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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulassung Bootstrailer/ ohne Führerschein u. Auto
Hallo,
der Fall ist wie folgt - wir haben ein Trailer für unser Boot gekauft. Ich habe keinen Führerschein, meine Frau hat einen, Klasse B. Letzterer reicht nicht aus um den Trailer zu führen. Ein Auto besitzen wir nicht. Das Boot mitsamt Trailer soll künftig ein Bekannter von uns fahren. Laut Auskunft KFZ Zulassungsbehörde ist es egal ob man einen Führerschein hat oder nicht. Die Versicherung des Trailers kann auch über die PKW Versicherung des Bekannten laufen. Also würde ich den Trailer auch auf mich anmelden, da gekauft bzw. auf meine Ehefrau. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall oder kann die Aussage der KFZ Stelle bestätigen? Die sollten ja eigentlich Ahnung haben... Geändert von muenze1980 (13.08.2018 um 16:30 Uhr) |
#2
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Der Zulassungstelle ist das Wurscht ob man einen Führerschein hat oder nicht. Und ja der Trailer ist mit versichert sobald er am Fahrzeug hängt aber nur Haftpflicht versichert.
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Gruß Sylvio |
#3
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Die Aussage stimmt - du brauchst keinen Führerschein.
Bei der Versicherung ist es halt so, dass die nur greift wenn der Trailer am Zugfahrzeug angekuppelt ist. Steht der Trailer alleine rum und rollt los bist du nicht versichert... Zudem: Wenn euer Bekannter euch die Fuhre schon fährt kann ich mir gut vorstellen, dass er im Fall des Falles nicht sonderlich begeistert sein wird, dass seine Autoversicherung durch einen Unfall mit eurem Trailer belastet bzw. hochgestuft wird. Daher denk um des Friedens Willen über eine eigene Versicherung für den Trailer nach - kostet ja nicht die Welt. Schöne Grüße, Jan |
#4
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Was ist eigentlich deine Frage?
Oder nur die Bestätigung der Zulassungsstelle? Wenn ja, "ja das stimmt"
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#5
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Zitat:
diese Versicherung wird die Hochstufung nicht verhindern. Denn früher war nur das Zugfahrzeug in der Haftung, mittlerweile gibt es aber auch Urteile, die eine Schadensteilung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug gesehen haben. In der Alleinhaftung war der Anhänger dabei nie. Der Bekannte wird immer der Blöde sein, wenn etwas passiert. Daher würde ich solche regelmäßigen Fahrdienste nicht oder nur sehr eingeschränkt, machen und den Schein selbst realisieren. Grüße Tycho |
#6
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Danke erstmal---
Genau... ich wollte eine Art "Richtung" auf wen der Trailer am besten zugelassen wird. Da aber der Bekannte sowieso fahren wird, scheint es ja keine Rolle zu spielen. Es geht hierbei nur um reine Slipvorgänge und Motorwartungen... Also ca. 3 mal im Jahr. Der Fahrer ist beruflicher Kraftfahrer mit den größeren Transportergeschossen - was natürlich ev. Versicherungsschäden später nicht ausschließt. Er wird für das Fahren von usn natürlich entschädigt (Verschleiss am Auto etc.) Führerschein bei uns macht keinen Sinn, da wir dann nur den Trailer 2 bis 3 Mal im Jahr fahren würden. Da wären Unfälle vorprogrammiert (keine Übung/ Erfahrung) gegenüber einem erfahrenen Fahrer, der täglich fährt ;) Abgekoppelt ist der Trailer über unsere Bootsversicherung mit versichert. |
#7
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Zitat:
Grüße Tycho |
#8
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Mit bequem hat das nichts zu tun. Es geht hierbei um richtig üble enge Straßen, Boot liegt am letzten See südlich von Berlin - da gehts durch zig Minidörfer durch... Da wir aus Kostengründen und ökologischen Gründen kein Auto möchten (und es tatsächlich nicht benötigen außer zum Trailern) macht es absolut keinen Sinn sich für 2 bis 3 mal pro Jahr hinters Lenkrad (eines fremden PKWs) zu klemmen. Wenn es für dich funktioniert - ok. Ich empfinde es wie eben beschrieben als viel zu gefährlich.
Dazu kommt, dass der Bekannte sich selbst ein Boot zulegen wird und wir im angeboten haben den Trailer nutzen zu dürfen. Das macht also letztendlich so Sinn. |
#9
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Hallo nochmal,
wenn das nichts einseitiges ist, dann ist es natürlich in Ordnung. Leute mit "Möglichkeiten" werden sehr oft nach diesen gefragt. Wenn ihr bewusst auf das Auto verzichtet, ist so ein Deal sicher eine gute Variante. Dass ihr gar keines habt, wusste ich nicht. Grüße Tycho |
#10
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OK - die Info "kein Auto" fehlte oben... Es wird tatsächlich nicht benötigt. Alles klappt per Rad mit Kindersitz und selten mal per ÖPNV und REGIO etc.
