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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.09.2017, 20:42
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
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Standard Maritime Klosetfrage NL

Hi,

es könnte sein dass ich mal wieder suche. Was ich bisher in den Börsen gefunden habe, sind oft See-WC an Bord, bei 27Fuß und dem Alter oft ohne Fäktank.

Darf ich die in NL so lassen oder müsste ich umrüsten?

Natürlich lassen wir nichts in die Hafenbecken gleiten, nur geschifft würde auf dem Schiff.

Willy
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  #2  
Alt 18.09.2017, 20:55
Akaija Akaija ist offline
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Standard

Ab Januar 2009 dürfen Seewassertoiletten in den Niederlanden nicht mehr genutzt werden, bzw. es darf nichts in Binnengewässer eingeleitet werden.
__________________
Gruß Ralf

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  #3  
Alt 18.09.2017, 21:41
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Es gibt nur ein Einleitungsverbot , keine Benutzungsverbot. Wie du das löst bleibt dir überlassen ob Fäkalientank, Tüte im Klo, PortaPotti oder was auch immer.
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  #4  
Alt 18.09.2017, 21:55
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Es gibt nur ein Einleitungsverbot , keine Benutzungsverbot. Wie du das löst bleibt dir überlassen ob Fäkalientank, Tüte im Klo, PortaPotti oder was auch immer.
Na ja - wenn die Politie merkt, dass du ein Pump oder e WC, aber keinen Tank dafür hast, dann wird dir einfach unterstellt, du würdest es nutzen.
Einfach nur Borddurchlass mit Ventil dicht machen und Kaktusbeutel o.ä. dahin legen reicht nicht. Da muss dann schon das Loch im Rumpf richtig geschlossen werden - Schweißen, laminieren o.ä.

Fäkalientank einbauen, PortaPotti nehmen oder nen Bogen um NL machen

Wirklich kontrolliert wird eigentlich nicht - aber wehe, die suchen einen Grund
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Gruß Ralf

Geändert von Die Nadel (18.09.2017 um 22:02 Uhr)
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  #5  
Alt 18.09.2017, 22:05
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Altaripa Altaripa ist offline
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Heisst das, ich bin mit einem nicht genutzten, aber benutzbaren Seewasser-WC in den NL illegal unterwegs, auch wenn ich ein PortaPotti mitführe?
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Grüße, Jens

Wussten Sie schon? 30 von 100 Leuten können kein Prozentrechnen - Das sind über 50%!
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  #6  
Alt 18.09.2017, 22:08
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Zitat:
Zitat von Altaripa Beitrag anzeigen
Heisst das, ich bin mit einem nicht genutzten, aber benutzbaren Seewasser-WC in den NL illegal unterwegs, auch wenn ich ein PortaPotti mitführe?
jap - WC raus, PortaPotti rein
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Gruß Ralf
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  #7  
Alt 18.09.2017, 22:10
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Danke für die Info.
Also müsste das Ding raus und ersetzt werden, weil wir ja nur in NL fahren.

Gruß
Willy
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  #8  
Alt 18.09.2017, 22:57
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
jap - WC raus, PortaPotti rein
Habe noch von keinem gehört dem es so ergangen ist!

In meinen Augen reine Stammtisch parole!

Sonst wäre mein umschaltbares ja auch illegal
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 18.09.2017, 23:02
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Selbst auf einer Charteryacht gingen die Abwässer direkt raus, und das war vor 3 Jahren und das Boot eine noch nicht sehr alte Dehler 36 SC
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #10  
Alt 18.09.2017, 23:08
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Habe noch von keinem gehört dem es so ergangen ist!

In meinen Augen reine Stammtisch parole!

Sonst wäre mein umschaltbares ja auch illegal
Stimmt! Stammtisch Unsinn!

Es gibt ein "Einleitverbot", kein "Fäkalientank Pflicht".

In der Prakzis meint das, das die Polizei nur bebussen kann wenn Sie auf das "moment supreme" erwischen.
Hat etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun .....
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Rob

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  #11  
Alt 18.09.2017, 23:21
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Habe noch von keinem gehört dem es so ergangen ist!

In meinen Augen reine Stammtisch parole!

