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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 13.08.2018, 15:05
Benutzerbild von muenze1980
muenze1980 muenze1980 ist offline
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Hallo,

der Fall ist wie folgt - wir haben ein Trailer für unser Boot gekauft.

Ich habe keinen Führerschein, meine Frau hat einen, Klasse B. Letzterer reicht nicht aus um den Trailer zu führen. Ein Auto besitzen wir nicht.

Das Boot mitsamt Trailer soll künftig ein Bekannter von uns fahren.

Laut Auskunft KFZ Zulassungsbehörde ist es egal ob man einen Führerschein hat oder nicht. Die Versicherung des Trailers kann auch über die PKW Versicherung des Bekannten laufen.

Also würde ich den Trailer auch auf mich anmelden, da gekauft bzw. auf meine Ehefrau.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall oder kann die Aussage der KFZ Stelle bestätigen? Die sollten ja eigentlich Ahnung haben...

Geändert von muenze1980 (13.08.2018 um 16:30 Uhr)
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  #2  
Alt 13.08.2018, 15:12
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
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Der Zulassungstelle ist das Wurscht ob man einen Führerschein hat oder nicht. Und ja der Trailer ist mit versichert sobald er am Fahrzeug hängt aber nur Haftpflicht versichert.
__________________
Gruß Sylvio
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  #3  
Alt 13.08.2018, 15:30
freerider13 freerider13 ist offline
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Die Aussage stimmt - du brauchst keinen Führerschein.

Bei der Versicherung ist es halt so, dass die nur greift wenn der Trailer am Zugfahrzeug angekuppelt ist. Steht der Trailer alleine rum und rollt los bist du nicht versichert...
Zudem: Wenn euer Bekannter euch die Fuhre schon fährt kann ich mir gut vorstellen, dass er im Fall des Falles nicht sonderlich begeistert sein wird, dass seine Autoversicherung durch einen Unfall mit eurem Trailer belastet bzw. hochgestuft wird.

Daher denk um des Friedens Willen über eine eigene Versicherung für den Trailer nach - kostet ja nicht die Welt.

Schöne Grüße,
Jan
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  #4  
Alt 13.08.2018, 15:31
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Was ist eigentlich deine Frage?
Oder nur die Bestätigung der Zulassungsstelle?
Wenn ja, "ja das stimmt"
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #5  
Alt 13.08.2018, 15:45
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Daher denk um des Friedens Willen über eine eigene Versicherung für den Trailer nach - kostet ja nicht die Welt.
Hallo Jan,

diese Versicherung wird die Hochstufung nicht verhindern. Denn früher war nur das Zugfahrzeug in der Haftung, mittlerweile gibt es aber auch Urteile, die eine Schadensteilung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug gesehen haben. In der Alleinhaftung war der Anhänger dabei nie.

Der Bekannte wird immer der Blöde sein, wenn etwas passiert. Daher würde ich solche regelmäßigen Fahrdienste nicht oder nur sehr eingeschränkt, machen und den Schein selbst realisieren.

Grüße
Tycho
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  #6  
Alt 13.08.2018, 16:06
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muenze1980 muenze1980 ist offline
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Danke erstmal---

Genau... ich wollte eine Art "Richtung" auf wen der Trailer am besten zugelassen wird. Da aber der Bekannte sowieso fahren wird, scheint es ja keine Rolle zu spielen.

Es geht hierbei nur um reine Slipvorgänge und Motorwartungen... Also ca. 3 mal im Jahr. Der Fahrer ist beruflicher Kraftfahrer mit den größeren Transportergeschossen - was natürlich ev. Versicherungsschäden später nicht ausschließt. Er wird für das Fahren von usn natürlich entschädigt (Verschleiss am Auto etc.)

Führerschein bei uns macht keinen Sinn, da wir dann nur den Trailer 2 bis 3 Mal im Jahr fahren würden. Da wären Unfälle vorprogrammiert (keine Übung/ Erfahrung) gegenüber einem erfahrenen Fahrer, der täglich fährt ;)

Abgekoppelt ist der Trailer über unsere Bootsversicherung mit versichert.
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  #7  
Alt 13.08.2018, 16:11
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
Führerschein bei uns macht keinen Sinn, da wir dann nur den Trailer 2 bis 3 Mal im Jahr fahren würden. Da wären Unfälle vorprogrammiert (keine Übung/ Erfahrung) gegenüber einem erfahrenen Fahrer, der täglich fährt ;)
Das ist eine sehr bequeme Antwort. Ich fahre vielleicht 5 bis 6 mal im Jahr, viel mehr Praxis gibt mir das auch nicht.

