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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 10.09.2018, 13:32
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Uwe1968 Uwe1968 ist offline
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Standard Handfunkgerät auf Kleinfahrzeugen

Hallo Skipper
Ich habe gehört ( ohne Gewähr ) es soll sich in Sachen Benutzung von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen was ändern. Selbe Bestimmungen wie in Holland z.B. Kann da von euch wer Auskunft geben.

Gruß Uwe
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  #2  
Alt 10.09.2018, 13:53
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Uwe1968 Beitrag anzeigen
Hallo Skipper
Ich habe gehört ( ohne Gewähr ) es soll sich in Sachen Benutzung von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen was ändern. Selbe Bestimmungen wie in Holland z.B. Kann da von euch wer Auskunft geben.

Gruß Uwe
Wurde mir auch berichtet....
Sollte dieses jahr schon so weit sein aber wurde dann doch verschoben..

Immer das handbuch binnenfunk lesesn... da steht es dann... wenn dir benutzung der handfunkgeräte auf andere Kanäle ausgeweitet wird
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 10.09.2018, 14:43
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kurze Frage - was munkelt man denn da ?
Binnen Handfunke zugelassen oder was ?
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #4  
Alt 10.09.2018, 14:44
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
kurze Frage - was munkelt man denn da ?
Binnen Handfunke zugelassen oder was ?
genau....

hab die Info telefonisch von einer Mitarbeiterin der Bundesnetzagentur....
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 10.09.2018, 15:22
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
genau....

hab die Info telefonisch von einer Mitarbeiterin der Bundesnetzagentur....
Danke - gibts dann neue Modelle für See und Binnen ?
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #6  
Alt 10.09.2018, 15:50
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Schleusenmeister Schleusenmeister ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Danke - gibts dann neue Modelle für See und Binnen ?
Denke nicht, ATIS-Fähigkeit der Seegeräte reicht doch. Oder wie meinst du das?
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Kollegiale Grüße, Sascha
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  #7  
Alt 10.09.2018, 15:56
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Danke - gibts dann neue Modelle für See und Binnen ?

Es gibt doch jetzt schon ATIS-fähige Handfunkgeräte zu hauf zu kaufen...
im ganzen europäischen Ausland auch legal zu nutzen....
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  #8  
Alt 10.09.2018, 16:04
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt doch jetzt schon ATIS-fähige Handfunkgeräte zu hauf zu kaufen...
im ganzen europäischen Ausland auch legal zu nutzen....

Danke - das meinte ich , dachte die können kein ATIS


Zitat:
Zitat von Schleusenmeister Beitrag anzeigen
Denke nicht, ATIS-Fähigkeit der Seegeräte reicht doch. Oder wie meinst du das?
s.o dachte die haben kein ATIS, aber gibts wohl doch einige
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Dirk


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  #9  
Alt 11.09.2018, 10:15
Schwimmer Schwimmer ist offline
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Hallo allerseits,


auf der Interboot 2017 hatte ich bei der Sportbootvereinigung mal angefragt, ob der Verband mal was machen könne, dass Handfunkgeräte binnen auch erlaubt werden, da es viele Besitzer von kleinen Booten gibt, die gar keinen Festeinbau realisieren, oder wie ich nur ein Funkgerät einbauen können. Die von kleinen Boote sind ganz vom Funkverkehr ausgeschlossen und etwas größere Boote könnten dann gleichzeitig Kanal 10 und NIF abhören.
Zu Zeiten von Handy ist es nicht mehr notwendig, dass der Skipper seine Frau im Supermarkt mit Schiffsfunk anfunkt, sie solle noch Zigaretten mitbringen.
Vielleicht gab es auf diesem Weg einen Vorstoß vom Verband.
Hat jemand Infos, wie es zu dem Sinneswandel in der Gesetzgebung kommt?


VG Bernd
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  #10  
Alt 11.09.2018, 10:31
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Zitat:
Zitat von Schwimmer Beitrag anzeigen
Hat jemand Infos, wie es zu dem Sinneswandel in der Gesetzgebung kommt?


VG Bernd
Meines Wissens, da es im gesamten EU Ausland außer Deutschland Binnen erlaubt ist mit Handfunkgeräten auf Sportbooten zu funken ist wohl jemand der Gedanke gekommen, dass es eigentlich keinen Vernünftigen Grund gibt es innerhalb Deutschlands zu verbieten....

Das bisherige Argument, dass dann das Funkgerät ja nicht mehr fest zum Boot platziert wird, ist schon deswegen abwegig da es auf See ja erlaubt ist...
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  #11  
Alt 11.09.2018, 10:42
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Uwe1968 Uwe1968 ist offline
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Ich habe mal eine Mail zudem Thema an die Bundesnetzagentur geschickt.

Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich Habe. Ihr gerade ein Kleinfahrzeug Daycruiser gekauft. Jetzt stellt sich natürlich die Frage lasse ich mir ein Binnenfunkgerät fest einbauen oder nicht. Ja , ich bin im Besitz des UBI Funkzeugnis. Aber meine Tochter und mein Sohn nicht. Aussicherheitsgründen möchte ich eigentlich nicht auf das Funkgerät verzichten, aber dann dürfen meine Kinder das Boot nicht mehr alleine steuern.
Jetzt meine Frage: Ist es in absehbarer Zukunft geplant das Handfunkgerät genauso wie in Holland oder Frankreich als hauptfunkgerät für Kleinfahrzeuge zuzulassen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Antwort der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr Hengster,
die Bundesnetzagentur ist im Rahmen der Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks lediglich "Exekutive", also an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden.
Mir ist nicht bekannt, dass es bezüglich der Zulassung von Handsprechfunkgeräten Änderungen geben soll.

Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Nummernzuteilung stellen. Die an Bord befindliche Funkausrüstung wird dann auch in die Ship Station Licence aufgenommen.
Jedoch ist und bleibt zu beachten:

"Nach der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk ist die Verwendung tragbarer UKW-Handfunkgeräte an Bord von Kleinfahrzeugen (kleiner als 20 m) auf Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland nicht gestattet."

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Mit maritimen Grüßen
Im Auftrag

Detlef Schulz
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  #12  
Alt 11.09.2018, 15:21
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Ich glaube nicht, dass die BNetzA irgend eine Info rauslässt, bevor es hierzu ein Gesetz oder eine Verordnung gibt.


VG Bernd
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  #13  
Alt 11.09.2018, 22:22
ssachweh ssachweh ist offline
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Die BNetzA schreibt doch die Verwendung ist nicht gestattet.

Bin kein Jurist, aber dann darf ein Handfunkgerät doch trotzdem an Bord sein. Die Verwendung für z.b. Die Schleuse wäre dann untersagt.

Im Falle eines notfalls darf aber meines Wissens jedes verfügbare Mittel angewendet werden, demnach auch ein vorhandenes Funkgerät. Jedenfalls darf im Notfall ein Funkgerät natürlich auch von einem Besatzungsmitglied ohne UBI verwendet werden.

Wir haben jedenfalls ein handfunkgerät mit Kennung an Bord, unser Boot liegt jedoch i.d.R. auf See...

Stephan


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  #14  
Alt 12.09.2018, 10:21
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Ich finde "nicht gestattet" ist etwas zu schwammig formuliert für eine Behörde. Nicht gestattet, heißt nicht, daß es verboten ist. Ich denke auch, das da in absehbarer Zukunft was geplant ist. Weil nicht gestattet, ist meiner bescheiden Meinung nach nicht Rechtssicher.
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  #15  
Alt 12.09.2018, 10:55
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Nicht gestattet, heißt nicht, daß es verboten ist.
Echt jetzt! "Nicht gestattet" heißt nicht "verboten"? Sondern? "Nicht verboten"? Oder "ein bisschen erlaubt, aber nicht völlig, sondern nur dann und wann", ohne klare Zuordnung, wo und wann?


Ich persönlich würd' mal sagen: "nicht gestattet" heißt klar, eindeutig und unmissverständlich "verboten". Sonst wäre es ja gestattet.
Obwohl ... vielleicht bedeutet ja "gestattet" in Nürnbergerlogik "nicht erlaubt"?
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  #16  
Alt 12.09.2018, 11:18
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pobeda Beitrag anzeigen
Echt jetzt! "Nicht gestattet" heißt nicht "verboten"? Sondern? "Nicht verboten"? Oder "ein bisschen erlaubt, aber nicht völlig, sondern nur dann und wann", ohne klare Zuordnung, wo und wann?


Ich persönlich würd' mal sagen: "nicht gestattet" heißt klar, eindeutig und unmissverständlich "verboten". Sonst wäre es ja gestattet.
Obwohl ... vielleicht bedeutet ja "gestattet" in Nürnbergerlogik "nicht erlaubt"?
Warum steht dann nicht Verboten da sondern nicht gestattet? Genau solche Begriffe werden von einem gute Juristen vor Gericht auseinander genommen.

