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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Sportbootführerschein See - gilt wo genau?
Weder mein Fahrlehrer seinerzeit noch das Internet können mir zweifelsfrei beantworten, wo exakt die Gültigkeitsgrenze des Sportbootführerscheins See ist.
Gilt der überall "Nicht-Binnen", oder in einem begrenzten Bereich vor der Küste, was gilt dann jenseits dieser Grenze? Dürfte ich (Theorie, keine Angst!!!) von Rotterdam nach New York, von Barcelona nach Mallorca, von Athen nach Istanbul, Rhodos, wohin auhc immer, oder welche nächste Stufe an Führerschein wäre erforderlich? (Ich meine jetzt ausschließlich Gesetzeslage, Pflichtscheine, keine freiwilligen Scheine als Charterberechtigung). War am Wochenende Streitthema, es gibt aber keinen konkreten Anlass. Andreas |
#2
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Hallo Markus,
der SBF See gilt (bzw. ist erforderlich) auf den Seeschifffarhrtsstraßen der BRD (§1). Diese Grenzen binnenwärts und seewärts festgelegt und z.B. in vielen Seekarten auch eingetragen. SSS und SHSS sind auf privat betriebenen Booten freiwillige Scheine. Auf gewerblich betriebenen Yachten (z.B. für Ausbildungszwecke) sind sind dageben amtlich vorgeschrieben. Das gilt für Schiffe unter deutscher Flagge, egal wo sie sich aufhalten (wenngleich die Einhaltung dieser Vorschrift in der Karibik oder auch off greenland selten kontrolliert wird). Hier gibts übrigens den Wortlaut http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/...fsv/index.html der SBF See-VO. Schöne Woche!
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#3
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Hallo Andreas,
Der Seeschein beginnt genau dort, wo der Binnenschein endet. Also Weserabwärt Eisenbahnbrücke Bremen und auf der Elbe Elbbrücken Hamburg. Für den Nord-Ost-See Kanal brauchst du AUCH den Seeschein !!! Ob du mit deinem Boot von Hamburg oder Bremen nach Helgoland oder Honolulu fährst, ist völlig egal. Viel Spass bei der Überfahrt |
#4
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Hallo Namensvetter,
also fange ich mal an: Der SBF-See "beginnt" an der soganannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie. Die Basislinie ist im weitesten die Küstenlienie wobei dies nicht immer genau stimmt. Genaues hierzu findest du in der Seeeschiffahrtsstraßenordnung, da steht genau wo der Übergang vom Binnen-, zum Seebereich ist (z.B. Hambuger Hafen = Seebereich). Nach den "3" Seemeilen endet die Führerscheinpflicht und auch die Seeschiffahrtsstraßenordnung, ab hier gilt die KVR. Sobald du den 3 Seemeilenbereich verlassen hast, benötigst du gem. Führerscheinregel keinen Führerschein mehr. Du düftest also theoretisch nach Amerika fahren . Jetzt kommt der ganz kleine Haken an der Sache: Nehmen wir mal an, im 12 Seemeilenbereich oder noch weiter draußen kommt es zu einem "Unfall" (Haverie, auf Untiefe aufgelaufen usw) dann wird die Frage gestellt, ob du befähigt warst "so weit" draußen zu fahren. Dies geschieht in der Regel durch die weiteren freiwilligen Führerscheine (SKS, SSS, SHS). Solltest du nun einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen können, wird man dir Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit anlasten. Und dann braucht z.b. die Versicherung nicht zu zahlen, da da die Zahlungspflicht bei Fahrlässigkeit nicht besteht. Du hast somit "weiter" draußen kein führerscheinrechtliches Problem sondern ein rein versicherungstechnisches....... Dein SBF-See würde dir wahrscheinlich vom zuständigen Seeamt eingezogen, da du zum Führen einer seegehenden Yacht nicht geeignet bist. Solange nix passiert..... Andreas |
#5
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Hallo Andreas,
da steht alles wesentliche drin: http://www.bmvbw.de/Anlage9705/Brosc...dem-Wasser.pdf |
#6
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Ja du solltest mit der Versicherung sprechen. Ich habe auch nur den Seeschein. Die Versicherung hat mir das Boot aufgrund dieses Scheins in der gesamten Nord/Ostsee, Mittelmeer und 200 sm im Atlantik versichert. Wenn ich also "rüber"segeln sollte, fahre ich auf dem Atlantik ab 200 meilen ohne Versicherungsschutz, verbotenes mache ich aber nicht
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#7
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Zitat:
Über Unvernunft, Selbstüberschätzung, Fahrlässigkeit etc. brauchen wir nicht zu reden, dass ich nicht munter drauflos schippere, verspreche ich Euch hiermit hoch und heilig. Mich interessierte nur mal die rein rechtliche Seite. Dank nochmal! |
#8
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Re: Sportbootführerschein See - gilt wo genau?
Zitat:
Auf hoher See (=außerhalb der von den Staaten beanspruchten Küstengewässern und außerhalb der als "Binnengewässer spezieller Art" deklarierten Gewässer benötigst Du KEINEN Schein, Du darfst nur nicht mit einer bezahlten Crew oder mit zahlenden Passagieren (als Skipper) fahren. Aber wie und wo Du dich umbringst ist Deine Sache. In England z.B. gibt es keine vorgeschriebenen Führerscheine, wer ein Boot kaufen kann, kann es auch fahren !!! (Nur die Versicherungen erzwingen z.Zt eine Basisausbildung) Mit Deinem SBF See Darfst Du also nach New York und sogar mit einem 30 Meter Schiff (siehe oben) ABER Du darfst mit dem "SeeSchein" die Binnengrenze kurz hinter Hamburg hafen nicht überschreiten, dann brauchst Du den Binnen schein. d.H. Der SeeSchein gilt auf allen Seewasserstrassen und dem angrenzenden Fahrwasser bis zur Hoheitsgrenze |
#9
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Deswegen bin ich Anita-Skipper!
Da Anita keine Maschine hat, ein reines Segelschiff ist, braucht man von der Gesetzeslage her keinen Führerschein. Trotz 22 m Länge.
Allerdings für die Gummiwurst mit 8PS AB ist er nötig. Anita for ever! |
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