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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.06.2020, 22:38
mwilhelmi mwilhelmi ist offline
Cadet
 
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Standard Bootskauf - Was ist zu beachten?

Moin,

Ich bin kurz davor mein erstes Boot zu kaufen und frage mich was dabei alles zu beachten ist.
Ich lese immer wieder von Treuhandkonten. Ist das notwendig und wenn ja, wie komme ich daran?
Was für Papiere bekommt mit dem Boot? Gibt es etwas in der Art des KFZ-Briefs, der den Besitz belegt?
Wir kaufen verm. Über einen Makler. Wie kann ich wissen, dass er das Boot wirklich verkaufen darf?
Gibt es sonst noch Fallstricke, auf die ich achten muss?

Viele Grüße
Marc
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  #2  
Alt 24.06.2020, 22:41
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
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Ruderboot?
10.000€ oder viel mehr .
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  #3  
Alt 24.06.2020, 22:57
mwilhelmi mwilhelmi ist offline
Cadet
 
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Ruderboot?
10.000€ oder viel mehr .
Knapp 20.000€ mit Motor
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  #4  
Alt 24.06.2020, 23:07
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
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Standard

Besichtigung, Probefahrt, mit Makler über den Preis einigen.
Gibt es eine Garantie ,wenn ja für was.
Motor und Antrieb sind die teuersten Teile vom Boot.
Evtl wird das Geschäft auch mit dem Eigentümer gemacht, da gibt's keine Haftung.
Wird dann ausgeschlossen.
Man sollte schon davon ausgehen, das der Makler das Boot verkaufen soll/darf.

Papiere für das Boot, Kopie vom Bootsschein,
Rechnung vom Neukauf,bzw. Verzollung bei Einführung in EU wäre super. Kaufvertrag .
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  #5  
Alt 25.06.2020, 06:20
Benutzerbild von Benni1305
Benni1305 Benni1305 ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Knapp 20.000€ mit Motor
Damit gibt sich ein Makler ab? Hätte mir vorgestellt das der erst ab Summen 100.000€ + x ins Spiel kommt. Der möchte ja auch noch etwas dran verdienen.

Bei solchen Summen sehe ich das wie bei einem ganz normalen Autokauf... Anschauen, gut finden, Kaufvertrag unterschreiben und kurz vor Erhalt bezahlen.
__________________
Gruß, Benni
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  #6  
Alt 25.06.2020, 08:46
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Probefahrt, Probefahrt, Probefahrt
alles erdenkliche bei der Probefahrt einschalten, testen, ausprobieren.
Niemals nie abwimmeln lassen wie zB "probefahrt geht im Moment nicht, weil Boot nicht im Wasser liegt. Motor können wir im Trockenen mal starten".
Motorlauf im Trockenen (an Land) sagt nichts über den Lauf im Wasser aus.

Schauen, das in der Bilge alles einigermaßen trocken ist und bleibt (sieht man ja in der Probefahrt).
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #7  
Alt 25.06.2020, 09:49
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Damit gibt sich ein Makler ab? Hätte mir vorgestellt das der erst ab Summen 100.000€ + x ins Spiel kommt. Der möchte ja auch noch etwas dran verdienen.

Bei solchen Summen sehe ich das wie bei einem ganz normalen Autokauf... Anschauen, gut finden, Kaufvertrag unterschreiben und kurz vor Erhalt bezahlen.

Er meint damit sicherlich einen Gebrauchtboote-Händler.

Aber ein paar Infos mehr zum Boot wären schon angebracht.
Evtl. wo ,bei wem soll das Boot gekauft werden.
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  #8  
Alt 25.06.2020, 12:00
Benutzerbild von Benni1305
Benni1305 Benni1305 ist offline
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Boot: Merry Fisher 695 Serie2
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Er meint damit sicherlich einen Gebrauchtboote-Händler.

Aber ein paar Infos mehr zum Boot wären schon angebracht.
Evtl. wo ,bei wem soll das Boot gekauft werden.
Das macht auf jeden Fall mehr Sinn.

