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  #1  
Alt 02.10.2018, 09:38
Benutzerbild von Krawalle
Krawalle Krawalle ist offline
Lieutenant
 
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Standard Bootsüberführung aus Holland

Hallo,
ich habe vor einen Stahlverdränger aus Holland zu kaufen und zu überführen.
Nun meine Frage da Eigner in Holland ihr Boots nicht registrieren müssen hat es keine amtliche Kennung.
Eine Versicherung für die Überführung ist ja nicht das Problem sondern die Anmeldung!
Gibt es sowas wie Überführungskennzeichen für den Wasserweg oder reicht einfach die Versicherung oder bleibt mir nichts anderes über und ich muss es vorab ordnungsgemäß in Deutschland anmelden.

Gruss Ralf
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  #2  
Alt 02.10.2018, 10:03
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Krawalle Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe vor einen Stahlverdränger aus Holland zu kaufen und zu überführen.
Nun meine Frage da Eigner in Holland ihr Boots nicht registrieren müssen hat es keine amtliche Kennung.
Eine Versicherung für die Überführung ist ja nicht das Problem sondern die Anmeldung!
Gibt es sowas wie Überführungskennzeichen für den Wasserweg oder reicht einfach die Versicherung oder bleibt mir nichts anderes über und ich muss es vorab ordnungsgemäß in Deutschland anmelden.

Gruss Ralf
melde es in Deutschland an und gut ist... ist ne Sache von wenigen Minuten
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 02.10.2018, 10:10
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Um eine Versicherung abzuschließen musste ich immer das Kennzeichen und den Bootsnamen angeben.
Ist ja auch logisch.
Die Versicherung muss eindeutig einem Boot zugeordnet werden.
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  #4  
Alt 02.10.2018, 10:10
sabo2706 sabo2706 ist offline
Cadet
 
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So wie ich es gelesen habe muss es hier angemeldet sein und beim Grenzübertritt muss die Kennung angebracht werden.
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  #5  
Alt 02.10.2018, 10:16
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo


Wie macht das dann eigentlich ein Niederländer, der mit seinem ungekennzeichnten Boot nach Deutschland einreisen möchte?

Worauf ich hinaus möchte ist, wenn der Niederländer einfach so hier einfahren darf, hätte ich gedacht, daß ich das als Deutscher evtl. auf einem niederländischen Boot auch darf, zumindest für die Überführung bis zum Heimathafen.


Gruß Ulf
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  #6  
Alt 02.10.2018, 10:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo


Wie macht das dann eigentlich ein Niederländer, der mit seinem ungekennzeichnten Boot nach Deutschland einreisen möchte?

Worauf ich hinaus möchte ist, wenn der Niederländer einfach so hier einfahren darf, hätte ich gedacht, daß ich das als Deutscher evtl. auf einem niederländischen Boot auch darf, zumindest für die Überführung bis zum Heimathafen.


Gruß Ulf
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland gilt für dich die Kennzeichenverordnung in Deutschland und da muss das Boot ein Kennzeichen haben...

für Holländer die nach Deutschland fahren gilt Holländisches Recht für einen gewissen Zeitraum..

kann man alles in der Kennzeichenverordnung nachlesen..
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  #7  
Alt 02.10.2018, 10:45
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
Captain
 
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Moin Ralf

Wenn Du es nach Deutschland überführst ... willst Du es zukünftig in Deutschland nutzen. Richtig?

Dann musst Du es ohnehin - über kurz oder lang - in Deutschland anmelden. Richtig?

Was bringt es Dir dann für einen Vorteil, es nicht schon für die Überführung anzumelden??

