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  #1  
Alt 18.11.2006, 19:28
Bella II Bella II ist offline
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Standard Darf man an Dänemarks Küste

Hallo!
Weiß jemand ob man mit einem Deutschen Sportbootführerschein Binnen an Dänemarks Küste mit dem Boot Fahren darf.
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  #2  
Alt 18.11.2006, 19:30
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In DK bin ich immer ohne Lappen gefahren..
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  #3  
Alt 18.11.2006, 19:41
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Standard Re: Darf man an Dänemarks Küste

Zitat:
Zitat von Bella II
Hallo!
Weiß jemand ob man mit einem Deutschen Sportbootführerschein Binnen an Dänemarks Küste mit dem Boot Fahren darf.
Es gilt das Herkunfts Prinzip. DH Deutscher Wohnsitz = deutscher Schein!

Nur kontrolieren wird das eher niemand, es sei den du düst mit nem Jetski rum.

MFG René
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MFG René

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  #4  
Alt 18.11.2006, 20:21
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Standard Re: Darf man an Dänemarks Küste

Zitat:
Zitat von Bella II
Hallo!
Weiß jemand ob man mit einem Deutschen Sportbootführerschein Binnen an Dänemarks Küste mit dem Boot Fahren darf.
Nein.

Mit Binnen darfst Du nicht auf die See.
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  #5  
Alt 18.11.2006, 23:11
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Hallo, also wenn ich mich irre ist in Dänemark seit ein paar jahren auch Führerschein pflicht, bei und in dem kleinen Belt wurde schon öfters kontrolliert, die haben aber ne ganz komische rechenformel : Die nehmen die länge des Bootes mal 2 + 2 und das ist dann die maximale Ps leistung die man ohne schein fahren darf.

grüsse dänemark fan
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  #6  
Alt 18.11.2006, 23:18
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Ja die Dänen haben für Charterboote eine Formel.
Aber ich habe Diese vergessen.

Aber so ganz sicher bist Du Dir auch nicht mit der Formel,
wegen dem , oder?
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  #7  
Alt 18.11.2006, 23:21
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Ich hab vor 3 Jahren in DK gechartert, da gab es noch keine Formel..

Doch die gab es. Aber das wusste nur der Verleiher.
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  #8  
Alt 18.11.2006, 23:22
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Ja die Dänen haben für Charterboote eine Formel.
Aber ich habe Diese vergessen.

Aber so ganz sicher bist Du Dir auch nicht mit der Formel,
wegen dem , oder?
Evtl. könnte man ja, nur wenn man will,
hier im Strang mal nachschauen,
ob da was steht

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=295554#295554

gruß
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dass er tun kann, was er will,
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  #9  
Alt 18.11.2006, 23:33
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Meine Güte!

Was hatte ich letztes Jahr für ein Elan.
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  #10  
Alt 20.11.2006, 17:54
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Hallo,

hängt das nicht davon ab, unter welcher Flagge das Boot fährt?
Deutsche Flagge -> deutsche Regelung,
dänische Flagge -> dänische Regelung?


Irgendwie habe ich sowas im Hinterkopf.

Viele Grüße,
Martin
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  #11  
Alt 20.11.2006, 18:06
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Martin~
Hallo,

hängt das nicht davon ab, unter welcher Flagge das Boot fährt?
Deutsche Flagge -> deutsche Regelung,
dänische Flagge -> dänische Regelung?


Irgendwie habe ich sowas im Hinterkopf.

Viele Grüße,
Martin
Als Deutscher mit deutschem Wohnsitz wird das mit der dänischen Flagge etwas schwierig.

MFG René
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MFG René

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  #12  
Alt 20.11.2006, 18:11
~Martin~ ~Martin~ ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von ~Martin~
Hallo,

hängt das nicht davon ab, unter welcher Flagge das Boot fährt?
Deutsche Flagge -> deutsche Regelung,
dänische Flagge -> dänische Regelung?


Irgendwie habe ich sowas im Hinterkopf.

Viele Grüße,
Martin
Als Deutscher mit deutschem Wohnsitz wird das mit der dänischen Flagge etwas schwierig.

MFG René
Hallo René,

mit dem eigenen Boot sicher schwierig
Aber die Charterboote habe ich immer unter dänischer Flagge gefahren - obwohl wenn ich mich da richtig erinnere war da überhaupt keine Flagge drauf

Viele Grüße,
Martin
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  #13  
Alt 20.11.2006, 23:13
Heinrich Heinrich ist offline
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Hallo Martin,
dann hast Du vermutlich kein Boot sondern nur ne Luftmatratze gechartet.
Die Dänen sind nämlich hinsichtlich Flaggenführung eigentlich sehr pingelig.
Heinrich
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  #14  
Alt 21.11.2006, 05:57
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
die erforderlichen scheine richten sich nach deinem gewöhnlichen aufenthaltsort, heißt, wo dein hauptwohnsitz ist entscheidet (nationale sonderregelungen mal außen vorgelassen). also unter 5 ps brauchst du garnichts, über 5 ps am propeller, binnen den SBFB und küste oder weiter raus den SBFS.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #15  
Alt 21.11.2006, 06:46
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von hartmut2801
moin,
die erforderlichen scheine richten sich nach deinem gewöhnlichen aufenthaltsort, heißt, wo dein hauptwohnsitz ist entscheidet (nationale sonderregelungen mal außen vorgelassen). also unter 5 ps brauchst du garnichts, über 5 ps am propeller, binnen den SBFB und küste oder weiter raus den SBFS.

