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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.09.2006, 21:17
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Standard Hilfe Bootsidentifikation, gestohlen??

Moin
Mir ist folgendes Boot angeboten worden:
Typ: ARRIVA (?)
Hullnr.: YBA808KLI990
Motor 5,7Liter
Daykruiser ca. 7Meter

Etwas verwirrende Eigentumsverhältnisse.
Amerikanischer Trailer, keine Papiere, Zündschloß fehlt, Das ganze soll aus NL stammen????????

Ist das Ding gestohlen?????
Ist nicht zur Fahndung ausgeschrieben!
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #2  
Alt 25.09.2006, 22:15
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Frag die Waschpo!
VG, Frank
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern
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  #3  
Alt 25.09.2006, 22:20
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Standard Re: Hilfe Bootsidentifikation, gestohlen??

Zitat:
Zitat von (B)Eule
Moin

Ist nicht zur Fahndung ausgeschrieben!
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Feddo

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  #4  
Alt 25.09.2006, 22:21
Benutzerbild von Andrée
Andrée Andrée ist offline
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Ich weiß ja nicht wie das in NL ist aber hier an der Küste gibts auch keine Papiere für's boot , es sei denn man holt sich freiwillig einen Bootsschein oder dergl. ür Ami trailer gibt es sowieso keine Papiere. Da aber das Ding evtl nicht interntional zur Fahndung ausgeschrieben ist würde ich auch mal in NL nachfragen.
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  #5  
Alt 26.09.2006, 13:29
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Hallo,

ich würde die Finger davon lassen, da der gutgläubige Erwerb in D nicht zum Eigentum führt.

Meldet sich irgendwann jemand, der nachweisen kann, dass es sein Boot (war) ist, muss der Käufer es zurück geben.

Soweit ich weiß gibt es keine einheitlichen Listen von Versicherungen oder Polizei, wo alle Diebstähle gemeldet werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 26.09.2006, 15:26
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge
da der gutgläubige Erwerb in D nicht zum Eigentum führt.
doch, § 932 BGB, aber nicht bei gestohlenen Gegenständen, § 935 BGB
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #7  
Alt 26.09.2006, 15:32
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Bernd Bernd ist offline
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Is Arriva nicht ne sportliche Bayliner? Frag mal beim Importeur nach, ob die mit der Nummer was anfangen können.

Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #8  
Alt 26.09.2006, 16:40
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miki miki ist offline
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Kannst auch hier: http://www.mcs-germany.info/de/gesto...schiffe/suche/

noch mal suchen.
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  #9  
Alt 26.09.2006, 16:57
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Emotion Emotion ist offline
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das passt zum glück nicht ganz
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #10  
Alt 26.09.2006, 19:42
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
war da nicht was mit den niederlanden, das gestohlene gegenstände in den besitz des käufers übergehen ??? wie ist das wenn ich sowas dann nach d-land hole ???

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #11  
Alt 27.09.2006, 00:31
Georg_P Georg_P ist offline
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Zitat:
war da nicht was mit den niederlanden, das gestohlene gegenstände in den besitz des käufers übergehen. wie ist das wenn ich sowas dann nach d-land hole ???
1) NL:
Gestohlene Gegenstände gehen bei Kauf nach gutem Glauben (goede trouw heißt das, NL-Schreibweise?!?) in das Eigentum des Käufers über. Guter Glauben besteht dann nicht, wenn offensichtliche Hinweise auf ein unsauberes Geschäft vorliegen, z.B. tolles großes Motorboot für 235,-€.
Gegenüber dem Geschädigten ist der Dieb/Hehler schadenersatzpflichtig. Schade dann, wenn der Käufer nur einen Spottpreis bezahlt hat. Die Rückgabe der Ware ist vom Käufer freiwillig und wird wenn dann auch dazu genutzt, das an den Hehler/Dieb gezahlte Geld zurückzufordern -i.d.R. vom Geschädigten der sein Boot quasi zurückkauft.

2)D:
In D musst du gestohlene Plörren zurückgeben wie es sich gehört.

3) per gutem Glauben in NL verkauft, dann nach D verkauft:
Da du in Deutschland bist, siehe bei D.


Jetzt ein paar Fragen:
Zitat:
Mir ist folgendes Boot angeboten worden:
Wo, unter welchen Umständen und von wem?
Zitat:
Etwas verwirrende Eigentumsverhältnisse
Warum? Was war die Erklärung genau?

