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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailer in Holland
Hallo,
ich hätte mal eine Frage in die Runde. Am Wochenende habe ich mir in Holland ein neues Boot gekauft. Ohne Trailer Nach Recherche kam ich auf ca.1800-2000 Kg Gewicht. Also Sicherheitshalber einen 2700 Kg Trailer gekauft. Zugfahrzeug hat eine Anhängelast von 2400 Kg Der freundliche Holländer meinte dann zu mir, das in Holland das Zulässige Gesamtgewicht des Trailers entscheidend ist. Nicht das tatsächliche Gespanngewicht. Habt Ihr sowas schonmal gehört ? Normalerweise zählt doch immer die Gesamtmasse. Als ich zuhause war stellte sich dann nach erfolgreichem wiegen ein Gesamtgewicht von 2030 Kg da. Endlich mal ein Trailer mit Luft
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Gruß Ecki04 Geändert von Ecki04 (20.07.2020 um 14:10 Uhr) |
#2
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Zitat:
Für mich wichtig zum Verstehen deiner Frage: für was ist in Holland das zgG entscheidend? Hier in Deutschland ist das tatsächlich nach Führerschein aufgeteilt. Hast du nur B, dann zählen die zgG (Gesamtmasse der zgG des Gespanns nicht höher als 3,5to mit Ausnahme eines 750kg Anhängers), hast du hingegen BE, so zählen die tatsächlichen (echten) Gewichte. Beispiel: 3,5to Trailer (unbeladen, 700kg) an einem VW Polo mit 1000kg gebremster Anhängelast -> mit BE kein Problem. Mit B dürftest du das nicht fahren. Bei der Steuer geht es nach zgG (je angefangene 200kg) - beim Bootstrailer aber meist uninteressant da häufig als Sportgeräteanhänger steuerbefreit (grün) angemeldet.
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------------- Gruß, David |
#3
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Der Kollege meinte, wenn der Trailer 2700 KG Gesamtgewicht hat, muß das Zugfahrzeug auch 2700 Kg ziehen dürfen.
Kann das stimmen ?
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Gruß Ecki04 |
#4
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Führerschein hab ich alte Klasse 3
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Gruß Ecki04 |
#5
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@Amtrack: Geht an der Frage vorbei.
Erkundige Dich über die Vorschriften in NL, in manchen Ländern (z.B. Österreich) ist es tatsächlich so, daß das zulässige Anhängergewicht nicht größer sein darf, als die zulässige Anhängelast, vielleicht ist das auch in NL so. Dafür darfste in NL ohne Sondergenehmigung bis 3m Breite transportieren (wenn Boot auf dem Hänger). Und, ob das auch für Dich mit D-Zulassung gilt. Laß den Hänger ggf. ablasten, ein 2,7t Hänger bleibt es ja trotzdem. In NL (und nicht nur da) mußt Du jedenfalls den Hänger anders sichern als in D, nicht nur das Abreißseil über den Kugelkopf legen, es muß an einer separaten Öse befestigt sein. Wenn nicht an der AHK vorhanden, muß nachgerüstet werden. Man kann auch mit Kette sichern. Geändert von zooom (20.07.2020 um 15:26 Uhr) |
#6
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Genau das möchte ich wissen.
Google gibt da nicht besonders viel her. Vielleicht weiß ja jemand was.
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Gruß Ecki04 |
#7
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Ich würde die Frage einfach mal an den ANWB stellen, die können dir das bestimmt sagen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#8
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#2 ist genau richtig. In D.
