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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.11.2006, 23:01
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Volksyacht Fishermen
44.789 Danke in 16.508 Beiträgen
Standard Verbindungsdaten dürfen nicht mehr gespeichert werden.

Vielleicht interessiert es den einen oder anderen. Gefunden gerade in Spiegel-Online:
"Das Landgericht Darmstadt hatte zuvor geurteilt: Der Internetprovider T-Online darf nicht mehr die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse speichern. Er muss die Verbindungsdaten unmittelbar im Anschluss löschen. Durch die schon am 26. Oktober ergangene, aber erst jetzt bekanntgewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird dieses Urteil nun rechtskräftig (Aktz. III ZR 40/06).

Geklagt hatte gegen die Praxis der Datenspeicherung ein 33-Jähriger aus Münster. Holger Voss war im Jahr 2002 angeklagt worden, weil er in einem Eintrag in einem Internetforum angeblich eine Straftat gebilligt hatte. In dem entsprechenden Prozess wurde er freigesprochen - Voss war allerdings sauer, dass sein Internet-Provider überhaupt die entsprechenden Verbindungsdaten zur Verfügung gestellt hatte.
Dagegen wiederum hatte T-Online Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Beschwerde wurde jetzt abgelehnt. T-Online darf die Verbindungsdaten von Voss nicht weiterhin speichern. Daneben darf auch das Datenvolumen seiner Netz-Aktivitäten nicht gespeichert werden - Voss hat einen Flatrate-Tarif. Auch schon gespeicherte Daten müssen nun gelöscht werden. Bei T-Online war am Montagabend zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

T-Online speichert, ebenso wie mehrere andere Internetprovider, welche dynamische IP-Adresse jedem Kunden beim Einloggen zugewiesen wird. In Verbindung mit sogenannten Logfiles, in denen die Adressen angesurfter Seiten aufbewahrt werden, kann die Internetnutzung mit dieser Information personalisiert überwacht werden.

Revision abgelehnt, Urteil rechtskräftig

Das Amtsgericht Darmstadt und in der Berufung das Landgericht Darmstadt haben hatten T-Online bereits dazu verurteilt, die Zuordnung der jeweiligen IP-Adresse zum Kläger zu löschen. Eine Revision gegen sein Urteil hatte das Landgericht Darmstadt nicht zugelassen."
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...446838,00.html
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