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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Anmeldung Trailer
Hallo ich habe ein Trailer der neu Tüv bekommen hat ,er hat grüne Kennzeichen ,und diese nun Ummelden ,das Problem ;
Trailer ist von Bauj.1974,ich habe ein normalen Fahrzeugschein ,und eine grüne Einzelgenehmigung. Laut Strassenverkehrsamt brauchen die eine Betriebserlaubniss. Meine frage ist diese Einzelgenehmigung ,die Betriebserlaubniss ?? |
#2
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Für mein Verständnis solltest du zusammen mit Fahrzeugschein und Einzelgenehmigung keine Probleme bei der Anmeldung haben - theoretisch!
Ich habe bei meinem letzten Trailer nur den Fahrzeugschein vom Vorbesitzer mitgegeben bekommen und stand dann beim Straßenverkehrsamt, wo man mir natürlich sagte ich bräuchte eine Betriebserlaubnis. Irgendwie hat der Vorbesitzer es geschafft den Trailer ohne diese anzumelden - aber Recht hatte die Dame beim StVA. Musste dann zur §21 Abnahme bei einem Vollsachverständigen. Hat mich rund 120€ gekostet und schon konnte ich den Trailer anmelden - toll oder?
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix- |
#3
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Ja, das ist die Betriebserlaubnis. In der steht - ähnlich dem KFZ-Brief - der Hersteller und die technischen Daten zum Anhänger. Das reicht zum Ummelden. Achte darauf, dass Du auch wieder grüne Kennzeichen bekommst (bei der Zulassung selbst und beim Schilderfabrikaten). Für grüne Kennzeichen benötigst Du übrigens keine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (11.03.2020 um 14:05 Uhr) |
#4
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Danke
Vielen Dank für die schnelle hilfe,dann bin ich mal gespannt,ob das funst
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#5
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Zitat:
Bei der Anmeldung wollten die die Nummer haben. Klappte dann trotzdem ohne ...
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Gruß Stefan |
#6
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Zitat:
BA fehlte, habe nur die Zulassung mitbekommen. Der Vorbesitzer hatte wohl den Trailer vor 10Jahren auch ohne BA umgemeldet bekommen. Heute scheint das nicht mehr zu gehen. Das Srassenverkehrsamt hat mir dann nach eidesstattlicher Erklärung eine neue BA für 30€ ausgestellt. Damit war die Ummeldung kein Problem mehr. |
#7
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Zitat:
Der grüne wisch ist die betriebserlaubnis Das muss funktionieren Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#8
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Du Glückspilz!
Ich wollte die BA auch vom Straßenverkehrsamt haben, bei denen wurde jedoch zu der Zeit noch nicht digital eingepflegt. Also zum Hersteller, welcher auch keine Dokumente mehr archiviert hatte. Erschwerend dazu kam, dass mein Trailer ein Sonderbau des Herstellers war und somit nicht mal eine Refferenz von einem anderen Trailer hergenommen werden konnte. Naja.. man wird mit jedem Cent Lehrgeld ein bisschen schlauer Zitat:
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix- |
#9
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Der letzte Tüv Bericht wird eigentlich auch verlangt beim Ummelden .
Gruß Jörg |
#10
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Man braucht keine eVB, weil der Anhänger nicht versichert werden MUSS.
Die Versicherung des Anhängers kostet aber nicht die Welt und würde ich jedem empfehlen.. nicht nur wegen TK, auch wegen der Haftpflicht. Der Trailer ist sonst nur versichert, wenn er am Auto angekuppelt ist. Steht er irgendwo schlecht (Gefährdungshaftung), rollt weg und beschädigt irgendwas, knallt beim rangieren irgendwo dagegen, kann es teuer werden. Daher.. Anhänger, auch mit grünem Kennzeichen, nie ohne eigene Haftpflichtversicherung! Zitat:
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#11
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Ich habe/hatte zwei Anhänger in Betrieb, die ich mit jeweils nur einer grünen Karte als Betriebserlaubnis und einer Zulassungsbescheinigung Teil I gekauft (oder sagen wir : bekommen ) habe. Bei keinem war es ein Problem, die Dinger auf mich umzumelden.
