boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 40 von 40
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 01.04.2019, 11:42
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard Seeschiff Kennzeichenfrage

Fakten:

Seeschiff unter 15m eingetragen ins Schiffsregister.
Vorhandene Kennzeichnung 2xBootsname am Bug+1x am Heck+Heimathafen Heck.
Fahrgebiet Zukunft nur Seeschiffahrtsstraßen

Frage: Boot in Holland gekauft und will es auf Binnenschifffartsstraßen in Holland zur Ostsee überführen.

Muß ich noch die normale Binnenkennzeichnung/Unterscheidungssignal für die Überfahrtauf den Binnenwasserstraßen in Holland anbringen oder reicht meine Seekennzeichnung auch aus.
Danke für eure Infos.
Grüße
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 01.04.2019, 11:43
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.199
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.906 Danke in 11.592 Beiträgen
Standard

Ich bin so bisher in NL immer mit unserem Segler unterwegs gewesen, allerdings nur "Stande Mast Route" / Isselmeer.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 01.04.2019, 11:46
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.118
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.069 Danke in 20.659 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1.Klausi Beitrag anzeigen
Fakten:

Seeschiff unter 15m eingetragen ins Schiffsregister.
Vorhandene Kennzeichnung 2xBootsname am Bug+1x am Heck+Heimathafen Heck.
Fahrgebiet Zukunft nur Seeschiffahrtsstraßen

Frage: Boot in Holland gekauft und will es auf Binnenschifffartsstraßen in Holland zur Ostsee überführen.

Muß ich noch die normale Binnenkennzeichnung/Unterscheidungssignal für die Überfahrtauf den Binnenwasserstraßen in Holland anbringen oder reicht meine Seekennzeichnung auch aus.
Danke für eure Infos.
Grüße
das Seekennzeichen reicht aus...

dürfte dann ja das Flaggenzertifikat sein.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 01.04.2019, 11:52
Bully Bully ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 11.04.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 922
Boot: Linssen 60.33
1.460 Danke in 725 Beiträgen
Standard

genauso handhabe ich das auch. Flaggenzertifakt und das für Binnen.
__________________
Gruß Bully
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 01.04.2019, 12:09
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.995 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1.Klausi Beitrag anzeigen
Fakten:

Seeschiff unter 15m eingetragen ins Schiffsregister.
Vorhandene Kennzeichnung 2xBootsname am Bug+1x am Heck+Heimathafen Heck.
Fahrgebiet Zukunft nur Seeschiffahrtsstraßen

Frage: Boot in Holland gekauft und will es auf Binnenschifffartsstraßen in Holland zur Ostsee überführen.

Muß ich noch die normale Binnenkennzeichnung/Unterscheidungssignal für die Überfahrtauf den Binnenwasserstraßen in Holland anbringen oder reicht meine Seekennzeichnung auch aus.
Danke für eure Infos.
Grüße
Wenn du ein in Nl Führerscheinfreies Boot (Länge unter 15m und Vmax unter 20km/H)fährst darfst du in Nl auf dein Boot draufschreiben was diu gerne möchtest. Da gibts weder Registrieungs noch Kennzeichenpflicht.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 01.04.2019, 16:02
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Vmax über 20km/h
wenn meine Registrierung im Schiffsregister durch isthat man doch automatisch das Flaggenzertifikat.brauche doch dann nichts mehr machen..
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 01.04.2019, 19:00
edjm edjm ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.03.2016
Beiträge: 657
1.449 Danke in 464 Beiträgen
Standard

Wenn Du im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Deines Heimathafenbezirks eingetragen bist, dann erhälst Du ein Kennzeichen, z.B. DOAT. Dieses Kennzeichen mußt Du z.B. hinten am Spiegel des Schiffes einmal anbringen.

Details stehen unter ELWIS.

Flaggenzertifikate gibt es bei Seeschiffen nicht.

