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#1
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Einfuhr Boot aus USA / bester EU-Steuersatz?
Hallo Mitreisende,
aufgrund Corona konnten/können wir in diesem Jahr nicht zu unserem Boot, welches aktuell in North Carolina, USA am Dock liegt. Plan war eigentlich den Great Loop von März bis Juli weiter gen New York und Kanada zu fahren und am morgigen Mittwoch wären wir nach vier Monaten schon wieder zuhause gelandet. Aber daraus wurde ja nichts, wie ihr alle wißt! Jetzt denke ich aufgrund der zumindest in D temporär auf 16% herabgesetzten (Einfuhr)Umsatzsteuer meinen bisher nicht versteuerten Trawler schon jetzt per Frachter (geplant war eigentlich ein Crossing in 2 oder 3 Jahren) nach Europa zu holen. Weiß irgendjemand in der Community ob auch in anderen EU-Staaten (befristet) geänderte EinfuhrUmsatzsteuern eingeführt wurden und wo sich daraufhin der Ersteintritt in die EU stuerlich am meisten lohnen würde? Ich habe dazu weder im Forum noch im Internet Brauchbares gefunden... Freue mich auf jedwedes Feedback!
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Grüße aus den Tiroler Bergen Jan |
#2
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Interessante Frage, man könnte ja mal klären, ob ein Import nach GB nicht in Frage käme. Die sind auch nach dem Brexit bis zum Ende des Jahres umsatzsteuerrechtlich bis Jahresende noch in der EU und haben die Mehrwertsteuer bis Jahresende auf 5% gesenkt. Da würde eine Recherche lohnen.
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#3
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Bringt nix
In Großbritannien ist der Steuersatz für das Gastgewerbe gesenkt worden, nicht der allgemeine Satz.
Es gibt in fast allen EU-Ländern Erleichterungen im Sinne von temporären Stundungen, aber eine pauschale Senkung der Steuersätze unabhängig von der Art der Waren oder Dienstleistungen gibt es bis dato offensichtlich nur bei uns. Näheres hier: https://www.avalara.com/vatlive/en/v...us-threat.html Grüße Mtthias. Geändert von Segelmatt (22.07.2020 um 09:02 Uhr) |
#4
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die Steuer ist ja das eine … hier einfach die Mehwertsteuersätze der einzelnen Länder (findet man im Netz) … hat der Trawler den eine CE? oder muss diese auch noch gemacht werden ?
Deutschland hat wohl in der EU derzeit den niedrigsten Steuersatz
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Vergiss den Zoll nicht ... Bei Einfuhren aus den USA zahlst Du nicht nur EUSt sondern auch Zoll, ausser das Produkt ist zollfrei, was ich mir bei Booten nicht vorstellen kann.
Der Zollsatz ist aber EU - Weit der gleiche. Ich habe nicht nachgesehen wie hoch der zur Zeit ist, wenn ich mich recht entsinne war da mal was von wegen Strafzöllen und 25% im Gespräch. Mach Dich lieber mal schlau. |
#6
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Zitat:
Also Märchensteuer Zoll Strafsteuer CE das sind die Parameter die zukommen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten
Mein Boot ist ja made in NL (ALTENA) und mit CE-A zertifiziert.
Es wurde von seinem vorherigen US-Besitzer hier in der EU neu gekauft und dann mit in die USA genommen. Das Boot ist durch mich nach dem Kauf vor fünf Jahren im Deuschen Schiffsregister eingetragen und fährt unter Deutscher Flagge. Dürfte daher eigentlich "nur" die Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Bei einem coronabedingten Transport auf einem Frachter statt auf eigenem Kiel könnte man sich den Point of Entry in die EU ja zur Steueroptimierung aussuchen, so meine Annahme. 5% in UK wären auch zu schön gewesen... Ich forsche dann mal weiter und freue mich auf jeden weiteren Hinweis!
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Grüße aus den Tiroler Bergen Jan |
#8
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Zitat:
da es jetzt 5 Jahre außerhalb der EU war kommt es einer neu Inverkehrbringung gleich und muss daher eine CE nachweisen Eventuell besteht ja noch die alte und kann vorgewiesen werden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Zitat:
Ich dachte immer CE ist CE und das A die Klasse der Seetauglichkeit. Und wenn das Boot 5 Jahre außerhalb der EU war, muß es neu versteuert werden. Wenn es damals CE hatte, hat es die wenn das Schiff nicht total umgebaut wurde natürlich immer noch.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#10
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Zitat:
je nach Prüfer wird es kritisch...
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#11
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Hallo Jan.