bis denn
Hartmut,
hast du die Beiträge hier alle gelesen
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  #16  
Alt 21.11.2006, 09:54
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Standard Re: Darf man an Dänemarks Küste

Zitat:
Zitat von divefreak

Es gilt das Herkunfts Prinzip. DH Deutscher Wohnsitz = deutscher Schein!
Stimmt nicht und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger.
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  #17  
Alt 21.11.2006, 09:57
Benutzerbild von hartmut2801
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moin,
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von hartmut2801
moin,
die erforderlichen scheine richten sich nach deinem gewöhnlichen aufenthaltsort, heißt, wo dein hauptwohnsitz ist entscheidet (nationale sonderregelungen mal außen vorgelassen). also unter 5 ps brauchst du garnichts, über 5 ps am propeller, binnen den SBFB und küste oder weiter raus den SBFS.

bis denn
Hartmut,
hast du die Beiträge hier alle gelesen
wenn du das so siehst, dann bringe mir doch bitte mal heinrich´s post näher
Zitat:
Hallo Martin,
dann hast Du vermutlich kein Boot sondern nur ne Luftmatratze gechartet. icon_smile.gif
Die Dänen sind nämlich hinsichtlich Flaggenführung eigentlich sehr pingelig.
Heinrich
ich glaube, ich habe da scheinbar ein defizit. was hat die flagge mit den scheinen am hut ???

bis denn
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  #18  
Alt 22.11.2006, 00:43
Heinrich Heinrich ist offline
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Hallo Hartmut,
dann lies doch bitte einfach mal Martins Beitrag, auf den ich geantwortet habe.
Der wiederum hat auf jemand geantwortet der meinte :Schein hängt von Flagge ab.
Du solltest vielleicht auch nicht nur die Eingangsfrage und dann nur die letzte Antwort lesen .
Bin mir sicher daß sich Dir dann einiges mehr "erschließt".
Mir ist natürlich auch klar daß Du weit weg bist und nicht stundenlang hier rumsurfen kannst.

Heinrich
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  #19  
Alt 22.11.2006, 04:20
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
Zitat:
Zitat von ~Martin~
Hallo,

hängt das nicht davon ab, unter welcher Flagge das Boot fährt?
Deutsche Flagge -> deutsche Regelung,
dänische Flagge -> dänische Regelung?


Irgendwie habe ich sowas im Hinterkopf.

Viele Grüße,
Martin
hallo heinrich und c-c ich habe alles gelesen, ihr auch ???

bis denn
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  #20  
Alt 22.11.2006, 06:48
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Zitat:
Zitat von hartmut2801
moin,
die erforderlichen scheine richten sich nach deinem gewöhnlichen aufenthaltsort, heißt, wo dein hauptwohnsitz ist entscheidet (nationale sonderregelungen mal außen vorgelassen). also unter 5 ps brauchst du garnichts, über 5 ps am propeller, binnen den SBFB und küste oder weiter raus den SBFS.

bis denn
Les einfach ab hier,
dann klärt sich dass mit den PS und Flaggen
oder haben die Charterboote DEUTSCHE FLAGGEN
Zitat:
Zitat von Cyrus
Ja die Dänen haben für Charterboote eine Formel.
Aber ich habe Diese vergessen.

Aber so ganz sicher bist Du Dir auch nicht mit der Formel,
wegen dem , oder?
Gruß
UWE
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  #21  
Alt 22.11.2006, 08:00
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Fakten:

Dänemark ist für schnelle Gleiter Führerscheinpflichtig.
(Siehe Formel im Link)

Ich als Deutscher darf mit meinem deutschen oder mit einem dänischen SBF See an der Küste fahren.
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  #22  
Alt 22.11.2006, 08:22
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Standard Re: Darf man an Dänemarks Küste

Zitat:
Zitat von Bella II
Hallo!
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@cyrus,
darfst du, aber er doch nicht mit nem BINNEN



gerd
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Gruss Gerd
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  #23  
Alt 22.11.2006, 08:26
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Ich habe ja auch See geschrieben.

Ich glaube keiner hat den Link von Uwe angeklickt.

http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?p=295554

Das steht z.B:

Zitat:
Zitat von blaue-elise
So, nach langem Suchen habe ich zwar etwas gefunden, aber leider noch ohne völlig vertrauenswürdige Quelle.

Die Formel für die Führerscheinpflicht lautet demnach:

Bootslänge zum Quadrat + 3 x 1,359 = maximal zulässige PS Zahl ohne Führerschein.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Beispiel: mit einem Boot von 5 Metern Länge
5 x 5 = 25 + 3 = 28 x 1,359 = 38 PS
D.h. ein 5 m Boot darf z.B. mit maximal 38 PS motorisiert sein, um noch Führerscheinfrei bewegt zu werden.

Ich kann zwar kein Wort Dänisch, aber hier ist auch eine Tabelle:
http://www.jp-trolling.dk/Speedbaadskoerekort.htm

So ganz verstehen kann ich aber nicht, warum so etwas so geheim gehalten wird. Das kann doch kein normaler Tourist finden.
Und seit wann das gelten soll, konnte ich auch nicht rausbekommen.
Gruß
Norman
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  #24  
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Zitat:
Zitat von Heinrich
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