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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Welchen Radar an Bord
Hallo,
da doch einige Fachleute unter Euch sind hier mal eine Frage nach Radargeräten an Bord. Ich suche ein Radargerät für meinen Segler ( 38 Fuß ) und denke dabei an 2 Angebote, die mir günstig im Preis erscheinen: 1) Furuno 1622 MK II 2) JRC 1000 oder 1500 Sind diese Geräte für den Freizeitbereich ausreichend? Ich suche eigentlich nur für Nachtfahrten und schlechter Sicht so ein Gerät. Diese kommen kaum vor, deswegen eben die Preisüberlegung. Wer kann mir hier Tips geben.. Danke vielmals Markus |
#2
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Achtung Marcus:
wenn Du Radar an Bord hast, gibt es m. E. nicht mehr 'nur Nachtfahrten und schlechte Sicht', sondern Du bist verpflichtet, immer mit diesem Dingens zu navigieren, oder täusche ich mich da? Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#3
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Hallo Markus,
- modell foruno 1622 - probleme hatte ich keine etwas möchte ich noch zu meinem modell sagen , sicher kein top gerät laut den technischen daten, hab mir auch nicht´s besonderes erwartet hatte bei den verbindungen mit kartenplotter und autopiloten auf grund der guten beschreibung nicht die geringsten schwierigkeiten und hab den empfehlungen hier im forum folge geleistet und das radar bei guter sicht laufen lassen um die funktionen in ruhe kennenzulernen und hier erlebte ich, das kommt selten vor, das radar übertraf meine erwartungen um gut 50 % ich bin sehr zufrieden.
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Grüße Gerhard |
#4
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Zitat:
Will man sich bei Dunkelheit (oder bei nicht radarpflichtigen Strecken bei unsichtigem Wetter) durchs Radargerät "unterstützen" lassen. ist ein Radarpatent nicht erforderlich. Man kann das Radar so benutzen. Das ist also anders als beim UKW-Funk. Da darf man die Funke nur benutzen wenn man den Schein hat. Deshalb kann man da (im Gegensatz zu Radar) auch vorschreiben, wenn Funk, dann anmachen und mithören.
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Charly |
#5
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Hallo Volker,
keine Ahnung ob man dann immer damit navigieren muß... aber wer sollte das vorschreiben? :?: Gerhard, danke für die Info! Freut mich, dass man heute anscheinend schon für verhältnismäßig wenig Geld, ein vernünftiges radar bekommt. Eine Frage noch: Hast du die Antenne am Mast oder an einem Mast am heckkorb oder am Achterstag? Danke Markus |
#6
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Hallo Markus,
Im Boote_Magazin sind letztens mal Radargeräte getestet worden. Schau doch mal hier: http://www.boote-magazin.de/testtech...r/tec9012.html
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Charly |
#7
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Hallo,
ich hab mein Radar am Mast
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Grüße Gerhard |
#8
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Danke Charly,
der link ist ein guter Tip. Frage : Es war im Forum mal eine Diskussion über Radar Antennenbefestigung. Kann mir jemand sagen, wo man den Achterstag- Halter bekommen kann? und stört der dann nicht eventuell eine Balon-Antenne für LW und KW ? Danke im Vorraus Markus |
#9
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Radar
Hallo Markus,
ich habe ein 1,5 kw Gerät, dass in den wesentlichen Punkten dem JRC 1500 entspricht. Dieses Gerät gitbt es unter min. 4 verschiedenen Markenbezeichnungen, die mir bekannt sind z.B. JRC, Koden, Hagenuk , Sitex etc.. Ist für meine Zwecke völlig ausreichend. Wir hatten diese Diskussion über die "Spielzeuge unter den Radargeräten" sowohl hier als auch im anderen Forum schon mal. Es ist alles eine Sache des Preises. Wunder darfst Du von Geräten dieser Leistungsklasse nicht erwarten, eins können sie aber alle, nämlich Dir zeigen, wenn Dir jemand zu nahe kommt. Ob Du mit diesen Geräten von der Auflösung her eine Hafeneinfahrt findest, ich sage mal nein. Trotzdem ist es mir schon oft eine große Hilfe in der Nacht oder bei unsichtigem Wetter gewesen.
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Mfg Jürgen |
#10
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Achterstaghalter
Den Achterstaghalter der auf den Rassys dieser Erde verwendet wird bekommst Du bei Questusmarine in den Staaten.
www.questusmarine.com Gruß Markus
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Neues gebrauchtes Boot und happy |
#11
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Eine ausdrückliche (gesetzliche) Regelung zur Radarbenutzung gibt es meiner Kenntnis nach nicht.
Es besteht aber ein seemännische Sorgfaltspflicht, spätestens bei unsichtigem Wetter mit Radarunterstützung zu fahren. In Falle einer Kollision unter diesen Bedingungen, die sich ohne Benutzung des Radars ereignet hat, wird es also Ärger mit dem Seeamt geben.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#12
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Zitat:
das ist nicht überall korrekt. Auf Rhein und Mosel muss bei unsichtigem Wetter Radar benutzt werden (§ 6.30 Abs. 1 der RheinSchPV und der MoselSchPV: "Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen").
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Gruß Heinz-Dieter |
#13
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Stimmt, Heinz-Dieter,
ich bin ausschliesslich vom Seebereich ausgegangen (weil ein Segler gefragt hatte).
