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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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welchen schein brauche ich???
welchen schein brauche ich um die karibik zu durch segeln, also von insel zu insel???
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#2
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Moin moin,
soweit mir bekannt ist keinen. Die haben soweit ich weis keine Führerscheinpflicht. Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#3
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Hi,
nur wenn was passiert und du vors internationale seegericht kommst dann siehts schlecht aus ohne schein. aber muss jeder für sich entscheiden. g. |
#4
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Zitat:
Vor der Uno vielleicht ?! Fun_Sailor
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#5
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In Hamburg
Internationales Seegericht, Hamburg (International Tribunal for the Law of the Sea): www.un.org/icc
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#6
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In Hamburg sitzt die (deutsche) BSU (aka "Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung"), die ist aber nicht ein "internationales Seegericht". Sowas gibt's nicht. Die BSU wird tätig, wenn's u.a. einen Personenschaden mit deutscher Beteiligung gibt.
@huetue: In der Karibik musst Du keine Scheine haben, außer Geldscheine oder Kreditkarten... Fun_Sailor PS: Der SBF See wäre trotzdem anzuraten, imho.
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#7
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Zitat:
Ich meine es steht so draussen dran..?
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#8
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uuupps, dann muss ich meine obige Aussage doch "relativieren" (auf den OP bezogen), wie es Politiker dann so nennen...
Dein o.g. link führt zum "International Criminal Cour", also von "Seegericht" habe ich da direkt nichts gelesen. Aber wenn es andererseits in Hamburg genau so "draußen dran steht", wird's wohl schon stimmen, oder die Bezeichnung"Internationales Seegericht" stammt noch aus früheren Zeiten. Im Fall eines Unfalls mit verletzten (oder gar toten) Deutschen in ausländischen Gewässern wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die BSU beschäftigen. Dann wird aber in jedem Fall das seemännische Verhalten des Skippers im Unfall bewertet werden, egal ob er einen (dort sowieso nicht vorgeschriebenen) Schein hat oder nicht. Ein vorhandener SBF See würde in diesem Fall auch nicht unbedingt vor einer negativen Bewertung der BSU schützen. Aber diese theoretische (Schein)Diskussion hatten wir schon etliche male... Was ich meine ist, dass im (unfallfreien) Normalfall "dort unten/Karibik" niemand (z.B. ein dortiger Amtsträger) einen SBF oder ähnliches amtlich verlangen kann und wird. Gruß Fun_Sailor
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