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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Hallo!
![]() Ich hoffe hier die eine oder andere richtige Antwort zu bekommen. ![]() Unsere Firma hat heute eine Zusatzvereinbarung zu unseren Arbeitsverträgen verteilt und bis Montag sollen diese Unterschrieben werden. Wer das nicht macht, wird frei gestellt. ![]() Ist das erlaubt, wie kann man sich dagegen wehren? ![]() Es geht um div. Punkte, nur einer ist kritisch für uns. "Mithören von Telefongesprächen" Ist das erlaubt? Schon einmal Danke, für Eure Antworten. LG Tina
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Sonnige Grüße Tina Fließt Champagner in der Plicht, ist das neue Jahr in Sicht!
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#2
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Hallo Tina,
das ist ja ein dicker Hund! So etwas ist selbstverständlich nicht rechtens, eine Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrages kann nur entweder einvernehmlich erfolgen, oder sie erfordert eine Änderungskündigung. das, was da bei euch abläuft, erfüllt meiner Meinung nach der Tatbestand der Nötigung. Du solltest mit der Forderung deines Arbeitgebers unbedingt sofort eine Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, und zwar am Besten, bevor du wieder in die Firma gehst. Ich rate dir jetzt hier natürlich nicht, dich am Montag morgen krank zu melden, ich wüßte aber, wie ich das handhaben würde. Das Abhören von Telefongesprächen in der Firma ist selbstverständlich rechtwidrig und kann auch nicht von den Mitarbeitern "erlaubt" werden, das erstmal in aller Kürze Siggi P.S. Du hast eine PN
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#3
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![]() Zitat:
das kann ich nicht glauben ![]() So dumm kann kein Arbeitgeber sein ![]() In übrigen, "FREIGESTELLT" heisst für mich, man darf zu Hause bleiben und bekommt weiterhin sein Gehalt bezahlt ![]() Freigestellt wurde ich damals, als ich gekündigt habe und mitgeteilt habe, dass ich mich selbstständig mache ![]() weiterbezahlt zu bekommen und in Ruhe alle Weichen gestellt ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#4
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Hm,
und die anderen Punkte? Wenn sie "nicht kritisch" für Euch sind, was sind sie dann? Doch sicherlich nicht kritisch für den Arbeitgeber? Warum stehen sie dann überhaupt drin? "Freigestellt" hat Uwe schon erklärt. Und Siggi hat die Änderungskündigung ja auch schon erwähnt. In Bremen haben die Arbeitnehmerkammern eine sehr gute, kostenfreie Arbeitsrechtsberatung (naja, 10 Euro Gebühr neuerdings, wenn man gut verdient). Vielleicht gibt es sowas bei Euch ja auch. Was kann denn schon passieren, wenn Du das Dings leider am Montagmorgen vergessen hast? Du kannst Dich ja gerne bereiterklären, das sofort von zu Hause zu holen - leider machst Du einen Umweg zur Rechtsberatung ![]() ![]() |
#5
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Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erfordert keine Änderungskündigung, deshalb heißt das Ding ja Zusatzvereinbarung. Der eigentliche Arbeitsvertrag, sprich sein Inhalt, wird dabei ja nicht verändert. Aber Arbeitszeitregelungen dürfen beispielsweise auch durch Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag geändert werden.
Und Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen sind rechtlich erlaubt und jederzeit möglich. Und wenn das Mithören ein Teil dieser Zusatzvereinbarung ist, ist das Mithören somit nicht mehr heimlich und somit erlaubt. Weil betriebliche Interessen gewahrt werden. Anders wäre es, wenn Mitgehört würde und es diese Zusatzvereinbarung nicht gäbe. |
#6
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In welchem Bereich arbeitest du denn?
In manchen Fällen kann es für den Chef sinnvoll sein Telefongespräche aufzuzeichnen, z.B. um Kundengespräche zu optimieren und um Privatgespräche einzuschränken. Warum stört euch diese Zusatzvereinbarung so sehr? Im Zweifelsfall geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass den Fall prüfen, wie meine Vorredner auch schon gasagt haben. |
#7
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Bevor die Frage kommt - wo steht das ? - es steht im Arbeitsrecht !
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#8
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Bei vielen Hot-Lines werden die Gespräche zur Qualitätssicherung mitgeschnitten.
Als Anrufer wird man darauf hingewiesen und kann widersprechen. Das müsste Tinas Firma dann auch machen. Denn ich als Kunde weiß nichts davon, das mein Gespräch aufgezeichnet wird und das ist rechtswidrig.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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gibt es einen Betriebsrat, wenn ja was sagt der
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#10
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![]() Zitat:
Was ist denn "das Arbeitsrecht"? Meines Wissen ist das Arbeitsrecht in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, z.B. BGB, Arbeitszeitgesetz, Betriesverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz usw. usw. Also, wo stehts denn nun? Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#11
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![]() Zitat:
![]() ich habe ja nicht behauptet, daß eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag rechtswiedrig ist, sondern nur, daß sie einvernehmlich erfogen muß, sonst bleibt eben nur der Weg über die Änderungskündigung. Das Begehren, einen Zusatz zun AV zu vereinbaren aber mit einer Kündigungsdrohung zu verbinden ist eindeutig rechtswidrig und erfüllt meiner Meinung nach den Straftatsbestand der Nötigung. Ob ein Mithören der Telefongespräche in manchen Branchen üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich halte das aber für rechtlich zumindestens bedenklich. Leider sind in unserer Wirtschaft inzwischen viele Sachen üblich, die entweder rechtwidrig oder einfach nur unanständig sind, Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#12
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![]() Zitat:
![]() Leider gab es keine Erklärungen sondern nur eine Abwesenheit unseres Vorstandes!!!! ![]() Wir haben es aber geschafft, daß die Zusatzvereinbarungen erst einmal zurück gezogen wurde. Man hat sich wohl nicht wirklich Gedanken gemacht. Ich halte alle auf dem Laufenden. Sonnige Grüße Tina
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Sonnige Grüße Tina Fließt Champagner in der Plicht, ist das neue Jahr in Sicht!
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#13
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Na also, Tina, das ist doch schon mal ein schöner Erfolg,
Siggi
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