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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Stichwort "CE". Totale Verwirrung...
Im Zusammenhang mit Bootszulassungen wird immer wieder was von "CE" geschwafelt.
1.) Um was für ein "CE" geht es denn dabei eigentlich? Um die CE-KENNZEICHNUNG http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung, die CE-SEETAUGLICHKEITSEINSTUFUNG http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Seet...eitseinstufung oder gibts da noch was ganz was Anderes? 2) Was ist denn nun entscheidend davon für die Zulassung eines a) Gebrauchtbootes und b) Neubootes? 3) Wie wird das Ganze einem Boot bescheinigt, bzw. wie finde ich heraus, ob ein bestimmtes Boot so ein CE-Dingsbums hat? Ist da irgendwo ein Zeichen auf dem Typenschild oder gibts Begleitpapiere? Nach Einsatz der hiesigen Suchfunktion meldete mein Großhirn einen Memory-Overflow und verlangt nun nach einem Neustart. Danke und Gruß Achim |
#2
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Re: Stichwort "CE". Totale Verwirrung...
Hallo Achim,
im Boot steht es auf dem Typenschild, im Handbuch ist die Fotokopie einer CE Urkunde
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Danke Ralf, doch was genau ist "ES"? Hat jemand ein Bild parat von so einem Typenschild? Vielleicht gibts sogar auch eins von so einer Urkunde?
@all 1) und 2) meiner Frage sind noch unbeantwortet Danke schonmal Achim |
#4
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Zitat:
Es handelt um um eine Bestätigung des Herstellers, daß das Schiff den europäischen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet ist. Je nach CE Klassifizierung (Binnengewässer, küstennahe Gewässer, usw.) müssen Konstruktion und bestimmte Bauteile besonderen Normen entsprechen. Dies muß der Hersteller mit der CE Urkunde bestätigen. Neue Schiffe dürfen seit einiger Zeit nicht mehr ohne CE in Verkehr gebracht werden, bei Gebrauchtbooten kommt es auf das Baujahr an. Grüße Kanalskipper
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Slow down, you move too fast....... |
#5
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Es geht um die Übereinstimmung (vulgo: Konformität) eines Bootes mit der EU-Sportbooteverordnung. Das und nichts anderes wird durch die CE-"Kennzeichnung" (eigentlich: Konformitätserklärung) bestätigt.
Und diese EU-Sportbootrichtlinie gilt für alle Boote ab Bj. 1998, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob als Neu- oder Gebrauchtboot. In Verkehr bringen bezeichnet dabei den gewerbsmäßigen Handel. Mit der Zulassung eines Bootes hat das nichts zu tun. Jetzt noch ein wenig die Suche bemüht, und Du hast alles, was Du wissen mußt. Grüße Matthias. |
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