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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsüberführung aus Holland
Hallo,
ich habe vor einen Stahlverdränger aus Holland zu kaufen und zu überführen. Nun meine Frage da Eigner in Holland ihr Boots nicht registrieren müssen hat es keine amtliche Kennung. Eine Versicherung für die Überführung ist ja nicht das Problem sondern die Anmeldung! Gibt es sowas wie Überführungskennzeichen für den Wasserweg oder reicht einfach die Versicherung oder bleibt mir nichts anderes über und ich muss es vorab ordnungsgemäß in Deutschland anmelden. Gruss Ralf |
#2
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Um eine Versicherung abzuschließen musste ich immer das Kennzeichen und den Bootsnamen angeben.
Ist ja auch logisch. Die Versicherung muss eindeutig einem Boot zugeordnet werden. |
#4
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So wie ich es gelesen habe muss es hier angemeldet sein und beim Grenzübertritt muss die Kennung angebracht werden.
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#5
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Hallo
Wie macht das dann eigentlich ein Niederländer, der mit seinem ungekennzeichnten Boot nach Deutschland einreisen möchte? Worauf ich hinaus möchte ist, wenn der Niederländer einfach so hier einfahren darf, hätte ich gedacht, daß ich das als Deutscher evtl. auf einem niederländischen Boot auch darf, zumindest für die Überführung bis zum Heimathafen. Gruß Ulf |
#6
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Zitat:
für Holländer die nach Deutschland fahren gilt Holländisches Recht für einen gewissen Zeitraum.. kann man alles in der Kennzeichenverordnung nachlesen..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Moin Ralf
Wenn Du es nach Deutschland überführst ... willst Du es zukünftig in Deutschland nutzen. Richtig? Dann musst Du es ohnehin - über kurz oder lang - in Deutschland anmelden. Richtig? Was bringt es Dir dann für einen Vorteil, es nicht schon für die Überführung anzumelden?? Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#8
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1.Ich müsste nicht noch 2 mal hin,sonder könnte es bezahlen und sofort
mitnehmen. 2.Da es privat ist möchte ich es ungern als dann Mein Eigentum dort stehen lassen,es liegt nicht in einer Marina sonder mehr in einem Industriegebiet. und es ist kein Problem einen vorläufige Deckung bei einer Versicherung zu bekommen,auch ohne Eigentumsnachweis und Anmeldung. |
#9
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Zitat:
Kaufvertrag hast du ja schon gemacht oder ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Grundsätzlich ein Boot muss nur Binnen Registriert werden.
An den Küsten nicht 1. Du lässt Dir ein Kaufvertrag schicken (Vorabvertrag) 2. Du meldest es an 3. Du Versicherst es 4. Achte darauf das du den Mehrwersteuernachweiß bei der Überfahrt dabei hast, wenn dieses auf dich zutrifft https://www.boatshop24.com/de/boot-k...oote-und-y/136 und hier die restlichen Regeln https://bootssaison.de/bootfahren-in-holland/
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Mit besten Grüßen Andreas |
#11
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Ne,wenn ich den Kaufvertrag hätte wären die Fragen Ja Blödsinn...
wir haben uns Vorort nicht über den Preis einigen können und ich möchte jetzt auch noch einmal 100% Kontrollieren bevor ich es mitnehme..also doch noch zweimal hin!
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#12
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Darf ich Fragen um was es sich da Handelt ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#13
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Die Mehrwertsteuer muss ich Vorort auch noch Prüfen..
Ich hab noch keine Papiere gesehen... |
#14
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Um einen 9m Verdränger aus 93.
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#15
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hast eine PN
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Mit besten Grüßen Andreas |
#16
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Hallo geschätzte BF- u. Boot's-Freunde .
Ich habe hier auch mal eine Frage : Ein NL-Eigner bietet mir ein Boot zum Kauf an und schreibt, Prijs xxx € , BTW betaald . Ich glaube zu sehen, dass in NL die MwSt. bezahlt wurde . Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ? BTW betaald, ? = Steuer von seinem damaligen Kauf, oder muß er jetzt selber die Steuer von der Kaufsumme zahlen ? Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#17
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Zitat:
Ein privatverkauf darf keine steuer ausweisen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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lest doch mal meine Links.
Dort ist es genau beschrieben. Wo wird dein Fahrgebiet sein ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#19
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Hallo Volker,
Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ? Damit es in D keinerlei Sorgen geben könnte . Dies wäre meine Kernfrage . Hallo Andreas, Fahrgebiet in unserem Fall Deutschland und Nachbar- EU . Anmeldung, Registrierung in D , Eigner-Sitz in D . Grüße : TOMMI
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#20
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Zitat:
Das Boot wurde irgendwann mal als Neu Boot oder als Importboot verkauft.... da wurde die Mehrwertsteuer fällig und der damaligen neue Eigner hat einen Mehrwerststeuernachweis bekommen.... dieser ist auszuhändigen...
