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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe Bootsidentifikation, gestohlen??
Moin
Mir ist folgendes Boot angeboten worden: Typ: ARRIVA (?) Hullnr.: YBA808KLI990 Motor 5,7Liter Daykruiser ca. 7Meter Etwas verwirrende Eigentumsverhältnisse. Amerikanischer Trailer, keine Papiere, Zündschloß fehlt, Das ganze soll aus NL stammen???????? Ist das Ding gestohlen????? Ist nicht zur Fahndung ausgeschrieben!
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#2
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Frag die Waschpo!
VG, Frank
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#3
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Re: Hilfe Bootsidentifikation, gestohlen??
Zitat:
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#4
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Ich weiß ja nicht wie das in NL ist aber hier an der Küste gibts auch keine Papiere für's boot , es sei denn man holt sich freiwillig einen Bootsschein oder dergl. ür Ami trailer gibt es sowieso keine Papiere. Da aber das Ding evtl nicht interntional zur Fahndung ausgeschrieben ist würde ich auch mal in NL nachfragen.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#5
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Hallo,
ich würde die Finger davon lassen, da der gutgläubige Erwerb in D nicht zum Eigentum führt. Meldet sich irgendwann jemand, der nachweisen kann, dass es sein Boot (war) ist, muss der Käufer es zurück geben. Soweit ich weiß gibt es keine einheitlichen Listen von Versicherungen oder Polizei, wo alle Diebstähle gemeldet werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#6
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Zitat:
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#7
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Is Arriva nicht ne sportliche Bayliner? Frag mal beim Importeur nach, ob die mit der Nummer was anfangen können.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#8
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#10
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moin,
war da nicht was mit den niederlanden, das gestohlene gegenstände in den besitz des käufers übergehen ??? wie ist das wenn ich sowas dann nach d-land hole ??? bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#11
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Zitat:
Gestohlene Gegenstände gehen bei Kauf nach gutem Glauben (goede trouw heißt das, NL-Schreibweise?!?) in das Eigentum des Käufers über. Guter Glauben besteht dann nicht, wenn offensichtliche Hinweise auf ein unsauberes Geschäft vorliegen, z.B. tolles großes Motorboot für 235,-€. Gegenüber dem Geschädigten ist der Dieb/Hehler schadenersatzpflichtig. Schade dann, wenn der Käufer nur einen Spottpreis bezahlt hat. Die Rückgabe der Ware ist vom Käufer freiwillig und wird wenn dann auch dazu genutzt, das an den Hehler/Dieb gezahlte Geld zurückzufordern -i.d.R. vom Geschädigten der sein Boot quasi zurückkauft. 2)D: In D musst du gestohlene Plörren zurückgeben wie es sich gehört. 3) per gutem Glauben in NL verkauft, dann nach D verkauft: Da du in Deutschland bist, siehe bei D. Jetzt ein paar Fragen: Zitat:
Zitat:
Hast du noch mehr Infos? Farben, Fahrgestellnummern, genaue Länge, PS, ehemaliger Name, Besonderheiten... Ich denke, das Boot ist geklaut. Finger weg, Fotos hier im Forum posten. Lustiges Bootegucken: http://www.gestolenboten.nl/gestolenboten/ http://www.stolenboats.nl/publiek/recentnl.php http://www.stolenboats.nl/publiek/recentint.php Wer in NL bestolen wird, kann sich sein Eigentum hier wieder zurückkaufen: http://www.marktplaats.nl/ Ach ja: Die NL-Cops zu fragen, ob in Holland ein Boot abhanden gekommen ist bringt nichts. Ist für die genau so interesant wie wenn in Ostbelgien die Kräuterteeernte ausfällt. |
#12
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...aber wenn ich etwas von einem holländer kaufe....kaufe ich es dann nicht zu holländischem recht??? und wenn es dann dort so gehandhabt wird kann mir doch niemand mehr etwas anhaben, oder????
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#13
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Gruß Birgit |
#14
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Zitat:
Hier ein (leider) echtes Beispiel. Meine Jolle wurde samt Trailer 2003 in Nijmegen/NL gestohlen. Der Dieb verkaufte an einen Zwischenhändler weiter. Der Zwischenhändler verkaufte (über www.marktplaats.nl) das Boot an einen Käufer weiter bei dem wir das Boot fanden. Dieser hat uns das Boote nur gegen seinen Kaufpreis freiwillig zurückgegeben. Nach NL-Recht war das Boot sein Eigentum. Soweit die Fakten. Wäre der gute Mann jetzt nach D gefahren und dabei von den Cops kontrolliert worden, hätte er zumindest den Trailer, da über Fahrgestellnummer sehr leicht zu identifizieren, sofort abgeben müssen. In NL nicht. Willkommen in Europa. Oder um es noch weiterzuspinnen: Hätte ich den Trailer in NL irgendwo auf der Strasse (oder in der Scheune hähä) in meinen Besitz gebracht, wären meine Probleme auch gelöst gewesen sobald ich über die Grenze nach Deutschland gefahren bin. Das wurde damals ernsthaft von uns erwogen. Unser Anwalt riet dann davon ab. Zitat:
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