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#9
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Zitat:
Allein um irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#10
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Das werde ich mal machen, mich an den ANWB wenden
Danke für die Info
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Gruß Ecki04 |
#11
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
#12
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Hallo zusammen
Ich bin mir nicht sicher, ob Dir die Niederländer da die richtige Auskunft geben können. Denn soweit ich weiß gelten einige der Bestimmungen immer nur für das Land, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind. Als Besucher im Gastland genießt man innerhalb der Eu einen gewissen „Bestandsschutz“ für das Gefährt, welches man zu Hause fahren darf. Theoretisch kann es also sein, dass Du mit der Kombination, welche in Deutschland zugelassen ist, in den Niederlanden fahren darfst, mit derselben Kombination, zugelassen in den Niederlanden, dürftest Du nicht fahren. Andere Vorschriften dagegen gelten innerhalb der Niederlande aber wieder für jeden (z.B., das mit dem Sicherungsseil), egal welche Vorschriften im Heimatland gelten. Daher ist die Frage, ob Dir die Niederländer bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen können. Gruß Rüdiger |
#13
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In NL (und nicht nur da) mußt Du jedenfalls den Hänger anders sichern als in D, nicht nur das Abreißseil über den Kugelkopf legen, es muß an einer separaten Öse befestigt sein. Wenn nicht an der AHK vorhanden, muß nachgerüstet werden. Man kann auch mit Kette sichern.
Diese Aussage ist nicht richtig. In Deutschland muss das Seil auch fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Es wird leider immer noch falsch weitergegeben. Das wird mittlerweile auch kontrolliert Martin
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#14
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Bitte die entsprechende Vorschrift nennen, es wird zwar ausdrücklich empfohlen, fest mit dem Fahrzeug zu verbinden, eine entsprechende Vorschrift in D wäre mir aber nicht bekannt.
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#15
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Zitat:
2. wurde hier im Forum schon mehrfach mit Benennung der entsprechenden Vorschrift erläutert Martin |
#16
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Dann benenne doch bitte die Vorschrift, ich lerne je gern dazu.
Das Bild habe ich aus Beitrag 445 zum Thread "jahrelang falsch angekuppelt" Mir wäre keine neuere VORSCHRIFT bekannt, also bitte: Erhelle meinen unwissenden Geist! Geändert von zooom (21.07.2020 um 19:54 Uhr) |
#17
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Zitat:
Außerdem heißt es : das abreissseil ist FEST mit dem Fahrzeug zu verbinden, welches aber nicht erfolgt wenn dieses nur über den Kupplungskopf gelegt wird. Mir egal, mach wie du willst . Ich mache es fest und bin damit in den Kontrollen gut durchgekommen. Mittlerweile seit 21 Jahren als Gespannfahrer. Ich kann von einem Unfall berichten wo sich das Seil von der Kupplung gelöst hat als die Anhängerkupplung sich gelöst hat. War toll anzusehen, als der 2 Achs Wohnwagen quwer über die Autobahn geschossen ist . Da war das Seil auch nur als Schlaufe übergelegt
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#18
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Hab ich versucht, aber eine Vorschrift habe ich nicht finden können, selbst der ADAC formuliert die Befestigung am Fahrzeug nur als Empfehlung.
Bitte richtig verstehen: Natürlich ist es vernünftig, direkt am Fahrzeug zu befestigen nur eine Vorschrift ist es wohl nicht. Es gibt auch keinen entsprechenden Punkt im Bußgeldkatalog. Anders als in Österreich, Frankreich, Schweiz, Niederlanden etc, da kostet es richtig Geld, nicht richtig zu befestigen. Zitat ADAC v. 08.05.2019: In Deutschland müssen Sie lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil sichern. Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 Zentimetern Länge mit einem speziellen Karabinerhaken. Anhänger über 750 Kilo fallen automatisch unter die Kategorie „gebremst“ und müssen gesichert werden. Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo brauchen Sie kein Sicherungsseil. Der ADAC empfiehlt jedoch, auch in Deutschland ungebremste Anhänger zusätzlich mit einem stabilen Sicherungsseil am Fahrzeug zu fixieren. Im Allgemeinen ist es ausreichend, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Verstöße gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.08.05.2019 Geändert von zooom (21.07.2020 um 22:20 Uhr) |
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