Gruß, edjm.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 01.04.2019, 19:07
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.019
9.750 Danke in 4.130 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
, dann erhälst Du ein Kennzeichen, z.B. DOAT. Dieses Kennzeichen mußt Du z.B. hinten am Spiegel des Schiffes einmal anbringen.
Das heißt du benutzt dein Unterscheidungssignal als Kennzeichen.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 01.04.2019, 19:11
Bully Bully ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 11.04.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 922
Boot: Linssen 60.33
1.460 Danke in 725 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Flaggenzertifikate gibt es bei Seeschiffen nicht
Wie bitte? beim BSH steht das aber anders: Zitat:

Flaggenzertifikate

Für Schiffe bis 15 m Rumpflänge

Das BSH kann auf Grundlage des Flaggenrechtsgesetzes für Schiffe mit einer Rumpflänge von maximal 15 m ein Flaggenzertifikat ausstellen. Es dient als Nachweis über die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge (ist aber kein Eigentumsnachweis) und ist nach dem Seerechtsübereinkommen von 1982 und dem Hohe-See-Übereinkommen von 1958 international gültig.
Im Gegensatz zum Flaggenzertifikat dient der internationale Bootsschein (IBS), ausgestellt von DSV, DMYV oder ADAC als Eigentumsnachweis, allerdings nicht als Nachweis zum Führen der deutschen Flagge.
Voraussetzung für die Erteilung eines Flaggenzertifikates ist ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff. Ein solches Schiff muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Die in der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Sportbootrichtlinie) enthaltene Seetauglichkeitseinstufung wird bei der Bestimmung, ob ein Fahrzeug zur Seefahrt bestimmt ist, herangezogen.
Das Flaggenzertifikat wird für Schiffe im Eigentum von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt. Dabei darf das Schiff in kein anderes Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen sein. Schiffe unter deutscher Flagge, für die ein Flaggenzertifikat ausgestellt werden soll, müssen einen deutschen Heimathafen (eine eigenständige Gemeinde oder Stadt an schiffbarem Gewässer) führen. Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest an dem Schiff angebracht werden (in einer Schriftgröße von mindestens 10 cm).
__________________
Gruß Bully
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 01.04.2019, 19:20
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Wenn Du im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Deines Heimathafenbezirks eingetragen bist, dann erhälst Du ein Kennzeichen, z.B. DOAT. Dieses Kennzeichen mußt Du z.B. hinten am Spiegel des Schiffes einmal anbringen.

Details stehen unter ELWIS.

Flaggenzertifikate gibt es bei Seeschiffen nicht.

Gruß, edjm.
Die Eintragung ins Schiffsregister läuft. Wollte schon vorab die Kennzeichnung klären und die Schriften bestellen!
Also muß ich mein Boot folgend Kennzeichnen:

Bootsname am Bug rechts und links
Bootsname am Heck+Heimathafen+DOATXXXX Nr!
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 01.04.2019, 19:36
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.540 Danke in 1.827 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das heißt du benutzt dein Unterscheidungssignal als Kennzeichen.
Das ist zumindest im deutschen Geltungsbereich richtig:
Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug gilt die IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F als "Amtliches Kennzeichen" im Sinne der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch.
Und dieses Kennzeichen müsste dann eben nach dieser Verordnung sichtbar sein (beide Seiten oder Heck).

Ob die Holländer (in der Ausgangsfrage ging es um holländische Binnenschifffahrtsstraßen) es auch so handhaben, ist mir nicht bekannt.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 01.04.2019, 19:46
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das ist zumindest im deutschen Geltungsbereich richtig:
Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug gilt die IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F als "Amtliches Kennzeichen" im Sinne der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch.
Und dieses Kennzeichen müsste dann eben nach dieser Verordnung sichtbar sein (beide Seiten oder Heck).

Ob die Holländer (in der Ausgangsfrage ging es um holländische Binnenschifffahrtsstraßen) es auch so handhaben, ist mir nicht bekannt.

Also wie bei meinen Vorgänger auf dem Bild nur das IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	2019-03-23 09.55.25.jpg
Hits:	135
Größe:	80,6 KB
ID:	834207  
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 01.04.2019, 19:52
edjm edjm ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.03.2016
Beiträge: 657
1.449 Danke in 464 Beiträgen
Standard

Zunächst zur Begriffsbestimmung: Nach meinem Wissen ist der Begriff "Seeschiff" beschränkt auf solche Schiffe, die im "Seeschiffsregister" der diese führenden Amtsgerichte registriert sind. Diese Schiffe erhalten ein Unterscheidungssignal von bisher (?) 4 Buchstaben. Dieses Unterscheidungssignal ist gleichzeitig ein Rufzeichen für den Seefunkverkehr als auch das für die Kennzeichnung eines Binnenschiffes benötigte Kennzeichen. Das Schiff selbst muß nach einschlägigen Vorschriften für die Seefahrt mit dem Schiffsnamen auf beiden Seiten des Schiffes und dem Heimathafen zumindest am Heck (?) gekennzeinet werden.