Beste Grüße, Peter
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  #8  
Alt 02.10.2018, 11:02
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1.Ich müsste nicht noch 2 mal hin,sonder könnte es bezahlen und sofort
mitnehmen.
2.Da es privat ist möchte ich es ungern als dann Mein Eigentum dort stehen lassen,es liegt nicht in einer Marina sonder mehr in einem Industriegebiet.

und es ist kein Problem einen vorläufige Deckung bei einer Versicherung zu bekommen,auch ohne Eigentumsnachweis und Anmeldung.
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  #9  
Alt 02.10.2018, 11:15
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Krawalle Beitrag anzeigen
1.Ich müsste nicht noch 2 mal hin,sonder könnte es bezahlen und sofort
mitnehmen.
2.Da es privat ist möchte ich es ungern als dann Mein Eigentum dort stehen lassen,es liegt nicht in einer Marina sonder mehr in einem Industriegebiet.

und es ist kein Problem einen vorläufige Deckung bei einer Versicherung zu bekommen,auch ohne Eigentumsnachweis und Anmeldung.
Lass dir alle Daten geben... melde es an und fahr hin... warum musst du da zweimal hin?

Kaufvertrag hast du ja schon gemacht oder ?
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  #10  
Alt 02.10.2018, 11:28
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Grundsätzlich ein Boot muss nur Binnen Registriert werden.
An den Küsten nicht
1. Du lässt Dir ein Kaufvertrag schicken (Vorabvertrag)
2. Du meldest es an
3. Du Versicherst es
4. Achte darauf das du den Mehrwersteuernachweiß bei der Überfahrt dabei hast, wenn dieses auf dich zutrifft
https://www.boatshop24.com/de/boot-k...oote-und-y/136

und hier die restlichen Regeln
https://bootssaison.de/bootfahren-in-holland/
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #11  
Alt 02.10.2018, 11:32
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Krawalle Krawalle ist offline
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Ne,wenn ich den Kaufvertrag hätte wären die Fragen Ja Blödsinn...
wir haben uns Vorort nicht über den Preis einigen können und ich möchte jetzt auch
noch einmal 100% Kontrollieren bevor ich es mitnehme..also doch noch zweimal hin!
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  #12  
Alt 02.10.2018, 11:33
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Darf ich Fragen um was es sich da Handelt ?
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  #13  
Alt 02.10.2018, 11:33
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Krawalle Krawalle ist offline
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Die Mehrwertsteuer muss ich Vorort auch noch Prüfen..
Ich hab noch keine Papiere gesehen...
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  #14  
Alt 02.10.2018, 11:34
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Um einen 9m Verdränger aus 93.
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  #15  
Alt 02.10.2018, 11:38
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hast eine PN
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  #16  
Alt 02.10.2018, 11:49
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Hallo geschätzte BF- u. Boot's-Freunde .


Ich habe hier auch mal eine Frage :


Ein NL-Eigner bietet mir ein Boot zum Kauf an und schreibt,
Prijs xxx € , BTW betaald .


Ich glaube zu sehen, dass in NL die MwSt. bezahlt wurde .


Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ?


BTW betaald, ? = Steuer von seinem damaligen Kauf,
oder muß er jetzt selber die Steuer von der Kaufsumme zahlen ?


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #17  
Alt 02.10.2018, 11:56
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo geschätzte BF- u. Boot's-Freunde .


Ich habe hier auch mal eine Frage :


Ein NL-Eigner bietet mir ein Boot zum Kauf an und schreibt,
Prijs xxx € , BTW betaald .


Ich glaube zu sehen, dass in NL die MwSt. bezahlt wurde .


Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ?


BTW betaald, ? = Steuer von seinem damaligen Kauf,
oder muß er jetzt selber die Steuer von der Kaufsumme zahlen ?


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Steuer bei der Einfuhr/Inverkehrbringung/Erstverkauf in die EU... da wird sie fällig..
Ein privatverkauf darf keine steuer ausweisen
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  #18  
Alt 02.10.2018, 12:02
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lest doch mal meine Links.
Dort ist es genau beschrieben.

Wo wird dein Fahrgebiet sein ?
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Andreas
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  #19  
Alt 02.10.2018, 12:09
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Hallo Volker,

Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ?

