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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.08.2006, 11:21
TommyA8 TommyA8 ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
Standard Gasprüfung für Schiffe?

Hallo,
Ich lerne gerade auf den SBF, See.
Da gibt`s öfters Fragen zu Gasanlagen auf Schiffen.

Gibt es für Schiffe auch eine Gesprüfung wie z.B. am Wohnmobil?

Gemeint ist da vermutlich die Gasanlage zu Kochen, Heizen, usw. oder?

Gibt es auch schon Boote die mit LPG (also Flüssiggas) fahren? Wäre ja eine sinnvolle Alternative zum Benziner. Gibt`s da auch Tankstellen ?

Gruß TommyA8
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  #2  
Alt 20.08.2006, 17:35
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Ja, die Gasprüfung gibt es.

Den Umbau für Schiffe sehe ich mit Skepsis, da dort sehr viel "gepfuscht" wird, aber um die Frage zu beantworten, ja bibt es, eine Hand voll tankstellen auch, ich glaube im Forum wurde schon mal geschrieben, kannst ja mal suchen.
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  #3  
Alt 20.08.2006, 22:02
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von nav_HH
Ja, die Gasprüfung gibt es.

Den Umbau für Schiffe sehe ich mit Skepsis, da dort sehr viel "gepfuscht" wird, aber um die Frage zu beantworten, ja bibt es, eine Hand voll tankstellen auch, ich glaube im Forum wurde schon mal geschrieben, kannst ja mal suchen.
Toni,
ich gehe mal davon aus, dass Tommy eine "allgemeine Gasprüfung" meint
Er hat ja "Gasprüfung wie z.B. am Wohnmobil" geschrieben.

Wenn du das mit ja beantwortest, bitte ich dich,
den "Gesetzestext" bzw. wo das geschrieben steht, mir mitzuteilen,
bzw. hier ins Forum zu stellen.

Ich habe andere Infos erhalten und war echt schockiert darüber
und werde mir Anlage trotzdem alle 2 Jahre überprüfen!!!!

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 20.08.2006, 22:44
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ich habe eben gewerblich mit privat verwechselt, sorry.
Du hast natürlich recht, der Sportbooteigentuemer (wenn privat) ist nicht dazu verpflichtet seine Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen, der gewerbliche Inverkehrnringen im Sinne des GSG sehr wohl, der gewerbliche Betreiber im Sinne des Arbeitsschutzes sowieso.

Ich würde es trotzdem alle 2 Jahre machen lassen - warum? - das findet man schön erklärt in den Weiten des www ;)

Übrigens weiss man (bitte frag jetzt nicht nach Zahlen... ), dass die meisten Brandschäden auf Yachten bedingt sind durch Pfusch an/in der E-Anlage und der Gasanlage.
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  #5  
Alt 20.08.2006, 23:09
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Was ist bei Flüssiggasanlagen an Bord zu beachten? Die Anlage muss durch einen Sachkundigen entsprechend den Richtlinien eingebaut sein. Sie muss regelmäßig überprüft werden.

so steht es geschrieben

geprüft werden muss nach DVGW-Arbeitsblatt G 608
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  #6  
Alt 20.08.2006, 23:41
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Zitat:
Zitat von Red


Was ist bei Flüssiggasanlagen an Bord zu beachten? Die Anlage muss durch einen Sachkundigen entsprechend den Richtlinien eingebaut sein. Sie muss regelmäßig überprüft werden.

so steht es geschrieben

....
na toll
und was ist "regelmässig"?

ich liebe solche texte in broschüren, fachbüchern, etc.
le loup
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  #7  
Alt 21.08.2006, 00:03
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Zitat:
Zitat von Red
................
Sie muss regelmäßig überprüft werden.

so steht es geschrieben

geprüft werden muss nach DVGW-Arbeitsblatt G 608
Hallo Red,
schöne Worte, du wirst mir sicherlich den "amtlichen Text"
benennen können. Ich meine jetzt, wo diese
Verordnung steht bzw. wo ich das nachlesen kann!
Im Vorraus schonmal schönen Dank für deine detalierte Angabe

Gruß
UWE
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  #8  
Alt 21.08.2006, 06:09
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muss nicht, sollte jedoch...
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  #9  
Alt 21.08.2006, 08:29
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Hallo,

hier gibts eine gute Abhandlung:
Angehängte Dateien
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Charly
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  #10  
Alt 21.08.2006, 08:45
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übrigens,

aufgrund schlechtester Erfahrungen (*)mit niederländischen Gasprüfern, prüfe ich meine Anlage mind. 2 x jährlich selbst.

