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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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zGG,zGGdZ, AL ??????
Hallo Leute,
leider hat die Suchfunktion in den Foren auch einen Nachteil: Man kann soviele Infos bekommen bis man nichts mehr versteht! Ich habe aus den Diskussionen herausgelesen, dass in OE nicht nur das reelle Gewicht des Anhängers zählt, sondern auch das zulässige Gewicht. Bezieht sich das nur auf den Führerschein, oder auch auf den Betrieb des Gespannes. Konkrete Fage: Ich will mit meinem Ford Galaxy - Eigengewicht mit Fahrer und Gepäck angenommen 2000kg - zulassigem Gesamtgewicht 2510 kg und - Bootsahänger reelles Gewicht 1980 kg - zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 2500 kg - zulässige Anhängelast gebr. 2000 kg Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 4000 kg fahren. Fahrerlaubniss: B, BE, C1E, CE (alter 3-er FS) ist das in OE und HR erlaubt? Was passiert bei Überschreitung des Zuggewichtes um 200 kg wenn die einzelgewichte im erlaubten Rahmen sind ? Kosten, Risiko ? Wer kann mir helfen ?? Gruß Thomas |
#2
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Wie hoch ist das zulässige Gesamtzuggewicht des Galaxy und wie hoch
die Anhängelast?
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Zitat:
Anhängelast ist 2000 kg |
#4
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bei überschreitung des zul. ges.-gew. / zuggew. um 200 kg
man bedenke die waagen an der oe grenz, welche von den grenzern dort auch gern benutzt werden. je nach tagesform gibt es ein ticket oder das fahrzeug wird stillgelegt, wenn man denn soweit kommt. also ist nichts schlimmes zu befürchten, was die urlaubsfreude beeinträchtigen könnte |
#5
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Re: zGG,zGGdZ, AL ??????
Zitat:
Somit dürftest du keine Probleme haben. Mark[/quote]
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Zoll: eine gestaffelte Einfuhrsteuer, die dazu bestimmt ist, den heimischen Erzeuger vor der Gier seiner Käufer zu schützen. |
#6
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Ab wieviel Toleranz kommt es denn zu welchen Maßnahmen?
Gruß Thomas |
#7
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Re: zGG,zGGdZ, AL ??????
Zitat:
Gruß Thomas |
#8
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Anhänger
Hallo,
anbei ein kurzer Auszug aus der ÖAMTC-Hompeage zum Thema Anhänger: Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger, etc. gezogen werden. Auflaufgebremste Anhänger dürfen aber - trotz B + E -Führerschein - nur dann gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht und Zuladung) das höchste zulässige Gesamtgewicht (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 das 1,5fache höchste zulässige Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Weiters dürfen auch die in der Typengenehmigung angegebenen Werte nicht überschritten werden. |
#9
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Wer seinen Schein in D vor 1981 gemacht hat, bekommt bei der Umschreibung auf die neue Scheckkarte den BE mit eingetragen, da diese Scheine Bestandsschutz haben und man mit den "alten SChein" bis zu einem Gesamtgewicht 7,49 to fahren darf.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#10
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Zitat:
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#11
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Ich wollte gerade sagen... Alte PKW Führerschein gilt bis 7,49 To. Als0o überhaupt kein Thema...
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#12
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Zitat:
wie oben geschrieben der BE ist bis zum Sargdeckel gültig.
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#13
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Zitat:
Die Klasse 2 entspricht CE, wenn man CE auf einem Gliederzug macht! MFG René
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MFG René |
#14
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Hallo Forum,
der alte 3-er wird heutzutage in C1E umgeschrieben, da beim 3 er zul Gesamtgewicht des Fahrzeugs 7,5 t, während B nur 3,5 t erlaubt. Deshalb und nur deshalb wurde in den neuen Klassen der C1E eingeführt. Damit kann man Züge (Fahrzeug und Anhänger) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 11,5 t bewegen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#15
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....so ist es.. ich habe nie einen (alten) 2er besessen, aber trotzdem diesen Eintrag erhalten...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#16
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Glückwunsch, du bist nun LKW-Fahrer, aber in deinem Schein steckt eindeutig ein Fehler, wenn du CE hast, warum fehlt der Eintrag C, C1E wäre der richtige Eintrag für die alte Klasse 3.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#17
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war !! bis 2004
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#18
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Zitat:
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#19
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
#20
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
#21
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Zitat:
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#22
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so isses... die Gesundheitsprüfung war mir dafür zu aufwändig... da ich dieses Zuggewicht mein Leben nicht genutzt und gebraucht habe....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#23
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Zitat:
Wenn er nen Zug mit 3 Achsen steuern durfte, dann würde trotzdem Eintrag C fehlen, Zugfahrzeug mit 2 Achsen, da ich einachsige LKW's bisher noch nicht gesehen habe
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#24
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Aber einachsige Anhänger bzw. Tandemachsen die nicht mehr als 100cm auseinaner sind.
Dafür reichte der alte Dreier.
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Gruß vom Oberrhein. |
#25
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
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