Bei Schiffen unter 15 m Länge ist die Registrierung im "Seeschiffsregister" freiwillig. Mit der Registrierung wird auch ein solches Schiff zum "Seeschiff".

Schiffe unter 15 m Länge müssen nicht im Seeschiffregister registriert werden, auch wenn sie zur See fahren, seetüchtig sind oder auch zur Ehre des Eigners mit der Seefahrt verbunden sind. Für solche - nicht im Seeschiffsregister registrierten - Schiffe gibt es eine Reihe von Registrierungsmöglichkeiten, die die verschiedenen Verbände anbieten. Damit kenne ich mich aber nicht aus.

In deutschen Binnengewässern muß das Registrierungskennzeichen (genaue Anforderungen siehe ELWIS) am Boot angebracht werden. Ob es für eine einmalige Überführung so etwas wie "rote Nummernzeichen" gibt, weiß ich nicht. Im Ausland gelten die deutschen Bestimmungen bei einem deutschen Schiff.

Es hofft, klarer formuliert zu haben: edjm.

Geändert von edjm (01.04.2019 um 20:13 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 01.04.2019, 20:16
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.019
9.750 Danke in 4.130 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das ist zumindest im deutschen Geltungsbereich richtig:
Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug gilt die IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F als "Amtliches Kennzeichen" im Sinne der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch.
Und dieses Kennzeichen müsste dann eben nach dieser Verordnung sichtbar sein (beide Seiten oder Heck).
Flaggenzertifikat und eine Eintragung ins Seeschiffsregister sind zwei ganz verschiedene Schuhe.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 01.04.2019, 20:39
Benutzerbild von Duke70
Duke70 Duke70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 558
Boot: bootlos…..
900 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Moin,

alles im großen und ganzen richtig, nur

Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Wenn Du im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Deines Heimathafenbezirks eingetragen bist, dann erhälst Du ein Kennzeichen, z.B. DOAT.
das stimmt so nicht ganz. Für die Eintragung im Seeschiffsregister bekommst Du eine Registernummer, das Rufzeichen (Int. Callsign) wird zusätzlich vergeben, wenn das Boot mit einer Funkanlage ausgestattet ist.


Zitat:
Zitat von 1.Klausi Beitrag anzeigen
Die Eintragung ins Schiffsregister läuft. Wollte schon vorab die Kennzeichnung klären und die Schriften bestellen!
Also muß ich mein Boot folgend Kennzeichnen:

Bootsname am Bug rechts und links
Bootsname am Heck+Heimathafen+DOATXXXX Nr!
Das ist vollkommen korrekt, falls Du eine Funkanlage an Bord hast (s.o.).


Für Holland reicht das allemal, dazu solltet Du immer die Kopie des Schiffszertifikats mitnehmen, welches es für deinen Registereintrag gibt (im Gegensatz zum Flaggenzertifikat)...

Und bloß nicht die Gastlandsflagge vergessen
Wir sind diesen Sommer auch wieder in NL unterwegs, gute Reise!

LG
Duke
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 01.04.2019, 20:46
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.540 Danke in 1.827 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
...Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug gilt die IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F als "Amtliches Kennzeichen"...
Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Flaggenzertifikat und eine Eintragung ins Seeschiffsregister sind zwei ganz verschiedene Schuhe.
Ja, der Satzbau wurde von mir falsch und missverständlich gewählt. Ich berichtige:

Als amtliche Kennzeichen gelten
- bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
- die Nummer des Flaggenzertifikats gefolgt von dem Kennbuchstaben F;

...

Geändert von Pepper (02.04.2019 um 08:18 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 01.04.2019, 20:54
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Moin,

alles im großen und ganzen richtig, nur



das stimmt so nicht ganz. Für die Eintragung im Seeschiffsregister bekommst Du eine Registernummer, das Rufzeichen (Int. Callsign) wird zusätzlich vergeben, wenn das Boot mit einer Funkanlage ausgestattet ist.