* da wurden Schläuche eingebaut die abgelaufen waren. Die Schläuche wurden mit Schellen befestigt, vorgeschrieben sind verpresste. Geyser wurden beschädigt weil Leitungen ohne gegenhalten einfach abgedreht wurden. Es wurde nicht beachtet, dass Gasgeräte und Druckminderer mit unterschiedlichen Drücken arbeiten, Schlauchanschlüsse an festen Geräten wurden nicht beanstandet usw.
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Charly
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  #11  
Alt 21.08.2006, 11:09
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Danke Charly,
aber sicherlich wird uns Red noch was genaues
schreiben, wir wollen ja keine Sche...hausparolen
hier verbreiten

Gruß
UWE
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  #12  
Alt 21.08.2006, 12:29
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EU Richtlinie ( 2003 / 44 / EG )


............Gemäß den Sätzen 1 und 2 werden Vorschriften mit Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge weiterhin überprüft. Wegen ihres sehr hohen Gefahrenpotentials wird auch die Sicherheit von Flüssiggasanlagen (§ 14 Abs. 2) und von Motoren samt deren Zubehör (z.B. Kraftstoffleitungen) geprüft. Die Prüfung von Flüssiggasanlangen entfällt jedoch, wenn der Bootshalter die Prüfbescheinigung eines Gassachverständigen vorlegt ...........
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  #13  
Alt 21.08.2006, 12:54
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Ja Red, ist schon richtig, gilt aber nur für das gewerbliche Inverkehrnringen - nicht für den Betrieb. Zur Info: die Richtlinie wird in D umgesetzt durch das GPSG / 10. Verordnung.

However, es kann aber regional so sein, dass der Gesetzgeber die Erfüllung dieser Vorgaben auch ausserhalb des Inverkehrbringens vorschreibt...
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  #14  
Alt 21.08.2006, 14:10
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blaupap blaupap ist offline
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Zitat:
Wenn du das mit ja beantwortest, bitte ich dich,
den "Gesetzestext" bzw. wo das geschrieben steht, mir mitzuteilen,
bzw. hier ins Forum zu stellen.
Hab den Gesetzestext nicht parat. Aber, im Bußgeldkatalog von BRB steht daß die Gasanlage alle 2 Jahre von einem "Sachverständigen" überprüft werden muß. Das Zertifikat ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ansonsten raschelts Money.

Unterscheidung Gewerblich - Privat wird nicht gemacht.

Gruß
blaupap
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  #15  
Alt 21.08.2006, 14:49
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[quote="nav_HH"]Ja Red, ist schon richtig, gilt aber nur für das gewerbliche Inverkehrnringen - nicht für den Betrieb.

das liest sich aber anders .......

2) Sportboote im Sinne dieser Verordnung sind unabhängig von der Antriebsart sämtliche Wasserfahrzeuge mit einer nach der jeweils auf sie anzuwendenden harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von 2,5 Meter bis 24 Meter, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind, sowie Wasserfahrzeuge, die gleichzeitig auch für Charter- oder Schulungszwecke verwendet werden können, sofern sie für Sport- und Freizeitzwecke in den Verkehr gebracht werden.
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  #16  
Alt 21.08.2006, 17:32
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nein, nicht schon wieder

@red: das ist eine Richtlinie, wie es auch viele andere ghibt, und diese wird in nationales Recht umgesetzt und erhält damit ihre Gültigkeit. In dem Fall ist die Umsetzung die 10. Verordnung zum Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz, und eben dieses ist relevant für gewerbliches Inverkehrbringen, wobei ich jetzt nicht das Wort "gewerblich" betonen möchte, sondern das Inverkehrbringen - also muss das fahrzeug bzw. in diesem Fall die Gasanlage eben auch konform sein zu und nur zu diesem Zeitpunkt. (bitte mich jetzt nicht alles zitieren lassen ;) )

So, es kann aber regionale Vorgaben, Verordnungen oder weiss der Teufel was geben, die dies fern dewr gesetzlichen Pflicht durch das GSG fordern, zum Beispiel eine BRB...
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  #17  
Alt 21.08.2006, 20:49
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von blaupap
Zitat:
Wenn du das mit ja beantwortest, bitte ich dich,
den "Gesetzestext" bzw. wo das geschrieben steht, mir mitzuteilen,
bzw. hier ins Forum zu stellen.
Hab den Gesetzestext nicht parat. Aber, im Bußgeldkatalog von BRB steht daß die Gasanlage alle 2 Jahre von einem "Sachverständigen" überprüft werden muß. Das Zertifikat ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ansonsten raschelts Money.

