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  #1  
Alt 03.08.2019, 22:47
Benutzerbild von Jethro.Gibbs
Jethro.Gibbs Jethro.Gibbs ist offline
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Standard Boot von der Schweiz nach D importieren

Hallo zusammen,

ich möchte ein altes gebrauchtes Boot von der Schweiz nach Deutschland importieren.

Kauf von privat, Boot aus Schweizer Produktion / Werft, Baujahr 1984, das Boot ist bis 2002 am Bodensee (Deutsche Seite) gelaufen, wurde dann von privat in die Schweiz verkauft und soll jetzt wieder zurück nach D.

Der Trailer der das Boot holt ist aus Deutschland.

Es gibt noch eine Kopie der alten Zulassung aus der damaligen Zeit in D wo nachgewiesen werden kann dass das Boot bereits offiziell in D war.

Kaufpreis 9000 Franken.

Wie ist der richtige Gang mit Zoll usw. ?

Wie läuft das mit der CE Zertifizierung? Hat das Boot Baujahr 84 ja nicht, und war ja auch bereits schon mal in D.

Danke.

Ben
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  #2  
Alt 04.08.2019, 10:44
uli07 uli07 ist offline
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Da erkundigst du dich am Besten direkt beim Zoll.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 05.08.2019, 07:33
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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CE brauchst du bei so alten Booten nicht, normal wird das Boot bei der Einfuhr zum Zeitwert versteuert, dafür brauchst du die Rechnung,
wenn der Trailer ein deutsches Kennzeichen hat brauchst du das Boot ja nur hier anzumelden Kennzeichen drauf kleben und kannst dann auch einfach so aus dem Urlaub zurück kommen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 05.08.2019, 09:27
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Orbaspain Orbaspain ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
CE brauchst du bei so alten Booten nicht, normal wird das Boot bei der Einfuhr zum Zeitwert versteuert, dafür brauchst du die Rechnung,
wenn der Trailer ein deutsches Kennzeichen hat brauchst du das Boot ja nur hier anzumelden Kennzeichen drauf kleben und kannst dann auch einfach so aus dem Urlaub zurück kommen


Das wäre auch meine Empfehlung.
Melde das Boot beim adac an und pack es auf den Hänger

Wenn du aber die Bodensee Zulassung behalten willst, was den Wiederverkauf einfacher macht, musst du das Boot offiziell einführen.



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Grüße vom Hochrhein

Christian
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  #5  
Alt 07.08.2019, 18:50
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Zitat:
Zitat von Orbaspain Beitrag anzeigen
Das wäre auch meine Empfehlung.
Melde das Boot beim adac an und pack es auf den Hänger

Wenn du aber die Bodensee Zulassung behalten willst, was den Wiederverkauf einfacher macht, musst du das Boot offiziell einführen.



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Das stimmt so nicht, die Bodenseezulassung behält das Boot auf Lebzeiten solange du keine baulichen Veränderungen vornimmst oder nicht zugelassenen Motor einbaust. Selbst wenn die Zulassung seit Jahren abgelaufen ist und das Boot zwischendurch in irgend einem Land der Welt war kann man sie leicht wieder erneuern. Einfach am Bodensee vorführen und neu prüfen lassen, fertig und in der Regel problemlos.
Auch bei Privatkauf besteht immer die Gefahr das man dir auf die Schliche kommt wenn du das Boot nicht ordnungsgemäß in D einführst
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Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #6  
Alt 07.08.2019, 21:08
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Jethro.Gibbs Jethro.Gibbs ist offline
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Hallo zusammen,

ich werde das Boot ganz offiziell beim Zoll anmelden, kann ja nicht die Welt kosten. Alle Unterlagen wie Ursprungszertifikat usw. von damals sind noch da. Möchte da kein Theater, um den Wiederverkauf mach ich mir keinen Kopf, will das Boot behalten.

Lg Ben
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  #7  
Alt 08.08.2019, 07:55
uli07 uli07 ist offline
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Ich weiß nicht was das beim Boot kostet. Beim Auto ist das ganz schön teuer.
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Gruß Uli07

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  #8  
Alt 08.08.2019, 08:24
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Ja.

Und der Ärger fängt dann an, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Bemessungsbasis für den Zollwert (nämlich der Kaufpreis im Kaufvertrag) in irgendeiner Weise anzweifelbar ist.

Das beliebte Spiel, zwei Kaufverträge zu machen um Ausfuhrgebühren zu sparen, ist den Zöllnern gut bekannt. Und manchmal trifft es halt auch die, bei denen alles richtig/korrekt gelaufen ist und die vielleicht geglaubt haben, ein Schnäppchen gemacht zu haben. 'Kaufpreis zu niedrig, glauben wir nicht !', und dann zahlst Du entweder oder bist in der Beweisnot. Jedenfalls kostet es Zeit, Nerven und endlose Diskussionen.

