrift!!!!!

und bei gewitter (sollte man nich fahren) aba wenn es überraschend kommt muss die beleuchtung an sein!!!!!!


Übrigens meine freundin fährt ein 4,0 m langes boot (gleiter) mit 10 PS:
WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe

Gruß aus berlin der tobi
Moin nach Berlin,

es besteht keine Vorschrift (werde in der KVR, SeeSchStrO noch in der BiSchStro) wonach an einem MoBo eine Beleuchtung sein MUSS !!

Nur wenn eine dran is, muss diese den entsprechenden Vorschriften in Art, Umfang uns Ausführeung (BSH) entsprechen !

Nur ohne darf man halt in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht fahren.

Gruß
Andreas
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  #25  
Alt 06.07.2006, 08:39
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Zitat:
Zitat von Micromonster
sorry, aber verbreite doch nicht Dein Halbwissen
Möglicherweise war das, was ich schrieb, "Halbwissen". Das habe ich ja auch gekennzeichnet mit den Worten "das schreibe ich jetzt ins Unreine".

Zitat:
Zitat von Micromonster
Man braucht in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang (Nebel und schlechte Sicht ausgenommen) KEINE Lichter zu führen.
Andreas
Ich habe für meine gegenteilige Behauptung eine Quelle zitiert, lasse mich aber gerne belehren, daß meine Annahme falsch ist.
Benenne doch bitte für Deine Aussage eine Quelle.

Gruß
Carsten
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