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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Stegplatz weiter vermieten bzw. Boot am Steg als Ferienwohnung vermieten
Hallo ich möchte gerne wissen, wie es mit der Weitervermietung während Abwesenheit (z.B. Urlaub) läuft. Hier geht es um einen Stegplatz in den Niederlanden.
Hat der Hafenmeister ein Recht darauf, den von mir gemieteten Stegplatz weiter zu vermieten? Kann ich meinen Stegplatz selbst untervermieten? Kann ich gar mein Boot als Ferienwohnung vermieten (z.B. Über B&B)? |
#2
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Du hast nur das Recht dein Boot dort anzubinden. Wenn du weg fährst, vermietet der Hafenmeister deinen Liegeplatz und verdient damit Geld. Dein Boot als "Ferienwohnung" zu vermieten wird nach den HISWA Bedingungen nicht möglich sein, da du in dem Hafen mit deinem Boot kein Geschäft betreiben darfst. Fahrschulen oder Vercharterer zahlen in der Regel die mehrfache Jahres Hafengebühr von einem normalen Boot.
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#3
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Liest du die Verträge nicht durch die du unterschreibst
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
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Zitat:
Bootfan Dieter |
#5
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Und das ist auch richtig so. Die Liegeplätze gehen in das Kontingent für Passanten. Du willst ja auch im Urlaub einen freien Platz haben.
Also manchmal verstehe ich die Leute echt nicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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genaueres sollte in der Hafenordnung stehen und nur das ist gültig, ich darf z.B. meinen Liegeplatz für mich selber nutzen, Untervermieten ist verboten, Liegeplätze kann unser Hafenmeister nicht weiter vermieten der weiß ja auch gar nicht wie lange ich wegbleibe,
Passanten haben bei uns einen extra Liegebereich der ist auch groß genug da kamen bisher alle Gäste unter, früher war das schwieriger da konnte bei uns im Hafen noch Roter Diesel getankt werden, die Boote aus NL sind dann eine Nacht im Hafen geblieben um den Roten Diesel zurechtfertigen mit einer Rechnung für die Übernachtung
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Hallo,
Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Mir ist es auch lieb, wenn freie Liegeplätze weitergeleitet werden. Schliesslich hat jeder was davon, obwohl manche Zeitgenossen glauben auch während ihrer Abwesenheit nicht auf "ihren Stegplatz" verzichten zu können. Es sollten aber gewisse Voraussetzungen vorhanden sein, z.B. abschließbare Steckdosen damit der Hauptmieter nicht die Energie für seinen Besucher zahlt. Das eine Weitervermietung nicht möglich ist beruhigt mich auch, da wohl findige Bootsbesitzer glauben eine neue Einnahmequelle gefunden zu haben. Wer möchte schon alle 3 Tage neue Stegnachbarn haben, wenn die Abwasserbeseitigung nicht geklärt ist. Möglicherweise werden hier von Personen denen die Eigenheiten des Bootsleben fremd sind Abwässer direkt im Hafen entsorgt. Ein Hinweis in welchem Teil der HISWA dies erwähnt ist wäre hilfreich. Vielen Dank |
#8
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Dass ein Untervermietung in der Regel untersagt ist finde ich richtig.
Allerdings verstehe ich in vorhergehenden Beitrag den Unterschied zwischen 2. und 3. Absatz hinsichtlich des Benehmens der "Fremdboote" nicht. Gruß, Rainer |
#9
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Bei uns meldest du dich für den Urlaub ab und der Hafenmeister liest den Stromzähler vorher ab. Wir machen auch selber ein Foto vom Zähler vor und nach der Reise da sind wir auf der sicheren Seite.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#10
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Hallo CatCruiser,
ohne Deinen Vertrag und die dazu gehörenden Geschäftsbedingungen zu lesen kann man Dir keine richtige Antwort dazu geben Gruss Detlef |
#11
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Ich hab gar keinen Vertrag, aber wenn ich wieder im Hafen bin werd ich mir die Bedingungen ansehen.
Ich habe selbst keine Probleme. Aber ein Freund von mir hat einen Bootsnachbar der sein Boot per B&B anbietet und in Zeiten von Corona kann ich ihn verstehen. Denn alle 3Tage neue Nachbarn aus Europa zu haben ist zwar schön aber auch riskant. Es handelt sich hier eigentlich nicht um Wassersportler sondern eher um Pensionsgäste die einen schönen Ausblick auf das Wasser genießen möchten. So wie es aussieht werden die Abwässer ins Hafenbecken geleitet. Wenn diese Vermietungen erlaubt wären, würde mein Vergnügen auch eher gemindert. |
#12
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Dann soll dein Freund doch mit dem Hafenbetreiber sprechen. Ich denke, der wird das dann schon regeln. Je nach den AGB´s wird der Hafenbetreiber wohl entweder die Vermietung untersagen oder vielleicht die Hafengebühren verdoppeln. Dann wird die Vermietung teuerer und es kommen wahrscheinlich weniger Leute. Dann hat er doch das, was er möchte.
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#13
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Zitat:
Was ist, wenn ich den Urlaub vorzeitig abbrechen muss, zurück auf MEINEN Liegeplatz möchte, und der ist untervermietet?
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#14
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Eine Bootuntervermietung als "Zimmervermietung" wäre bei uns im Vereinshafen undenkbar.
Pfui! Zitat:
Klaus, dessen Liegeplatz bei Abwesenheit tageweise durch den Hafenmeister vergeben wird |
#15
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Zitat:
Wenn dem nicht so wäre, würden die Liegeplätze wahrscheinlich noch teuerer werden.
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#16
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Dann rufst du den Hafenmeister an, ganz simpel.
Er wird deinen Platz dann schon frei machen, oder etwas anderes regeln für dich.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#17
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Wie gesagt, ich hatte schon einige verschiedene Liegeplätze und es kam noch nie vor, dass ein fest gemieteter Liegeplatz im Urlaub vergeben wurde.
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#18
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Es wird wohl die eine und die andere Art von Liegeplätzen geben.
Die grünen und roten Schilderchen am Liegebplatz sind in Häfen wo auch feste Liegeplätze bei Abwesenheit vergeben werden häufig zu sehen. Ist letztendes vielleicht auch eine Frage der Preisgestaltung - Teuer und exlusiv oder eben anders. bis denne, Rainer |
#19
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Ja, offensichtlich.
Dann frage ich mich, warum ich hier im Frankfurter Raum keinen Liegeplatz bekommen habe, obwohl viele Plätze zwar gemietet, aber schon lange nicht mehr genutzt werden.....Das waren aber eher Vereine.
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
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