Grüße
Tycho
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  #8  
Alt 13.08.2018, 16:18
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Mit bequem hat das nichts zu tun. Es geht hierbei um richtig üble enge Straßen, Boot liegt am letzten See südlich von Berlin - da gehts durch zig Minidörfer durch... Da wir aus Kostengründen und ökologischen Gründen kein Auto möchten (und es tatsächlich nicht benötigen außer zum Trailern) macht es absolut keinen Sinn sich für 2 bis 3 mal pro Jahr hinters Lenkrad (eines fremden PKWs) zu klemmen. Wenn es für dich funktioniert - ok. Ich empfinde es wie eben beschrieben als viel zu gefährlich.

Dazu kommt, dass der Bekannte sich selbst ein Boot zulegen wird und wir im angeboten haben den Trailer nutzen zu dürfen. Das macht also letztendlich so Sinn.
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  #9  
Alt 13.08.2018, 16:22
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo nochmal,

wenn das nichts einseitiges ist, dann ist es natürlich in Ordnung.

Leute mit "Möglichkeiten" werden sehr oft nach diesen gefragt. Wenn ihr bewusst auf das Auto verzichtet, ist so ein Deal sicher eine gute Variante. Dass ihr gar keines habt, wusste ich nicht.

Grüße
Tycho
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  #10  
Alt 13.08.2018, 16:30
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OK - die Info "kein Auto" fehlte oben... Es wird tatsächlich nicht benötigt. Alles klappt per Rad mit Kindersitz und selten mal per ÖPNV und REGIO etc.

Grüße!
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  #11  
Alt 30.08.2018, 11:35
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Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
Mit bequem hat das nichts zu tun. Es geht hierbei um richtig üble enge Straßen, Boot liegt am letzten See südlich von Berlin - da gehts durch zig Minidörfer durch... Da wir aus Kostengründen und ökologischen Gründen kein Auto möchten (und es tatsächlich nicht benötigen außer zum Trailern) macht es absolut keinen Sinn sich für 2 bis 3 mal pro Jahr hinters Lenkrad (eines fremden PKWs) zu klemmen. Wenn es für dich funktioniert - ok. Ich empfinde es wie eben beschrieben als viel zu gefährlich.

Dazu kommt, dass der Bekannte sich selbst ein Boot zulegen wird und wir im angeboten haben den Trailer nutzen zu dürfen. Das macht also letztendlich so Sinn.

" Dazu kommt, dass der Bekannte sich selbst ein Boot zulegen wird und wir im angeboten haben den Trailer nutzen zu dürfen. Das macht also letztendlich so Sinn."
Das macht nur Sinn wenn er genau das gleiche Boot bekommt. Sonst muss der Trailer immer ans Boot angepasst werden, Rollen, Bugstütze, Stützlast etc.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #12  
Alt 31.08.2018, 11:12
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
"....
Das macht nur Sinn wenn er genau das gleiche Boot bekommt. Sonst muss der Trailer immer ans Boot angepasst werden, Rollen, Bugstütze, Stützlast etc.
Sorry, aber so eine pauschale Aussage ist nicht zutreffend. Auch kommt es auf die Art der Nutzung an. Z. B. nur aus dem Wasser ins Winterlager ist etwas anderes als 2.500 km nach Kroatien hin und zurück.

Als Berufskraftfahrer wird der Bekannte schon wissen, was geht und was nicht. Mit Ladungssicherung sollte er ja vertraut sein
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #13  
Alt 07.09.2018, 13:45
Schwimmer Schwimmer ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Sorry, aber so eine pauschale Aussage ist nicht zutreffend....

Soooo unzutreffend finde ich diese Aussage nicht. Es gibt mit Sicherheit Schwierigkeiten mit dem Trailer, wenn das eine Boot 4m und das andere 6m lang ist. Ebenso stellt sich mir die Frage, bei gleicher Länge ein Einkieler oder ein Dreikieler. Ich bin mir Sicher, dass auch bei ähnlicher Bootsform nicht unbedingt der Schwerpunkt an der gleichen Stelle sitzt, sodass ich die Aussage von Jogie gar nicht für falsch halte.


VG Bernd
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We can be heroes, just for one day.
(David Bowie)
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  #14  
Alt 12.09.2018, 14:06
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muenze1980 muenze1980 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwimmer Beitrag anzeigen
Soooo unzutreffend finde ich diese Aussage nicht. Es gibt mit Sicherheit Schwierigkeiten mit dem Trailer, wenn das eine Boot 4m und das andere 6m lang ist. Ebenso stellt sich mir die Frage, bei gleicher Länge ein Einkieler oder ein Dreikieler. Ich bin mir Sicher, dass auch bei ähnlicher Bootsform nicht unbedingt der Schwerpunkt an der gleichen Stelle sitzt, sodass ich die Aussage von Jogie gar nicht für falsch halte.


