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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Quicksilver 755 Sundeck
Hallo;
ich beabsichtige eine QS Activ 755 Sundeck zu kaufen. Falls jemand so ein Boot besitzt, würde mich interessieren, welcher Trailer passend ist. Vielen Dank im voraus Harald |
#2
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Hi Harald
Letztendlich ist es eigentlich Egal welcher Trailer Hersteller es wird. Jeder Hersteller hat Trailer für diese Größe /Gewicht im Programm. Es richtet sich auch nach deinem Buget. Kauf dir aber einen Trailer mit Reserve ,ich denke ein 3 t sollte es schon sein. Auch abhängig davon welches Zugfahrzeug vorhanden ist und die Anhängelast. Gruß Jörg |
#3
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Ich habe einen von diesem Hersteller und bin von der Qualität/Preis/Leistung überzeugt.
http://www.vlemmix.de/124.html Für deine QS 755 würde Ich dir den SMT 3000/8 nahelegen.Alles von Knott.Breitspurfahrwerk,Zuladung 2380 kg. Gruß Jörg |
#4
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Zitat:
Wenn du aus Bayern kommst, würde ich über einen Harbeck Trailer nachdenken.
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Gruß Thomas |
#5
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Irgendwie hat der TE kein Interesse mehr ?? Erst ne Frage stellen und dann Tagelang keine Reaktion auf Antworten,naja das war eigentlich auch zu erwarten bei 6 Beiträgen in 8 Jahren.
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#6
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re Trailer QS755
Doch doch .....
ich beobachte die ganze Sache ... Mein Problem ist, dass ich ein Gewichtsproblem habe, d.h. der Trailer sollte "leicht" sein. Sicherlich kann ich das Boot auf einen 3,5 t Trailer stellen; der hat aber 650 Kg oder mehr. Dieses Boot ist sehr wahrscheinlich noch sehr selten unterwegs, somit ist mir kein Trailertype genannt worden, der aktuell mit diesem Boot verwendet wird. Das Boot hat eine Rumpflänge von 7m und ist aber insgesamt 8m lang. Ich meine, dass ein 8m Rahmen notwendig ist. Danke für eure Antworten... Harald & @ Quicky ..... reiß di zam und schreib ned so an Schmarrn über andre Leut. Du passt scho au in a Schublad ... Aber i sog nix ..... Geändert von 70elpto (18.12.2016 um 19:21 Uhr) Grund: quicky
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#7
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Sieh zu wie du klarkommst.
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#8
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Zitat:
Klar , es tut sich nicht viel zu einem 3500er , aber das Eigengewicht des Trailers ist je nach Hersteller interessant . Mein 2,7T von Ruschmeier hat 525kg mit Breitspurfahrwerk sowie diverse Gimmicks die Du ggf. nicht benötigst und damit das Gewicht schmälerst , bei einer Länge von 7,9m . Das käme mit Deiner Rumpflänge hin denn er geht bis 9,10m . Gut , den Hersteller Ruschmeier gibt es nicht mehr aber ich denke er hatte das Rad nicht neu erfunden und andere können es ähnlich . Empfehlen könnte ich Dir Pilob . Dazu einfach mal Sven anrufen : https://www.boote-forum.de/member.php?u=3565
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Gruß Peter . |
#9
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Ich habe einen Sigma Eco 3.5 t der wiegt 540 kg. Die Länge weiß ich nicht genau aber mein Boot ist 8,6 m und das passt.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#10
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Hay,
Ich fahre eine 755 Open auf Harbeck BT 3000 Classic und bin sehr zufrieden. Gruß Christian
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#11
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Danke ...
jetzt hab ich ein paar Infos, mit denen ich was anfangen kann. Frage an Schneidi ..... warst du auf der Waage? Gruß Harald |
#12
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Ja war auf der Waage, 80 l. im Tank, 50 m Edelstahlkette + Anker, ein wenig Zubehör 2700kg inkl. Trailer
Gruß Christian |
#13
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Danke Christian;
Wo gibt es die tolle Fahrpersenning? Gruß Geändert von 70elpto (21.12.2016 um 19:08 Uhr) Grund: Sollte PM sein
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#14
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Servus ...
d a n k e für die INFOS .... ich habe mich für einen 2700er Trailer mit 8m Rahmenlänge entschieden. Gruß und noch schöne Feiertage... Harald |
#15
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Zitat:
Hallo Harald, das wäre mir an deiner Stelle zu wenig. Das Boot wird vom Hersteller mit knapp 1.500 kg angegeben. Dann nochmal der Motor mit 220 - 300 kg dazu. Etwas Benzin und Ausrüstung. Da hast du mit den 2,7 t schnell die Grenze erreicht. Unter 3 t hätte ich nicht genommen. Eher sogar 3,5. Wenn du einen neuen Trailer kaufen möchtest, dann sende mir eine PN.
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Viele Grüße Thomas |
#16
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Hi Thomas,bemüh dich nicht weiter,der TE hat sich doch schon Entschieden und gehört damit zu den Unbelehrbaren. Diese müssen erst Lehrgeld bezahlen,bevor Sie auf Gut gemeinte Ratschläge/Empfehlungen eingehen.