Unterscheidung Gewerblich - Privat wird nicht gemacht.

Gruß
blaupap

richtig, für die Landesgewässer in Brandenburg wird das im § 29 der Landesschifffahrtsverordnung geregelt.

Und dort gilt ist es gem § 89, Ziff 41 auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Gasanlage nicht regelmäßig geprüft wird.


Fazit: Um Brandenburg einen großen Bogen machen
__________________
Charly
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  #18  
Alt 21.08.2006, 21:42
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blaupap blaupap ist offline
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Zitat:
Fazit: Um Brandenburg einen großen Bogen machen
Charly das ist gemein.

Gruß
blaupap aus Berlin & BRB
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  #19  
Alt 21.08.2006, 21:56
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard Re: Gasprüfung für Schiffe?

Zitat:
Zitat von TommyA8
Gibt es auch schon Boote die mit LPG (also Flüssiggas) fahren? Wäre ja eine sinnvolle Alternative zum Benziner. Gibt`s da auch Tankstellen ?

Gruß TommyA8
Hallo Tommy,
gibt es, Boote mit LPG und werden in BE und NL häufig für Wasserski eingesetzt, die Boote werden meist aus mobilen Tanks versorgt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #20  
Alt 21.08.2006, 21:59
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Wo ist denn das Problem?
Daß eine nicht ordnungsgemäße Flüssiggasanlage saugefährlich ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten.
Eine Abnahme alle 2 Jahre dürfte sowohl vom Budget als auch vom Zeitaufwand her kein Problem darstellen. Somit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, und fachlich, denke ich mal, dürften die wenigsten Bootsfahrer einem anerkannten Sachkundigen überlegen sein!
Wer entsprechende Kenntnisse hat, kann seine Anlage ja auch zwischendurch nochmal selbst prüfen.

Gruß
Ewald
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  #21  
Alt 22.08.2006, 00:32
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Zitat:
Zitat von nav_HH
nein, nicht schon wieder

@red: das ist eine Richtlinie, wie es auch viele andere ghibt, und diese wird in nationales Recht umgesetzt und erhält damit ihre Gültigkeit. In dem Fall ist die Umsetzung die 10. Verordnung zum Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz, und eben dieses ist relevant für gewerbliches Inverkehrbringen, wobei ich jetzt nicht das Wort "gewerblich" betonen möchte, sondern das Inverkehrbringen - also muss das fahrzeug bzw. in diesem Fall die Gasanlage eben auch konform sein zu und nur zu diesem Zeitpunkt. (bitte mich jetzt nicht alles zitieren lassen ;) )

So, es kann aber regionale Vorgaben, Verordnungen oder weiss der Teufel was geben, die dies fern dewr gesetzlichen Pflicht durch das GSG fordern, zum Beispiel eine BRB...

wenn du die zitierte eu richtlinie ganz durchlesen möchtest - nicht die 10. Verordnung - , dort steht im text der ungefähre wortlaut .... eigenverantwortung des eigners, kontrollen der gasanlagen, wegen ihrer gefährlichkeit bekannt, abnahmen sollen kontrolliert werden, kontrollen entfallen bei vorliegendem gültigem prüfbescheid ....

steht dort
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  #22  
Alt 22.08.2006, 07:45
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
....für die Landesgewässer in Brandenburg wird das im § 29 der Landesschifffahrtsverordnung geregelt.

Und dort gilt ist es gem § 89, Ziff 41 auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Gasanlage nicht regelmäßig geprüft wird.