Ein Treuhandkonto ist auch nicht von Nöten.

Wir haben im Januar auf der Boot 2020 in DüDo über einen großen Händler unsere Benaina bestellt für gute 65k€.
Im Februar 20 Prozent davon angezahlt. Ende Mai Papiere für den Trailer bekommen und diesen habe ich jetzt im Juni auch schon angemeldet.
Anfang Juli werde ich die Restsumme überweisen, dann das Boot noch beim WSA anmelden und Mitte Juli vom Händler abholen.

Und das Beste...
Durch die 16 Prozent Mehrwertsteuer ab Juli im Nachhinein noch schön Geld gespart.

Also alles komplett easy.
__________________
Gruß, Benni
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  #9  
Alt 25.06.2020, 18:00
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Moin,

Ich bin kurz davor mein erstes Boot zu kaufen und frage mich was dabei alles zu beachten ist.
Ich lese immer wieder von Treuhandkonten. Ist das notwendig und wenn ja, wie komme ich daran?
Was für Papiere bekommt mit dem Boot? Gibt es etwas in der Art des KFZ-Briefs, der den Besitz belegt?
Wir kaufen verm. Über einen Makler. Wie kann ich wissen, dass er das Boot wirklich verkaufen darf?
Gibt es sonst noch Fallstricke, auf die ich achten muss?

Viele Grüße
Marc
Beim Gebrauchtbootkauf ist der Zustand des Bootes genau zu beachten, nicht von hübschen Äußerlichkeiten blenden lassen, am besten einen guten Bekannten mitnehmen, der sich damit auskennt, ansonsten hier mal im Unterforum "Restaurationen" reinschauen, da gibt es viele Beispiele von vordergründig guten Bootskäufen, die sich jedoch bei genauerer Betrachtung als Ruinen, die man neu wieder aufbauen musste, herausgestellt hatten, da bekommt man schon so einige Tipps, auf was man achten sollte.

Ein Treuhandkonto benötigt man beim Kauf eines Bootes um die 20.000 Euro nicht, da gilt: Ware gegen Geld.

Einen Makler sollte man in dieser Preisklasse nicht einschalten.

Für Boote gibt es erstaunlicherweise keinen dem Kfz.-Brief ähnlichen Wisch, man unterschreibt einen Kaufvertrag (Muster dazu gibt es im Netz), der Verkäufer quittiert die Geldübergabe und fertig.

Vorsicht beim Kauf von einem Händler, manchmal versuchen die, ihre Boote als "im Auftrag" zu verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen, obwohl die keineswegs im Kundenauftrag verkaufen, sondern auf eigene Rechnung, bei echten Verkäufen im Kundenauftrag tritt der Händler nur als Vermittler auf, der wirkliche Verkäufer ist der private Vorbesitzer, dessen Name und Anschrift muss dann auch im Kaufvertrag stehen, diesen vor der Unterzeichnung kontaktieren, eventuell kennt der ja noch pikante Einzelheiten zu diesem Boot, die der Händler "unwissentlich" verschweigt.

Wird allerdings ein neues Boot gekauft, so muss da eine CE-Erklärung dabei sein, auch wenn das Boot noch jung aber gebraucht ist, sollte man auf dieses Papier Wert legen, falls es noch verfügbar ist.

Wird ein Komplettangebot gekauft, also Boot, Motor und Trailer, so sollte der Trailer auch von der Größe und Zuladung her zum Boot passen und noch TÜV haben, der muss dann auch eine Hersteller-ABE und natürlich einen Anhängerschein haben.


Bootfan Dieter
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  #10  
Alt 25.06.2020, 18:20
mwilhelmi mwilhelmi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Er meint damit sicherlich einen Gebrauchtboote-Händler.