Gruß Jörg |
#17
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Zitat:
oft ist dies natürlich so, Aber in diesem Falle ist es falsch. Er hat mir aufgrund meines Posts eine PN geschrieben und mir seine "Rahmenbedingungen" erörtert. Zukünftig wird er mit dem Camper fahren und darf dann nur noch 2,5 t ziehen. Einschl. 5-10 % Ermessensspielraum der Rennleitung sind dann eben nicht mehr als 2,7 t drinnen. Daher wird er das Gerödel in den Camper schaffen, sodass der Trailer gewogen bei max. 2,7 t liegen wird. Manchmal gibt es eben uns unbekannte gute Gründe, warum Andere gegen Empfehlungen oder allgemeine Erfahrungen handeln Trotzdem sollte man "echte" Erfahrungen/Empfehlungen (nicht irgend welches Hörensagen) weiteregeben. Was derjenige dann daraus macht, ist seine Sache. Hauptsache der Ton bleibt von allen Seiten immer angemessen. Wir sind hier ja ein Freizeit-Forum und nicht wie es manchmal rüber kommt, ein Foren-Gericht Bist du noch zufrieden mit deinem neuen Trailer?
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Viele Grüße Thomas
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#18
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Zitat:
Dann ginge man nur das Risiko von zuviel Anhänglast. Das ist ein weitaus geringeres Problem, als ein überladener Trailer. Ich kann von Ohlmeier nur das beste berichten.
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Beste Grüße John |
#19
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Zitat:
Hallo John, 1.) Sein Trailer wird nicht überladen sein, wenn der Tank relativ leer und nicht zu viel Gerödel an Bord ist. 2.) Problem ist, dass die Rennleitung bei "Gelegenheitskontrollen", keine Waage dabei hat. Die sehen dann in die Papiere. Und wenn da eben 2,7 stehen und man 2,5 ziehen darf, ist dies für die eher ok als wenn man einen 3 t-Trailer hat und nur 2,5 t ziehen darf. Dann nehmen sie gleich eine erhebliche Überladung an, so zumindest meine Erfahrung. Frage: du schreibst "Dann ginge man nur das Risiko von zuviel Anhänglast. Das ist ein weitaus geringeres Problem, als ein überladener Trailer." Wie ist denn da der Unterschied in Bezug auf Strafen und Stillegung, d. h. man darf nicht weiter fahren? Konkret: bei meinem Zugfahrzeug sind z. Zt. nur 3 t eingetragen, ich ziehe aber 3,5 t. Würde mein Bootsanhänger dann in D, Österreich oder Kroatien festgesetzt bis ein entsprechendes Zugfahrzeug da ist? Zum Glück hat es bisher keinen interessiert, weil es mein Zugfahrzeug in verschiedenen Versionen mit eingetragenen 2,5t - 3,5 t gibt.
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Viele Grüße Thomas |
#20
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Hi Thomas
Es ist nicht Einfach im Bußgeldkatalog was zum Thema Überschreitung Anhängelast Anhänger mehr als Zulässige Anhängelast PKW zu finden.Sowie Ich das rauslese ist bei Überschreitung der Anhängelast vom PKW von 100-200kg ein Bußgeld von 30 Euro fällig.
Gruß Jörg |
#21
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Hallo Jörg,
diese Bußgelder sind schon klar. Es gibt auch eine über 30 % und über 2 t. Aber John meinte ja es wäre besser, wenn der Trailer nicht überladen ist, sondern nur das Zugfahrzeug nicht so viel ziehen darf. Da im Bußgeldkatalog beides in einem Zusammenhang gesehen wird, sehe ich da keinen Unterschied. Auszug aus der aktuellen Seite vom BMVI: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Anhang (zu den Nummern 198 und 199 der Anlage) Tabelle 3 (Fundstelle: BGBl. I 2013, 544) Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts a)bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigtvon Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro198.1für Inbetriebnahme 198.1.12 bis 5 30198.1.2mehr als 5 80198.1.3mehr als 10110198.1.4mehr als 15140198.1.5mehr als 20190198.1.6mehr als 25285198.1.7mehr als 30380199.1für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme 199.1.12 bis 5 35199.1.2mehr als 5140199.1.3mehr als 10235199.1.4mehr als 15285199.1.5mehr als 20380199.1.6mehr als 25425b)bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro198.2.1 oder 199.2.1mehr als 5 bis 10 10198.2.2 oder 199.2.2mehr als 10 bis 15 30198.2.3 oder 199.2.3mehr als 15 bis 20 35198.2.4 oder 199.2.4mehr als 20 95198.2.5 oder 199.2.5mehr als 25140198.2.6 oder 199.2.6mehr als 30235
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Viele Grüße Thomas |
#22
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Wie auch immer,verwirrend
Tatsache aber ist doch wenn mein Fahrzeug eine Anhängelast von 2,5 t hat und Ich eine Anhängelast von 2,7 t habe und somit eine Überladung von 200 kg (das % tuale mal ausser Acht gelassen)bei jeder Fahrt,wenn es die Rennleitung sieht und auch kontrolieren würde, Ich mit einem Bußgeld von bis 30 € in kauf nehmen muss. Und wie schaut es aus im Ausland z.b Österreich ? ahnden die nicht noch strenger.? Was mich Persönlich stört das man Wissentlich eine Überladung vornimmt und somit die Allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Gruß Jörg |
#23
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bei der Last die du ziehen darfst, kannst du noch die Stützlast abziehen
dann ist die Überladung schon nicht mehr so groß im Zweifel würde ich den Trailer immer eine Nummer größer wählen, den Trailer behält man in aller Regel länger als das das Zugfahrzeug, ist bei mir jeden Falls immer so gewesen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#24
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Zitat:
Ordnungswidrigkeitenrecht bedeutet IMMER Ermessen im Einzelfall (auch Bussgeldandrohungen sind eben ANDROHUNGEN und keine feststehenden Saetzte, auch wenn das die Meisten glauben...) und noch wesentlicher ... 1 kg über dem zuässigen Gesamtgewicht und die "Rennleitung" KANN (und darf) dir die Fuhre grundsaetzlich mal stilllegen bis das eine Kilo wieder runter ist (KANN ... Muss selbstverstaendlich nicht ... auch hier wie immer im OwiG ... Einzelfallsache)
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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