Damit es in D keinerlei Sorgen geben könnte .


Dies wäre meine Kernfrage .



Hallo Andreas,

Fahrgebiet in unserem Fall Deutschland und Nachbar- EU .

Anmeldung, Registrierung in D , Eigner-Sitz in D .



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  #20  
Alt 02.10.2018, 12:09
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

Welchen Nachweis sollte ich mir mit aushändigen lassen ?

Damit es in D keinerlei Sorgen geben könnte .


Dies wäre meine Kernfrage .



Hallo Andreas,

Fahrgebiet in unserem Fall Deutschland und Nachbar- EU .

Anmeldung, Registrierung in D , Eigner-Sitz in D .



Grüße : TOMMI
schreib ich Spanisch ?

Das Boot wurde irgendwann mal als Neu Boot oder als Importboot verkauft.... da wurde die Mehrwertsteuer fällig und der damaligen neue Eigner hat einen Mehrwerststeuernachweis bekommen.... dieser ist auszuhändigen...
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Gruß Volker
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Alt 02.10.2018, 12:27
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Volker,

wenn Du in E scheiben würdest,
auch kein Problem für mich .

Ich verstehe Dich eigentlich immer gerne !

........


Rein privat ist klar, sagen mir unsere Buchhalter ja auch .

Z.Z. weis ich aber noch nicht genau,
ob der jetzige Eigner in NL es privat oder in einem Unternehmen führt .

Nur halt "BTW betaald " wird neben der gewünschten Verkaufssumme angezeigt .


In unserem Betrieb führen wir ja auch internationale Geschäfte durch .
Innerhalb der EU, zumindest die Länder mit entsprechendem Abkommen,
fließen dann nur die Netto-Summen mit Hinterlegung der EU-St.-Nr.

Soweit klar .

Ein rein privater Verkäufer darf nicht noch zuzügl. Steuer verlangen .

Auch bekannt .


Aber wie kann ich später mal nachweisen, dass einmal in der Verkaufs-Kaufkette
innerhalb der EU die Steuer bezahlt wurde ?


Und hat hier jemand Erfahrung, dass so ein Nachweis mal
in D eingereicht oder gezeigt werden mußte ?



Viele Grüße : TOMMI
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  #22  
Alt 02.10.2018, 12:33
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Volker,

wenn Du in E scheiben würdest,
auch kein Problem für mich .

Ich verstehe Dich eigentlich immer gerne !

........


Rein privat ist klar, sagen mir unsere Buchhalter ja auch .

Z.Z. weis ich aber noch nicht genau,
ob der jetzige Eigner in NL es privat oder in einem Unternehmen führt .

Nur halt "BTW betaald " wird neben der gewünschten Verkaufssumme angezeigt .


In unserem Betrieb führen wir ja auch internationale Geschäfte durch .
Innerhalb der EU, zumindest die Länder mit entsprechendem Abkommen,
fließen dann nur die Netto-Summen mit Hinterlegung der EU-St.-Nr.

Soweit klar .

Ein rein privater Verkäufer darf nicht noch zuzügl. Steuer verlangen .

Auch bekannt .


Aber wie kann ich später mal nachweisen, dass einmal in der Verkaufs-Kaufkette
innerhalb der EU die Steuer bezahlt wurde ?


Und hat hier jemand Erfahrung, dass so ein Nachweis mal
in D eingereicht oder gezeigt werden mußte ?



Viele Grüße : TOMMI
A Kauft ein Boot und hat einen Mehrwertsteuernachweis dafür
A verkauft das boot an B und gibt diesem den Mehrwehrtsteuernachweis mit
B verkauft an C und gibt den Mehrwehrtsteuernachweis von A mit an C

usw...

sollte der Mehrwehrsteuernachweis nicht mehr vorhanden sein kann man beim Zoll ein Formular beantragen welches aussagt, dass die Mehrwehrtsteuer entrichtet wurde...