Aber ein paar Infos mehr zum Boot wären schon angebracht.
Evtl. wo ,bei wem soll das Boot gekauft werden.
Es geht um einen 12m Stahlverdränger, einige Mängel hat der Makler schon angegeben, einen ganz Schwung weitere habe ich bei zwei ausgiebigen Besichtigungen schon gefunden und für mich eingepreist.
Die Aussage ist in der Tat, dass der Kauf nur vermittelt wird, der Vorbesitzer ist schwer krank/tot und die Familie verkauft. Die gleiche Story hat mir Brauckmann vor ein paar Wochen bei einem anderen Boot auch schon aufgetischt.
Vor dem Kauf lasse ich auf jeden Fall ein Gutachten machen, denn auch 20k will ich nicht direkt abschreiben.
Insofern sollte ich beim Kauf einen brauchbaren Eindruck vom Zustand haben.
Mir ging es vor allem um rechtliche Fragen.
D.h. wenn ich Euch richtig verstehe, wäre der beste Eigentumsbeleg, die ursprünglich Werftrechnung, sonst zumindest der Kaufvertrag vom Vorbesitzer.
Diese ganzen Schiffshändler/Makler hier in Berlin wirken auf mich so vertrauenserweckend wie der obskurste Hinterhof KfZ-Höker, denen kann ich nichts glauben, was ich nicht angesehen oder angefasst habe. Die Story von der Familie der schwerkranken Eigners ist da eine perfekte Ausrede, warum es für viele Dinge keine Antwort oder Unterlagen gibt.
Und mein Gruselszenario ist es, dem Verkäufer 20k in Bar in die Hand zu drücken, das Boot mitzunehmen und in 4 Wochen stehe die Scheriffs vor meiner Tür und sagen, dass Boot ist geklaut. Ja, ist verm. etwas zu paranoid.
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  #11  
Alt 25.06.2020, 18:42
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Es geht um einen 12m Stahlverdränger, einige Mängel hat der Makler schon angegeben, einen ganz Schwung weitere habe ich bei zwei ausgiebigen Besichtigungen schon gefunden und für mich eingepreist.
Die Aussage ist in der Tat, dass der Kauf nur vermittelt wird, der Vorbesitzer ist schwer krank/tot und die Familie verkauft.
Dann lass dir doch vom Makler die Anschrift des Vorbesitzers geben und nimm selbst Kontakt mit der Familie auf.

Ein Makler wird das aber nicht machen wollen, aber spätestens bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte ja dort der Name und die Anschrift des Vorbesitzers auftauchen, da der Makler ja nur Vermittler und nicht Verkäufer ist.

Merk dir diese Adresse und stelle Kontakt damit her, bevor du unterzeichnest.

Allerdings würde ich kein Boot in dieser Preisklasse über einen Makler kaufen, das macht den Kauf doch nur teurer und besser oder sicherer wird dadurch nichts, im Gegenteil, der Makler wird dir mündlich so manche Dinge zusagen und Eigenschaften versichern, die es gar nicht gibt und nachher weiß er davon nichts mehr und verweist auf den Verkäufer, der hätte ihm falsche Angaben gemacht, er sei ja nur der Vermittler, du möchtest dich doch bitte an den Verkäufer wenden.

So ein 12 Meter Stahlverdränger für 20.000 Euro ist mit Sicherheit schon ein älteres Semester, der hat wahrscheinlich schon so manche Besitzer gehabt, in Ordnung ist da nichts mehr, im Gegenteil wurden wohl schon so einige Basteleien gemacht, ohne Makler könnte man das Teil für 10.000 Euro haben, mit Makler werdens dann eben 20.000 Euro.

Da wäre ich sehr vorsichtig mit dem Kauf.