Die Schweizer sind völlig humorbefreit wenn es um Zollangelegenheiten geht, ich könnte da Bücher zu schreiben.

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #9  
Alt 08.08.2019, 08:39
quickbuch quickbuch ist gerade online
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Was sind den Ausfuhrgebühren aus der Schweiz?


https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...r-schweiz.html

"Ausfuhrzoll und Mehrwertsteuer
Für Waren, die Sie ausführen, müssen Sie keinen Zoll bezahlen.

Diese Waren sind auch von der Mehrwertsteuer befreit. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, finden Sie unter dem Link: Mehrwertsteuer: Steuerbefreite Lieferung wegen Ausfuhr."
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Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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  #10  
Alt 08.08.2019, 08:48
kellertier kellertier ist offline
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Zitat:
Zitat von quickbuch Beitrag anzeigen
Was sind den Ausfuhrgebühren aus der Schweiz?


https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...r-schweiz.html

"Ausfuhrzoll und Mehrwertsteuer
Für Waren, die Sie ausführen, müssen Sie keinen Zoll bezahlen.

Diese Waren sind auch von der Mehrwertsteuer befreit. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, finden Sie unter dem Link: Mehrwertsteuer: Steuerbefreite Lieferung wegen Ausfuhr."
Er führt nach Deutschland ein. Also Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer von deutscher Seite
......
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Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #11  
Alt 08.08.2019, 08:55
sprayman sprayman ist offline
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Moin.

Wenn du eine Originalrechnung hast mit MwSt Nachweis könnte es einfacher sein. Wenn du auf „Nummer sicher“ gehen willst, musst du beim Schweizer UND Deutschem Zoll nachfragen.

Selbst Schiffe, die nur temporär aus der Schweiz ausgeführt werden sollen, müssen einen offiziellen Nachweis, bzw. eine Genehmigung dafür haben. Probleme könntest du an der Grenze, aber auch bei einer eventuellen, offiziellen Anmeldung/Registrierung in D bekommen.
__________________
Gruss, Sprayman
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  #12  
Alt 09.08.2019, 10:31
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
Captain
 
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252 Danke in 173 Beiträgen
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Die Mehrwertsteuer wurde ja bereits in Deutschland entrichtet. Ob der Schweizer eine Mehrwertsteuer Rückerstattung bei Einfuhr in die Schweiz verlangt hat wäre noch zu klären- odrr...?

Ansonsten sehr interessantes Thema. Bitte informiere uns über das Ergebnis...

Gruß Carsten
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  #13  
Alt 09.08.2019, 10:50
Benutzerbild von boetli
boetli boetli ist offline
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Bei gebraucht Booten kann man die MwSt nicht zurück verlangen bei Ausfuhr aus D. So zumindest wurde es mir von der Werft gesagt also ich mein Boot in D gekauft habe.

Aber anscheinend ist es auch so das wenn ein Boot im Ausland eingelöst wurde es danach wieder MwSt pflichtig sein soll wenn es wieder nach D kommt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe nach 3 Jahren.

Dies habe ich auch abgeklärt nachdem ich mein erstes Boot das in D und in der CH gelaufen ist nach D verkaufen wollte.

Ob das jemand macht der ja noch Papiere hat, ist dann an anderer Stelle geschrieben (am besten da wo es niemand lesen kann). Theoretisch kann ja ein Boot einfach nicht eigelöst worden sein die letzten Jahre da es ein Revit bekommen hat.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #14  
Alt 09.08.2019, 18:54
Grafenwerth Grafenwerth ist offline
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Hallo Ben,
wie Uli bereits geschrieben hat, ruf den deutschen Zoll an und schildere denen Dein Vorhaben genau.
Nach meiner Erfahrung sind die sehr hilfsbereit und geben Dir sachlich korrekte Auskünfte. Wenn ein Mitarbeiter nicht genau bescheid weiß, verbindet er dich zu jemanden, der sich auskennt. Frag am Schluß höflich nach dem Namen und verfasse eine kurze Gesprächsnotiz, dann hast du für eventuelle Rückfragen oder Unstimmigkeiten einen Ansprechpartner und kannst dich darauf auch berufen.
Gruß Wolfgang
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  #15  
Alt 09.08.2019, 19:18
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
Bei gebraucht Booten kann man die MwSt nicht zurück verlangen bei Ausfuhr aus D. So zumindest wurde es mir von der Werft gesagt also ich mein Boot in D gekauft habe.
Ein Händler kann die Mwst. ausweisen und demnach auch netto verkaufen, wenn die Zollpapiere zurück kommen. Dass beim Grenzübertritt wieder die MwSt. des anderen Landes fällig ist, ist klar. Sonst gibt es die Papiere nicht für die Erstattung. Deutschland 19%, Schweiz m.W. 7% und dazu noch der Zoll.
Ich würde den Fall expl. mit dem Zoll besprechen, die sind gerne hilfsbereit.

