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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Info zum Führerschein in HR
geklaut von seahelp:
SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.
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Grüße Jens
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#2
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Wie oft wollt Ihr das Thema noch durchquatschen?
Die Rechtslage ist doch klar oder nicht? Was ADAC oder Seahelp schreiben ist völlig wurscht. Wenn ich vor Ort den Hafenkapitän frage, ob und was ich für einen Schein brauche um vor Ort zu fahren, dann gilt Sein Wort. Aus und Öpfel. Es gilt sowohl der kroatische Schein als auch der SFB See für deutsche Staatsbürger. Und nein, Ein Deutscher braucht zum Bootfahren auch nicht extra eine Versicherung. Kein Kroate hindert ihn dennoch daran sein Geld einem Konzern hinterher zu schmeißen.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#3
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Zitat:
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#4
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Zitat:
Meine Frau macht jetzt auch den HR Schein- (danach kann ich meine Karlos ziehen )
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Gruß Ahap |
#5
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Habe meiner Frau und meiner Tochter schon mitte der 90er den HR Schein "besorgt", somit stören die Karlos nicht wirklich.
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Gruß Hans-Peter |
#6
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Zitat:
Das es den "Rudergänger" im kroatischen Recht gar nicht gibt, ist mir neu. Aber gut zu wissen, dagegen habe ich in der Vergangenheit dann schon oft verstoßen. Gruß Werner |
#7
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Dazu kommt noch, dass man in Deutschland den SBF mit 16 machen kann,
man schnelle Boote in Kroatien aber erst ab 18 fahren darf.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#8
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Muss in HR der Kapitän der "Queen Mary" dann auch immer höchst selbst am Ruder stehen?
SCNR Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#9
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willst du wirklich die Queen Mary mit deinem Youghurtbecher auf eine Stufe stellen ?
anders gesagt, zwischen Sportschifffahrt und den Profis sind schon ein paar gesetzliche Unterschiede. außerdem hat nicht nur der Kapitän ein Patent auf der Brücke bei den Berufsschiffern.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#10
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ist doch ganz einfach... derjenige der in Kroatien am Ruder steht muss min. 18 Jahre alt sein und über einen SBF See verfügen...
sollte Funk an Bord sein benötigt er auch noch das Funkzeugniss… Alternativ wäre der Kroatische Führerschein.... diese Info ist aber doch nicht neu....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Viele wissen das aber nicht und denken, dass das beim deutschen Führerschein Gelernte auch in Kroatien gilt.
Wie sieht es denn im Rest der EU aus? Sollten in der EU nicht einheitliche Regelungen gelten? Muss Kroatien da evt. anpassen?
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#12
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Zitat:
In Kroatien ist für jedes Motoriesierte Wasserfahrzeug ein Führerschein nötig in Italien ab 40PS in Frankreich ab 9,9PS in Deutschland ab 15PS (ausgenommen Rhein, bestimmte Landeswasserstrassen, Bodensee,...) in Holland gilt wieder eine andere Regelung Da gilt der Satz den man in der Fahrschule lernt, das man sich vor befahren eines Fremden Gewässers über die dortigen Regeln Informieren muss...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Zitat:
Skipper A (Boote bis 7m, Motorleistung bis 15 kW, bis 6SMvon der Küste entfernt) kann man ab 14 machen Skipper B (bis 30 Bruttoraumtonnen, keine Leistungsbegrenzung) ab 16 mit der Ausnahme, dass man bei einer kommerziellen Nutzung mindestens 18 sein muss. Findet sich im Internet und der Hafenkapitän hat es bestätigt. Mein Nachwuchs will ihn nächstes Jahr machen ( mit 16). Grüße Sandman |
#14
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Ich habe es anders gelesen:
Altersbegrenzung Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt. Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr. Nachzulesen hier: https://www.kroatisches-küstenpatent...t-gueltigkeit/ und hier: https://www.kuestenpatent-kroatien.o...oat-skipper-b/ und hier: https://www.sailprofessionals.com/kr...tive-ratgeber/ und hier: https://www.sailornet.at/kuestenpate...hrerschein.htm
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) Geändert von Conni (02.09.2019 um 16:25 Uhr) |
#15
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Zitat:
Gruß Werner |
#16
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Zitat:
Gruß Wolfgang Gesendet von meinem Redmi Note 5 mit Tapatalk
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Bayliner 1702 der jetzt Drago Fiesta 660 fährt! |
#17
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nein er darf erst mit 18 fahren.. da der Rudergänger in Kroatien 18 sein muss.. es ist unerheblich das er den Schein hat...
ist vergleichbar mit der Führerscheinfreiheit... nur weil es in detuschland erlaubt ist mit 15 PS Führerschein frei zu fahren darf man es in Kroatien trotzdem nicht...
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#18
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Zitat:
Aber genau darum ging es doch im Eingangspost: Den Rudergänger gibt es nicht in HR. Ob der dann 18 wäre oder nicht ist ja dann auch Wurscht... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#19
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Zitat:
wie man ihn bezeichnet ist relativ egal... derjenige der am Ruder steht muss 18 Jahre alt sein und einen Führerschein SEE besitzen... in Deutschland muss er keinen Führerschein haben nur min. 16 Jahre sein und Geistig und Körperlich geeignet.
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#20
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Das ist falsch.
In Italien gilt. Fürs eigene Boot ab 5ps Führerscheinpflicht. Bei der Vermietung erst ab 40PS. Zitat:
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Harry
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#21
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so geläufig ist mir Italien nicht hatte nur die 40PS im Kopf... da sieht man das man sich informieren muss...
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