Bootfan Dieter
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  #12  
Alt 25.06.2020, 18:47
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Es geht um einen 12m Stahlverdränger, einige Mängel hat der Makler schon angegeben, einen ganz Schwung weitere habe ich bei zwei ausgiebigen Besichtigungen schon gefunden und für mich eingepreist.
Die Aussage ist in der Tat, dass der Kauf nur vermittelt wird, der Vorbesitzer ist schwer krank/tot und die Familie verkauft. Die gleiche Story hat mir Brauckmann vor ein paar Wochen bei einem anderen Boot auch schon aufgetischt.
Vor dem Kauf lasse ich auf jeden Fall ein Gutachten machen, denn auch 20k will ich nicht direkt abschreiben.
Insofern sollte ich beim Kauf einen brauchbaren Eindruck vom Zustand haben.
Mir ging es vor allem um rechtliche Fragen.
D.h. wenn ich Euch richtig verstehe, wäre der beste Eigentumsbeleg, die ursprünglich Werftrechnung, sonst zumindest der Kaufvertrag vom Vorbesitzer.
Diese ganzen Schiffshändler/Makler hier in Berlin wirken auf mich so vertrauenserweckend wie der obskurste Hinterhof KfZ-Höker, denen kann ich nichts glauben, was ich nicht angesehen oder angefasst habe. Die Story von der Familie der schwerkranken Eigners ist da eine perfekte Ausrede, warum es für viele Dinge keine Antwort oder Unterlagen gibt.
Und mein Gruselszenario ist es, dem Verkäufer 20k in Bar in die Hand zu drücken, das Boot mitzunehmen und in 4 Wochen stehe die Scheriffs vor meiner Tür und sagen, dass Boot ist geklaut. Ja, ist verm. etwas zu paranoid.
Das wird dir bei Brauckmann nicht passieren, hab mein Boot auch dort gekauft und hab meinen Liegeplatz dort.

Das sind meist Vermittlungen, bei dem Preis gibt's keine Gewährleistung.
Nimm an der Motor gibt den Geist auf.
10.000 € weg oder gar 20.000€.

Wenn du Garantie willst , Kauf für 200.000€.
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  #13  
Alt 25.06.2020, 20:34
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Nun, "geklaut" wird es sicher nicht sein.
Jeder noch so bescheuerte Makler begeht nicht den Grundfehler, die Eigentumsrechte nicht zu überprüfen.

Vielleicht magst Du publik machen, um welches Boot es konkret geht?

Dann könnten wir den spekulativen Bereich verlassen und eine erste Einschätzung geben.

BTW: Brauckmann steht nicht gerade in den "Top Ten" der besten Makler.
__________________
Gruss, Dirk


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  #14  
Alt 26.06.2020, 05:42
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Es geht um einen 12m Stahlverdränger, einige Mängel hat der Makler schon angegeben, einen ganz Schwung weitere habe ich bei zwei ausgiebigen Besichtigungen schon gefunden und für mich eingepreist.
Die Aussage ist in der Tat, dass der Kauf nur vermittelt wird, der Vorbesitzer ist schwer krank/tot und die Familie verkauft. Die gleiche Story hat mir Brauckmann vor ein paar Wochen bei einem anderen Boot auch schon aufgetischt.
Vor dem Kauf lasse ich auf jeden Fall ein Gutachten machen, denn auch 20k will ich nicht direkt abschreiben.
Insofern sollte ich beim Kauf einen brauchbaren Eindruck vom Zustand haben.
Mir ging es vor allem um rechtliche Fragen.
D.h. wenn ich Euch richtig verstehe, wäre der beste Eigentumsbeleg, die ursprünglich Werftrechnung, sonst zumindest der Kaufvertrag vom Vorbesitzer.
Diese ganzen Schiffshändler/Makler hier in Berlin wirken auf mich so vertrauenserweckend wie der obskurste Hinterhof KfZ-Höker, denen kann ich nichts glauben, was ich nicht angesehen oder angefasst habe. Die Story von der Familie der schwerkranken Eigners ist da eine perfekte Ausrede, warum es für viele Dinge keine Antwort oder Unterlagen gibt.
Und mein Gruselszenario ist es, dem Verkäufer 20k in Bar in die Hand zu drücken, das Boot mitzunehmen und in 4 Wochen stehe die Scheriffs vor meiner Tür und sagen, dass Boot ist geklaut. Ja, ist verm. etwas zu paranoid.
Wenn ich das hier so lese, dann würde ich irgendwie gleich die Finger davon lassen und ein Boot bei einem anderen Händler suchen, der vertrauenserweckender ist.

