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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Signalpistole
Hallo zusammen!
Hat jemand schon mal Erfahrung mit Kontollen bei der Verwahrung der Signalpistole Kal.4 gemacht? Mich interessiert besonders wie die Zugriffssicherung im Hafen ausgelegt wird,da ein ordentlicher Tresor bei kleineren Booten schlech unterzubringen ist.Auch erfahrungen im Ausland würden mich interessieren.Gibt es die möglichkeit die Sicherungspflicht durch beantragen eines Waffenscheines (wie bei kleinen offenen Booten)zu umgehen,oder wird ein normaler verschlossener Schrank akzeptiert. Gruß Karl-Heinz |
#2
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Hallo,
ich habe meine SigPi in einer normalen Geldkasette im Schrank, die fest mit dem Boot verschraubt ist. Hatte noch bei keiner Kontrolle deswegen Probleme. Bei verlassen des Boots kommt Zündschlüßel rein dazu und wird abgeschlossen.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#3
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Hallo Karl-Heinz,
Wenn Du eine SigPi für ein offenes Boot beantragen möchtest, wird das mit großer Warscheinlichkeit abgelehnt. Es muß (so meine Erfahrung) schon ein Boot mit abschließbarer Kajüte sein. Als ich meinen Waffenschein und SigPi beantragte, bekam ich unangemeldeten Besuch von zwei Polizisten, die sich meine Wohnung (insbesondere den Tresor, in der die SigPi außerhalb des Bootes gelagert wird) anguckten und auf einem Formular (für mich nicht einsehbar ) einige Kreuzchen machten. Allerdings wollten diese mein Boot nicht sehen , das war zu diesem Zeitpunkt noch "in arbeit" (siehe mein Beitrag im Tread Reatauration). Bislang bin ich noch nie kontrolliert worden Gruß Bernd-Andreas |
#4
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Sinnvoll, so etwas. Bei mir wird ein günstiger aber sehr stabiler "Tresor" aus dem Baumarkt verbaut und verankert, der ein elektronisches Codeschloss hat (der Notschlüssel wird an Bord gut versteckt eingebaut).
Das Thema Seenotpistole (oder lieber die Einmalfallschirmraketen) nervt mich tierisch ! Insbesonders auf der Nordsee würden diese echt Sinn machen, aber im Gegensatz zu früher, wo man nach einer kurzen Einweisung einen Zusatzeintrag bekam und damit diese Notfallretter erwerben konnte, kostet neuerdings alleine die Prüfung 350 € !! Das ist mieseste Abzocke ohne Sinn und Verstand ! Viele werden allein aufgrund der irrealen Kosten auf die Erwerbsberechtigung verzichten, und im Notfall evtl keine Hilfe mehr herbeiholen können - "tolle" Verbesserung. Besonders idiotisch : eine vorhandene Waffenbesitzkarte reicht zum Erwerb NICHT aus ! Neben dem Nachweiß des Bootsbesitzes braucht man immer noch den Nachweiß der o.g. Prüfung. Willkommen im Reich der Bekloppten ! |
#5
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Hallo Thorsten,
wow, ist der "Pyrokurs" inzwische soooo teuer geworden? Als ich meinen "Pyroschein" 1998 machte, war dieser so um die 80,--DM. - Eigendlich in Anbetracht der Unterlagen schon ein Witz; habe mir einfach nur die Fragen und Antworten aus den Lehrbuch für den Führerschein See durchgelesen und ohne die Extra-Unterrichtsstunden einfach die Prüfung absolviert. Gruß Bernd-Andreas |
#6
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Signalpistole
Danke für die Antworten
Meine Frage war eigendlich mehr so gedacht: Ich kenne die verschiedenen Tresore auf dem Markt.Mir erscheint es nur sinnlos so ein sperriges Teil zu verbauen ,das dann mit einem normalen Brecheisen zusammen mit einem Teil der Befestigungswand rausgebrochen werden kann.(Ich gehe davon aus das jemand der in ein Boot eingebrochen ist und die Schränke erbrochen hat,das dann ja wohl täte.)Ich frage also wird bei Kontrollen der normale Menschenverstand benutzt oder nur nach Verordnungen gehandelt.Die Fallschirmraketen haben halt den Nachteil das mann zum abfeuern beide Hände braucht.Das kann an Deck bei rauer See gefährlich werden .Die SiPi kann ich halt im sicheren Bereich schussbereit machen und brauche an Deck zum abfeuern nur eine Hand. |
#7
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Alle hier genannten Alternativen sind nicht ausreichend. Es gibt im Rahmen des Waffenrechtes klare Anweisungen, wie man Schußwaffen wo aufzubewahren hat, und dazu gehören leider auch Signalpistolen. Genau genommen sind das "Kurzwaffen", und da gelten noch 'mal verschärfte Bedingungen. Die bekannten Baumarkt-Safes sind nicht klassifiziert, ob mit Zahlenschloß oder ohne; das gilt auch für Geldkassetten.
Die erwähnten Kontolleure waren sicherlich sehr vernünftige und realistische Menschen, daher die pragmatische Vorgehensweise. Wird jedoch eine so aufbewahrte Waffe entwendet und damit Schaden angerichtet, hat man ein echtes Problem. Einzige Alternative: die Waffe ständig mit sich führen und nicht auf dem Boot lassen. Es handelt sich hier um eine der nicht zu Ende gedachten gesetzlichen Bestimmungen in Folge der Novellierung des Waffenrechtes nach Erfurt; leider hat man es bis dato versäumt, diese Lücken auszufüllen. Grüße Matthias. |
#8
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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Es genügt der sog. 'Kleine Waffenschein' und den habe ich zumindest am Landratsamt FFB ohne Probleme bekommen - nachdem ich ca. 80 Euro mal wieder gelöhnt habe....
Gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#10
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#11
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WANN reichte der kl. WFS wofür ?
Wenn man den Schein VOR der Verschlimmbesserung der GEsetze gemacht hat, hat er natürlich auch noch Bestand. Für alle, die jetzt (wie ich) vor der Entscheidung stehen, 350 € aus dem Fenster zu kloppen, dieht es leider anders aus... |
#12
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Der Kleine Waffenschein reicht NICHT für den Erwerb einer Signalpistole (in Deutschland als Deutscher).
Dafür brauchst Du: Den Berchtigungsnachweis (sprich den Pyromanenschein) Den Bedarfsnachweis (in der Regel reicht der Nachweis des Besitzes einer seegängigen Yacht) dann bekommst Du einen Waffenerwerbsschein. Mit der SiPi hast Du dann eine Waffenbesitzkarte. Der Kl. Waffenschein erlaubt Dir nur das Rumtragen einer nach obiger Vorschrift erworbenen Signalpistole - als Deutscher. In Österreich ist - nach meinem Wissensstand - der Kauf von Signalpistole und Munition frei! Gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#13
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#14
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In meinem Revier bekommst Du von der Coast Guard einen Rüffel, wenn Du keine SiPi mit ausreichend aktueller Munition dabei hast. Scheine dafür werden dort nicht verlangt. Die deutschen Vorschriften allerdings kenne ich auch.
Ich würde mir das Kreuz mit dem Papierkram nicht antun, sondern nur noch Handraketen der Klasse T1 bzw. T2 an Bord nehmen. T1 geht problemlos, für Handraketen der Klassse T2 braucht man einen Befreiungsvermerk nach dem geltenden Sprengstoffrecht. Sie unterliegen nicht dem Waffenrecht. Woher kommen die 350 € für den Pyromanenschein? Da kann was nicht stimmen. Der Mittelmeerskipperclub unseres früheren BFF Gerd1000 hat offenbar kürzlich einen Kurs durchgeführt. Kosten 120€ mit Prüfungsgebühr. Servus Paul |
#15
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oder einfach mal bei der/den Schulen wo man bereits einen Schein gemacht hat nachfragen. In meinem Falle habe ich bei der Schule, bei welcher ich den Funkenschein "erworben" habe auf Nachfrage -sozusagen als Schulveteran- eine kostenlose Schulung an der "Waffe" und den entsprechenen Unterricht bekommen. So summierten sich die Kosten lediglich auf die Prüfungsgebühren. Und Fragen kostet ja -Advokaten ausgenommen- zunächst nix. Allerdings habe ich mir keine WBK oder dergleichen besorgt, da ich eben nach Studium der neuesten Vorschriften für Verwahrung, Munition und evt. zu erwartender abweichender Vorschriften im Ausland lieber nur mit Raketen vorlieb nehme. Gruß Kai |
#16
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Moritz MMSF/MSC |
#17
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Die Aufbewahrung in einem geeigneten Behältnis ist zwar nachzuweisen, aber Hausbesuche sind damit nicht gemeint und gesetzlich auch nicht abgedeckt. Bei mir wären die mit sonem Vorwand nicht reingekommen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#19
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Hallo,
darf man eine waffenscheinfreie Schreckschusspistole als Signalpistole verwenden. Ich glaube für diese Dinger gibt es auch Signalmunition. Gruß Dietmar |
#20
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Moin
Steighöhe nur 30 Meter, unsichere Zündung, laß es.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#21
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#22
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danke für die schnelle Antwort. Ich brauche etwas für Italien. Ich denke, ich kaufe mir 2,3 Signalraketen, oder ein Nico Abschussgerät. Es gibt noch ein billigeres, aber ich habe den Namen vergessen. Wenn ich solch Schweinkram an Bord habe, darf meine Schwiegermutter nicht auf das Boot. Die legt mich um damit
Gruß Dietmar |
#23
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Es gibt bei Comet offenbar eine neue Generation erwerbsscheinfreier Signalraketen, die nicht 30, sondern 80 m steigen und dabei beachtliche 8 sek brennen. Wäre eine günstige Alternative, es sei denn, mag befindet sich hinterm Horizont...
@Nightforce : Der Besuch durch die Polizei war vollkommen rechtens, hätte man sie nicht reinkommen lassen, hätten sie sich aufgrund "Gefahr im Verzuge" Zugang verschaffen dürfen - und das ist auch gut so ! Eigentlich machen solche Besuche Mitarbeiter der Stadt, da es hier aber oberflächlich um Waffen geht, wird so etwas als Amtshilfe von der Polizei gemacht. WER sollte WARUM etwas dagegen haben ?!?!? |
#24
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Zitat:
Die Polizei muß eine richterliche Anordnung (Durchsuchungsbefehl) vorlegen, wenn sie meine Wohnräume ohne meine Zustimmung betreten möchten. Bei "Gefahr im Verzuge" müssen driftige Gründe vorliegen, z.B. der Verdacht einer Straftat. Dies ist aber gewiss nicht mit den Aufbewahrungsvorschriften von legalen Waffen abgedeckt. Und solche Besuche durch Mitarbeiter der Stadt, das ist ja noch größerer Schwachsinn und weder im Waffengesetz noch Sprengstoffgesetz so verankert.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#25
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Bitte sachlich bleiben, wir hatten hier schon den ein oder anderen Querschläger.
Grundlage für alles, was wir hier diskutieren, ist in der Tat das Waffengesetz, speziell die Abschnitte, die sich mit Aufbewahrung von Waffen oder Munition beschäftigen. Und da heißt es wörtlich (§36, Satz 3): Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen. Grüße Matthias. |
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