Fazit: Um Brandenburg einen großen Bogen machen
naja
in §1 wird der geltungsbereich festgelegt
also im dokument runterscrollen, die liste der schiffbaren landesgewässer betrachten.

und nun überlegen, auf welchen landesgewässern wohl boote mit gasanlage (nicht kartuschenkocher) fahren würden.

auf den ersten blick sehe ich nur die Dahme ab Prieros bis Märkisch Buchholz. am wehr (7 meter fallhöhe mit mini-kraftwerk) ist dann endstation.

also charly den " " klauen
und nun kann er entspannt nach berlin und brandenburg fahren

willkommen in der schönsten wassersportregion deutschlands

le loup
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  #23  
Alt 22.08.2006, 07:48
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Lieber Red,

es zählt nun mal die Verordnung über das Inverkehrbringen NUR für das Inverkehrbringen.

Des weiteren steht in der Richtlinie:

"5.5. Gassystem
Gassysteme für Haushaltszwecke müssen über ein Druckminderungssystem verfügen und so ausgelegt und eingebaut sein, daß ein Gasaustritt und die Gefahr einer Explosion vermieden werden und daß sie auf undichte Stellen hin untersucht werden können. Werkstoffe und Bauteile müssen für das jeweils verwendete Gas geeignet und so beschaffen sein, daß sie den unterschiedlichen Belastungen in einer maritimen Umgebung standhalten.
Jede Vorrichtung ist mit einem Flammenwächter, der auf alle Brenner wirkt, auszurüsten. Jede gasbetriebene Vorrichtung muß über eine gesonderte Zuleitung versorgt werden, und jede Vorrichtung muß eine gesonderte Absperrvorrichtung aufweisen. Durch geeignete Belüftung muß eine Gefährdung durch Gasaustritt und Verbrennungsprodukte vermieden werden.
Alle Boote mit einem fest eingebauten Gassystem müssen einen Raum zur Unterbringung aller Gasflaschen aufweisen. Dieser Raum muß von den Wohnräumen isoliert sein; er darf nur von aussen zugänglich sein, und er muß aussenbelüftet sein, damit austretendes Gas aussenbords abziehen kann. Fest eingebaute Gassysteme sind nach dem Einbau zu testen.
"


usw. usw.
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  #24  
Alt 22.08.2006, 08:31
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Zitat:
Zitat von Libertad
Wo ist denn das Problem?
Daß eine nicht ordnungsgemäße Flüssiggasanlage saugefährlich ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten.
Eine Abnahme alle 2 Jahre dürfte sowohl vom Budget als auch vom Zeitaufwand her kein Problem darstellen. Somit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, und fachlich, denke ich mal, dürften die wenigsten Bootsfahrer einem anerkannten Sachkundigen überlegen sein!
Wer entsprechende Kenntnisse hat, kann seine Anlage ja auch zwischendurch nochmal selbst prüfen.

Gruß
Ewald
Hallo Ewald,

es ist bei solchen Anlagen sicher sinnvoll sie prüfen zu lassen (hier gings aber darum ob es gesetzlich vorgeschrieben ist).

Das ein Sachkundiger mehr Ahnung haben sollte muß man einfach voraussetzen. Leider wurde mir (und einigen Bootskollegen) gerade in Holland das Gegenteil bewiesen. Und das, obwohl seit einigen Jahren durch eine EU-Norm die Vorschriften angeglichen wurden.

Es kann nicht sein, dass sich jemand der keine Ahnung von einer Gasanlage hat, auf das Ergebnis einer teuren Prüfung verlässt und trotzdem gravierende Mängel an seiner Gasanlage hat.

Denn gerade derjenige der die Gefährlichkeit nicht einschätzen kann, wird auch keine weiteren Schutzmaßnahmen ergreifen (Gaswarner, Fernabschaltung usw)

Ich hoffe nur, dass die Prüfer in D kompetenter sind als diejenigen die ich bisher kennengelernt habe.
__________________
Charly
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  #25  
Alt 22.08.2006, 11:13
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Hallo Charly, heißt das jetzt, auf eine Abnahme verzichten, nur weil ich die Fachkompetenz eines Sachkundigen nicht überprüfen kann?
Ich habe auch meine Erfahrungen mit niederländischen Gasanlagen, aber die deutschen Sachkundigen und Sachverständigen waren bisher alle doch recht gewissenhaft und von eineigen kenntnissen beleckt.
Lieber ein mittelmäßiger Sachkundiger als selbst keine Ahnung und dann auf einem Pulverfaß sitzen!

Gruß
Ewald
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