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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie alt darf ein Wateralmanak sein?
Hallo zusammen,
einer der beiden "Almanake" muss doch alle zwei Jahre ersetzt werden während der andere ruhig etwas älter sein darf, oder? Irgendwas habe ich da im Kopf so was gespeichert - kann jemand mal schnell für ein kurzes Update sorgen???? Nicht dass die netten Herren der Waterpolitie was zu meckern finden....
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#2
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Moin,
steht auf die "Pflichtalmanak" die Gültigkeit nicht drauf? Willy |
#3
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Klar steht da drauf aus welchem Jahr der ist, doch ein Haltbarkeitsdatum (Genießbar bei gekühlter Lagerung bis...) - das gibt es nicht. Ich weiß, dass der 2. Teil (Infos über Häfen, wasserwege usw.) älter sein darf. Wir hatten mal auf einer Charteryacht ein eher antiquarisches Stück und das hat die Politie problemlos akzeptiert. Nummer 1 aber muss glaube ich alle zwei oder vier Jahre ersetzt werden.
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#4
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Zitat:
Gruß Willy |
#5
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Für Almanak 2 gibt es gar keine Verpflichtung. Da hängt es also von deinen eigenen Vorstellungen ab, mit welchem du klarkommst. Ich kaufe immer dann einen neuen, wenn ich auch den darin enthaltenen Tidenkalender benötige. So viel ändert sich meist nicht, dass mir das Probleme bereitet.
Und es gibt ja keine Verpflichtung, den Almanak 1 mitzuführen, sondern eine Verpflichtung, das aktuelle BPR an Bord zu haben. Daraus ergibt sich, dass immer dann, wenn das BPR geändert worden ist, eine Neuausgabe erforderlich ist. Ich bin bis zu der letzten großen BPR-Änderung immer mit dem Almanak 1 von 1989 gefahren. Bei 2 Kontrollen bin ich nicht nach dem BPR gefragt worden.
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Gruß Heinz-Dieter |
#6
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Genau, BPR das kann man sogar aus den Netz laden...stöbere mal bei google. Einen alten Link hab ich noch hier http://www.dmyv.de/broschur/niederlande.pdf
Willy |
#7
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Danke an euch - ich habe gerade gefunden, dass die "Verkehrsvorschriften der befahrenen Wasserstraßen" mitgeführt werden müssen, als Einzelstücke oder aber über den Almanak 1. Ich habe mal gerade geschaut: Das BPR regelt in diesem Sinne nicht alles, es gibt z.B. zusätzlich "Reglements" für Rhein, Maas, Kanal Gent-Terneuzen usw.
Das heißt für mich, wenn ich diese Wasserstraßen befahren will, komme ich allein mit dem BPR nicht aus. Siehst Du das auch so h-d? Das BPR habe ich in der Fassung von 2006 am Bord. die Bepalingen und Vaarregels auf dem Rhein sind da natürlich nicht drin - aber die werden sich seit 2006 ja nicht geändert haben und daher werde ich mit dem Alamanak von 2006 und der BPR 2007 fahren, oder sieht darin jemand ein Problem? Danke nochmal an Willy und h-d
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#8
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Hallo Kalle,
wenn mich nicht alles täuscht, ist im Almanaak 2006 schon das neue BPR drin, deshalb habe ich mir letztes Jahr ja nen neuen Almanak gekauft. Der hält dann hoffentlich einige Jahre. Ist halt praktisch: bei Kontrollen (hatte ich noch nie) habe ich eine Schwarte und muß nicht erst alles zusammensuchen. Auch für den Binnenfunk sind alle "Dienstbehelfe" drin. Mein Almanak 2 ist von 2004, da werde ich mir dieses Jahr nen neuen gönnen... Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#9
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Zitat:
War immer meine Meinung: BPR alleine reicht nicht. Das BPR ist 2005 geändert worden. Müsste also im Almanak ab 2006 wieder alles auf dem neuesten Stand sein (bis zur nächsten Änderung).
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Charly |
#10
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das Gegenstück für die Binnenskipper in D gibt es, regelmäßig aktualisiert, hier:
http://www.wsv.de/fvt/ubi/inhalt.html
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#11
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@jürgen: Da haben wir ja das gleiche Equipment, meine beiden Holland-Bibeln stammen aus exakt diesen Jahren...
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#12
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#13
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So, ich habe gerade eine amtliche Nachricht von der Waterpolite bekommen:
herr Czierpka Im Antwort Ihren Frage. Das BPR hat sich letzten Jahre nicht geändert. Deswegen brauchen Sie kein Neues Exemplar zu kaufen. Mit den Übersetzung können sie weiterhin im Holland fahern. Beim änderung des Gesets sollen Sie ein Neues Exemplar kaufen, aber das ist jetzt nicht im Frage Damit i st also alles klar, der Almanak darf also ruhig "älter" sein, solange sich nichts ändert geht das. Ich habe auch nach dem enthaltenen "Handboek voor de marifonie" und dem Fahren auf anderen Gewässern gefragt. Finale Antwort: "Nein Sie können mit diesen Almanak ruhig fahren. Es hat sich in alle fälle Gesetslich nichts geändert."
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#14
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meine landsmänner haben wohl ein problem mit dem Z
Gruss Gerd
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#15
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Hallo!
Fahre seit 10 Jahren regelmässig Niederlande und hatte noch nie einen.Wurde auch noch nie danach gefragt. Soll kein Tipp sein, sondern nur meine Erfahrung. Gruß Karl-Heinz |
#16
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Hallo !
Steht im Almanach 1 eigentlich auch auf welchem Kanal man in den Niederlanden Rufbereitschaft halten muss ? Habe UKW am Wochenende nagelneu und zum ersten Mal instaliert und werde es ab April auf der Oosterschelde nutzen. Nur ist mir immer noch nicht klar auf welchem Kanal man seine Rufbereitschaft führen muss ! Wie haltet ihr das ? Hört Ihr den Kanal 10 ab oder den Blockkanal der jeweiligen Verkehrsposten ? Gruß und Danke ! Reiner |
#17
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Laut Handbuch Binnenschifffahrtsfunk dient in den Niederlanden der Blockkanal "von Verkehrsposten und Schiffsfunkstellen für die Übermittlung von Nachrichten über den Schutz von Personen und die Sicherheit der Schifffahrt" - demnach ist er also abzuhören, oder?
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