Das ist vollkommen korrekt, falls Du eine Funkanlage an Bord hast (s.o.).


Für Holland reicht das allemal, dazu solltet Du immer die Kopie des Schiffszertifikats mitnehmen, welches es für deinen Registereintrag gibt (im Gegensatz zum Flaggenzertifikat)...

Und bloß nicht die Gastlandsflagge vergessen
Wir sind diesen Sommer auch wieder in NL unterwegs, gute Reise!

LG
Duke
Funkanlage an Bord aber noch nicht registriet weil ich den Funkschein erst nach der Prüfung im Mai bekomme!

Bootsname am Bug rechts und links
Bootsname am Heck+Heimathafen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 01.04.2019, 21:05
Benutzerbild von Duke70
Duke70 Duke70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 558
Boot: bootlos…..
900 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1.Klausi Beitrag anzeigen
Funkanlage an Bord aber noch nicht registriet weil ich den Funkschein erst nach der Prüfung im Mai bekomme!

Bootsname am Bug rechts und links
Bootsname am Heck+Heimathafen

...hatte ich auch schon mal, dann tragen die ohne Probleme zuerst ohne Unterscheidungssignal ein. Du musst allerdings dann nach Einbau Funke die Frequenzzuteilungsurkunde nebst Originalschiffszertifikat nochmal an das zuständige Amtsgericht senden, dann wird das vergeben (als Nachtrag).


Mit Beschriftung siehts dann zB so aus:
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IMG_2496.jpg
Hits:	152
Größe:	55,7 KB
ID:	834231


LG
Duke

Geändert von Duke70 (01.04.2019 um 21:24 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 01.04.2019, 21:09
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
...hatte ich auch schon mal, dann tragen die ohne Probleme zuerst ohne Unterscheidungssignal ein. Du musst allerdings dann nach Einbau Funke die Frequenzzuteilungsurkunde nebst Originalschiffszertifikat nochmal an das zuständige Amtsgericht senden, dann wird das vergeben (als Nachtrag).


Mit Beschriftung siehts dann zB so aus:
Anhang 834228


LG
Duke
Anhang geht nicht zu öffnen...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 01.04.2019, 21:25
Benutzerbild von Duke70
Duke70 Duke70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 558
Boot: bootlos…..
900 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1.Klausi Beitrag anzeigen
Anhang geht nicht zu öffnen...
danke, geändert

LG
Duke
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 02.04.2019, 02:06
Benutzerbild von dampfer
dampfer dampfer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2011
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 1.122
Boot: Pikmeerkruiser
929 Danke in 557 Beiträgen
Standard

ich bin im Seeschiffsregister eingetragen

an beiden Seiten habe ich den Schiffsnamen
und
achtern Schiffsname, Heimathafen und das Rufzeichen mit den 4 Buchstaben

Gruss
Detlef
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 02.04.2019, 08:08
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dampfer Beitrag anzeigen
ich bin im Seeschiffsregister eingetragen

an beiden Seiten habe ich den Schiffsnamen
und
achtern Schiffsname, Heimathafen und das Rufzeichen mit den 4 Buchstaben

Gruss
Detlef
am Bug beide Seiten oder nur an den Seiten
beide Seiten
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 02.04.2019, 10:35
Benutzerbild von Duke70
Duke70 Duke70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 558
Boot: bootlos…..
900 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Moin,

An beiden Seiten des Bugs.....

LG
Duke
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 02.04.2019, 10:39
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.118
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.069 Danke in 20.659 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Moin,

An beiden Seiten des Bugs.....

LG
Duke
an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks.... oder dem Spiegelheck...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 02.04.2019, 20:10
1.Klausi 1.Klausi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.01.2004
Beiträge: 305
Boot: Beneteau Flyer 12
42 Danke in 29 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks.... oder dem Spiegelheck...
wenn ich so im Netz schaue wo Boote über 15m (die ja im Schiffsregister eingetragen sein sollen) ihre Kennzeichen haben.... da macht jeder was er will...
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 40 von 40


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kennzeichenfrage derausdemnorden Kleinkreuzer und Trailerboote 16 27.04.2009 18:27
Unterschiede Binnenschiff / Seeschiff ? Giligan Allgemeines zum Boot 13 10.07.2007 08:22


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.