Hast du noch mehr Infos? Farben, Fahrgestellnummern, genaue Länge, PS, ehemaliger Name, Besonderheiten...

Ich denke, das Boot ist geklaut. Finger weg, Fotos hier im Forum posten.

Lustiges Bootegucken:
http://www.gestolenboten.nl/gestolenboten/
http://www.stolenboats.nl/publiek/recentnl.php
http://www.stolenboats.nl/publiek/recentint.php

Wer in NL bestolen wird, kann sich sein Eigentum hier wieder zurückkaufen:
http://www.marktplaats.nl/


Ach ja: Die NL-Cops zu fragen, ob in Holland ein Boot abhanden gekommen ist bringt nichts. Ist für die genau so interesant wie wenn in Ostbelgien die Kräuterteeernte ausfällt.
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  #12  
Alt 27.09.2006, 08:39
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impi impi ist offline
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...aber wenn ich etwas von einem holländer kaufe....kaufe ich es dann nicht zu holländischem recht??? und wenn es dann dort so gehandhabt wird kann mir doch niemand mehr etwas anhaben, oder????
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  #13  
Alt 27.09.2006, 09:08
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Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrée
Ich weiß ja nicht wie das in NL ist aber hier an der Küste gibts auch keine Papiere für's boot , es sei denn man holt sich freiwillig einen Bootsschein oder dergl. ür Ami trailer gibt es sowieso keine Papiere. Da aber das Ding evtl nicht interntional zur Fahndung ausgeschrieben ist würde ich auch mal in NL nachfragen.
Also wir haben als, wir unser Boot importiert haben, einen Fahrzeugschein, mit Fahrgestellnummer zu unserem Ami-Trailer mitbekommen. Der nützt dir hier zwar nix, aber wenn der Vorbesitzer ihn behalten hätte, wäre es noch sein Eigentumsnachweis gewesen und im Zweifelsfalle, wäre unser Trailler sicherlich seiner gewesen *mal eben mutmaß*
__________________
Gruß Birgit


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  #14  
Alt 27.09.2006, 19:20
Georg_P Georg_P ist offline
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Zitat:
kaufe ich es dann nicht zu holländischem recht??? und wenn es dann dort so gehandhabt wird kann mir doch niemand mehr etwas anhaben, oder????
Ja, du kaufst zu holländischem Recht. Doch die Eigentumsverhältnisse werden in D und NL anders gehandhabt. Wenn in Deutschland der Cop mitbekommt, dass du zwar das Boot sauber - also nach gutem Glauben - in NL gekauft hast, es dort aber gestohlene Ware war, musst du es herrausgeben. Ein Cop merkt das natürlich erst dann, wenn der ursprünglich Geschädigte oder dessen Versicherung ihn darauf hinweisen. Für den Geschädigten ist es also ein Glücksfall, wenn sein Kahn nach D zurückkommt.

Hier ein (leider) echtes Beispiel.
Meine Jolle wurde samt Trailer 2003 in Nijmegen/NL gestohlen. Der Dieb verkaufte an einen Zwischenhändler weiter. Der Zwischenhändler verkaufte (über www.marktplaats.nl) das Boot an einen Käufer weiter bei dem wir das Boot fanden. Dieser hat uns das Boote nur gegen seinen Kaufpreis freiwillig zurückgegeben. Nach NL-Recht war das Boot sein Eigentum. Soweit die Fakten.

Wäre der gute Mann jetzt nach D gefahren und dabei von den Cops kontrolliert worden, hätte er zumindest den Trailer, da über Fahrgestellnummer sehr leicht zu identifizieren, sofort abgeben müssen. In NL nicht. Willkommen in Europa.
Oder um es noch weiterzuspinnen:
Hätte ich den Trailer in NL irgendwo auf der Strasse (oder in der Scheune hähä) in meinen Besitz gebracht, wären meine Probleme auch gelöst gewesen sobald ich über die Grenze nach Deutschland gefahren bin. Das wurde damals ernsthaft von uns erwogen. Unser Anwalt riet dann davon ab.


Zitat:
[...] wenn der Vorbesitzer ihn behalten hätte, wäre es noch sein Eigentumsnachweis gewesen und im Zweifelsfalle, wäre unser Trailler sicherlich seiner gewesen
Richtig. Du musst im Zweifelsfall immer den Beweis führen können, dass du im Recht bist. Auf saubere Papiere sollte man dabei achten - vor allen Dingen in NL wo kleinere Anhänger oft keine vernünftige Registrierung haben.
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