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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootssteg einfach gekürzt
Hallo,
unser Bootssteg wurde zu diesem Jahr, einfach ohne Absprache gekürzt um circa 150cm. Jetzt ist es uns nicht mehr möglich ordentlich ins Boot zu kommen, 2017 hatten wir uns extra links und rechts Reißverschlüsse machen lassen damit wir in die Vollplane reinkommen. Wir haben einen Mietvertrag mit ihm also kann er meines Erachtens nichts daran ändern. Ist das erlaubt? Kann ich die Miete kürzen? Muss er es Rückbauen? Wäre schön wenn sich jemand auskennt und mir da etwas Klarheit verschaffen kann. Danke schonmal im voraus. MfG Jeff |
#2
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Hi
Frag doch erst einmal nach warum er das gemacht hat, Evtl. War ja was kaputt und wird noch erneuert |
#3
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Genau....schnack erstmal mit deinem Vermieter, es gibt vielleicht einen Grund
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Gruß Martin |
#4
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Wurde erneuert ja aber es kommt nichts mehr hinzu. Seine aussage ist er kann an seiner Steganlage machen was er will. Sehe ich aber nicht so in einer Mietwohnung kann der Vermieter auch nichts ändern ohne Einverständnis.
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#5
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Moin,
ich denke, dass du - egal ob Verein oder gewerblich - einen Vertrag unterschrieben hast, in dem du z.B. die Hafenordnung, Vereinssatzung oder die Allg. Geschäftsbedingungen akzeptierst. Dann würde ich dort erst einmal nachlesen (oder mir die Unterlagen aushändigen lassen), was dort zum Thema Liegeplatz/Zuweisung etc. drin steht. Bei uns im gewerblichen Hafen hat der Betreiber gerade einige Liegeplätze umsortiert, auch von langjährigen Liegeplatz"Inhabern". Nicht nett, darf er aber ... |
#6
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Zitat:
da bist du leider auf dem Holzweg. Du kannst nicht die Rechte bei einer Mietwohnung mit den Rechten einer Steganlage vergleichen. Siehe AGB's und Hausordnung.
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Gruß Kalle |
#7
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Hallo Jeff,
neuen Liegeplatz suchen und kündigen. die Marina Eigner sind Dienstleister, auch wenn sie sich oft nicht so benehmen. Wir bezahlen sie mit hohen Liegegebühren. Hatten wir auch gerade. Das Trinkwasser war seit Ende letzten Jahres mit Nitrat und Koli Bakterien belastet. Die Dusche wurde geschlossen. Die einzige Toilette war in einen ekelerregenden Zustand, dann hat er auch noch ohne Ankündigung die Liegegebühren um ca.20% erhöht, einfach neue Rechnung geschrieben. Kündigen, unsere Freizeit ist zu wertvoll um sich zu ärgern. Viele Grüß Klaus
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#8
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Exakt so ist es. Du kannst höchstens nach einer Mietminderung fragen oder (wahrscheinlich fristlos) kündigen.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#9
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Weiß nicht wie das bei dir läuft. Hier bei mir im Kanal kann man von der Stadt pachten. Die Kosten setzen sich aus Stegbreite an Land, Steglänge ins Wasser sowie der Länge des am Steg liegenden Boots zusammen. So gilt das für private die dort liegen oder weitervermieten. Evt. Ist das bei dir auch so und dein Vermieter will so ein paar Euro sparen.
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#10
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Hallo,
mit solchen Vermutungen würde ich aufpassen. Wenn man fristlos kündigt, dies aber ungültig ist, ist das keine behelfsweise fristgerechte Kündigung - der Mietvertrag läuft einfach weiter. Teuer, wenn man eventuell woanders einen Liegeplatz mietet und das im nachhinein kassiert wird. Der Vermieter hat mit dir einen Mietvertrag und muss nicht nach einem Nachfolger suchen. Also reden oder fristgerecht kündigen. Grüße Tycho |
#11
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Wichtig ist doch auch, was im Mietvertrag steht. Ist die Steggröße dort beschrieben?
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Gruß Ewald |
#12
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Noch mal was anderes, kannst du dein Boot nicht rückwärts einparken dann wäre doch alles wieder gut (vielleicht)
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#13
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Zitat:
Zitat:
Ist der Steg nicht (wie bisher) dafür geeignet sinnvoll in das Boot zu gelangen, dann ist die Fortsetzung des Mietvertrages nicht zumutbar. Aber Achtung, nur zwei Wochen Frist! Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
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Moin zusammen,
ohne einen Blick in den Mietvertrag geworfen zu haben ist das hier alles reine wilde rechtliche Spekulation... Zitat:
LG Duke |
#15
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Zitat:
Bezüglich Mietverhältniss regelt der § 543 die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wobei der Vermieter m.E. nach § 535 verpflichtet ist den Steg in der bisherigen Länge zur Verfügung zu stellen: ... und sie (die Mietsache) während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Kürzen, also Verändern ist nun mal nicht erhalten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Zitat:
Geht der Mietvertrag über mehrere Jahre oder fand die Veränderung nach Abschluss des Vertrages für 2018 statt, muss er wieder anbauen. Gruß Rüdiger |
#17
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Das ist doch alles nur rumraten wenn man nicht genau den Text kennt. Es steht ja nicht mal fest ob der Liegeplatz gemietet wurde oder ein Teil der Steganlage.
Wenn du dich streiten willst dann such Dir einen Rechtsbeistand und wenn nicht dann kündige halt. Gruß Chris
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#18
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Die Sache mit dem kurzem Steg ist zwar ärgerlich für den Te aber:
Gehts noch hier? §§ ,wer hat welches Recht Mietrecht, werkvertrag etc, häh? Da wird mit dem Hafenmeister/ Betreiber geschnackt und nach ner Lösung geguckt. Findet sich eine gut, findetr sich keine entweder mit leben oder passenden Platz suchen, fettig.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#19
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Je nach Liegeplatzvertrag hat man eh nur ein Recht auf einen Liegeplatz und nicht auf exakt den!
Also mal Ball flach halten!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Zitat:
Zum regulären Kündigungstermin oder ist eine fristlose, außerordentliche Kündigung möglich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Zitat:
Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Zitat:
Der Hafenbetreiber kann nix dafür das der TO nur an einer bestimmten Stelle auf sein Boot kommt. Liegeplatz muss so sein das das Schiff sicher zu vertäuen ist und man ans Boot ran kommt. Wo das Ganzkörperkondom seinen Einstig hat ist irrelevant.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Zitat:
Ist aber alles Kaffeesatzleserei, wenn man den Vertrag nicht kennt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Im erster Absatz im Vertrag steht "Für den vermieteten Liegeplatz wird keine Eigenschaft rechtlich zugesichert mit Ausnahme seiner Größe von ..."
Danke für die Reichlichen antworten aber so recht weiß ich auch nicht was davon rechtlich korrekt ist. Ich finde es einfach frech weil man so einfach nicht mehr, sicher auf das Boot kommt und es auch nicht sicher mit der Plane wider abdecken kann. Man muss jetzt immer angst haben ins Wasser zu fallen. Achso der Vertrag besteht seit 2017 und wurde seit dem nicht geändert aber dafür dieses Jahr halt der Steg. MfG |
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