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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.02.2007, 08:23
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Standard Trailer schwerer angegeben als Anhängelast

Hallo,

etwas verständlicher ausgedrückt:

Darf ich an ein Fahrzeug mit 2 Tonnen Anhängelast einen 2,5 Tonnen Trailer hängen, wenn dieser nur 2 Tonnen wiegt?

Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
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  #2  
Alt 05.02.2007, 08:25
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Standard Re: Trailer schwerer angegeben als Anhängelast

Zitat:
Zitat von MarkusB
Hallo,

etwas verständlicher ausgedrückt:

Darf ich an ein Fahrzeug mit 2 Tonnen Anhängelast einen 2,5 Tonnen Trailer hängen, wenn dieser nur 2 Tonnen wiegt?

Gruß Markus
Ja.

MFG René
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MFG René

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  #3  
Alt 05.02.2007, 08:56
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Ja es geht um das tatsächliche Gewicht beim Anhänger
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 05.02.2007, 13:07
spitzi spitzi ist offline
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moin moin


auch in austria??? in deutschland ist vieles erlaubt
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #5  
Alt 05.02.2007, 13:12
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Christian30 Christian30 ist offline
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Zitat:
Zitat von spitzi
moin moin


auch in austria??? in deutschland ist vieles erlaubt
Da auch !!

Gruss
Christian
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  #6  
Alt 05.02.2007, 17:27
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Sorry Leute ich muß hier wiedersprechen. Bzw zumdest was nachfragen, denn so eindeutig ist es nicht! Mit Führerschein nur B geht das nämlich nicht. Mit FS B+E geht es. Wenn die 2to echt sind gehe ich davon aus das Markus den FS E hat. Dann ist ok. Waren das nur fiktive Beispielwerte und es ist nur FS B vorhanden dann vorsicht.

Hier der Test dazu (Für Ösiland)

Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.

Führerscheinklasse E
Das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.


Zusätlich gibt es ein im Zulassungsschein eingetragenes max Anhängergewicht welches den oben genannten Wert zu FS E erhöhern kann. Wichtig: Dieser erhöhte Wert in den Papieren gilt nur wenn man FS E hat. Nicht bei nur B!

Alles Klar?

Bernd
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  #7  
Alt 05.02.2007, 20:33
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Is ja alles so einfach in Österreich...


Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #8  
Alt 05.02.2007, 21:14
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Ja, das ist schon idiotisch und eine reine Geldmacherei. Hätte mit dem Passat mein Boot ziehen dürfen nur mit Klasse B. Das war alles recht wackelig, da die Gewichtsgrenzen wirklich genau ausgereizt. Mit dem grösseren Auto ist das alles viel stabiler, aber ich mußte extra die Gruppe E dazu machen. "Fahrausbildung" auf einem Clio mit einem kleinen Baumarktanhänger, eine Stunde um den Häuserblock und 20 Minuten Prüfungsfahrt. Dazu gelernt nichts, aber Hauptsache 600.- Euro zahlen.
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  #9  
Alt 06.02.2007, 07:09
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MarkusB MarkusB ist offline
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Gott sei Dank, bin ich für die neuen Führerscheine schon zu alt. Hab noch den alten deutschen Klasse 1 + 3.

Gruß Markus
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wird am Ende beides verlieren.
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  #10  
Alt 06.02.2007, 23:47
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Zitat:
Zitat von MarkusB
Gott sei Dank, bin ich für die neuen Führerscheine schon zu alt. Hab noch den alten deutschen Klasse 1 + 3.

Gruß Markus
Dito, habe auch alles außer Klasse 2 !!! Ist damal viel viel einfacher gewesen, da stand drin das darfst du undgut.Heute steht drin das darfst du nicht, das darfst du nicht , und das auch t, aber was man darf steht net drin.

Bescheuert !!! Ehrlich
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  #11  
Alt 07.02.2007, 00:01
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FALKE FALKE ist offline
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Zitat:
Zitat von mailo
Zitat:
Zitat von MarkusB
Gott sei Dank, bin ich für die neuen Führerscheine schon zu alt. Hab noch den alten deutschen Klasse 1 + 3.

Gruß Markus
Dito, habe auch alles außer Klasse 2 !!! Ist damal viel viel einfacher gewesen, da stand drin das darfst du undgut.Heute steht drin das darfst du nicht, das darfst du nicht , und das auch t, aber was man darf steht net drin.

Bescheuert !!! Ehrlich


Dito, habe alles außer dem Pilotenschein (naja, der Springerschein ist abgelaufen )...

Wenn ich heute als junger Kerl nochmal den ganzen Mist machen müßte


Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ...
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  #12  
Alt 07.02.2007, 10:36
Brummer Brummer ist offline
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Moin,

in Ösiland sollen sie ja den alten deutschen ( grauen) 3 FS nicht mehr anerkennen. Müßten sie laut EU , machen sie aber nicht !
So hab ich schon mehrfach gehört.

Grüße Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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  #13  
Alt 07.02.2007, 10:57
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Zitat:
Zitat von Brummer
Moin,

in Ösiland sollen sie ja den alten deutschen ( grauen) 3 FS nicht mehr anerkennen. Müßten sie laut EU , machen sie aber nicht !
So hab ich schon mehrfach gehört.

Grüße Torsten
Da argumentieren sie aber anders: Sie behaupten sie könnten an Hand des uralten Bildes den Fahrer nicht mehr identifizieren. Und in den meisten uralt-Lappen ist das doch auch so. Die Gegenprüfung mit Personalausweis sollten die Gendarmen allerdings noch hinbekommen.

An sich ist die Änderung der FS-Klassen bezgl. Anhänger doch ok.
Ist halt leider nicht jeder 18-jährige so vernünftig mit einem 5 To. Gespann mit 13m Länge erstmal daheim aufm Hof zu üben.
Ob die Durchführung mit den Baumarkthängern der Praxis aber wirklich dient sei mal dahingestellt.

Gruß
Martl
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  #14  
Alt 07.02.2007, 12:09
AndreasR AndreasR ist offline
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vorteil beim neuen kärtchen ist halt dass die achsbeschränkung beim Hängerbetrieb weg gefallen ist
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  #15  
Alt 07.02.2007, 16:51
denni1078 denni1078 ist offline
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Vorteil schon hab aber noch keinen Boottrailer gesehen der 2 Achsen hatte für die das interessant wäre und den ich hinter einen PKW hängen darf!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #16  
Alt 07.02.2007, 16:59
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von denni1078
Vorteil schon hab aber noch keinen Boottrailer gesehen der 2 Achsen hatte für die das interessant wäre und den ich hinter einen PKW hängen darf!
Na dann schau mal hier
http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?t=40201
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #17  
Alt 13.02.2007, 18:50
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
vorteil beim neuen kärtchen ist halt dass die achsbeschränkung beim Hängerbetrieb weg gefallen ist
Die Achsbeschränkung gab es übrigens für Trailer nie: unter Klasse 2 des rosa Führerscheins steht:

Zitat:
... das Mitführen der nach §18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift.
Heißt: für mehrachsige, aber zulassungsfreie Anhänger war auch in der Vergangenheit keine Klasse 2 erforderlich (hat mein Kumpel auf die harte Tour gelernt, als er für seinen Dreiachstrailer die Karte beantragt hat).
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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