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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hi Leute,
durch eine alte Geschichte vor 25 Jahren ist bei uns die Frage aufgetaucht ob ein Wasserskifahrer eigentlich nüchtern sein muss oder darf man auch alkoholisiert Wasserski fahren? Ist nur so aus Spaß, ich fahre weder Boot, Auto oder sonst was mit Alkohol. Gruß Achim |
#2
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Durch den G M V sollte man diese Frage alleine beantworten können.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Der Wasserskiläufer ist wenig reglementiert und meiner Meinung nach ist es legal, wenn er alkoholisiert ist.
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#4
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Genau darum geht es hier gerade nicht, die Frage scheint ja eher zu sein ob es rechtlich zu beanstanden ist.
Meiner Meinung nach dürfte das für den Läufer ohne Folgen sein... bis zum Schadensfall. Auf einem anderen Blatt steht die Verantwortlichkeit des Ziehenden.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#5
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Es gilt auf dem Wasser die allgemeine Sorgfaltspflicht - im §1.04 BinSchStrO heißt es (Rhein/Mosel/Donau gleichlautend):
" ... jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen (hat) alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht ... gebieten, um insbesondere 1. die Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden,..." Da könnte man erstmal auch den alkoholisierten Wasserskifahrer als angesprochen betrachten, in der zugehörigen Strafvorschrift 22.210.410 BVKatBin-See heißt es dann: "Nicht treffen der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen, so dass dadurch das Leben eines anderen gefährdet wird". Hier wäre dann zumindest der verantwortliche Schiffsführer der Ansprechpartner - Geldbuße 500-2500 €. Ob jedoch eine Gefährdung des betrunkenen Wasserskiläufers alleine dadurch vorliegt, dass man ihn betrunken hinter dem Boot herzieht, vermag ich nicht zu beurteilen. Die speziellen entsprechenden Promillewerte im Bußgeldkatalog zielen jedoch alle auf irgendwelche Funktionen zum sicheren Führen des Fahrzeuges, als Schiffsführer, Rudergänger, Matrose etc. Geändert von Pepper (18.10.2020 um 21:02 Uhr)
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#6
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Die SeeSchStro sagt dazu folgendes:
Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend. Ich würde denken das Wasserskiläufer unter Kiter und Surfer fallen.
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#7
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Hi Leute,
danke für alle euren Antworten. Es war nur mal so eine Frage die durch Geschichten aus alten Zeiten aufkam. Vor gut 25 Jahren war ich mit ein paar Freunden in Holland und wir sind fleißig Wasserski gefahren. Ein mittlerweile leider verstorbener Freund hat es fertig gebracht sich heimlich eine Dose Bier unter die Schwimmweste zu stecken. Kurz nach dem Start ist er mit einer Hand weiter gefahren und hat mit der anderen die Dose hervorgeholt, geöffnet und getrunken. Wir haben uns totgelacht. Solche Gags waren typisch für ihn. Viele Grüße Achim |
#8
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#9
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Ja aber er ist trotzdem Verkehrsteilnehmer, oder?
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#10
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Wenn er ein Verkehrsteilnehmer wäre, was täte das zur Sache?
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#11
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Wenn ich das so lese, heißt das doch für mich tatsächlich:
Es ist nicht wirklich geregelt! Oh mein Gott, es gibt etwas, was in Deutschland nicht zu 1000% geregelt ist - wir sind verloren!!! ![]() Ich geh schonmal Chip's und ein Bierchen holen (Cola is aus) Gesendet von meinem SM-G970F mit Tapatalk |
#12
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Ist doch ganz einfach.
Anderswo ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. In D ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. ![]() Grüße Klaus |
#13
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Das ist jeder, der aus der Kneipe heimtorkelt...
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#14
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Also ich finde Wasserski schon nüchtern schwierig genug. Wenn ich mir vorstelle angeschickert zu sein, ich käme wahrscheinlich gar nicht aus dem Wasser
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#15
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Ich bin in den 60-er und 70-er Jahren des öfteren unter Alkoholeinfluß Wasserski gelaufen............ab ca. 1,5 Promille wurde es speziell auf dem Monoski ganz lustig..........besonders für die Zuschauer.
Ob das jetzt gesetzeskonform war, hat niemanden interessiert. Auch andere Feinheiten wie 300m vom Ufer-Bereich, Beobachter im Boot, Helm, Schwimmweste usw. waren uns nicht ernsthaft bekannt. ![]() ![]() ![]() ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#16
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Der Kollege hat eine Dose Boer getrunken und nicht ein 5Liter Partyfäschen.
Da rede ich aber nicht großartig von akoholisiert....
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#17
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Viel Schlimmer würde heute das sorglose wegwerfen der Dose geahndet werden...
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden |
#18
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...zu Recht!
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Gruß Martin
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#19
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Unter Alkoholeinfluss habe ich das Wasserki und Kneeboardfahren erst richtig erlernt
![]() ![]() Mittlerweile geht´s auch nüchtern...
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Gruß Martin
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