Sonst wäre mein umschaltbares ja auch illegal
In jedem Fall nicht legal, ein Umschaltbares, auch in Deutschland nicht.
Du darfst zwar bei uns noch "wärend der Fahrt die dabei anfallenden Fäkalien einleiten", aber nur die während der Fahrt anfallenden. Und auch nur, wenn du keinen Tank hast.
Wenn du nen Tank hast, musst du den zwingen nutzen.
Also nix mit mal eben rausfahren um den Tank dabei leer pumpen, sprich verklappen. Diese Umschalter sind Illegal und daher meist gut versteckt.

Dass das mit den paar Entsorgungsstationen schon ein Problem ist, ist mir klar - ändert aber nix an den Bestimmungen ......

Wie oft man da dann kontrolliert wird, oder man da erwischt wird, ist eine andere Sache - man kann ja auch mit dem Auto fast einmal rund um den Globus fahren, um in eine Alkoholkontrolle zu kommen.
Heißt das jetzt, besoffen Fahren ist ok?

Wenn ich wen "erwische", der seinen Tank im Hafen ablässt, kannst du sicher sein, den "scheiss" ich an. Ist eine ekelige "Marotte" bei vielen Festliegern in Häfen, in unserem auch.
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Gruß Ralf
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  #12  
Alt 19.09.2017, 05:40
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Na ja - wenn die Politie merkt, dass du ein Pump oder e WC, aber keinen Tank dafür hast, dann wird dir einfach unterstellt, du würdest es nutzen.
Einfach nur Borddurchlass mit Ventil dicht machen und Kaktusbeutel o.ä. dahin legen reicht nicht. Da muss dann schon das Loch im Rumpf richtig geschlossen werden - Schweißen, laminieren o.ä.

Fäkalientank einbauen, PortaPotti nehmen oder nen Bogen um NL machen

Wirklich kontrolliert wird eigentlich nicht - aber wehe, die suchen einen Grund
Kannst du das wirklich belegen? Die Politie und auch RWS sieht das nämlich völlig anders.
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  #13  
Alt 19.09.2017, 06:09
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Na ja - wenn die Politie merkt, dass du ein Pump oder e WC, aber keinen Tank dafür hast, dann wird dir einfach unterstellt, du würdest es nutzen.
Einfach nur Borddurchlass mit Ventil dicht machen und Kaktusbeutel o.ä. dahin legen reicht nicht. Da muss dann schon das Loch im Rumpf richtig geschlossen werden - Schweißen, laminieren o.ä.

Fäkalientank einbauen, PortaPotti nehmen oder nen Bogen um NL machen

Wirklich kontrolliert wird eigentlich nicht - aber wehe, die suchen einen Grund
Blödsinn! Quelle?
Einleitungsverbot wie mehrfach geschrieben
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #14  
Alt 19.09.2017, 07:07
JohnnyCash JohnnyCash ist offline
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Moin Moin,

mir wurde mal was gesagt, das das was mit dem Baujahr des Bootes zu tun hat. Bei dem und dem Alter muss man keinen Tank haben und darf so einleiten. Ich kann mal nach der Quelle suchen.

Ahoi
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Ahoi und die berühmte Handbreit,
Johnny

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  #15  
Alt 19.09.2017, 07:12
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Hier wurde das geschrieben mit dem Baujahr des Bootes.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=109805
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  #16  
Alt 19.09.2017, 07:14
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Zitat:
Zitat von JohnnyCash Beitrag anzeigen
Moin Moin,

mir wurde mal was gesagt, das das was mit dem Baujahr des Bootes zu tun hat. Bei dem und dem Alter muss man keinen Tank haben und darf so einleiten. Ich kann mal nach der Quelle suchen.

Ahoi
Gab, gibt aUsnahmeregelungen. Aber m W nur noch für Museumsboote ( vaarend Erftgoo) und Regattayachten sowie offen Boote. Die Ausnahmeregelung für Boote von vor BJ 76 ( beim genauen Baujahr bin ich mir nicht sicher) gelten nicht mehr.seit 2009??
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  #17  
Alt 19.09.2017, 07:16
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
In jedem Fall nicht legal, ein Umschaltbares, auch in Deutschland nicht.
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Wenn du nen Tank hast, musst du den zwingen nutzen.
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.
hast du dafür eine Quelle....
ich halte die Aussage für falsch
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Gruß Volker
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  #18  
Alt 19.09.2017, 07:32
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
In jedem Fall nicht legal, ein Umschaltbares, auch in Deutschland nicht. ...
Quelle

Der Flyer des DMYV Fäkaltank an Bord sagt für D etwas anderes .