Dein Trawler ist also CE Zertifiziert. Das ist schonmal gut. Wurden Motoren oder Antrieb seit dem Verändert? Wenn nein ist deine CE auch noch gültig. Das sind auch die Eckdaten die in der CE Urkunde stehen. Wo das Boot lag spielt keine Geige. Hat der Vorbesitzer das Boot in NL bezahlt oder in den USA bei einer Niederlassung? Wenn in NL sollte er eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer der Werft/Händler erhalten haben. Wenn du diese Rechnung hast, ist diese ist dann dein EU-MwSt Beleg. Wenn er Netto gekauft hat, fällt das weg und du musst nachversteuern. Was den Zoll angeht bin ich ratlos. Eigentlich ist es ein Europäisches Boot und wurde eventuell garnicht wirklich ausgeführt aus der EU. Der Eigner hat in den USA dafür sehr wahrscheinlich Zoll entrichtet (wenn er ehrlich war). Dann wäre es eine Ausfuhr. Solltest du aber in Erfahrung bringen können. Wenn du es jetzt wieder einführst ist es eigentlich wie bei Neuwagenreimporten ich kenne mich damit aber nicht aus. Frag mal bei den Bootsimporteuren die USA Boote für dich holen was zu tun ist. Du musst ja nicht sagen dass es schon dein Boot ist Vielleicht hat dir das geholfen. Ichhabe wegen der CE Geschichte auch vor ein paar Wochen bei so einer Firma die CE genauer PCA macht angerufen. Der Herr war sehr nett und wir haben über eine Stunde telefoniert. Wichtig ist Motor und Antrieb wenn in der CE Urkunde angegeben dürfen nicht verändert werden (Seriennummern). Alles andere ist Hörensagen. Wenn ich meine 10W Lautsprecher mit Klingeldraht verdrahte erlischt nicht die CE. Viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Lieben Gruß, Udo |
#12
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Frank hat Recht, Volker diesmal nicht. Natürlich ist eine Einstufung in "A" Teil der Zertifizierung, diese Einstufung hat also sehr wohl mit der Konformitätserklärung zu tun, sie ist ein wichtiger Bestandteil derselben. Und natürlich muss eine Boot nicht nach einer bestimmten Zeit nachzertifiziert werden, unabhängig davon, wo es genutzt wurde.
Vollkommen unabhängig davon hat der Eigner zunächst offensichtlich nicht vor, das Boot in der EU in den Verkehr zu bringen, er möchte es nur selber nutzen. Grüße Matthias. |
#13
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Zitat:
Ich darf nur Waren ohne CE einführen wenn ich zB. als Händler weiter verkaufe oder als Hersteller weiter verarbeite. Dann bin ich aber für die CE verantwortlich und muss diese Bestätigen.
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Gruß Jörg
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#14
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Mal was anderes. Natürlich lässt sich momentan da Steuern sparen aber du gibts damit ja auf die Great Loop mit dem Boot durchzufahren. Das Boot Später wieder über den Atlantik in die USA zu transportieren und später nochmal zurück wird doch bestimmt teurer als die Steuerersparnis.
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Gruß Jörg |
#15
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#16
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Zitat:
dabei fallen Steuern usw an...
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#17
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Nein, Du machst es Dir zu einfach.
Grüße Matthias. |
#18
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dann würde ich ja ein Boot das ich mir in den USA kaufe, und nicht über eine CE verfügt, locker einführen können wenn ich es selbst verwende...
wenn es mal ein deutsches Kennzeichen hat intressiert die CE hier ja niemand mehr...
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#19
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Genau so ist es, bis zu dem Moment, an dem Du dieses Boot gewerbsmäßig verschenken oder verkaufen möchtest.
Es gab da anfangs viel Verwirrung. So war zum Beispiel die grundsätzliche Frage der WSAs nach einer Zertifizierung nicht rechtmäßig (genauer formuliert: nicht mit EU-Recht vereinbar) und wurde inzwischen ersatzlos gestrichen. Zum Thema Inverkehrbringen ein klein wenig Einstiegsliteratur, hier ist es recht gut verständlich dargelegt: https://www.it-recht-kanzlei.de/inve...l#abschnitt_27 Grüße Matthias.
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#20
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wieder was gelernt...
da kann man ja in USA auf schnäpchenjagd gehen... und es hier bedenkenlos einführen... nach ner gewissen Zeit in der es hier angemeldet war kräht kein Hahn mehr nach CE....
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#21
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Zitat:
Den Loop haben wir bereits von Ft. Myers bis nach North Carolina bewältigt und wir wollten uns zwei oder drei Jahre (jeweils 4 Monate im Jahr) Zeit lassen um dann wieder im Golf von Mexiko anzukommen. Danach auf eigenem Kiel nach Europa. Aber dieses verdammte Virus und vor Allem die gigantische Panik auf der ganzen Welt, lassen eine kurz- oder vielleicht sogar mittelfristige Planung nicht mehr zu. Das Stahlboot mit Dinghy auf der Fly wird in USA ohne Kümmern alles andere als besser. Wir warten immer noch auf die Erstattung der Lufthansa für unsere gecancellten Flüge. Und dann wieder buchen, nicht Fliegen und nichts erstattet bekommen, das kann man sich auch nur begrenzt oft leisten. Insolvenzverschleppung mit Staatsgarantie quasi. Das sollte sich mal ein Kleinunternehmen oder ein Mittelständler erlauben.
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Grüße aus den Tiroler Bergen Jan |
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