VG Bernd



Also das Boot des Bekannten ist ein uralter DDR Angelkahn (Pirat) ;) Das Ding wird auf dem Trailer eher "untergehen". Muss nur irgendwie fest gemacht werde... Und da geht es wirklich nur um 2 x mal im Jahr rein und raus holen. Das sollte mit einigen Gurten kein Problem darstellen. Denke ich zumindest.



Aber nochmal zum eigentlichen Thema:


Termin beim Amt habe ich jetzt. Nur, dass ich es richtig verstehe... Denn selbst beim Amt gibt es widersprüchliche Aussagen:


Ich melde den Trailer als Sporttrailer an, grünes Kennzeichen. Ist steuerbefreit - zudem besteht kein Versicherungszwang. Ich benötige also nur Ausweis, Eigentumsnachweis, Papiere des neuen Trailers. Keine Versicherungsnummer, richtig?


Versichern werde ich den Trailer natürlich. Laut meiner Bootsversicherung ist der Trailer in der Haftpflicht des Bootes sowieso kostenlos mit eingeschlossen.


D.h. ich muss mich zwecks Versicherung eigentlich nicht weiter kümmern, richtig? Oder sollte ich hierzu meine Bootsversicherung besser nochmal nach den Einzelheiten fragen?


Und bei Fahrt sollte sowieso die Versicherung des Fahrers greifen? Dieser hat bei seiner Versicherung angefragt und diese hat ihm eine Versicherungsbestätigungsnummer gegeben. Aber benötige ich doch eigentlich nicht?! Kennt sich da jemand genauer aus?
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  #15  
Alt 12.09.2018, 14:08
Amtrack Amtrack ist offline
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Du benötigst keine EVB Nummer bei grünem Kennzeichen, korrekt.
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Gruß,
David
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  #16  
Alt 12.09.2018, 20:06
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Yodajunior Yodajunior ist offline
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Wenn Du den Trailer ohne Boot, per Hand bewegst und Du eckst irgendwo an, dann zahlt keine Versicherung.
Hier ist es dann wünschenswert eine eigene Trailerversicherung zu haben. Kostet etwa 20€ im Jahr

Kenne den Fall, ist mir vor 2jahren passiert Schaden wurde anstandslos reguliert. Das Beste war das ich mit dieser Versicherung nicht hochgestuft wurde
__________________
Viele Grüße
aus dem Schwabenländle

Thomas
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  #17  
Alt 13.09.2018, 12:22
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
Also das Boot des Bekannten ist ein uralter DDR Angelkahn (Pirat) ;) Das Ding wird auf dem Trailer eher "untergehen". Muss nur irgendwie fest gemacht werde... Und da geht es wirklich nur um 2 x mal im Jahr rein und raus holen. Das sollte mit einigen Gurten kein Problem darstellen. Denke ich zumindest.



Aber nochmal zum eigentlichen Thema:


Termin beim Amt habe ich jetzt. Nur, dass ich es richtig verstehe... Denn selbst beim Amt gibt es widersprüchliche Aussagen:


Ich melde den Trailer als Sporttrailer an, grünes Kennzeichen. Ist steuerbefreit - zudem besteht kein Versicherungszwang. Ich benötige also nur Ausweis, Eigentumsnachweis, Papiere des neuen Trailers. Keine Versicherungsnummer, richtig?


Versichern werde ich den Trailer natürlich. Laut meiner Bootsversicherung ist der Trailer in der Haftpflicht des Bootes sowieso kostenlos mit eingeschlossen.


D.h. ich muss mich zwecks Versicherung eigentlich nicht weiter kümmern, richtig? Oder sollte ich hierzu meine Bootsversicherung besser nochmal nach den Einzelheiten fragen?


Und bei Fahrt sollte sowieso die Versicherung des Fahrers greifen? Dieser hat bei seiner Versicherung angefragt und diese hat ihm eine Versicherungsbestätigungsnummer gegeben. Aber benötige ich doch eigentlich nicht?! Kennt sich da jemand genauer aus?
Hallo muenze,

ein Anhänger für Sportgeräte mit grünem Kennzeichen ist steuerbefreit und es besteht keine Versicherungspflicht. Somit benötigst Du bei Anmeldung keine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung).

Ist der Anhänger während des Fahrbetriebes am PKW angekuppelt, oder befindet er sich noch in Fahrt (falls er mal abfällt), haftet nicht der Fahrer, sondern die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Es gab aber schon Fälle, in denen der Geschädigte den Fahrzeughalter des Trailers in die Haftung genommen hat, weshalb es durchaus Sinn macht den Trailer separat Haftpflicht zu versichern.