Aus einem Juristenforum
Verbot/nicht Gestattet:


Vom Sprachgefühl her ist ein Verbot stärker als eine Nichtgestattung. Ein Verbot ist zudem i.d.R. durch allgemeine Gesetze und Vorschriften begründet. Eine Gestattunung oder eine Nichtgestattung ist dagegen eine freie entscheidung des Hausherren.
Ein Verbot kann geahndet werden (Anzeige). Ein "Nicht gestattet" wird mit einer Ermahnung abgetan.

Sollte es also nicht gestattet sein, laut Bundesnetzagentur und ich bekomme eine Anzeige von der WSP wegen Gebrauchs eines Handfunkgerätes im Binnenbereich, wäre ich gespannt wer vor Gericht recht bekommt. Ansonsten muss es verboten werden.
Ach und das ist nicht nur in Nürnberg so, sondern auch bei Dir, egal in welches Ecke Deutschlands du Wohnst.

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Gruß Peter
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  #17  
Alt 12.09.2018, 11:47
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Zitat:
Zitat von ssachweh Beitrag anzeigen
Die BNetzA schreibt doch die Verwendung ist nicht gestattet.

Bin kein Jurist, aber dann darf ein Handfunkgerät doch trotzdem an Bord sein. Die Verwendung für z.b. Die Schleuse wäre dann untersagt.

Im Falle eines notfalls darf aber meines Wissens jedes verfügbare Mittel angewendet werden, demnach auch ein vorhandenes Funkgerät. Jedenfalls darf im Notfall ein Funkgerät natürlich auch von einem Besatzungsmitglied ohne UBI verwendet werden.

Wir haben jedenfalls ein handfunkgerät mit Kennung an Bord, unser Boot liegt jedoch i.d.R. auf See...

Stephan


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Hallo Stephan,


ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich beschäftigte mich vor einiger Zeit mal mit ein paar Gesetzestexten, da ich bei der DLRG aktiv bei der Wasserrettung bin. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
Ich denke, da ein Handfunk auf See erlaubt ist, ist der Besitz nicht verboten. Somit sollte es m.E. kein Problem sein wenn Du auch binnen ein Handfunkgerät mitführst, wenn es ausgeschaltet ist. Wenn Du auf Deinem Schlauchboot kein Festeinbau hast, oder der Festeinbau kaputt ist und Dein Handfunk die einzige Möglichkeit ist einen Notruf abzusetzen, dann wirst Du sicherlich nicht bestraft, wenn du das für Binnen nicht zugelassene Gerät auch Binen benutzt.


VG Bernd
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  #18  
Alt 12.09.2018, 12:29
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Warum steht dann nicht Verboten da sondern nicht gestattet? Genau solche Begriffe werden von einem gute Juristen vor Gericht auseinander genommen.

Aus einem Juristenforum
Verbot/nicht Gestattet:


Vom Sprachgefühl her ist ein Verbot stärker als eine Nichtgestattung. Ein Verbot ist zudem i.d.R. durch allgemeine Gesetze und Vorschriften begründet. Eine Gestattunung oder eine Nichtgestattung ist dagegen eine freie entscheidung des Hausherren.
Ein Verbot kann geahndet werden (Anzeige). Ein "Nicht gestattet" wird mit einer Ermahnung abgetan.

Sollte es also nicht gestattet sein, laut Bundesnetzagentur und ich bekomme eine Anzeige von der WSP wegen Gebrauchs eines Handfunkgerätes im Binnenbereich, wäre ich gespannt wer vor Gericht recht bekommt. Ansonsten muss es verboten werden.
Ach und das ist nicht nur in Nürnberg so, sondern auch bei Dir, egal in welches Ecke Deutschlands du Wohnst.

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Was ziehst du dich an einem Schreiben eines Mitarbeiters hoch... dies hat keine rechtliche Belastbarkeit....

Belastbar in diesem Fall ist einzig und allein der Text in dem Handbuch Binnenfunk 2.6 das dort als Besonderheit ausgiebt:


Verkehrskreis Funkverkehr an Bord
Aufgabe: Herstellung von Funkverbindungen an Bord von Fahrzeugen und
Verbänden.
Besonderheit: Einsatz von tragbaren Funkgeräten ist erlaubt.

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  #19  
Alt 12.09.2018, 12:37
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Ich ziehe mich daran nicht hoch . Ich wollte nur klar stellen das verboten und nicht gestattet eben mich das selbe ist und Ordnungs und Strafrechtlich ganz andere Konsequenzen nach sich ziehen. Mehr nicht und jetzt gut.

