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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Optimaler Achsabstand Tandemachse ??? Klein oder groß ???
Hallo zusammen,
der max. Abstand zwischen den beiden Achsen darf ja 1m nicht überschreiten, damit das noch als Tandemachse gilt. Welcher Abstand ist denn der optimale, oder gibt es da keine "Norm"? Durch den Anbau einer elektrischen Winde inkl. Batterie (ca. 25kg) erhöht sich nun die Stützlast, die ich zuvor schon ziemlich ausgereizt hatte. Jetzt dachte ich, wenn ich die vordere Achse um ca. 10cm nach vorne setze, so dass am Ende dann 98 oder 99cm zwischen den beiden Achsen sind, müsste sich die Stützlast wieder etwas verringern. Natürlich wird sich die Reibung in den Kurven (rangieren) erhöhen, aber wird das so dramatisch anders? Die hintere Achse kann ich nicht so leicht verschieben, weil da die Traverse im Weg ist. Damit sich alles wieder ausgeht, müsste ich sonst um ca. 15cm verschieben, was ein enormer Aufwand wäre und meiner Meinung nach auch zu viel wäre. Alternativ das Boot etwas zurück, wäre natürlich auch möglich, aber jetzt sitzt halt die letzte Kielrolle genau unter dem Spiegel, was ich so nicht aufgeben möchte. Somit wäre wirklich die einfachste Lösung, wenn ich den Achsabstand der beiden Achsen auf die 99 cm "maximiere". Was meint Ihr dazu? Wie viel Abstand habt Ihr?
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#2
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Ich würde das einfach mal machen und dann sehen, ob das hinsichtlich der Stützlast was gebracht hat. Schlimmes passieren kann nicht, nur das Kurvenfahren, Rangieren wird noch schwieriger, weil die Räder dann mehr "radieren", dafür müsste dann die Geradeaus-Fahrstabilität noch besser werden, das muss man dann sehen, ob das dann so in Ordnung ist.
Bei meinem Tandem-Trailer habe ich einen Achsabstand von 69 cm, gemessen von Radmitte (Nabe) zu Radmitte, dennoch stehen die Räder immerhin 12 cm auseinander, also so viel Platz ist frei zwischen den Reifen. Da haben die Vorbesitzer wohl auch schon eine Achse nach vorne verschoben, um die Stützlast hin zu bekommen, denke ich mal. Mein Hänger radiert beim Rangieren ganz schön viel, wenn er angekuppelt ist, na ja. Beladen mit Boot kann man ihn kaum zu einer Richtungsänderung bewegen, wenn er nicht angekuppelt ist und man ihn schieben will. Bootfan Dieter |
#3
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Geht es um die formalrechtliche Betrachtung, dass zwei Achsen im Abstand bis 100 cm als Einachser gewertet werden?
Dieses Thema ist erledigt, wenn man die Führerscheinklasse "E" dazu erworben hat, oder der alter "Dreier" umgeschrieben wurde. Geht es um die Rangierfähigkeit, kann ich Entwarnung geben. Mein längster Trailer ist ein Drilling, also drei Achsen direkt hintereinander. Kann man auch vernünftig mit rangieren.
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Alex
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#4
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Zitat:
Es geht darum, ob ich die Achsen auf den max. Abstand von 99cm einstellen könnte, oder ob das aus irgendeinem Grund nicht empfehlenswert ist. Mal abgesehen von der schlechteren Rangierfähigkeit. Der Verschleiß (radieren) ist beim Trailer eh egal, weil die Reifen immer schneller zu alt, als abgefahren sind.
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#5
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Zitat:
Ja, kannst Du machen, wenn der/die Kotflügel es hergeben.
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Alex
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#6
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Meine bisherigen Tandemachsen waren fix verbunden. Einzeln verschieben ging da eigentlich nicht , sondern nur gesamt ?
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#7
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Sind die nicht von Hause aus 99 cm auseinander? Warum sollte man dann den Abstand Verkürzen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#8
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Nein, sind sie nicht, bei meinem Tandemtrailer von Heku beträgt der Achsabstand von Nabenmitte zu Nabenmitte genau 69 cm.
Kommt doch immer auf die Radgröße an, die gesetzliche Vorgabe ist ja nur der maximal erlaubte Achsabstand, kleiner darf es sehr wohl sein. Bootfan Dieter |
#9
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Ich würde die Räder eher dichter zusammen stellen.
1. Weniger "radieren" 2. Bei Unebenheiten keine so großen Unterschiede zwischen den Rädern (das zweite steht nicht so schnell in der Luft, als wenn weiter auseinander) |
#10
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Ich habe meine Achsen maximal erlaubt auseinander. Wegen Unebenheiten - das ist schon logisch das er ruhiger läuft, je weiter die Achsen auseinander sind. Irgendwas trägt auf 99cm immer und fällt nicht bzw. seichter in ein Loch oder eine Senke, die meistens kleiner als 99cm sind.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#11
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Achtung, der Achsabstand steht zwar nicht im Schein aber in der COC. Bei einer Änderung erlischt die Betriebserlaubnis.
Das heißt nicht dass es nicht machbar ist, ich würde aber mit dem TÜV vorher reden, ob er das abnimmt (Begutachtung nach §19 (2)). Ich hatte das auch erwogen, habe dann aber beide Achsen verschieben lassen und den Abstand behalten.