Ansonsten wünsche ich die viel Glück.
__________________
Gruß, Benni
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  #15  
Alt 26.06.2020, 07:59
mwilhelmi mwilhelmi ist offline
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Wenn ich das hier so lese, dann würde ich irgendwie gleich die Finger davon lassen und ein Boot bei einem anderen Händler suchen, der vertrauenserweckender ist.

Ansonsten wünsche ich die viel Glück.
ok, da haben sich offenbar Sachern vermischt. Ich habe bei meiner bisherigen Such viel Schrott gesehen, aber bei dem aktuellen Boote und Makler habe ich einen ordentlichen Eindruck, sonst würde ich nicht weiter überlegen.
Das im Auftrag verkauft wird ist klar, das es keine Garantien gibt ist auch klar und mit Mängeln wurde bisher transparent umgegangen.
Und für die technischen Dinge hole ich ja einen Gutachter.
Ich möchte nur verstehen, wie so ein Bootskauf rechtlich übre die Bühne geht.
Auto & KfZ-Brief -> meins
Immobilie & Grundbucheintrag -> meins
Beim Boote sollte ich dann also das Boot und den Bootsschein haben, richtig?
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  #16  
Alt 26.06.2020, 08:29
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"den Bootsschein" gibt es so nicht.
Wenn das Boot registriert ist, und das sind die meisten, gibt es ein Papier, beim WSA zum Beispiel einen Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen. Bei einem neueren Boot gibts evtl noch eine individuelle CE Erklärung.
Wenn das Boot nicht registriert ist, zum Beispiel weil es nur auf See gefahren wurde, gibts auch kein Papier.
Aber so etwas wie einen Fahrzeugbrief gibt es nicht.
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Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #17  
Alt 26.06.2020, 08:30
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
ok, da haben sich offenbar Sachern vermischt. Ich habe bei meiner bisherigen Such viel Schrott gesehen, aber bei dem aktuellen Boote und Makler habe ich einen ordentlichen Eindruck, sonst würde ich nicht weiter überlegen.
Das im Auftrag verkauft wird ist klar, das es keine Garantien gibt ist auch klar und mit Mängeln wurde bisher transparent umgegangen.
Und für die technischen Dinge hole ich ja einen Gutachter.
Ich möchte nur verstehen, wie so ein Bootskauf rechtlich übre die Bühne geht.
Auto & KfZ-Brief -> meins
Immobilie & Grundbucheintrag -> meins
Beim Boote sollte ich dann also das Boot und den Bootsschein haben, richtig?

Du bekommst nur den Kaufvertrag.
Den Bootsschein evtl. als Kopie, den der Vorbesitzer sollte das Boot selbst abmelden.

Man kann ein Boot nicht anmelden, wenn es der Vorbesitzer nicht abgemeldet hat.

Also schickt der Vorbesitzer seinen gültigen Bootsschein zu dem Amt/ Verein wo sein Boot
registriert ist.

Man sollte alle Rechnungen bekommen der letzten Jahre.
Eine Originalrechnung ist bei alten Booten selten dabei .
.Aber das sollte dir der MAKLER ja auch sagen können.
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  #18  
Alt 26.06.2020, 08:40
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Natürlich kann man das, warum auch nicht. Nur die selbe Nummer geht nicht.


Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Man kann ein Boot nicht anmelden, wenn es der Vorbesitzer nicht abgemeldet hat.
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  #19  
Alt 26.06.2020, 10:22
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Hallo
Das geht ohne Probleme.
Der Käufer meiner Bavaria25 hat mit Kaufvertrag und Schein . Abgemeldet und wieder auf sein Name angemeldet.sogar Bootsname und Nummer übernommen. Habe dann vom Schifffahrtsamt ein Schreiben bekommen das Boot abgemeldet ist und den alten Schein ( ungültig gemacht )
Alles ohne Probleme


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Beste Grüsse Daniel
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  #20  
Alt 26.06.2020, 10:28
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von crownline1 Beitrag anzeigen
Hallo
Das geht ohne Probleme.
Der Käufer meiner Bavaria25 hat mit Kaufvertrag und Schein . Abgemeldet und wieder auf sein Name angemeldet.sogar Bootsname und Nummer übernommen. Habe dann vom Schifffahrtsamt ein Schreiben bekommen das Boot abgemeldet ist und den alten Schein ( ungültig gemacht )
Alles ohne Probleme


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Okay. So rum geht es.
Ich meine ,wenn der Vorbesitzer nicht bekannt ist.
Weil das Boot vermittelt wird und der Vorbesitzer es nicht abgemeldet hat, kann man es nicht mit anderen Namen anmelden.

Die Nummer übernimmt man meist.
So kenn ich das.
Der Vorbesitzer meines Bootes hatte seinen IBS schon an den DMYV geschickt und das Boot abgemeldet.
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  #21  
Alt 26.06.2020, 10:33
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Es gibt keine zentrale Verwaltung dafür, unser Schiff war in Minden angemeldet, ich hab es in Steinfurt angemeldet.
Wochen später hat es der Vorbesitzer dann in Minden abgemeldet


Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Okay. So rum geht es.
Ich meine ,wenn der Vorbesitzer nicht bekannt ist.
Weil das Boot vermittelt wird und der Vorbesitzer es nicht abgemeldet hat, kann man es nicht mit anderen Namen anmelden.

Die Nummer übernimmt man meist.
So kenn ich das.
Der Vorbesitzer meines Bootes hatte seinen IBS schon an den DMYV geschickt und das Boot abgemeldet.
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  #22  
Alt 26.06.2020, 10:39
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Es gibt keine zentrale Verwaltung dafür, unser Schiff war in Minden angemeldet, ich hab es in Steinfurt angemeldet.
Wochen später hat es der Vorbesitzer dann in Minden abgemeldet
Ich dachte der IBS vom DMYV sollte nicht an den neuen Eigner im Original gehen.

Wie es bei den WSA aussieht , müsst ihr dem Themenstarter erklären.
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  #23  
Alt 26.06.2020, 10:43
bootshund bootshund ist offline
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Z.B. der neue Besitzer meldet das Boot nicht um.
Der WSA Nachweis ist ja unbegrenzt gültig.
Dann rennt man dem Käufer hinterher.
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  #24  
Alt 26.06.2020, 10:44
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
... Ich möchte nur verstehen, wie so ein Bootskauf rechtlich übre die Bühne geht.
...
Einen amtlichen Besitznachweis gibt es nicht.
Als Besitznachweis gilt der Kaufvertrag, der keinerlei Form unterliegt.
Bei der späteren Anmeldung beim WSA gilt sogar eine eigene Glaubhaftmachung als Eigentumserklärung.
Wenn der Verkäufer willig ist, kann er noch seinen Kaufvertrag vom Vorbesitzer vorzeigen oder mitgeben um Mißverständnisse auszuschließen.
Ebenso könnte er - bei Anmeldung beim WSA - den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen mitgeben, diesen kann er aber ebenso nicht aushändigen sondern dem WSA zurückgeben.
Die Regelungen dazu falls das Boot beim ADAC oder DMYV angemeldet sind, sind mir nicht bekannt.
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  #25  
Alt 26.06.2020, 11:05
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crownline1 crownline1 ist offline
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Ich musste beim WSA Kaufvertrag vorlegen . Wie sonst soll man zeigen das man Besitzer ist ?
Ohne Kaufvertrag hätte ich es nicht anmelden Können. Und selbst der adac will kauftrag sehen ( Kopie )
So Antwort auf Anfrage von mir.
Ich habe in den letzten 4 Jahren 2 Boote angemeldet. Es sei es hat sich was geändert.


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Beste Grüsse Daniel
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