Grüße! |
#11
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Zitat:
" Dazu kommt, dass der Bekannte sich selbst ein Boot zulegen wird und wir im angeboten haben den Trailer nutzen zu dürfen. Das macht also letztendlich so Sinn." Das macht nur Sinn wenn er genau das gleiche Boot bekommt. Sonst muss der Trailer immer ans Boot angepasst werden, Rollen, Bugstütze, Stützlast etc.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht |
#12
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Zitat:
Als Berufskraftfahrer wird der Bekannte schon wissen, was geht und was nicht. Mit Ladungssicherung sollte er ja vertraut sein
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Viele Grüße Thomas |
#13
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Soooo unzutreffend finde ich diese Aussage nicht. Es gibt mit Sicherheit Schwierigkeiten mit dem Trailer, wenn das eine Boot 4m und das andere 6m lang ist. Ebenso stellt sich mir die Frage, bei gleicher Länge ein Einkieler oder ein Dreikieler. Ich bin mir Sicher, dass auch bei ähnlicher Bootsform nicht unbedingt der Schwerpunkt an der gleichen Stelle sitzt, sodass ich die Aussage von Jogie gar nicht für falsch halte. VG Bernd
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We can be heroes, just for one day. (David Bowie) |
#14
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Zitat:
Also das Boot des Bekannten ist ein uralter DDR Angelkahn (Pirat) ;) Das Ding wird auf dem Trailer eher "untergehen". Muss nur irgendwie fest gemacht werde... Und da geht es wirklich nur um 2 x mal im Jahr rein und raus holen. Das sollte mit einigen Gurten kein Problem darstellen. Denke ich zumindest. Aber nochmal zum eigentlichen Thema: Termin beim Amt habe ich jetzt. Nur, dass ich es richtig verstehe... Denn selbst beim Amt gibt es widersprüchliche Aussagen: Ich melde den Trailer als Sporttrailer an, grünes Kennzeichen. Ist steuerbefreit - zudem besteht kein Versicherungszwang. Ich benötige also nur Ausweis, Eigentumsnachweis, Papiere des neuen Trailers. Keine Versicherungsnummer, richtig? Versichern werde ich den Trailer natürlich. Laut meiner Bootsversicherung ist der Trailer in der Haftpflicht des Bootes sowieso kostenlos mit eingeschlossen. D.h. ich muss mich zwecks Versicherung eigentlich nicht weiter kümmern, richtig? Oder sollte ich hierzu meine Bootsversicherung besser nochmal nach den Einzelheiten fragen? Und bei Fahrt sollte sowieso die Versicherung des Fahrers greifen? Dieser hat bei seiner Versicherung angefragt und diese hat ihm eine Versicherungsbestätigungsnummer gegeben. Aber benötige ich doch eigentlich nicht?! Kennt sich da jemand genauer aus? |
#15
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Du benötigst keine EVB Nummer bei grünem Kennzeichen, korrekt.
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------------- Gruß, David
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#16
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Wenn Du den Trailer ohne Boot, per Hand bewegst und Du eckst irgendwo an, dann zahlt keine Versicherung.
Hier ist es dann wünschenswert eine eigene Trailerversicherung zu haben. Kostet etwa 20€ im Jahr Kenne den Fall, ist mir vor 2jahren passiert Schaden wurde anstandslos reguliert. Das Beste war das ich mit dieser Versicherung nicht hochgestuft wurde
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Viele Grüße aus dem Schwabenländle Thomas |
#17
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Zitat:
ein Anhänger für Sportgeräte mit grünem Kennzeichen ist steuerbefreit und es besteht keine Versicherungspflicht. Somit benötigst Du bei Anmeldung keine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Ist der Anhänger während des Fahrbetriebes am PKW angekuppelt, oder befindet er sich noch in Fahrt (falls er mal abfällt), haftet nicht der Fahrer, sondern die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Es gab aber schon Fälle, in denen der Geschädigte den Fahrzeughalter des Trailers in die Haftung genommen hat, weshalb es durchaus Sinn macht den Trailer separat Haftpflicht zu versichern. Desweiteren wie mein Vorredner schrieb: Wenn Du den Trailer von Hand schiebst oder irgendwo abstellst und dabei passiert ein Schaden. Lass Dir von Deiner Bootsversicherung schriftlich bestätigen ,daß Dein Bootstrailer mit dem amtlichen Kennzeichen :______ hier auch haftpflichtversichert ist. Es geht nicht um die Kaskoversicherung! Gruß Carsten |
#18
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Zitat:
Richtig ist: Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt. Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fueh...fuehrerschein/ Viele Grüße, Christian
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#19
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Zitat:
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#20
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Zitat:
Stimmt auch nur halb, Christian. Es hängt davon ab, WANN der FS erworben wurde. Steht aber auch so in deinem Link. BE, der "Anhängerführerschein" ist bei den (alten) PKW Führerscheinen nämlich meistens mit inkludiert, dafür muss man heute allerdings eine Erweiterung des B Scheines (eben auf BE) machen. Zitat:
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------------- Gruß, David |
#21
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Zitat:
Ist mit 3,5t zu schwer. Also. Trailer ist leer und vom Auto getrennt. Ueber diesen Fall spreche ich. Aber du weist ja. aJeder so wie es ihm gefaellt😇👍
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Viele Grüße aus dem Schwabenländle Thomas |
#22
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Ich auch es ist nicht die Bedingungen das ein Boot drauf steht, der Trailer ist versichert.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#23
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Warum macht ihr das so kompliziert?
- mit dem grünen Kennzeichen gibt es keine Versicherungspflicht (man findet auch keine Versicherung nur für den Trailer alleine) - die Versicherung von dem Bekannten würde ich nicht auf Spiel setzen und stattdessen für die 2-3 Mal im Monat würde ich einen Mietwagen mit AHK nehmen und den Bekannten fahren lassen. Wenn etwas passiert, gibt es keine Rückstufung und alle sind fein raus. |
#24
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Der Versicherer meiner Bootsversicherung schreibt:
Hier der Auszug aus den Haftpflichtversicherungsbedingungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers (Trailer) Was heißt das nun genau? Inwiefern spielt dann hier noch die Versicherung des PKW Fahrers eine Rolle? |
#25
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das halte ich für ein Gerücht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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