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  #20  
Alt 12.09.2018, 12:42
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Welche Handfunke wäre denn zu empfehlen ? Mal rein hypothetisch ....
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Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #21  
Alt 12.09.2018, 12:46
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Welche Handfunke wäre denn zu empfehlen ? Mal rein hypothetisch ....
eigentlich jeder ATIS-fähige Handfunke... da gibt es denke ich keine großen Unterschiede in der Qualität... ist nur eine reine Bedienersache....
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  #22  
Alt 12.09.2018, 12:48
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Zitat:
Zitat von Schwimmer Beitrag anzeigen
Hat jemand Infos, wie es zu dem Sinneswandel in der Gesetzgebung kommt?
In Holland hatte mann damals als Grunde gegeben:
Sie wollen die Verwendung von UKW funk durch niedrigere Schwellenwerte fördern. Denn mehr und mehr leute, insb. auf kleine, offene Boote rufen Brucken/Schleusen uber Handy an, und das wollen die eigentlich nicht.
Dazu horen andere Schiffe diese komm nicht.

Ich weiss nicht, wie es in D ist, aber Handfunk war immer schon erlaubt, aber
- Nur als zusatz gerat fur das feste
- Mann sollte Marcom-B haben
Das hat sich vor etwa 10 Jahre geandert, jetzt reicht "UBI" und ist 'nur hand' auch erlaubt.

Ich habe beides, den Handfunk nutze ich fast nur in der nahe von Brucken/Schleusen
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #23  
Alt 12.09.2018, 12:52
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Uwe1968 Uwe1968 ist offline
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Ich habe nochmal eine Mail an Bundesnetzagentur geschrieben!

Jetzt bin ich mal auf eure Antworten gespannt!

Meine Mail:

Guten Tag Herr Schulz

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mir wurde im Vorfeld schon Berichte das die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur sehr freundlich und hilfsbereit sind. Das kann ich jetzt auch bestätigen.

Ich hätte noch eine Frage nur ob ich es richtig verstanden habe:

Jetzt bitte nicht von mir denken ! Jetzt kommt der mir mit solchen Dingen nicht gestattet, verboten....... Ich möchte einfach keine auf die Mütze bekommen wenn ich etwas verbotenes mache!

Ich kann für ein Handfunkgerät einen Antrag auf Nummerzuteilung stellen, würde diese dann auch bekommen und die Funkausrüstung an Bord (in meinem Fall ein Handfunkgerät) würde in die Ship Station Licence aufgenommen.

Es ist aber nach regionaler Vereinbarung für Kleinfahrzeuge unter 20 Meter " Nicht gestattet" es zu benutzen. Was passiert also wen. Ich dennoch benutze und werde erwischt? 😊. Würde da stehen Verboten, dann ist die Sachlage klar! Es würde eine Strafe geben!
Ein " Nicht gestattet " bedeutet doch aber als freie Entscheidung des Hausherren und kann nur mit einer Ermahnung abgetan werden?

Trotz der, Entschuldigung, blöden Frage würde ich mich über eine Antwort riesig freuen.

Gruß Uwe Hengster


Antwort Bundesnetzagentur :

Guten Tag Herr Hengster,
Sie haben es richtig erfasst.
Wenn Sie Eigentümer eines Schiffes sind und Funktechnik an Bord nutzen wollen, so können Sie bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf eine Nummernzuteilung stellen.

Anträge können Sie hier runterladen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html

Bitte tragen Sie bei Funktechnik, alle Geräte an Bord befindliche Funktechnik ein.
Sollten Sie auch ATIS beantragen wollen, so erschein der Ihnen bekannte Satz im Anschreiben.

Zu irgendwelchen Sanktionen kann ich keine Aussagen machen, für die Kontrolle vor Ort ist die Wasserschutzpolizei zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Schulz
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Alt 12.09.2018, 15:11
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Habe neben dem Einbaufunkgerät zusätzlich ein Handfunkgerät immer an Bord und beide sind eingeschaltet, in Kroatien am Schlauchboot habe ich nur die Handfunke mit, funktioniert schon Jahrelang ohne Probleme
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
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Alt 01.10.2018, 18:13
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Moin,

Ich finde das schon wieder typisch deutsch und kann nur hoffen, dass die Handfunke für Binnen auch in Deutschland zugelassen werden.

Interessant ist das für mich und mein neues, kleines Holzboot. Dort werde ich sicher nicht die Optik verschandeln durch einen Festeinbau.

Gut zu wissen wäre es, was die WSP dazu sagt. In Berlin brauche ich ja zu gewissen Zeiten in gewissen Bereichen ein Funk Gerät.
Aber wenn die Bundesnetzagentur sagt ich darf eine Handfunke anmelden und auch auf dem Boot haben, aber eben nur nicht benutzen, würde mich interessieren, was unter benutzen fällt. Die Inbetriebnahme, oder tatsächlich erst das Absetzen eines Funkspruchs?
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