Einen davon habe ich letztes Jahr mit der grünen Karte (und Zul.Teil I) weiterverkauft, auch da hat der Käufer mir nichts gemeldet, dass er ihn nicht hätte zulassen können. Einen weiteren Anhänger habe ich mit einem dunkelroten 'Anhängerbrief' und sonst nichts weiter erhalten (BJ '58). Dieser Brief wurde auf der Zulassungsstelle dann für ungültig gestempelt und man hat mir ohne Extrakosten eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Also auch kein Problem. Der vierte Anhänger hat eine ABE (=gelbe Karte) vom Kraftfahrtbundesamt, in der die FIN dokumentiert ist, und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ex : Fahrzeugschein). Auch damit hat sich meine Zulassungsstelle bei der Anmeldung auf mich zufrieden gegeben und interessanterweise auch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ex. Fahrzeugbrief) ausgestellt. D.H. die gelbe ABE bzw. die grüne ABE ist auch noch der Eigentumsnachweis. Weiß nicht, ob wir hier eine besonders kulante (oder erfahrene) Behörde haben oder ob es da tatsächlich Spielräume gibt, Jedenfalls hatte ich mit der Hängerzulasung noch nie Schwierigkeiten. Gültiger TÜV-Bericht ist natürlich Pflicht, klar. Also aus meiner Erfahrung heraus müssest Du den Hänger ohne Weiteres mit der grünen ABE, dem Fahrzeugschein oder ggf. auch ohne und dem TÜV-Bericht angemeldet bekommen. Versicherungsnummer EVB brauchst Du zum Zulassen nicht, wenn Dein Anhänger nur für Sportzwecke zugelassen wird. Dann bekommt er auch eine grüne Nummer. Wenn diese Einschränkung bei der Typklasse nicht vorgenommen wird kriegt er ein schwarzes Kennzeichen. DANN musst Du aber auch eine EVB-Nummer mitbringen, sonst geht nichts. Ich habe beide Varianten im Einsatz ... LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#12
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Ergänzend zu all den Ausführungen möchte ich noch erwähnen, dass man heutzutage auch die "alte" grüne Nummer beibehalten darf, obwohl sie aus einem ganz anderen Kreis stammt, wer damit klarkommt, dass der Anhänger nicht das Nummernschild des "eigenen" Kreises trägt, kann sich so das Neuanfertigen eines neuen Nummernschildes sparen.
Bootfan Dieter |
#13
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Zitat:
Das ist aber nur soweit richtig, dass es keinen Halterwechsel gibt. Sonst muss das Kennzeichen vom neuen Zulassungsbezirk genommen werden. Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet! Christian |
#14
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Zitat:
Bootfan Dieter |
#15
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Hatte das gleiche Problem,
weder das Strassenverkehrsamt in Geldern noch in Kleve wollten mir die grünen Kennzeichen geben, obwohl grüne Kennzeichen aus Borken drauf waren. Stur und unwillig habe ich die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstellen in Kleve und Geldern erlebt; null Bereitschaft sich irgendwie schlau zu machen. Nachdem mir das Strassenverkehrsamt in Borken nach telefonischer Rücksprache versicherte, dass ich mit meinen vorliegenden Bescheinigungen die grünen Kennzeichen überall bekommen sollte und mir die dortige Mitarbeiterin ihre Durchwahl für Nachfragen der Kollegen aus dem Kreis Kleve gab, bin ich erneut beim Strassenverkehrsamt Kleve vorstellig geworden. Wieder wollte man mich abwimmeln und erst nach langem hin und her sowie äußerst widerwillig, setzte Kleve sich mit Borken in Verbindung und siehe da...es funktionierte doch. Gruß Mirko |
#16
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Zitat:
Ein Anruf beim KBA hilft da auch schnell weiter um zu seinem Recht zu kommen. Weiß ich aus Erfahrung.... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet! Christian
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#17
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Zitat:
Hier bei uns im Kreis Heinsberg arbeiten anscheinend nur äußerst motivierte junge Menschen, die sich auskennen und auch sehr hilfreich sind, meist junge Damen (und hübsch sind sie auch noch). Hier geht das An- und Ummelden stets sehr flott, obwohl auch hier Andrang herrscht, mann zieht ne Nummer, setzt sich hin und schon bald wird die Nummer am Bildschirm aufgerufen. Jetzt allerdings werden die auch geschlossen haben, wie alle Ämter in Deutschland, mist Virus. Bootfan Dieter |
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