Gruß

Totti
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  #16  
Alt 10.08.2019, 09:45
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Wie gesagt: CH ist nicht EU. Somit ist es mit Zahlung, bzw. Nachweis der Zahlung der MwSt in D nicht getan.

Noch ein Tipp: Erkundige dich mal nach einem „Ursprungsnachweis“. Dieser muss quasi wortwörtlich im Kaufvertrag mit enthalten sein. Macht es erheblich günstiger, zumindest bei Kauf in EU und Export nach CH.
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Gruss, Sprayman
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  #17  
Alt 10.08.2019, 10:18
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Der TE will ein von Privat gekauftes Boot nach DE bringen.

Somit hat hiermit der Schweizerzoll nichts zu tun. Die 7,7% Mwst kann er logisch nicht zurückfordern, da beim Kauf gar nicht angefallen. Bei Privat gibt es das nicht. Und die 'alte' Mwst kann er auch nicht fordern. Weil er hat rechtlich nichts zu tun mit diesem Kauf.

Auf CH Seite muss und kann nichts gemacht werden. Es muss alles auf DE Seite passieren.



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  #18  
Alt 14.08.2019, 00:11
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matisbad matisbad ist offline
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Warentarifnummer: 89039299
Beschreibung: Motorboote und Motorjachten, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit Innenbordmotor, mit einer Länge von > 7,5 m (ausg. für die Seeschifffahrt)

Ich geh mal davon aus, das Boot ist unter 7,5 Meter

Wenn ich richtig geschaut habe, sind es 1,7% Zoll und 19% EuSt
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Bleibt gesund
Matthias

Rhein km 335,5
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  #19  
Alt 28.08.2019, 12:57
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Jethro.Gibbs Jethro.Gibbs ist offline
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Hallo zusammen,
anbei ein kleines Update über die verzollung.

Da das Boot in der Schweiz gebaut worden ist (Uhrsprungszeugniss war vorhanden), unter 7,5 Meter ist und bereits schon mal in der Schweiz war, musste auf der Schweizer Seite gar nichts erledigt werden.

Auf der Deutschen Seite sind nur die 19% Merkelsteuer angefallen da, aus der Schweiz kein weiterer Aufschlag über nachweisbar in der Schweiz hergestellte Produkte erfolgt.

Die Anmeldung und das ganze Theater haben mir zwei Zollstationen geraten dies eine Spedition machen zu lassen, da dies selbst für Zollbeamte schon undirchsichtig sei.

Die ganze Zollabwicklung / Anmeldung usw. hat eine Spedition gemacht, Kosten hierfür 80 € inkl. MwSt.

CE uninteressant da Boot zu alt und Kopien / Unterlagen aus der Deutschen zeit vorhanden waren.

Also eigentlich kein großer Aufriss.

LG Benny
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Alt 05.07.2023, 16:20
zooom zooom ist offline
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Ich hänge mich in diesen alten Thread noch mal rein:
Die nicht erforderliche CE Zertifizierung hatte nichts mit dem Alter des Bootes zu tun, sondern damit, daß das Schiff ursprünglich bereits mal in der EU in Verkehr gebracht worden war. Das verfällt nicht im Gegensatz zur MwSt. die nach 3 Jahren außerhalb der EU wieder als Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist.
Ansonsten muß ein Schiff, das noch nie in der EU in Verkehr gebracht worden ist, unabhängig vom Alter, nachzertifiziert werden. Ausnahmen sind nur historische Klassiker und manche Eigenbauten.
Bei Motorbooten kann das schwierig werden, da zumindest die Abgasrichtlinie von 2008 erfüllt sein muß.
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  #21  
Alt 10.07.2023, 12:41
bananajoe bananajoe ist offline
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Wie wäre das denn im umgekehrten Fall, also Schweizer Boot das nach Deutschland exportiert wurde und nun in die Schweiz reimportiert werden soll. Muss man hierauf auch die CH-Mwst entrichten auch wenn damals das Boot als erstes in der Schweiz zugelassen wurde (dh CH-Mwst wurde bereits schon einmal bezahlt).

Danke und viele Grüsse
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  #22  
Alt 11.07.2023, 16:21
heiger heiger ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Bern
Beiträge: 868
Boot: Doral 170 BR
622 Danke in 420 Beiträgen
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Normalerweise ja. Wenn der alte CH-Bootsausweis noch vorhanden ist, kannst dies sehr einfach "illegal, egal, scheissegal, legal" umgehen.
P.S. Ist der Kaufvertrag (CH zu DE) noch vorhanden?
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Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
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