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#14
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Zitat:
das sehe (meine) ich genauso. Wenn man das Ding hat, sollte man es auch benutzen, wenn man davon Vorteile hat, also zB bei unsichtigem Wetter. Dann allerdings gilt Regel 19 KVR, die einige Anforderungen stellt hinsichtlich des Verhaltens, wenn man ein anderes Schiff nur durch Radar ortet. Was die Geräte angeht: Meine Erfahrungen mit Radar-Geräten auf unseren Schulbooten sagen, dass es keine schlechte Idee ist, ein paar Euro mehr in die Hand zu nehmen. Das gilt in erster LInie für die Antennen-Einheit - eine bessere Auflösung ist so unglaublich besser, dass man sie nicht mehr missen möchte. Aber ich kenne die beiden angesprochenen Geräte nicht - deshalb dieser allgemeine Hinweis.
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#15
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Hallo liebe Technikgemeinde,
vielleicht ein bißchen spät, aber zum Radar möchte ich unbedingt meinen Senf dazu geben. Vorab gesagt, ich kenne die Gräte nicht, deshalb nur meine grundsätzliche Meinung zu dem, was mir bei der Frage von Markus "durchzuscheinen scheint". Zur gesetzlichen Regelung ist, glaube ich, alles gesagt. Im übrigen gehe ich auch wie Helmut davon aus, daß Markus nicht bei Null-Sicht auf dem Rhein fahren möchte. Trotzdem höre ich aus der Frage so heraus, eigentlich brauche ich kein Radar, aber für das bißchen, das ich es brauche reicht doch ein einfaches Gerät. Diese Auffassung kann ich nicht teilen!!!! Vor Jahren habe ich genau für diese Auffassung einmal einen fürchterlichen Abriss von einem Seefahrts-Ingenieur bekommen. Auch bei mir ging es um Radar. Was ich mir alles anhören mußte . Essenz war, entweder Du nimmst ein Ausrüstungsteil an Bord, das für alles Gegebenheiten taugt oder Du läßt es, sonst schaffst Du Dir nur Scheinsicherheit an. Ich wollte natürlich nicht hören (geht ja ganz schön in's Geld diese Meinung) und muß heute beschämt gestehen, der Mann hatte recht. Unser Radar war prima, es sah toll aus und bei Sonnenschein konnte man alles das, was man mit Augenund Fernglas sah auch im Sichtgerät sehen. Nur einmal hätte ich es wirklich gebraucht, auf einer Fahrt von Borkum nach Emden. Sicht 100 Meter. Ich habe in der Kiste alles gesehen nur nicht das, was ich brauchte. Hätte ich nicht die externe Radarberatung der Verkehrszentrale gehabt . . . Lange Rede kurzer Sinn, kaufe nur Dinge, die es wirklich tun, alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn, sondern verschafft Dir nur eine gefährliche Scheinsicherheit. . Ich hoffe ich war nicht zu ernst . Herzliche Grüße Mslb: ALCYON PEter |
#16
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Zitat:
Eine ausdrückliche (gesetzliche) Regelung zur Radarbenutzung gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Kommentar: Nach Regel 7b der KVR …muss eine vorhandene und betriebsfähige Radaranlage gehörig gebraucht werden, und zwar einschließlich der Anwendung der großen Entfernungsbereiche, des Plottens oder eines gleichwertig systematischen Verfahrens … |
#17
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Hallo Sayang,
obwohl Jurist (oder vielleicht deswegen) kommt es mir gar nicht so auf die gesetzliche Regelung an. Was glaubst Du, was das Seeamt sagt, wenn etwas passiert, Radar ist an Bord aber nicht benutzt worden . . . In dem Fall kannst Du Dich auf See fast nur noch damit verteidigen, das Gerät sei plötzlich defekt gewesen. Oder was meinst Du Helmut (ventum)? Binnen liegt die Sache natürlich anders, wenn Du in patentpflichtigem Gebiet (z.B. Rhein) bist. Merke auf See darf sich jeder so umbrigen wie er gerne möchte, binnen regeln wir das. Grüße Mslb. Alcyon Peter |
#18
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Zitat:
muss och leider widersprechen... Anlage zu § 1 KVR, Teil B Regel 5 Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch JEDES andere verfügbare Mittel, das den gegebenen (me. verminderte Sicht) Umständen und Bedingungen entspricht, gehörig Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstosses gibt. Dann weiter die von Dir zitierte Regel Nr.: 7 und als Maßnahme daraus, dann die Anwendung der Regel 19 KVR bei verminderter Sicht. Diese ist mit weniger als 1000 m deklariert. Also wer eine Radaranlage an Bord hat, muß diese bei verminderter Sicht einsetzen und dann nach Regel 19 KVR fahren. (Ist überings Prüfungsstoff bei SSS und SHS.) Andreas |
#19
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Zitat:
Meine (allerdings wohl unvollständige ) Antwort bezog sich auf das Posting von Holger, ob eine funktionsfähige Radaranlage (immer) zum Navigieren benutzt werden muss. Sie muss also eingesetzt werden, wenn unsichtiges Wetter herrscht und gegebenenfalls auch nachts. Ein Dauergebrauch zum Navigieren ist ansonsten nicht vorgeschrieben (Seebereich). Dies meint die Regelung der KVR in 7 b mit dem Begriff "gehörig".
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#20
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Zitat:
so kann ich deinem Posting voll und ganz zustimmen.... Bei unsichtigem Wetter --> muß (gem. KVR bzw. Seeschiffahrtsstraßenordnung) bei sichtigem Wetter --> kein muß. Wie es im Binnenbereich aussieht ist ja in vorigen Postings bereits erklärt. Andreas |
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