Desweiteren wie mein Vorredner schrieb: Wenn Du den Trailer von Hand schiebst oder irgendwo abstellst und dabei passiert ein Schaden. Lass Dir von Deiner Bootsversicherung schriftlich bestätigen ,daß Dein Bootstrailer mit dem amtlichen Kennzeichen :______ hier auch haftpflichtversichert ist. Es geht nicht um die Kaskoversicherung!

Gruß Carsten
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  #18  
Alt 13.09.2018, 13:39
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Zitat:
Zitat von muenze1980 Beitrag anzeigen
Hallo,

der Fall ist wie folgt - wir haben ein Trailer für unser Boot gekauft.

Ich habe keinen Führerschein, meine Frau hat einen, Klasse B. Letzterer reicht nicht aus um den Trailer zu führen. Ein Auto besitzen wir nicht.
Ist zwar eigentlich nicht das Thema sollte so aber nicht stehen bleiben.

Richtig ist:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die
zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal
3.500 kg beträgt.

Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/fueh...fuehrerschein/

Viele Grüße,
Christian
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  #19  
Alt 13.09.2018, 14:04
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Yodajunior Beitrag anzeigen
Wenn Du den Trailer ohne Boot, per Hand bewegst und Du eckst irgendwo an, dann zahlt keine Versicherung.
Hier ist es dann wünschenswert eine eigene Trailerversicherung zu haben. Kostet etwa 20€ im Jahr

Kenne den Fall, ist mir vor 2jahren passiert Schaden wurde anstandslos reguliert. Das Beste war das ich mit dieser Versicherung nicht hochgestuft wurde
Du hast aber schon gelesen das der Trailer über die Bootshaftpflicht mitversichert ist, das ist bei meiner Versicherung ebenso sogar Vollkasko?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #20  
Alt 13.09.2018, 14:17
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von chrhartz Beitrag anzeigen
Ist zwar eigentlich nicht das Thema sollte so aber nicht stehen bleiben.

Richtig ist:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die
zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal
3.500 kg beträgt.

Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/fueh...fuehrerschein/

Viele Grüße,
Christian

Stimmt auch nur halb, Christian.
Es hängt davon ab, WANN der FS erworben wurde.

Steht aber auch so in deinem Link.
BE, der "Anhängerführerschein" ist bei den (alten) PKW Führerscheinen nämlich meistens mit inkludiert, dafür muss man heute allerdings eine Erweiterung des B Scheines (eben auf BE) machen.

Zitat:
Wer noch einen alten Führerschein vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens im Januar 2033 umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument und nicht die Fahrerlaubnis per se erneuert. Bei diesem Tausch werden Ihnen die alten Führerscheinklassen, die Sie bereits erworben haben, in neue Klassen umgewandelt. Hier spricht man von der Besitzstandsregelung, da Sie alle Klassen behalten.
__________________
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Gruß,
David
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  #21  
Alt 13.09.2018, 18:24
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Yodajunior Yodajunior ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Du hast aber schon gelesen das der Trailer über die Bootshaftpflicht mitversichert ist, das ist bei meiner Versicherung ebenso sogar Vollkasko?
Jep. wenn das Boot drauf ist kann ich es nicht mehr schieben😉
Ist mit 3,5t zu schwer.

Also. Trailer ist leer und vom Auto getrennt. Ueber diesen Fall spreche ich.
Aber du weist ja. aJeder so wie es ihm gefaellt😇👍
__________________
Viele Grüße
aus dem Schwabenländle

Thomas
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  #22  
Alt 13.09.2018, 18:58
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Ich auch es ist nicht die Bedingungen das ein Boot drauf steht, der Trailer ist versichert.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #23  
Alt 13.09.2018, 19:22
Andrei Andrei ist offline
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Warum macht ihr das so kompliziert?

- mit dem grünen Kennzeichen gibt es keine Versicherungspflicht (man findet auch keine Versicherung nur für den Trailer alleine)

- die Versicherung von dem Bekannten würde ich nicht auf Spiel setzen und stattdessen für die 2-3 Mal im Monat würde ich einen Mietwagen mit AHK nehmen und den Bekannten fahren lassen. Wenn etwas passiert, gibt es keine Rückstufung und alle sind fein raus.
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  #24  
Alt 14.09.2018, 00:04
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muenze1980 muenze1980 ist offline
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Der Versicherer meiner Bootsversicherung schreibt:

Hier der Auszug aus den Haftpflichtversicherungsbedingungen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers (Trailer)


Was heißt das nun genau? Inwiefern spielt dann hier noch die Versicherung des PKW Fahrers eine Rolle?
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  #25  
Alt 14.09.2018, 07:31
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
man findet auch keine Versicherung nur für den Trailer alleine
das halte ich für ein Gerücht...
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Gruß Volker
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