boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.08.2018, 12:31
Extrolon Extrolon ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.05.2018
Beiträge: 7
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Sportbootführerschein in der Schweiz gültig?!

Ist mein SBF Binnen in der Schweiz gültig obwohl ich erst 16 Jahre alt bin?

Lg
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.08.2018, 09:37
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.462
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
9.738 Danke in 3.360 Beiträgen
Standard

Warum sollte er das nicht sein? Das ist ein internationaler, amtlicher Führerschein, für den man nicht volljährig sein muss.
Schau auch mal hier: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rnational.html
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 14.08.2018, 09:40
Axel_G Axel_G ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.03.2017
Beiträge: 496
Boot: MacGregor 26M
829 Danke in 379 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Warum sollte er das nicht sein? Das ist ein internationaler, amtlicher Führerschein, für den man nicht volljährig sein muss.
Schau auch mal hier: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rnational.html

In Holland wäre er nicht gültig, da muss man 18 sein.



Gruß
Axel
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 14.08.2018, 09:55
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.462
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
9.738 Danke in 3.360 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
In Holland wäre er nicht gültig, da muss man 18 sein.



Gruß
Axel
Stimmt so offenbar nicht (es bleibt ja auch offen, was der TE überhaupt dort fahren möchte):


Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 14.08.2018, 10:06
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.09.2013
Beiträge: 618
Boot: Ijsselkruiser
596 Danke in 297 Beiträgen
Standard

Unabhängig von den Nationalen Vorschriften, darf ich bei begrenztem Aufenthalt mit der Fahrerlaubnis meines Landes (Urlaub z.B.) Fahrzeuge führen.

Ein 16 Jähriger Amerikaner dürfte auch in Deutschland mit seiner Amerikanischen Fahrerlaubnis Auto fahren, wenn er nur eine begrenzte Zeit in Deutschland ist (ich glaube bis max. 6 Monate). Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis hingegen ist nicht möglich! Die Schweizer Gesetze sind da glaube ich sehr Ähnlich.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 14.08.2018, 10:09
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.462
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
9.738 Danke in 3.360 Beiträgen
Standard

Möglich ist alles.
Wie sieht das mit dem begleitenden PKW-Fahren für 17-Jährige aus?
Gilt das nur für Deutschland? Werden die Führerscheine mit Volljährigkeit noch mal getauscht?
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 14.08.2018, 10:17
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.09.2013
Beiträge: 618
Boot: Ijsselkruiser
596 Danke in 297 Beiträgen
Standard

Für begleitetes Fahren gilt das nicht, da es sich hierbei nicht um eine "vollwertige Fahrerlaubnis", sondern um eine Prüfbescheinigung handelt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 14.08.2018, 10:22
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.462
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
9.738 Danke in 3.360 Beiträgen
Standard

Ok, zum Glück bin ich aus dem Alter längst raus, aber man lernt ja nicht aus...
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 14.08.2018, 10:27
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.540 Danke in 1.827 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
...
Ein 16 Jähriger Amerikaner dürfte auch in Deutschland mit seiner Amerikanischen Fahrerlaubnis Auto fahren, wenn er nur eine begrenzte Zeit in Deutschland ist (ich glaube bis max. 6 Monate)..
Das ist so nicht richtig!
Der 16-jährige Amerikaner dürfte in Deutschland auch nur Fahrzeuge führen, für die er das nach dem deutschem Recht erforderliche Mindestalter hat.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen

5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.
...

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
...
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben ...

Geändert von Pepper (14.08.2018 um 10:37 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 14.08.2018, 10:57
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.09.2013
Beiträge: 618
Boot: Ijsselkruiser
596 Danke in 297 Beiträgen
Standard

Gut zu wissen! Ich hatte meine Infos aus dem BMVI Merkblatt für Inhaber ausländische Fahrerlaubnisse. Dort stand diese Ausnahme nicht drin.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 14.08.2018, 12:21
Axel_G Axel_G ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.03.2017
Beiträge: 496
Boot: MacGregor 26M
829 Danke in 379 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Stimmt so offenbar nicht (es bleibt ja auch offen, was der TE überhaupt dort fahren möchte):


Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Da die Frage war, ob der SBF im Alter von 16 anerkannt wird, kann man wohl annehmen, dass es um Boote geht, für die man einen SBF braucht. Die oben genannten zählen da aber eher nicht zu.



Gruß
Axel
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 14.08.2018, 12:30
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.462
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
9.738 Danke in 3.360 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Da die Frage war, ob der SBF im Alter von 16 anerkannt wird, kann man wohl annehmen, dass es um Boote geht, für die man einen SBF braucht. Die oben genannten zählen da aber eher nicht zu.



Gruß
Axel
Kommt selbst auch da drauf an, Verleiher/Vercharterer verlangen häufig immer mehr, als nötig ist.
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 14.08.2018, 21:12
Benutzerbild von Jons
Jons Jons ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.03.2016
Ort: Am Zürichsee
Beiträge: 828
1.010 Danke in 376 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Extrolon Beitrag anzeigen
Ist mein SBF Binnen in der Schweiz gültig obwohl ich erst 16 Jahre alt bin?

Lg
Das kommt drauf an, ob es um einem Segel- oder Motorschiffs-Führerausweis geht (Artikel 91 und 82):

https://www.admin.ch/opc/de/classifi...index.html#a90


Segeln ja, Motorschiffe erst ab 18, auch wenn das in D anders ist.
__________________
Gruss
Jons
Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alter Sportbootführerschein See auch auf Binnenwasserstrassen gültig? Werner_K Kein Boot 35 05.04.2017 17:36
Fahrverbot für Motorboote außerhalb der Fahrrinne - nicht mehr gültig? User_63746 Allgemeines zum Boot 100 03.12.2015 08:00
Einfuhr in die Schweiz / Export in die Schweiz atmik Allgemeines zum Boot 0 19.08.2010 09:36
Ist der deutsche SBF See in den Niederlanden auch binnen gültig??? Gidel Allgemeines zum Boot 8 14.05.2009 22:10
Wie lange ist die Zulassung Gültig?? Trogi Allgemeines zum Boot 2 13.08.2005 21:36


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.