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#21
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Volker,
wenn Du in E scheiben würdest, auch kein Problem für mich . Ich verstehe Dich eigentlich immer gerne ! ........ Rein privat ist klar, sagen mir unsere Buchhalter ja auch . Z.Z. weis ich aber noch nicht genau, ob der jetzige Eigner in NL es privat oder in einem Unternehmen führt . Nur halt "BTW betaald " wird neben der gewünschten Verkaufssumme angezeigt . In unserem Betrieb führen wir ja auch internationale Geschäfte durch . Innerhalb der EU, zumindest die Länder mit entsprechendem Abkommen, fließen dann nur die Netto-Summen mit Hinterlegung der EU-St.-Nr. Soweit klar . Ein rein privater Verkäufer darf nicht noch zuzügl. Steuer verlangen . Auch bekannt . Aber wie kann ich später mal nachweisen, dass einmal in der Verkaufs-Kaufkette innerhalb der EU die Steuer bezahlt wurde ? Und hat hier jemand Erfahrung, dass so ein Nachweis mal in D eingereicht oder gezeigt werden mußte ? Viele Grüße : TOMMI
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#22
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Zitat:
A verkauft das boot an B und gibt diesem den Mehrwehrtsteuernachweis mit B verkauft an C und gibt den Mehrwehrtsteuernachweis von A mit an C usw... sollte der Mehrwehrsteuernachweis nicht mehr vorhanden sein kann man beim Zoll ein Formular beantragen welches aussagt, dass die Mehrwehrtsteuer entrichtet wurde... T2l oder so heißt das ding..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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und hier nochmal ganz genau
https://www.boatshop24.com/de/boot-k...oote-und-y/136
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Mit besten Grüßen Andreas
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#24
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Nochmals vielen Dank Volker,
das hilft mir sehr weiter ! Ich versuche folglich als erstes mir den o. die vorherigen, alten Kaufverträge, Rechn. u. o.. Quittungen als Kopie mit geben zu lassen . Hallo Andreas, nimm sofort wieder Dein "DANKE-Icon" aus #20 heraus ! ......... Ergänzung zu Deinem Link Andreas : Der schwierige Fall mit dem Nachweis bei sehr alten Booten Bei Booten, die sich in einem entsprechendem Alter befinden, ist der Nachweis der Mehrwertsteuer meist nur noch sehr schwer oder überhaupt nicht mehr möglich. Wenn dies der Fall ist, dann hat der neue Bootseigentüber das Nachsehen, denn dann kann es sein, dass er die Steuer dennoch entrichten muss. Ein möglicher Rettungsanker wäre die Verjährung. Die Fristen dafür reichen von 3 bis zu 10 Jahren. Allerdings kann anhand vergangener Gerichtsurteile festgestellt werden, dass die Verjährung keinesfalls eine ausreichende Sicherheit bietet. Das ist halt der Stein im Magen . Die 3-10 Jahre zudem, Verjährung ab wann ? Mein Kaufdatum oder seit wann es Eigner des Schiffes innerhalb der EU gibt ? Grüße an Beide : TOMMI
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#25
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Zitat:
Oder wenn später entrichtet, eben der Beleg (die Nachzahlung der Steuer) vom ursprünglichen Kaufpreis anno tobac. Es reicht nicht, wenn das Boot in den letzten Jahren ein paar Mal verkauft wurde mit ausgewiesener MwSt., auch nicht wenn es unter Firmen VAT-frei verkauft wurde. Wenn der Beleg nicht da ist, -> die Steuerzahlung oder Nachzahlung des ursprünglichen Kaufpreises, ist eben diese Steuer fällig bei einer Kontrolle. Das heisst, wenn das Boot damals 200.000€ gekostet hat (aktuell 20% MwSt. in Holland, meine ich), waren das 160.000€ zzgl. 40.000€ Steuern. Nur um Zahlen zu nennen. Wenn Du das Boot jetzt aber nur für 20.000€ gekauft hast, also 4.000€ Steuern, aktuell bezahlt hast, wirst du damit rechnen müssen, dennoch die MwSt. von damals nachzahlen zu müssen. Damit aber auch für alle anderen zukünftigen Käufer. Ich meine, wenn das Boot vor 1985 gebaut und verkauft wurde, ist es raus aus dem Nachversteuerungsgefahr-Theater. Grüße Totti
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