Schaut man ins Gesetz, dann kommt man zum gleichen Ergebnis, für (deutsche) Binnenwasserstraßen gilt:

BinSchStrO, Dritter Teil - Umweltbestimmungen, §28.01, welcher auf das
"Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt",
veröffentlicht im BGBl. 2003 II Seite 1799, verweist.

Anhang C, Artikel 9,01 (3)
Die Einleitung von häuslichem Abwasser ist
a) für Kabinenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen ab 1. Januar 2005,
b) für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, ab 1. Januar 2010
verboten. Im Übrigen ist die Einleitung von häuslichem Abwasser in das Gewässer erlaubt.

Anhang C, Artikel 8.01
Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck:
a) „häusliches Abwasser“ Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser;

Ich lese das so, dass Sportboote Fäkalwasser ganz legal direkt oder aus dem Fäkaltank in Binnenschifffahrtstraßen einleiten dürfen.

Ob das nun gefällt oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Lutz






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  #19  
Alt 19.09.2017, 07:35
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Quelle

Der Flyer des DMYV Fäkaltank an Bord sagt für D etwas anderes .

Schaut man ins Gesetz, dann kommt man zum gleichen Ergebnis, für (deutsche) Binnenwasserstraßen gilt:

BinSchStrO, Dritter Teil - Umweltbestimmungen, §28.01, welcher auf das
"Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt",
veröffentlicht im BGBl. 2003 II Seite 1799, verweist.

Anhang C, Artikel 9,01 (3)
Die Einleitung von häuslichem Abwasser ist
a) für Kabinenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen ab 1. Januar 2005,
b) für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, ab 1. Januar 2010
verboten. Im Übrigen ist die Einleitung von häuslichem Abwasser in das Gewässer erlaubt.

Anhang C, Artikel 8.01
Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck:
a) „häusliches Abwasser“ Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser;

Ich lese das so, dass Sportboote Fäkalwasser ganz legal direkt oder aus dem Fäkaltank in Binnenschifffahrtstraßen einleiten dürfen.

Ob das nun gefällt oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Lutz






Genau so hab ich es auch gerade gefunden
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 19.09.2017, 07:53
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NL ist aber keines unserer Bundesländer....eine finale Aussage für NL zu bekommen, wäre fein.

Gruß
Willy
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  #21  
Alt 19.09.2017, 07:55
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
NL ist aber keines unserer Bundesländer....eine finale Aussage für NL zu bekommen, wäre fein.

Gruß
Willy
in den Niederlanden besteht ein Einleite verbot egal wie....

Wie man dies Verwirklicht bleibt jedem Schiffsführer selbst überlassen....

Wenn man die Suchfunktion nutzt bekommt man dazu einige Thröts wo dies schon ausgiebig diskutiert wurde.
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 19.09.2017, 07:59
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
NL ist aber keines unserer Bundesländer....eine finale Aussage für NL zu bekommen, wäre fein.

Gruß
Willy
Ich beziehe mich auf NL
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Alt 19.09.2017, 08:11
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billi

Suchfunktion ist ja ganz nett aber da kommt dann so viel und man ist über Stunden beschäftigt ohne hinterher wirklich schlauer zu sein.

Gruß
Willy
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  #24  
Alt 19.09.2017, 08:14
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
billi

Suchfunktion ist ja ganz nett aber da kommt dann so viel und man ist über Stunden beschäftigt ohne hinterher wirklich schlauer zu sein.

Gruß
Willy
wurde doch hier auch schon wiederholt und ist auch belegbar.
was willst du den noch?

Einleiteverbot für Fäkalien in den Niederlanden Punkt aus.
Da gibt es keine Ausnahmen.

Man darf sich halt nicht erwischen lassen. Auch hier gilt nur wer erwischt wird beim Einleiten wird bestraft.
Die Märchen von Wegen SeeWC muss ausgebaut werden sind Stammtischparolen.
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  #25  
Alt 19.09.2017, 09:30
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
NL ist aber keines unserer Bundesländer....eine finale Aussage für NL zu bekommen, wäre fein.
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