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Gruß Robert |
#12
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Nachtrag:
Die Quelle ist der „Beispielkatalog über Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen“, (auch "Beispielkatalog § 19 StVZO"). Diesen kann man bei juristischen Verlagen gegen Geld erwerben, ich habe ihn aber online gefunden im Anhang eines Teilegutachtens vom TÜV: Anlage 2, Seite 16 (im Dokument Seite 232): Dort steht unter 6.32: Zitat:
Zitat:
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 15:40 Uhr)
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#13
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2 Achsen unter 1m Abstand gelten als eine Achse. Deswegen ist in der COC auch nix angegeben. Aber man kann sich trotzdem mal Gedanken machen wenns grad langweilig ist
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#14
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Ich habe mich damit nicht aus Langeweile befaßt sondern weil ich meine Achsen verschieben mußte, sonst wüßte ich das nicht und hätte hier nichts beitragen können.
So ein Kommentar ist ziemlich überflüssig, dafür dass man dir Fakten liefert. Nein. Kuck mal in deinen Fahrzeugschein, da steht 15.1 Bereifung Achse 1 15.2 Bereifung Achse 2 Zulassungsrechtlich gibt es zwar die Doppelachse (§34 und §41 StVZO), da geht es aber um Achslasten bei Achsabstand unter 1,8 m, sowie darum, dass man ab Achsabstand 1,0 m zwingend eine Bremse braucht. In meiner COC ist der Achsabstand definitiv angegeben.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 19:18 Uhr)
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#15
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Zitat:
bin mir (fast) sicher, dass es da keine feste Grenze von 1,0 m gibt. Wenn der TÜV dir 1,05 m abnimmt, könntest du das machen. Ob das sinnvoll ist sei dahin gestellt, ich finde schon 0,9 m ziemlich unhandlich wenn man eng um die Kurve rangieren muß. Der eine Meter der da noch in allen Köpfen spukt, stammt aus dem Fahrerlaubnisrecht: Mit der alten Klasse 3 durfte (bzw. darf) man Doppelachser nur ziehen bei Achsabstand bis zu 1,0m. Wenn man aber umgetauscht hat in ein Plastikkärtchen, dann hat man statt Klasse 3 u.a. "B" und "BE" erhalten, und da ist die Zahl der Achsen des Anhängers egal. Kuckt mal hinten auf euer Kärtchen: Unter BE ist ein Pkw mit einem zweiachsigen Anhänger dargestellt. Siehe auch hier: BMVI Fahrerlaubnisklassen.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 18:22 Uhr) |
#16
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Die Anhänger mit Achse vorn und hinten durfte man schon immer mit dem 3er fahren - bis 3500Kg halt. Die Doppelachser gelten immer noch als Einachser bei Achsabstand bis 1m
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#17
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Zitat:
Nochmal aus dem obigen Link BMVI Fahrerlaubnisklassen: Zitat:
Der eine Meter spielt beim neuen Führerschein nur noch eine Rolle bei CE 79, da geht es aber um Lkw mit Einachsanhänger, also hier nicht relevant.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 19:15 Uhr) |
#18
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Da mein Anhänger 40 Jahre alt ist, hat der nur eine ABE, kein COC.
Und nun? Im Fahrzeugschein steht aber drin, dass es ein Zweiachser ist. Bootfan Dieter |
#19
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Zitat:
Ich hab meine ABE gerade nicht zur Hand, steht da was drin über den Achsabstand? Bootfan Dieter |
#20
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Zitat:
Keine Ahnung.
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Gruß Robert |
#21
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Zitat:
Ich finde wir sollten jetzt nach der Quelle suchen wo geschrieben steht, daß alle Polizisten bescheuert sind
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#22
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Es gibt für Klasse 3 (vielleicht auch Klasse 4, k.A.) Sonderregelungen für diese zulassungsfreien Anhänger mit 25 km/h-Schild. Ich glaube, davon konnte man sogar zwei Stück ziehen.
Ich weiß allerdings nicht wo das steht, und das ist hier auch völlig irrelevant. Zulassungspflichtige Anhänger ohne 25 km/h-Begrenzung mit mehr als einer Achse (bzw. Doppelachse über 1m) darfst du mit Klasse 3 nicht ziehen. Punkt.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 22:00 Uhr)
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#23
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So, wie Robert es aufdröselt, habe ich es mir auch erarbeitet.
Das mit den 2 Hängern und 25 km/h zulässiger Höchtgeschwindigkeit findet sich bei Klasse L bzw. T. Das war auch der Grund, warum ich aus dem Dreier in rosa eine Plastikkarte gemacht habe. Sonst dürfte ich weder meinen Drilling noch meinen Dreiachserdrehschemel ziehen.
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Alex Geändert von Ostfriesen (27.07.2020 um 21:06 Uhr)
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#24
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Der Führerschein der Klasse 3 beinhaltet C1e - kann man umschreiben lassen - ich habs nie gemacht. Wofür.
Die Hersteller der 2 oder 3 Achs-Drehschemel werben damit, das mit Klasse 3 das komplette Programm PKW Anhänger gefahren werden darf - für Drehschemel brauchts halt C1e. Soll man einfach umschreiben lassen wenn man meint das zu müssen. Am Schlauesten sind immer die, die gar nicht haben wovon sie schwätzen
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#25
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Ingo, ich glaube, Du machst da einen Denkfehler.
Der Dreier beinhaltet nicht C1E, er wird durch Wandlung zum C1E. Ich weiß nicht, wie es in Deiner Region ist, aber hier sind inzwischen zwei gute Bekannte damit böse auf die Nase gefallen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis war jeweils der Tatbestand.
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Alex
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