T2l oder so heißt das ding..
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Alt 02.10.2018, 12:39
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und hier nochmal ganz genau
https://www.boatshop24.com/de/boot-k...oote-und-y/136
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Alt 02.10.2018, 12:44
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Nochmals vielen Dank Volker,

das hilft mir sehr weiter !

Ich versuche folglich als erstes mir den o. die vorherigen, alten
Kaufverträge, Rechn. u. o.. Quittungen als Kopie mit geben zu lassen .


Hallo Andreas,

nimm sofort wieder Dein "DANKE-Icon" aus #20 heraus ! .........



Ergänzung zu Deinem Link Andreas :

Der schwierige Fall mit dem Nachweis bei sehr alten Booten
Bei Booten, die sich in einem entsprechendem Alter befinden, ist der Nachweis der Mehrwertsteuer meist nur noch sehr schwer oder überhaupt nicht mehr möglich. Wenn dies der Fall ist, dann hat der neue Bootseigentüber das Nachsehen, denn dann kann es sein, dass er die Steuer dennoch entrichten muss. Ein möglicher Rettungsanker wäre die Verjährung. Die Fristen dafür reichen von 3 bis zu 10 Jahren. Allerdings kann anhand vergangener Gerichtsurteile festgestellt werden, dass die Verjährung keinesfalls eine ausreichende Sicherheit bietet.


Das ist halt der Stein im Magen .

Die 3-10 Jahre zudem, Verjährung ab wann ?

Mein Kaufdatum oder seit wann es Eigner des Schiffes innerhalb der EU gibt ?



Grüße an Beide : TOMMI
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Geändert von T-Technik (02.10.2018 um 12:54 Uhr) Grund: Ergänzung, Dein Link Andreas .
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Alt 02.10.2018, 19:37
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen

In unserem Betrieb führen wir ja auch internationale Geschäfte durch .
Innerhalb der EU, zumindest die Länder mit entsprechendem Abkommen,
fließen dann nur die Netto-Summen mit Hinterlegung der EU-St.-Nr.

Soweit klar .

Ein rein privater Verkäufer darf nicht noch zuzügl. Steuer verlangen .

Auch bekannt .


Aber wie kann ich später mal nachweisen, dass einmal in der Verkaufs-Kaufkette
innerhalb der EU die Steuer bezahlt wurde ?


Und hat hier jemand Erfahrung, dass so ein Nachweis mal
in D eingereicht oder gezeigt werden mußte ?



Viele Grüße : TOMMI
Die Rechnung vom aktuellen und/oder vorherigen Kauf reichen nicht, es muss die Ursprungsrechnung sein mit ausgewiesener MwSt.
Oder wenn später entrichtet, eben der Beleg (die Nachzahlung der Steuer) vom ursprünglichen Kaufpreis anno tobac.
Es reicht nicht, wenn das Boot in den letzten Jahren ein paar Mal verkauft wurde mit ausgewiesener MwSt., auch nicht wenn es unter Firmen VAT-frei verkauft wurde.
Wenn der Beleg nicht da ist, -> die Steuerzahlung oder Nachzahlung des ursprünglichen Kaufpreises, ist eben diese Steuer fällig bei einer Kontrolle.
Das heisst, wenn das Boot damals 200.000€ gekostet hat (aktuell 20% MwSt. in Holland, meine ich), waren das 160.000€ zzgl. 40.000€ Steuern. Nur um Zahlen zu nennen.
Wenn Du das Boot jetzt aber nur für 20.000€ gekauft hast, also 4.000€ Steuern, aktuell bezahlt hast, wirst du damit rechnen müssen, dennoch die MwSt. von damals nachzahlen zu müssen. Damit aber auch für alle anderen zukünftigen Käufer.
Ich meine, wenn das Boot vor 1985 gebaut und verkauft wurde, ist es raus aus dem Nachversteuerungsgefahr-Theater.

Grüße

Totti
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